Schaden durch Waschstraße
Hallo zusammen,
hier bin ich mal wieder mit einer Frage, wie ich am Besten bei folgendem Schaden vorgehe.
Am Freitag war ich bei uns an der Tanke mit meinem Mondeo in der Waschanlage (es war mal wieder nötig :-) )
Selbstverständlich habe ich vorher die 16v Antenne auf dem Dach abgeschraubt.
Al sich das Auto wieder rausfahren wollte, sah ich dass der Gewindehalter der Antenne teils vom Dachblech abstand ( der ist wohl geklebt, oder), und eine nußgroße Delle zwischen dem Halter und der Frontscheibe zu sehen war.
Habe natürlich gleich den Betreiber der Waschanlage gerufen, der erstmal wild schimpfte, dass das noch nie passiert sei, etc...
Schlußendlich gab er mir einen Zettel mit Datum, Name und Schadensbeschreibung.
Ich solle zu Ford fahren und ihm dann sagen, was der Schaden koste. Er gibt es dann der Versicherung.
Damit ich nicht wieder einen Fehler bezüglich Kostenvoranschlag, Gutachter o.ä. mache, frage ich daher wieder hier nach Rat.
Inwiefern unterscheidet sich die Schadensabwicklung zwischen KFZ-haftpflicht und der Betriebshaftpflicht der Waschanlagenbetreibers?
Danke schon mal.
Grüße
scrooge313
Beste Antwort im Thema
Justitia hat nun gesprochen:
Der Waschanlangenbetreiber wurde dazu verurteilt mir den kompletten Schaden zu ersetzen :-)
Jetzt muss ich nur noch 4 Wochen warten, bis das Urteil am Amtsgericht rechtskräftig wird.
Das wollte ich nur mal mitteilen, damit der Thread komplett ist.
Vielen Dank nochmal für Eure Unterstützung!
Grüße
scrooge313
139 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von scrooge313
Zitat:
Zitiere doch mal bitte den Satz aus dem Gutachten, in der die Schuld festgestellt wird.
Das steht natürlich nicht im Gutachten, sondern der Gutachter hat lediglich vor dem Erstellen des Gutachtens festgestllt, dass das Schadensbild plausibel durch einen Waschanlagenschaden zu erklären ist.
Das Gutachten wurde aber in erster Linie nicht erstellt um eine Schuld festzustellen, sondern die Schadenshöhe festzuhalten.
Es ist klar, dass damit der Gutachter nicht sagen kann, ob der Schaden durch diese eine Waschanlage verursacht wurde.
Fakt ist jedoch:
-Ich habe zwei Zeugen, die kurz vor dem Waschgang das Auto noch "heil" gesehen haben
-Ich habe einen Zettel, ausgestellt vom Waschanlagenangestellten mit Datum, Stempel und Unterschrift, auf dem steht: "Antennenhalter durch Waschanlage eingedrückt"
-Das Kartenlesegerät der Waschanlage war am besagten Tag defekt, was darauf schließen lässt, dass die Waschanlage entweder nicht regelmäßig gewartet wurde, oder aber eine regelmäßige Wartung Fehlfunktionen nicht ausschließen kann.
Es ist mal wieder echt ärgerlich, dass ich mich mit diesem Mist rumärgern muss.
Ich weiß zu 100%, dass der Schaden durch die Waschanlage entstanden ist, zumal ich beim Abschrauben der Antenne vor dem Waschgang ja nochmal explizit auf die nun kaputte Stelle geschaut hatte. Nur muss das ja nun irgendwie juristisch geklärt werden.
Aus diesem Grund habe ich die Sache einem Anwalt übergeben und bin nun guter Dinge, dass sich das ganze irgendwann klärt.
Grüße
scrooge313
du wirst natürlich über Fortgänge berichten... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von scrooge313
Das steht natürlich nicht im Gutachten, sondern der Gutachter hat lediglich vor dem Erstellen des Gutachtens festgestllt, dass das Schadensbild plausibel durch einen Waschanlagenschaden zu erklären ist.Zitat:
Zitiere doch mal bitte den Satz aus dem Gutachten, in der die Schuld festgestellt wird.
Das Gutachten wurde aber in erster Linie nicht erstellt um eine Schuld festzustellen, sondern die Schadenshöhe festzuhalten.
