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Schaden in Garade durch Herunterfallen eines Gegenstandes

Themenstarteram 7. Januar 2019 um 22:32

Hallo zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen - habe leider nichts im Forum gefunden, was meine Frage beantworten könnte.

Und zwar habe ich folgendes Problem:

Mein Auto steht in der Garage meiner Eltern (eigentümliche Doppelgarage). Ebenso sind in der Garage auf einer Ablage die Stühle der Terrasse über den Winter untergebracht - natürlich gestapelt.

Nun ist der Stühle-Turm in der Nacht scheinbar umgekippt und auf die Motorhaube meines Autos gefallen. Der Schaden ist nicht groß - zwei kleine Dellen in der Motorhaube.

Nun aber trotzdem die Frage: wer kommt für den Schaden auf?

Kfz Versicherung?

Hausrat meiner Eltern?

Haftpflicht?

Jemand schon solch eine Erfahrung machen müssen?

Danke für jede Antwort.

Liebe Grüße

Jules

Beste Antwort im Thema
am 9. Januar 2019 um 6:43

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. Januar 2019 um 17:29:26 Uhr:

...Was ist an diesen Bau- und Betriebsvorschriften für Garagen "überreguliert"...

Wenn ich in meiner Garage, weil mein Smart entsprechend platzsparend ist, noch meinen Wäscheständer über den Winter lagere, weil er aus klimatischen Bedingungen nicht genutzt werden kann, warum muss mir der Gesetzgeber das verbieten? Ich zahle eine Miete für eine -prinzipiell korrekt genutzte Fläche-, wenn dann noch Platz übrig ist, warum darf ich da nichts lagern? Selbstverständlich muss der Brandschutz beachtet werden, niemand darf geschädigt, behindert oder in irgendeiner Form belästigt werden. Das tut der Wäscheständer in meinem Beispiel (wie viele andere unbedenklichen Gegenstände) aber nicht.

Das ist für mich übermäßig reguliert.

PS: Ich habe gegenwärtig weder eine Garage und schon erst recht keinen Smart, das war nur ein Beispiel. Trotzdem bleibt die Grundsatzfrage.

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am 7. Januar 2019 um 22:44

Ich tippe auf Haftpflichtversicherung deiner Eltern......grob fahrlässiges stapeln von Stuhlen?^^

Moin!

Haftpflicht von Eltern für Schaden in der Familie? Wohl eher nicht!

G

Das könnte interessant werden:

Hausrat ist raus, da ein Auto nicht zum Hausrat gehört.

Vollkasko möglich, aber vermutlich rechnet es sich nicht.

Private Haftpflicht bei Fahrlässigkeit möglich, bei grober Fahrlässigkeit je nach Bedingungen möglicherweise ausgeschlossen.Auf jeden Fall würde sehr genau geprüft und setzt voraus, dass Du die Stühle nicht gestapelt hast. Hast Du die Stühle selbst gestapelt, entfällt das mit deiner Haftpflicht.

Sollte die Garage Lüftungseinlässe haben, könnte man bei Sturm einen TK-Schaden konstruieren, was wiederum noch genauer geprüft würde ;)

Zitat:

@hjluecke schrieb am 7. Januar 2019 um 23:52:35 Uhr:

Moin!

Haftpflicht von Eltern für Schaden in der Familie? Wohl eher nicht!

G

Käme auf die Wohnsituation an. Häusliche Gemeinschaft fällt raus. Eigenständige Wohnung dürfte gehen.

am 8. Januar 2019 um 6:20

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. Januar 2019 um 23:53:23 Uhr:

...Vollkasko möglich, aber vermutlich rechnet es sich nicht. ...

Nein, Vollkasko ist nur für den Schaden den der Fahrer selbst am Fahrzeug und zwar im Betrieb des selben verursacht. Wenn man mit dem Wagen mit zu viel Schwung in die Garage fährt und den Stapel Stühle umfährt, aber nicht wenn Stühle im Stillstand und verlassenen Fahrzeug aufs Auto fallen.

