Schaden in Garade durch Herunterfallen eines Gegenstandes

Hallo zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen - habe leider nichts im Forum gefunden, was meine Frage beantworten könnte.
Und zwar habe ich folgendes Problem:
Mein Auto steht in der Garage meiner Eltern (eigentümliche Doppelgarage). Ebenso sind in der Garage auf einer Ablage die Stühle der Terrasse über den Winter untergebracht - natürlich gestapelt.
Nun ist der Stühle-Turm in der Nacht scheinbar umgekippt und auf die Motorhaube meines Autos gefallen. Der Schaden ist nicht groß - zwei kleine Dellen in der Motorhaube.
Nun aber trotzdem die Frage: wer kommt für den Schaden auf?
Kfz Versicherung?
Hausrat meiner Eltern?
Haftpflicht?
Jemand schon solch eine Erfahrung machen müssen?
Danke für jede Antwort.

Liebe Grüße
Jules

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. Januar 2019 um 17:29:26 Uhr:


...Was ist an diesen Bau- und Betriebsvorschriften für Garagen "überreguliert"...

Wenn ich in meiner Garage, weil mein Smart entsprechend platzsparend ist, noch meinen Wäscheständer über den Winter lagere, weil er aus klimatischen Bedingungen nicht genutzt werden kann, warum muss mir der Gesetzgeber das verbieten? Ich zahle eine Miete für eine -prinzipiell korrekt genutzte Fläche-, wenn dann noch Platz übrig ist, warum darf ich da nichts lagern? Selbstverständlich muss der Brandschutz beachtet werden, niemand darf geschädigt, behindert oder in irgendeiner Form belästigt werden. Das tut der Wäscheständer in meinem Beispiel (wie viele andere unbedenklichen Gegenstände) aber nicht.

Das ist für mich übermäßig reguliert.

PS: Ich habe gegenwärtig weder eine Garage und schon erst recht keinen Smart, das war nur ein Beispiel. Trotzdem bleibt die Grundsatzfrage.

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Zitat:

@fplgoe schrieb am 8. Januar 2019 um 08:13:07 Uhr:


Das heißt, außer dem Auto darf in der Garage nichts gelagert werden? Auch keine Auto spezifischen Gegenstände, Ladegeräte, Winterreifen, Frostschutzmittel etc.?

In Bayern sind z.B. Frostschutz und Reifensätze nicht erlaubt. Wie es mit einer Elektroladestation aussieht weiß ich nicht, vor allem ob das Gesetzt da schon irgendeine Art Überarbeitung erfahren hat.

Es gibt in Deutschland wirklich eine Garagenverordnung. Ich habs nicht geglaubt:
https://www.immobilienscout24.de/.../garagenverordnung.html

Am Besten finde ich, man darf zwar sein Fahrrad in die Garage stellen, aber nur wenn es das Einparken nicht erschwert.

Zitat:

@dgi013 schrieb am 8. Januar 2019 um 15:46:32 Uhr:


Es gibt in Deutschland wirklich eine Garagenverordnung. Ich habs nicht geglaubt:
https://www.immobilienscout24.de/.../garagenverordnung.html

Am Besten finde ich, man darf zwar sein Fahrrad in die Garage stellen, aber nur wenn es das Einparken nicht erschwert.

Du wirst erst recht nicht glauben, dass es in jedem Bundesland eine gibt. Aber sie ähneln sich. Es geht da auch nur am Rande um die "Kleingarage" am Einfamilienhäuschen, sondern um große (Tief-)Garagen mit vielen Stellplätzen.

Zum Fahrrad ist dort übrigens nichts geregelt. Meistens ist ausdrücklich nur die Aufbewahrung brennbarer Stoffe limitiert.

Grüße vom Ostelch

Wohnst du noch im Haushalt deiner Eltern und bist du evtl. sogar über deren Privathaftpflichtversicherung (PHV) mitversichert? Wenn eines davon zutrifft, dann wird das über die PHV nichts und es bliebe dir nur der Weg über eine etwaig vorhandene Vollkaskoversicherung.

Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern und bist auch nicht über deren PHV mitversichert, dann lasse deine Eltern ggf. den Schaden der PHV melden und prüfen.

Ein Verschulden deiner Eltern am eingetretenen Schaden wäre dann aber von dir nachzuweisen.

