Schaden nach Kauf, Auto noch nicht angemeldet.
Guten Tag,
Leider ist meinem Sohn einen blöden Missgeschick passiert.
Er hat von Bekannten ein Auto gekauft, ich wollte das nicht, aber seine Entscheidung.
Der Kauf war am 23.12. Also es gab keine Möglichkeit das Auto anzumelden. Auf meinen Rat hat er den Wagen stehen gelassen bis zur Anmeldung, damit es keine Probleme gibt.
Aber leider ist er auf die Idee gekommen, am 01.01 den Wagen von innen zu reinigen. Das Auto stand vor dem Haus, die Handbremse war nicht gezogen und wie er sagt, war aus Versehen der 3. Gang drin. Das Auto ist zurück gerollt und hat den Nachbarns Wagen getroffen.
Der Nachbarn war dann am nächsten Tag beim Lackierer und verlangt 2000 Euro Schaden.
Der Vorbisitzer, auf dem der Wagen noch angemeldet war, will natürlich nicht zurückgestufft werden. Was selbstverständlich ist. Er hat ja den Schaden nicht verursacht.
Mein Sohn hatte zum dem Zeitpunkt ein Auto auf sich versichert, seine Versicherung will aber den Schaden auch nicht übernehmen.
Am 02.01 wurde der Wagen angemeldet und der alte abgemeldet, mit versicherungswechsel.
Muss er den Schaden jetzt selbst zahlen?
Danke
65 Antworten
2000€ für eine Lackierung? Gibt es da genaue Infos über den Schaden? Nicht das der Nachbar euch über den Tisch ziehen will
Zitat:
@X555 schrieb am 4. Januar 2024 um 19:41:53 Uhr:
Auch wenn da bisher keiner nachgefragt hat, wenn der 3.Gang eingerastet war ,sollte sich ein Fahrzeug nicht von allein bewegen dürfen/können! Wenn dem wirklich so war, dann hat der Wagen wohl noch ein anders Problem?
-Keine Kompression!
@windelexpress also ein anderes Problem!
Spannende Frage: Der alte Besitzer wird nicht hochgestuft, aber wer wird denn hochgestuft? Der neue? Oder niemand?
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Zitat:
@Vierraeder schrieb am 4. Januar 2024 um 19:28:26 Uhr:
Wird dann der neue Besitzer dann als Versicherungsnehmer und wird damn zurück gestufft?
Ja.
Zitat:
@Trydasout schrieb am 4. Januar 2024 um 19:42:34 Uhr:
2000€ für eine Lackierung? Gibt es da genaue Infos über den Schaden? Nicht das der Nachbar euch über den Tisch ziehen will
Erste Frage in der Werkstatt? Versicherungsschaden - und schon kriegen die glänzende Augen.
2012 (?) hatte ich eine kleine Delle im 740 d - da wollte die BMW-Werkstatt irgendwas um 1.300,- € für die Beseitigung haben. Und jetzt haben wir 2024...
Wenn der liebe Nachbar das dann noch begutachten lässt, kommen locker nochmal 600,- € an Gutachterkosten dazu.
Nebenbei kurz OT und zum Lachen - am meinem Dicken habe ich im Stoßfänger eine kleine Schramme, lt. Lackiererei Smartrepair 150/170,- € zzgl. MwSt. Besuch beim Vertragshändler - da müssen wir jemanden von der Dekra kommen lassen, der kalkuliert das für uns, da muss der Stoßfänger abgenommen und neu lackiert werden, und dann können wir sagen, was das kostet. Schätze mal, das da locker 2.000,- € zusammen kämen.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 4. Januar 2024 um 19:48:13 Uhr:
Spannende Frage: Der alte Besitzer wird nicht hochgestuft, aber wer wird denn hochgestuft? Der neue? Oder niemand?
Das wird das eigentliche Problem. Hochgestuft wird der neue Besitzer als Versicherungsnehmer der alten Versicherung.
Der alte Vertrag ist aber durch die Ummeldung und der dann neuen Versicherung beendet.
Hat der neue Eigentümer einen eigenen Altvertrag und kann den mit dem neuen Fahrzeug fortführen, dann ist ihm das egal.
Meinung, nicht Wissen: Andernfalls müsste er wahrheitsgemäß angeben, dass er für ein paar Tage VN bei der alten Versicherung war, neue Ersteinstufung und sofortige Rückstufung.
Nun dass die Geld sehen wollen und so viel wie möglich ist Legitim🙂 die Höhe ist gerade unwichtig. Sollte sich herausstellen dass der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Muss man über die Höhe spenden und fragen ob smart Repair nicht ausreichend wäre.
Es sind 2 Kratzer, 1 Heckklappe 1 stoßstange.