Aber da wird vermutlich jede Versicherung mit der Sorgfaltspflicht kommen, solche über dem Auto gelagerten Gegenstände entsprechend zu sichern.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 8. Januar 2019 um 07:20:16 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. Januar 2019 um 23:53:23 Uhr:

...Vollkasko möglich, aber vermutlich rechnet es sich nicht. ...

Nein, Vollkasko ist nur für den Schaden den der Fahrer selbst am Fahrzeug und zwar im Betrieb des selben verursacht.

Ach ja? Da frage ich mich nun ernsthaft, warum die VK z.B. auch Vandalismusschäden abdeckt.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Januar 2019 um 07:23:57 Uhr:

Zitat:

@fplgoe schrieb am 8. Januar 2019 um 07:20:16 Uhr:

 

Nein, Vollkasko ist nur für den Schaden den der Fahrer selbst am Fahrzeug und zwar im Betrieb des selben verursacht.

Ach ja? Da frage ich mich nun ernsthaft, warum die VK z.B. auch Vandalismusschäden abdeckt.

Ok, die Stühle sind in dem Fall kein Vandalismus ;)

Hallo,

entweder über die Vollkasko des Autos, wenn man angibt, dass man die Stühle ausersehen umgefahren hat, oder eben die Haftpflicht (solang nicht grob fahrlässig)

am 8. Januar 2019 um 6:36

Weil Vandalismus explizit mit im Versicherungsvertrag als Schadenform enthalten ist. Dazu muss eine zweite Partei als Verursacher vorhanden sein (auch wenn unbekannt), allerdings wird die Versicherung sich den Schaden vom Verursacher wieder holen, wenn er ermittelbar ist. Das ist in diesem Fall also auch keine Lösung.

Wenn ich micht nicht irre, um weiteren Ärger zu vermeiden sollte vorab folgende Sachlage geklärt werden:

1. Laut Landesbauordnungen dürfen Garagen nicht zweckentfremdet werden, d.h. dürfen NICHT zur aufbewahrung von sperrigen Gegenstände benutzt werden (Gartenmöble usw.)

oder:

2. Eine Garage kann zu einem Aufbewahrungsort "umgemeldet" werden, dann darf dort aber kein Auto geparkt werden.

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 8. Januar 2019 um 08:03:09 Uhr:

Wenn ich micht nicht irre, um weiteren Ärger zu vermeiden sollte vorab folgende Sachlage geklärt werden:

1. Laut Landesbauordnungen dürfen Garagen nicht zweckentfremdet werden, d.h. dürfen NICHT zur aufbewahrung von sperrigen Gegenstände benutzt werden (Gartenmöble usw.)

oder:

2. Eine Garage kann zu einem Aufbewahrungsort "umgemeldet" werden, dann darf dort aber kein Auto geparkt werden.

Ja so ist es bei uns auch

am 8. Januar 2019 um 7:13

Das heißt, außer dem Auto darf in der Garage nichts gelagert werden? Auch keine Auto spezifischen Gegenstände, Ladegeräte, Winterreifen, Frostschutzmittel etc.?

Zitat:

@fplgoe schrieb am 8. Januar 2019 um 08:13:07 Uhr:

Das heißt, außer dem Auto darf in der Garage nichts gelagert werden? Auch keine Auto spezifischen Gegenstände, Ladegeräte, Winterreifen, Frostschutzmittel etc.?

Am besten in die Landesbauordnungen schauen, vielleicht sind solche Gegenstände erlaubt.

Ansonnsten droht Bußgeld (ich glaube irgendwo sowas gelesen zu haben).

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 8. Januar 2019 um 07:30:00 Uhr:

Hallo,

entweder über die Vollkasko des Autos, wenn man angibt, dass man die Stühle ausersehen umgefahren hat, oder eben die Haftpflicht (solang nicht grob fahrlässig)

Wenn schon lügen/betrügen, dann aber richtig und ohne Selbstbeteiligung und Höherstufung im Folgejahr. ;)

Wie wär's damit:

"Mein Neffe, der zufälligerweise gut PH-versichert ist, hat Stuhlweitwurf gespielt und dabei zufällig mein Auto getroffen."

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