Es ist klar, dass damit der Gutachter nicht sagen kann, ob der Schaden durch diese eine Waschanlage verursacht wurde.
Fakt ist jedoch:
-Ich habe zwei Zeugen, die kurz vor dem Waschgang das Auto noch "heil" gesehen haben
-Ich habe einen Zettel, ausgestellt vom Waschanlagenangestellten mit Datum, Stempel und Unterschrift, auf dem steht: "Antennenhalter durch Waschanlage eingedrückt"
-Das Kartenlesegerät der Waschanlage war am besagten Tag defekt, was darauf schließen lässt, dass die Waschanlage entweder nicht regelmäßig gewartet wurde, oder aber eine regelmäßige Wartung Fehlfunktionen nicht ausschließen kann.Grüße
scrooge313
Dann spiele ich jetzt mal den Bösen Gegner:
1. Das Gutachten zahlst du selber. Die Schadenshöhe hätte auch eine Werkstatt kostenfrei ermitteln können.
2. Der Zettel ist hilfreich. Allerdings ist er nur vom Mitarbeiter. Ob der das darf und beurteilen kann stelle ich jetzt hier mal in Frage.
3. Ein defektes Kartenlesegerät sagt nichts über einen Wartungszustand aus.
4. Es wurden an dem Tag zuvor und danach XX Autos gewaschen ohne dass es zu Schäden gekommen ist. Also war die Anlage definitiv in Ordnung.
5. Eine Waschanlage kann keine so hohe Kraft aufbringen um diesen Schaden zu verursachen.
5. Wenn deine Zeugen nicht mit beim Waschen waren, ist deren Aussage unrelevant, denn:
6. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass du beim Abschrauben der Antenne den Schaden selber verursacht hast!
Jetzt beweise mir mal das Gegenteil.
Dann sage ich Dir als Gegner, dass Du eine rege Phantasie hast :-)
Zitat:
6. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass du beim Abschrauben der Antenne den Schaden selber verursacht hast!
Klar, ich habe die Kraft, die die Waschanlage nicht hat. Bin ich Hercules oder was? *hahaha*
Zitat:
1. Das Gutachten zahlst du selber. Die Schadenshöhe hätte auch eine Werkstatt kostenfrei ermitteln können.
Dazu hat ich vorher im Thread schon was geschrieben. Kostenfrei lassen die einen nichtmal auf den Hof :-)
Zitat:
2. Der Zettel ist hilfreich. Allerdings ist er nur vom Mitarbeiter. Ob der das darf und beurteilen kann stelle ich jetzt hier mal in Frage.
Dürfen tut er das sicherlich. Nur die Frage ist, inwieweit sein Arbeitgeber damit einverstanden ist *g*
Zitat:
3. Ein defektes Kartenlesegerät sagt nichts über einen Wartungszustand aus.
Man sollte doch annehmen, dass die Waschanlage im "Ganzen" gewartet wird. Von daher lassen sich somit Rückschlüsse ziehen. Habe übrigens gerade die Woche erst mitbekommen, dass das Lesegerät wohl immernoch nicht funktioniert.
Außerdem kann ich mich daran erinnern, dass vor längerer Zeit ich schon mal in der besagten Anlage war, und damals gleichzeitig mit dem Trockner auch noch Wasser aus den Düsen kam. Gab also schon öfter Probleme mit der Waschanlage.
Zitat:
4. Es wurden an dem Tag zuvor und danach XX Autos gewaschen ohne dass es zu Schäden gekommen ist. Also war die Anlage definitiv in Ordnung.
Toller Vergleich: Ich fahre seit 50 Jahren unfallfrei, und auch die nächsten 50 Jahre werde ich keinen Unfall haben. Von daher kann ich Ihnen nicht hinten rein gefahren sein.
Zitat:
5. Wenn deine Zeugen nicht mit beim Waschen waren, ist deren Aussage unrelevant, denn:
Ich bezweifle, dass Du die Relevanz der Zeugen richtig einschätzen kannst.
Zitat:
Dann spiele ich jetzt mal den Bösen Gegner:
Spielst Du den nur, oder bist Du es wirklich?
Ähnliche Themen
Zitat:
Spielst Du den nur, oder bist Du es wirklich?
