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Schaden von Waschstraße

BMW 1er
Themenstarteram 14. August 2017 um 22:01

Ich war heute um 19.50 kurz vor der Schließung in einer Waschstraße. Nach dem waschen fuhr ich aus der Waschstraße um noch was kleines zu essen an dem nahe liegenden Fast Food Restaurant, dass sich auch auf dem Gelände befindet.

Nach dem verlassen des Lokales stellte ich fest das an meinem 1er an der hinteren Stoßstange eine größere Beschädigung war. Neben mir standen auf dem Parkplatz keine PKWs die diesen Schaden verursacht haben könnten. Da Lackspuren vorhanden sind und tiefe Abschürfungen im Kunstoff sind kann es nur in der Waschstrasse passiert sein. Leider war um 20.10 Uhr keiner der Waschanlagen Mitarbeiter mehr vor Ort. Der Wagen steht zurzeit in einer Garage und wird nicht bewegt. Es sind noch Kunstoff Splitter zwischen Stoßstange und Karosserie die von der Waschanlage stammen. Denkt ihr ich hätte noch eine Chance wenn ich es übermorgen melden werde weil morgen Feiertag ist? Die Polizei meinte da hat man einfach Pech wenn man es nicht direkt nach dem Waschen sieht. Eigentlich schaue ich immer, aber heute hatte ich es wohl nicht richtig kontrolliert :(

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Beste Antwort im Thema

Das ist doch kein Waschanlagenschaden nach erster Einschätzung, eher ein Anfahrschaden.

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Du bist echt pauschal unterwegs heute mit deiner Keule :) ;)

Nein Nein :D

Hab nur bisher wenn mal was in der Waschstraße passiert ist quasi noch nie gehört, dass jemand da den Prozess gewonnen hat und wenn man dann noch von solchen urteilen hört die an Lächerlichkeit nicht zu überbieten sind... naja vor Gericht und auf Hoher See ne ;)

Deshalb wasche ich meist selber... oder nur in guten Waschstrassen, wo das Risiko minimiert ist...

Echt traurig, wenn mir einer in der theroie nen blaues Auge schlägt muss ich ja auch nicht so dermaßen nachweisen, dsss ich vorherbestimmt "heile" war. Dann braucht ja jeder Kriminelle nur noch nen Sachverständigen bzw Arzt der sagt: der Betroffene lief ganz klar gegen die Faust meines Mandanten. Ja ich weiß, blöder Vergleich...

Zitat:

@appleipodfan schrieb am 16. August 2017 um 15:51:06 Uhr:

Nein Nein :D

Hab nur bisher wenn mal was in der Waschstraße passiert ist quasi noch nie gehört, dass jemand da den Prozess gewonnen hat und wenn man dann noch von solchen urteilen hört die an Lächerlichkeit nicht zu überbieten sind... naja vor Gericht und auf Hoher See ne ;)

Dann hörst du jetzt zum ersten Mal von einem (nicht ich, aber ein Familienmitglied). Details kann ich dir, das sei ehrlicherweise gesagt, nur bedingt nennen, da das bereits in den 90er Jahren war. Der Schaden war eine abgerissene Stoßstange sowie entsprechende hieraus resultierende weitere Schäden. Der Waschanlagenbetreiber verwies auf Nutzung auf eigene Gefahr. Vor Gericht wurde das ganze dann geklärt: Der Waschanlagenbetreiber musste für den Schaden zu 100% aufkommen (bzw. seine Versicherung).

Letztlich ist das a und o allerdings, dass man die Schäden DIREKT meldet und festhält. Macht man das nicht - so wie der TE - wird's eigentlich aussichtslos. Und natürlich sollten es erhebliche Schäden sein, also wer wg. Mikrokratzern anmarschiert wird auf keine Chance haben.

Zur Besserung Aufklärung, Fotos wurden noch in der Waschanlage gemacht, wo der Waschbürstenarm noch im X5 steckte und Revision wurde von der nächsten Instanz (OLG) abgelehnt, da es zu dem Urteil keinerlei neue Erkenntnisse gab, außer einem krassen Fehlurteil.

Zitat:

@afis schrieb am 16. August 2017 um 18:04:15 Uhr:

Zitat:

@appleipodfan schrieb am 16. August 2017 um 15:51:06 Uhr:

Nein Nein :D

Hab nur bisher wenn mal was in der Waschstraße passiert ist quasi noch nie gehört, dass jemand da den Prozess gewonnen hat und wenn man dann noch von solchen urteilen hört die an Lächerlichkeit nicht zu überbieten sind... naja vor Gericht und auf Hoher See ne ;)

Dann hörst du jetzt zum ersten Mal von einem (nicht ich, aber ein Familienmitglied). Details kann ich dir, das sei ehrlicherweise gesagt, nur bedingt nennen, da das bereits in den 90er Jahren war. Der Schaden war eine abgerissene Stoßstange sowie entsprechende hieraus resultierende weitere Schäden. Der Waschanlagenbetreiber verwies auf Nutzung auf eigene Gefahr. Vor Gericht wurde das ganze dann geklärt: Der Waschanlagenbetreiber musste für den Schaden zu 100% aufkommen (bzw. seine Versicherung).

Letztlich ist das a und o allerdings, dass man die Schäden DIREKT meldet und festhält. Macht man das nicht - so wie der TE - wird's eigentlich aussichtslos. Und natürlich sollten es erhebliche Schäden sein, also wer wg. Mikrokratzern anmarschiert wird auf keine Chance haben.