Da die Versicherung auf den Käufer übergeht mit Datum und Uhrzeit der Übergabe (hoffentlich habt Ihr das Schriftlich im Kaufvertrag festgehalten) wird natürlich der SF Rabatt des Sohnes (neuer VN) belastet.
Wenn er woanders eine neue Versicherung für dieses Auto abschließt denke ich schon, daß sich die Versicherung da Infos holt oder bekommt bzw.weitergibt.
Aber zugegeben: Das ist ein Spezieller Fall und 100 Prozent sicher kann ich es nicht behaupten.
Wird wohl nur ein Versicherungskaufmann wissen.
Mit viel Glück rutschtes evtl.sogar durch, wer weiß.
Aber: wäre ich Dein Sohn, ich würde lieber kein Auto oder Motorrad bei der Versicherung des Verkäufers mehr Versichern . Da dürfte er nun bekannt sein.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Januar 2024 um 19:42:52 Uhr:
Zitat:
@X555 schrieb am 4. Januar 2024 um 19:41:53 Uhr:
Auch wenn da bisher keiner nachgefragt hat, wenn der 3.Gang eingerastet war ,sollte sich ein Fahrzeug nicht von allein bewegen dürfen/können! Wenn dem wirklich so war, dann hat der Wagen wohl noch ein anders Problem?-Keine Kompression!
Nun ich kann es nicht sagen und muss es auch so glauben, vielleicht war der Gang gar nicht drin. Habe mich schon aufgeregt dass die Handbremse nicht gezogen war. Normalerweise lernt man aus Erfahrung, aber mein Sohn scheinbar nicht. Er hatte schon mal das gleiche, kein Gang keine Handbremse, Nur es wurde es gab keine Schäden ausser mini Kratzer an seinem Fahrzeug.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 4. Januar 2024 um 19:58:46 Uhr:
Da die Versicherung auf den Käufer übergeht mit Datum und Uhrzeit der Übergabe (hoffentlich habt Ihr das Schriftlich im Kaufvertrag festgehalten) wird natürlich der SF Rabatt des Sohnes (neuer VN) belastet.
Wenn er woanders eine neue Versicherung für dieses Auto abschließt denke ich schon, daß sich die Versicherung da Infos holt oder bekommt bzw.weitergibt.
Aber zugegeben: Das ist ein Spezieller Fall und 100 Prozent sicher kann ich es nicht behaupten.
Wird wohl nur ein Versicherungskaufmann wissen.
Mit viel Glück rutschtes evtl.sogar durch, wer weiß.
Aber: wäre ich Dein Sohn, ich würde lieber kein Auto oder Motorrad bei der Versicherung des Verkäufers mehr Versichern . Da dürfte er nun bekannt sein.
Nein der Wagen ist jetzt schon bei einer anderen Versicherung.
Datum ja , Uhrzeit leider nicht.
Tja, das einfachste wäre es, man regelt das unter der Hand. Entweder den Schaden mit Smart Repair vom Dellendoktor beheben lassen und Dein Sohn bezahlt die Rechnung, oder dem Nachbarn eine gewisse Summe (wieviel müsst Ihr selbst mit dem aushandeln) in die Hand drücken und er kann damit machen was er will.
Das ist natürlich komplett davon abhängig wie der Nachbar tickt , was dem wichtig oder nicht so wichtig ist und natürlich auch um was für ein Auto es sich handelt beim Nachbarn.
Neuer fetter BMW , Benz, Audi oder alter Fiesta, Golf, Opel usw..
Pech dass Du meinen nicht getroffen hast.
Ich mag es lieber unkompliziert. 🙂
"Pech dass Du meinen nicht getroffen hast.
Ich mag es lieber unkompliziert. 🙂"
Was nicht ist, kann ja noch werden. Einfach deine Adresse mitteilen...
Ach ja, meiner hat vorne rechts eine selbstverschuldete Schramme...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. Januar 2024 um 20:24:42 Uhr:
"Pech dass Du meinen nicht getroffen hast.
Ich mag es lieber unkompliziert. 🙂"Was nicht ist, kann ja noch werden. Einfach deine Adresse mitteilen...
Ach ja, meiner hat vorne rechts eine selbstverschuldete Schramme...
Ob man es glauben kann oder nicht.
Ich hatte eine alte Gurke für 200 Euro als Überganglösung gekauft. Mich haben jemand rückwärts getroffen. Die Leute waren sehr freundlich und waren mit dem Schaden genug bestraft. Bei mit einen leichten Kratzer. Wir haben dann einem Zettel geschrieben wie es zum Unfall kam , Bilder gemacht aber ich habe da keinen Cent verlangt und es auch nocht gemeldet .