Ja.Nein.
Ich wollte nur mal auf die kommenden Ereignisse hinweisen. Alles muss nicht so eintreffen, aber wer weiss.....
Besser du rechnest damit.
Zitat:
Außerdem kann ich mich daran erinnern, dass vor längerer Zeit ich schon mal in der besagten Anlage war, und damals gleichzeitig mit dem Trockner auch noch Wasser aus den Düsen kam. Gab also schon öfter Probleme mit der Waschanlage.
Damit hast du soeben selber den Beweis geliefert, dass die Anlage gewartet und instandgesetzt wird, weil dieses Problem war ja jetzt nicht mehr da, oder...😉
Zitat:
Zitat:
4. Es wurden an dem Tag zuvor und danach XX Autos gewaschen ohne dass es zu Schäden gekommen ist. Also war die Anlage definitiv in Ordnung.
Das entspricht der gängigen Argumentation der Versicherer zur Schadensabwehr.
Zitat:
Ich bezweifle, dass Du die Relevanz der Zeugen richtig einschätzen kannst.
Doch. Wenn die nämlich das Auto nicht unmittelbar vor dem Einfahren in die Anlage gesehen, was sollten die dann aussagen?
Grüße
Der Tastenspitz
Ich wollte mal nachfragen, ob sich in Deinem Fall inzwischen was getan hat.
Bin nämlcih seit letztem Samstag mit dem gleichen Problem konfrontiert.... (Aussenspiegel)
Danke
Hallo frosch112000,
Schau mal auf's Datum. Der letzte Beitrag ist vom Dezember"2007"
Wahrscheinlich hat scrooge 313 nur vergessen das Ergebnis hier zu posten.😁
Kann mir nicht vorstellen dass er immer noch klagt. Aber weiss man's? 🙄
@scrooge 313, wie ist der Fall eigentlich ausgegangen? Ich hoffe doch für dich positiV.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Schau mal auf's Datum. Der letzte Beitrag ist vom Dezember"2007"
Wahrscheinlich hat scrooge 313 nur vergessen das Ergebnis hier zu posten.😁
Ich habe auf's Datum geschaut, deswegen frage ich ja nach, ob es was Neues gibt....
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Kann mir nicht vorstellen dass er immer noch klagt. Aber weiss man's? 🙄
Ich kann mir das (leider) vorstellen. Mir ist mal einer an einer Ampelkreuzung in meinen geliebten Käfer reingerauscht. Es gab zwei Zeugen, die besagten, dass der andere bei "rot" gefahren ist und drei Zeugen, die sagten, dass ich bei grün gefahren bin. Alle Zeugen waren zufällig anwesend und hatten nichts mit einem der Unfallbeteiligten zu tun (Verwandschaft, Freundschaft o.ä.). Trotzdem ist der "rot-Fahrer" vor Gericht gezogen, hat die erste Instanz verloren und ist dann noch in Berufung gegangen, hat allerdings wieder verloren.
Der Schade den ich hatte war 850
DMzzgl. rund 2800,- DM Anwaltskosten zum Schluß (die natürlich auch die gegenerische Versicherung dann tragen musste....)
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
@scrooge 313, wie ist der Fall eigentlich ausgegangen? Ich hoffe doch für dich positiV.
Das hoffe ich doch auch (v.a. weil meine Hoffnung dann steigt, auch eine Chance zu haben....)
Gruß, Frosch112000
Hallo zusammen,
in der Tat ist die Sache noch nicht abgeschlossen. Außergerichtlich war keine Einigung mit dem Betreiber der Waschanlage zu erzielen. Da ich zu dem damaligen Zeitpunkt allerdings noch keine Rechtschutz hatte, habe ich mich an einen Bekannten gewendet, der Anwalt ist. Er meinte, dass wir eine gute Chance hätten vor Gericht zu gewinnen, allerdings gäbe es trotzdem noch ein gewisses Risiko zu verlieren. Um das Kostenrisiko für mich zu minimieren, haben wir Gerichtskostenbehilfe beantragt, da ich armer Student bin :-)
Da der Anwalt den Fall nur nebenbei bearbeitet, hat er vorgeschlagen jetzt erst Klage einzureichen, da er jetzt mehr Zeit hätte. Eine Verjährung sei ja noch nicht eingetreten.