Ja ich hatte einen Kratzer hinten, keine Chance, nichtmal ne gratis Wäsche, der Betreiber schrieb nur Arrogant und von oben herab, konnte man zum Glück einfach rauspolieren.

Aber schön, auch mal von einem der wenigen positiven Fälle zu hören.

 

@harald

Da meine Meinung ja direkt wieder falsch aufgefasst wurde: Der Richter sollte sich was schämen, Urteile sollten im Namen des Volkes ausgesprochen werden und nicht im Namen von: Ich will jetzt fertig werden, da stimme ich der Erklärung einfach mal zu.

Aber, und das musste ich schon selbst erleben, Gerichte sind alles, aber nur sehr sehr selten wirklich gerecht.

Ist das die Waschstraße beim KFC?

 

Falls ja, reklamier es doch mal, die sind doch eigentlich ganz nett...

Zitat:

@appleipodfan schrieb am 17. August 2017 um 00:35:01 Uhr:

Zitat:

@afis schrieb am 16. August 2017 um 18:04:15 Uhr:

 

Dann hörst du jetzt zum ersten Mal von einem (nicht ich, aber ein Familienmitglied). Details kann ich dir, das sei ehrlicherweise gesagt, nur bedingt nennen, da das bereits in den 90er Jahren war. Der Schaden war eine abgerissene Stoßstange sowie entsprechende hieraus resultierende weitere Schäden. Der Waschanlagenbetreiber verwies auf Nutzung auf eigene Gefahr. Vor Gericht wurde das ganze dann geklärt: Der Waschanlagenbetreiber musste für den Schaden zu 100% aufkommen (bzw. seine Versicherung).

Letztlich ist das a und o allerdings, dass man die Schäden DIREKT meldet und festhält. Macht man das nicht - so wie der TE - wird's eigentlich aussichtslos. Und natürlich sollten es erhebliche Schäden sein, also wer wg. Mikrokratzern anmarschiert wird auf keine Chance haben.

Ja ich hatte einen Kratzer hinten, keine Chance, nichtmal ne gratis Wäsche, der Betreiber schrieb nur Arrogant und von oben herab, konnte man zum Glück einfach rauspolieren.

Aber schön, auch mal von einem der wenigen positiven Fälle zu hören.

 

@harald

Da meine Meinung ja direkt wieder falsch aufgefasst wurde: Der Richter sollte sich was schämen, Urteile sollten im Namen des Volkes ausgesprochen werden und nicht im Namen von: Ich will jetzt fertig werden, da stimme ich der Erklärung einfach mal zu.

Aber, und das musste ich schon selbst erleben, Gerichte sind alles, aber nur sehr sehr selten wirklich gerecht.

Nein, ich habe es schon richtig verstanden, und ja, wir waren damals anlässlich der Begründung auch ziemlich fassungslos, Schaden am X5 über knapp 4000,00€ durften wir selber bezahlen, die Gesamtkosten des Rechtsstreites übernahm unsere Versicherung, die übrigens bis zum Ende mitgegangen ist, was ja auch nicht immer selbstverständlich ist, vor allem bei horrend hohen Gutachterkosten.

am 18. August 2017 um 5:43

Zitat:

@harald335i schrieb am 16. August 2017 um 18:48:18 Uhr:

Zur Besserung Aufklärung, Fotos wurden noch in der Waschanlage gemacht, wo der Waschbürstenarm noch im X5 steckte und Revision wurde von der nächsten Instanz (OLG) abgelehnt, da es zu dem Urteil keinerlei neue Erkenntnisse gab, außer einem krassen Fehlurteil.

lächerlich :mad:

am 28. August 2017 um 20:22

Zitat:

@appleipodfan schrieb am 17. August 2017 um 00:35:01 Uhr:

Da meine Meinung ja direkt wieder falsch aufgefasst wurde: Der Richter sollte sich was schämen, Urteile sollten im Namen des Volkes ausgesprochen werden und nicht im Namen von: Ich will jetzt fertig werden, da stimme ich der Erklärung einfach mal zu.

Aber, und das musste ich schon selbst erleben, Gerichte sind alles, aber nur sehr sehr selten wirklich gerecht.

Mir hat mal ein Anwalt gesagt: Sie können ein Urteil erwarten - jedoch keine Gerechtigkeit .... wie wahr ...

Zitat:

@ConnectedDrive-Fan schrieb am 28. August 2017 um 22:22:10 Uhr:

Zitat:

@appleipodfan schrieb am 17. August 2017 um 00:35:01 Uhr:

Da meine Meinung ja direkt wieder falsch aufgefasst wurde: Der Richter sollte sich was schämen, Urteile sollten im Namen des Volkes ausgesprochen werden und nicht im Namen von: Ich will jetzt fertig werden, da stimme ich der Erklärung einfach mal zu.

Aber, und das musste ich schon selbst erleben, Gerichte sind alles, aber nur sehr sehr selten wirklich gerecht.

Mir hat mal ein Anwalt gesagt: Sie können ein Urteil erwarten - jedoch keine Gerechtigkeit .... wie wahr ...

Wahre Worte, wie gesagt, vor Gericht und auf hoher See ;)

Kommen wir mal wieder zum eigentlichen Thema, nämlich dem Schaden des TE, zurück.

Wenn er ausschließen kann, dass der Schaden hinterher passiert ist, die Bilder dagegen sprechen, dass der Schaden in der Waschanlage passiert ist, dann muss der Schaden wohl ganz offensichtlich bereits vor dem Befahren der Waschanlage da gewesen sein.

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