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Zitat:

@dgi013 schrieb am 8. Januar 2019 um 15:46:32 Uhr:


Es gibt in Deutschland wirklich eine Garagenverordnung. Ich habs nicht geglaubt:
https://www.immobilienscout24.de/.../garagenverordnung.html

Man lernt nie aus... was nicht alles perfekt überreguliert ist... 🙂

Zitat:

@fplgoe schrieb am 8. Januar 2019 um 17:22:46 Uhr:



Zitat:

@dgi013 schrieb am 8. Januar 2019 um 15:46:32 Uhr:


Es gibt in Deutschland wirklich eine Garagenverordnung. Ich habs nicht geglaubt:
https://www.immobilienscout24.de/.../garagenverordnung.html

Man lernt nie aus... was nicht alles perfekt überreguliert ist... 🙂

Was ist an diesen Bau- und Betriebsvorschriften für Garagen "überreguliert" und dann auch noch "perfekt"?

Grüße vom Ostelch

Was da überreguliert ist? Nun, die Eingriffe in die Vertragsfreiheit.
z.B. was kümmert den Gesetzgeber die Breite oder Länge der Garage? Für jemand mit einem Fiat 500 reicht auch etwas entsprechend kleines, günstiges - kann er aber nicht mieten da keine Vertragsfreiheit sondern Mindestbreite.
Verschiedene Breitenangaben für verschiedene bauliche Hindernisse sind normal? Nein, überreguliert.
Was kümmerts den Gesetzgeber, wenn ich Ski, Gartenmöbel oder sonstiges da rein stelle. m.E. geht ihn das auch nichts an und wenn das Auto nicht mehr reinpasst, ist das alleine das Problem des Betroffenen.

Allein Gründe des Brandschutzes kann ich nachvollziehen, aber ansonsten soll man die Menschen leben lassen und aufhören mit dem betreuten Denken.

Zitat:

@dgi013 schrieb am 8. Januar 2019 um 19:50:38 Uhr:


Was da überreguliert ist? Nun, die Eingriffe in die Vertragsfreiheit.
z.B. was kümmert den Gesetzgeber die Breite oder Länge der Garage? Für jemand mit einem Fiat 500 reicht auch etwas entsprechend kleines, günstiges - kann er aber nicht mieten da keine Vertragsfreiheit sondern Mindestbreite.
Verschiedene Breitenangaben für verschiedene bauliche Hindernisse sind normal? Nein, überreguliert.
Was kümmerts den Gesetzgeber, wenn ich Ski, Gartenmöbel oder sonstiges da rein stelle. m.E. geht ihn das auch nichts an und wenn das Auto nicht mehr reinpasst, ist das alleine das Problem des Betroffenen.

Allein Gründe des Brandschutzes kann ich nachvollziehen, aber ansonsten soll man die Menschen leben lassen und aufhören mit dem betreuten Denken.

Die Vertragsfreiheit hat eben ihre Grenzen. Eine Grenze ist neben Sicherheit und Brandschutz auch die Nutzbarkeit. Es gibt für jede Art von Raum Mindeststandards und das ist auch gut so. Da Parkflächen beim Neubau von Wohngebäuden Vorschrift sind, um den Straßenraum nicht noch mehr mit parkenden Pkw zu belasten, sollte der Parkraum auch als solcher genutzt werden und nicht als Lagerraum. Auch das Thema Zweckentfremdung gibt es nicht nur für Parkflächen. Das sind auch alles nur Mindestangaben. HInsichtlich der Vorgaben für Fahrgassen und Rampen sind das auch Sicherheitsstandards. Wer in ein Parkhaus fährt, sollte sicher sein, dass er da auch wieder herauskommt.

Grüße vom Ostelch

Na dann habe ich eine schöne Lawine ausgelöst ... 😁

[OFF TOPIC START]
Ich könnte mir aber, in den Zeiten der Digitalisierung und online-Diensten folgende Lösung vorstellen:
Eine Garage kann entweder als "Garage" zum Autoparken, oder als Lagerraum benutzt werden, aber nicht gleichzeitig als beides - richtig? Der Raum ("Garalager"😉 kann aber umgemeldet werden - Mal als Garage, Mal als Lagerraum - richtig? Wenn sich die Ummeldung (bei der entsprechenden Behörde) online sofort, über eine App realisieren ließe, dann könnte man doch den "Raum", je nach Bedarf, dynamisch anpassen, oder?
Morgens mit dem Auto zur Arbeit -> Auto raus aus der Garage -> App -> in "Lagerraum" ummelden und - zack! - Mülltone rein. Abends aus der Arbeit zurück -> App aufrufen -> in "Garage" ummelden und - zack! Auto rein.
Müsste doch gehen - ?