Ich sehe einfach nicht ein, dass sich der Waschanlagen betreiber auf seine Aussage ausruht, dass die Anlage regelmäßig gewartet worden sei und somit Fehler ausgeschlossen seien...zumal am besagten Tag ja auch das Kartenlesegerät kaputt war.
Ich bin echt sauer auf den Waschanlagenbetreiber, da ich nun eine Delle im Dach habe, und bis jetzt auf den Kosten vom Gutachter (270,-€!!!) sitzen geblieben bin.
Ich sage hier Bescheid, sobald ich was neues weiß.
@frosch112000: erzähl mal, was bei Dir am Auto passiert ist, und wie es abgelaufen ist.
Grüße
scrooge313
Zitat:
Original geschrieben von scrooge313
@frosch112000: erzähl mal, was bei Dir am Auto passiert ist, und wie es abgelaufen ist.
Ich fahre ein Meredes C-Klasse Sportcoupé. Ich war am vergangene Samstag in einer "Durchfahrwaschanlage" (keine Ahnung, wie das richtig heißt) mit solchen Schaumstoffstreifen. Der Mensch an der Einfahrt hat die Vorwäsche gemacht und mich dann reingewunken. Währendessen habe ich die Spiegel eingeklappt (elektrisch, soll lt. Bedienunsanleitung so gemacht werden).
Als eine der seitlichen Bürsten kam, gab es auf der Fahrerseíte ein lautes "knacks" und als ich draußen den Spiegel wieder ausfahren wollte, sah ich, dass er in der Endposition nicht richtig einrastete und unten ca. 3mm Luft hatte. Er hing nur noch ganz locker, da die untere Aufhängung gebrochen war.
Ich also friedlich zu dem Vorwäsche-Menschen. Der war auch sehr nett, hat sich das angesehen und meinte, dass wohl wirklich was gebrochen sei, er auch gar nicht weiter rumprobieren will, weil er sich damit nicht auskennt. Er gab mir dann eine Schadensmeldung die ich gleich ausfüllte und er schickte sie dann an den Betreiber.
Am Mittwoch hatte ich Post vom Betreiber im Briefkasten. Der lehnt es ab, den Schaden anzuerkennen, weil die Anlage in Ordnung war und die Anlage noch nie einen Schaden an einem Auto hervorgerufen hat usw. usf.... Das ganze sah auch sehr nach Standardschreiben aus, da man von einem "abgerissenen Spiegel" schrieb und nicht von einer "gebrochenen Aufhängung" wie von mir beschrieben.
Alles wie in den anderen Beiträgen schon geschrieben. Aber aus "Kulanz" hat man mir noch zehn Gutscheine für eine einfache Wäsche beigelegt.... ja spinnen die denn.
Vor allem bin ich sauer, weil der Angestellte meinte, er habe das schon öfters erlebt, dass sich bei den eingeklappten Spiegeln so ein Schaumstoffstreifen so fest um den Spiegel verheddert hat, dass entweder der Schaumstoffstreifen gerissen sei oder eben die Spiegelaufhängung nachgegeben hat.... Und das hat mir auch die Mercedes-Werkstatt so bestätigt.
Ich bin nach dem Schreiben vom Betreiber auch noch mal zur Anlage gefahren, aber der Angestellte kann sich an so eine Aussage nicht erinnern.... (Und ich muss sagen, ich kann es ihm in den heutigen Zeiten nicht verdenken......).
Im Moment bin ich am überlegen wie ich weitermache. Momentan habe ich vor, erst mal die Rechnung von Mercedes (394,-€ inkl) an den Betreiber zu schicken mit einer entsprechenden Antwort auf sein Schreiben und der bitte um Begleichung innerhalb 14 Tagen. Wenn sich da nichts tut, überlege ich entweder zu klagen (eigentlich keine Lust aus den weiter oben geschilderten Erfahrungen (Dauer, Geld, Chance, keine Rechtsschutz) oder aber an die Öffentlichkeit zu gehen (mal bei der regionalen Presse anfragen, vielleicht sogar noch weiter (Sat1 (Akte xy), rtl Explosiv, etc. vielleicht haben die ja interesse.
