Schaden in Garade durch Herunterfallen eines Gegenstandes

Hallo zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen - habe leider nichts im Forum gefunden, was meine Frage beantworten könnte.
Und zwar habe ich folgendes Problem:
Mein Auto steht in der Garage meiner Eltern (eigentümliche Doppelgarage). Ebenso sind in der Garage auf einer Ablage die Stühle der Terrasse über den Winter untergebracht - natürlich gestapelt.
Nun ist der Stühle-Turm in der Nacht scheinbar umgekippt und auf die Motorhaube meines Autos gefallen. Der Schaden ist nicht groß - zwei kleine Dellen in der Motorhaube.
Nun aber trotzdem die Frage: wer kommt für den Schaden auf?
Kfz Versicherung?
Hausrat meiner Eltern?
Haftpflicht?
Jemand schon solch eine Erfahrung machen müssen?
Danke für jede Antwort.

Liebe Grüße
Jules

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. Januar 2019 um 17:29:26 Uhr:


...Was ist an diesen Bau- und Betriebsvorschriften für Garagen "überreguliert"...

Wenn ich in meiner Garage, weil mein Smart entsprechend platzsparend ist, noch meinen Wäscheständer über den Winter lagere, weil er aus klimatischen Bedingungen nicht genutzt werden kann, warum muss mir der Gesetzgeber das verbieten? Ich zahle eine Miete für eine -prinzipiell korrekt genutzte Fläche-, wenn dann noch Platz übrig ist, warum darf ich da nichts lagern? Selbstverständlich muss der Brandschutz beachtet werden, niemand darf geschädigt, behindert oder in irgendeiner Form belästigt werden. Das tut der Wäscheständer in meinem Beispiel (wie viele andere unbedenklichen Gegenstände) aber nicht.

Das ist für mich übermäßig reguliert.

PS: Ich habe gegenwärtig weder eine Garage und schon erst recht keinen Smart, das war nur ein Beispiel. Trotzdem bleibt die Grundsatzfrage.

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Wer nutzt in Deutschland seine Garage nicht als Lager- und Hobbyraum bzw Bastelwerkstatt? Der Eine mehr, der Andere weniger. Gelagert wird dort was rein passt. Hauptsache es steht nicht im Freien und es ist vor einfachen Diebstahl geschützt.

Zitat:

@polo1,6l schrieb am 9. Januar 2019 um 10:51:37 Uhr:


Wer nutzt in Deutschland seine Garage nicht als Lager- und Hobbyraum bzw Bastelwerkstatt? Der Eine mehr, der Andere weniger. Gelagert wird dort was rein passt. Hauptsache es steht nicht im Freien und es ist vor einfachen Diebstahl geschützt.

Es interessiert doch auch im Klartext kein Schw..., was man in seiner privaten Garage hat, wenn man es nicht übertreibt. Wenn einem dann die Gartenmöbel aufs Auto fallen, erinnert man sich auch wieder, wofür der Raum eigentlich mal gedacht war. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Januar 2019 um 10:59:29 Uhr:


...Es interessiert doch auch im Klartext kein Schw..., was man in seiner privaten Garage hat, ...

Eben, warum muss der Gesetzgeber das dann regeln?

Also, ausdrücklich die (grundsätzliche) bestimmungsgemäße Benutzung und Brandschutz & Co. ausgenommen.

Das ist das, was ich mit Überregulierung meine.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Januar 2019 um 10:59:29 Uhr:



Zitat:

@polo1,6l schrieb am 9. Januar 2019 um 10:51:37 Uhr:


Wer nutzt in Deutschland seine Garage nicht als Lager- und Hobbyraum bzw Bastelwerkstatt? Der Eine mehr, der Andere weniger. Gelagert wird dort was rein passt. Hauptsache es steht nicht im Freien und es ist vor einfachen Diebstahl geschützt.

Es interessiert doch auch im Klartext kein Schw..., was man in seiner privaten Garage hat, wenn man es nicht übertreibt. Wenn einem dann die Gartenmöbel aufs Auto fallen, erinnert man sich auch wieder, wofür der Raum eigentlich mal gedacht war. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@fplgoe schrieb am 9. Januar 2019 um 11:05:10 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Januar 2019 um 10:59:29 Uhr:


...Es interessiert doch auch im Klartext kein Schw..., was man in seiner privaten Garage hat, ...

Eben, warum muss der Gesetzgeber das dann regeln?

Also, ausdrücklich die (grundsätzliche) bestimmungsgemäße Benutzung und Brandschutz & Co. ausgenommen.

Das ist das, was ich mit Überregulierung meine.

Richtig, so sehe ich das auch und wenn was von meinen Gegenständen durch andere Gegenstände beschädigt wird hab ich halt Pech gehabt. Auch wenn es das Auto ist. Da muss man einfach mit rechnen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@fplgoe schrieb am 9. Januar 2019 um 11:05:10 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Januar 2019 um 10:59:29 Uhr:


...Es interessiert doch auch im Klartext kein Schw..., was man in seiner privaten Garage hat, ...

Eben, warum muss der Gesetzgeber das dann regeln?

Also, ausdrücklich die (grundsätzliche) bestimmungsgemäße Benutzung und Brandschutz & Co. ausgenommen.

Das ist das, was ich mit Überregulierung meine.

Er hat es gar nicht geregelt! Es ist nur verboten, Treibstoffe in Mengen zu lagern. Dasteht meistens folgender Passus zu den Betriebsvorschriften in den Verordnungen:

Zitat:

In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.

Die Vorstellung, dass jemand in seiner Garage oder gar auf einem Tiefgaragenstellplatz jede Menge Benzin horten könnte, erfreut wohl niemanden.

Grüße vom Ostelch

Außerdem darf ich, z.B. in Hessen, eine Garage mit einer bestimmten Grund- und Seitenfläche auf die Grundstückesgrenze bauen, andere Gebäudeteile, z.B. eine Lagerhalle nicht (Stichwort Grenzbebauung).

(...) das mit den Wäscheständer war ja nur formal ein Beispiel, weil er vorher schon einmal angesprochen wurde. Der Sinn meines Textes sollte schon verstanden werden. Also, wenn ein Garage auch für andere Sachen genutzt wird, als nur für sein Fahrzeug, was steuerlich abgeschrieben wird - auch die Garage kann dann steuerlich abgeschrieben werden - dann kann das Finanzamt nach einer Ortsbesichtigung prozentuale Abstriche machen. Z.B.: 50 % private Nutzung.

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