[OFF TOPIC END]

Ist natürlich ein Vollkaskoschaden, ich würde an deine Stelle den Beulendoctor bescheid geben. Wenn es mehrere kleine Beulen sind, ist der Schaden im Rahmen der SB.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. Januar 2019 um 17:29:26 Uhr:


...Was ist an diesen Bau- und Betriebsvorschriften für Garagen "überreguliert"...

Wenn ich in meiner Garage, weil mein Smart entsprechend platzsparend ist, noch meinen Wäscheständer über den Winter lagere, weil er aus klimatischen Bedingungen nicht genutzt werden kann, warum muss mir der Gesetzgeber das verbieten? Ich zahle eine Miete für eine -prinzipiell korrekt genutzte Fläche-, wenn dann noch Platz übrig ist, warum darf ich da nichts lagern? Selbstverständlich muss der Brandschutz beachtet werden, niemand darf geschädigt, behindert oder in irgendeiner Form belästigt werden. Das tut der Wäscheständer in meinem Beispiel (wie viele andere unbedenklichen Gegenstände) aber nicht.

Das ist für mich übermäßig reguliert.

PS: Ich habe gegenwärtig weder eine Garage und schon erst recht keinen Smart, das war nur ein Beispiel. Trotzdem bleibt die Grundsatzfrage.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 9. Januar 2019 um 07:43:32 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. Januar 2019 um 17:29:26 Uhr:


...Was ist an diesen Bau- und Betriebsvorschriften für Garagen "überreguliert"...

Wenn ich in meiner Garage, weil mein Smart entsprechend platzsparend ist, noch meinen Wäscheständer über den Winter lagere, weil er aus klimatischen Bedingungen nicht genutzt werden kann, warum muss mir der Gesetzgeber das verbieten?

Ich will niemanden was unterstellen, aber - nur als "Gedankenspiel" - um einen Grund zu haben Bußgelder zu kassieren? 😁

Yep, das ist möglich.

Grundsatzfrage hin, Grundsatzfrage her! Fakt ist aber, dass eine Garage grundsätzlich für das Abstellen eines Kfz geplant und gebaut wird. Wie bereits in einigen Beiträgen erwähnt, hat es damit zu tun:
1. Die Fahrzeuge sollen von der Straße.
2. Die Steuern und Abgaben für ein Haus mit Garage begünstigen den Bau einer Garage.
3. Es gib auch Menschen, die eine Garage steuerlich abschreiben können.
Was nun in der Garage zusätzlich stehen darf, regelt nun letztlich die Stadt/ Gemeinde, denn die hat ggf. eine Verordnung über die Nutzung einer Garage festgelegt.
(...) das nun im Winter die Sommerreifen da nicht gelagert werden dürfen und/ oder zusätzlich noch der Wäscheständer (das sind Beispiel) kann nicht sein, und wird wohl auch niemand bemängeln; schon gar nicht, wenn es keine spezielle Verordnung gibt. Kritisch ist aber das Finanzamt, wenn eine Garage abgeschrieben wir, aber siecher auch nicht wegen dem gelagerten Satz Reifen und dem Wäscheständer.
Letztlich hat das aber alles nichts mit dem Schaden am Fahrzeug zu tun. Wenn man so die Dinge stapelt, dass sie aufs Fahrzeug fallen können, wird bei entsprechender Ansage die Vollkasko wohl abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen; aber auch den Beitrag hoch stufen.
(...) das nun als Sturmschaden deklarieren zu wollen, halte ich für recht fragwürdig, und wäre dann auch ein Versicherungsbetrug.

Was hat das mit Steuer oder Abschreibungen für die Garage zu tun, wenn man zusätzlich zur ganz regulären Nutzung mit einem Fahrzeug eben seinen Wäscheständer oder Gartenklappstuhl in der Garage lagert?

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