Bei der Bahn hat man micht vor Jahren auch mal so abspeisen wollen. Nachdem ich dann einen Brief geschrieben habe, in dem ich ankündigte den Sachverhalt und das Schreiben der Bahn an die Presse zu geben, hatte man in zwei Tagen eingelenkt....
Mal sehen, wie ich mich entscheide.....
Schönen abend noch,
frosch112000
Zitat:
Original geschrieben von frosch112000
Währendessen habe ich die Spiegel eingeklappt (elektrisch, soll lt. Bedienunsanleitung so gemacht werden).
in welcher betriebsanleitung steht denn sowas? durch das anklappen der spiegel wird ja erst die möglichkeit geschaffen das die streifen sich im gehäuseknick verfangen können. (zumindest ist das bei meinem fahrzeug so)
hast du zufällig ein bild von deinem fahrzeug mit angeklappten spiegel?
mfg Hans
Zitat:
Original geschrieben von scrooge313
zumal am besagten Tag ja auch das Kartenlesegerät kaputt war.
was hat das kartenlesegerät mit dem wartungszustand der anlage zu tun? 🙄
du kannst dein auto zur inspektion fahren und beim wegfahren von der werkstatt brennt dir eine lampe im scheinwerfer durch....ist das auto dann schlecht gewartet bzw. hat die werkstatt geschlampt??
Zitat:
Original geschrieben von h-h-w-ue
in welcher betriebsanleitung steht denn sowas?
in der vom auto.... 😛
...ist mir auch nicht klar, dass die elektrisch einklappbaren Spiegel bei MB laut Betriebsanleitung beim Durchfahren einer Waschanlage eingeklappt werden müssen. Ich fahre auch einen Daimler und ohne Spiegelschaden und Anklappen durch Waschanlagen. Es kommt jedoch vor, dass durch die Waschbürsten manchmal ein Aussenspiegel aus der Arretierung gedrückt wird. Das ist aber nicht schlimm, anschliessend klappe ich die Spiegel elektrisch wieder an und wieder aus - und alles ist wieder gut.
Im Übrigen sehe ich die Beschädigungsgefahr bei eingeklappten Spiegeln wie @ h-h-w-ue.
Am Rande. Der Waschanlagenbetreiber ist maximal zur Zeitwertentschädigung verpflichtet - nicht zum Neuwert einer Sache!
Zitat:
Original geschrieben von scrooge313
...in der Tat ist die Sache noch nicht abgeschlossen....
Das sich die Versicherungen der Betreiber scheinbar gerne Zeit lassen, kann ich auch bestaetigen: Mir wurde im Mai bei einem Waschvorgang die Alu-Zierleiste zwischen Windschutzscheibe und A-Säule aus der Verankerung gerissen. Die Buersten kamen m.E. nach viel zu dicht an den Wagen ran und haben es geschafft die Leiste zu erfassen und auch noch raus zu reissen. Habe auch vor Ort einen Schadensbericht mit dem Kassierer erstellt, der hats dem Chef gemeldet, der hat einen *Schadensservice* mit der *Abwicklung* beauftragt. Da es für mich nicht nach *Abwicklung* sondern hinhalten aussah, hab ich das ganze nach einreichen eines KV (~140,-EUR) und Fristsetung an meinen Anwalt übergeben. Inzwischen kenne ich schonmal den Namen der Versicherung, und die zicken immer noch. Da es aber über die RS läuft, werde ich mir dieses Verhalten von Seiten des Betreibers bzw. seiner Versicherung nicht bieten lassen....obs dieses Jahr noch was wird...bin gespannt 😉
Nebenbei zu bedenken ist, dass in diesem Fall der Geschädigte keinen sogenannten Direktanspruch an den Betriebshaftpflichtversicherer des Waschanlagenbetreibers hat (weil es keine Pflichtversicherung ist).
Der Waschanlagenbetreiber ist dir, wenn es so ist, zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser kann sich gegen das Risiko, dass er wegen einer Kundenfahrzeugbeschädigung Schadenersatz leisten muss versichern oder nicht und ohne Selbstbehalt, gewöhnlich sind 500 € pro Schaden, wird er diesen Versicherungsschutz nicht erlangen können. Zumal es sich noch um ein allg. unerwünschtes Risiko handelt.