Schaden durch Waschstraße

Hallo zusammen,

hier bin ich mal wieder mit einer Frage, wie ich am Besten bei folgendem Schaden vorgehe.

Am Freitag war ich bei uns an der Tanke mit meinem Mondeo in der Waschanlage (es war mal wieder nötig :-) )

Selbstverständlich habe ich vorher die 16v Antenne auf dem Dach abgeschraubt.

Al sich das Auto wieder rausfahren wollte, sah ich dass der Gewindehalter der Antenne teils vom Dachblech abstand ( der ist wohl geklebt, oder), und eine nußgroße Delle zwischen dem Halter und der Frontscheibe zu sehen war.

Habe natürlich gleich den Betreiber der Waschanlage gerufen, der erstmal wild schimpfte, dass das noch nie passiert sei, etc...

Schlußendlich gab er mir einen Zettel mit Datum, Name und Schadensbeschreibung.

Ich solle zu Ford fahren und ihm dann sagen, was der Schaden koste. Er gibt es dann der Versicherung.

Damit ich nicht wieder einen Fehler bezüglich Kostenvoranschlag, Gutachter o.ä. mache, frage ich daher wieder hier nach Rat.

Inwiefern unterscheidet sich die Schadensabwicklung zwischen KFZ-haftpflicht und der Betriebshaftpflicht der Waschanlagenbetreibers?

Danke schon mal.
Grüße
scrooge313

Beste Antwort im Thema

Justitia hat nun gesprochen:

Der Waschanlangenbetreiber wurde dazu verurteilt mir den kompletten Schaden zu ersetzen :-)

Jetzt muss ich nur noch 4 Wochen warten, bis das Urteil am Amtsgericht rechtskräftig wird.

Das wollte ich nur mal mitteilen, damit der Thread komplett ist.

Vielen Dank nochmal für Eure Unterstützung!

Grüße
scrooge313

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Das geht den Sachbearbeitern gelinde gesagt am A..... vorbei.
 
Ich würde jetzt zum RA gehen, der soll doch den Waschanlagenbetreiber in die Plicht nehmen.
Wozu sollst du dich länger mit seiner Versicherung herumärgern ?
 
Fordere das Geld vom dem Vogel direkt an, was meinst du , wie schnell der dann reagiert.
 
Gruß Delle
 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 
Fordere das Geld vom dem Vogel direkt an, was meinst du , wie schnell der dann reagiert.
 
Gruß Delle
 

 Was anderes bleibt hier auch nicht übrig, da kein Direktanspruch beim Versicherer besteht !

Es dürfte für mich selbst schwierig werden, direkt bei ihm etwas zu holen, da der anscheinend schon richtig Profi in Sachen Schäden ist, so wie er sich jetzt schon um die zahlung drückt.

Bei einem Telefonat mit ihm hörte ich ja schon raus, dass er das nicht zum ersten Mal mitmacht. :-)

Wenn dann lasse ich das über einen Anwalt machen.

Aber wie ist das eigetnlich in der Regel, wenn sich die Versicherungsnehmer nicht melden. Ich meine, da könnte sich ja jeder einfach nicht melden, und die Versicherung reguliert dann halt nicht :-)

Zitat:

Original geschrieben von scrooge313


 
Aber wie ist das eigetnlich in der Regel, wenn sich der Versicherungsnehme rnicht melden. Ich meine, da könnte sich ja jeder einfach nicht melden, und die Versicherung reguliert dann halt nicht :-)

Genau so isses ! Wenn ein Versicherungsnehmer seine Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen will (aus welchem Grund auch immer), meldet er halt den Schaden nicht und erhält im Gegenzug auch keine Versicherungsleistung (sofern überhaupt für den Versicherungsnehmer ein entsprechender Anspruch besteht).

Der Schädiger kann hier nur direkt in Anspruch genommen werden.

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Zitat:

meldet er halt den Schaden nicht

Den Schaden hat er ja schon gemeldet, worauf hin sich die Versicherung bei mir gemeldet hat um den Schadenshergang und die Schadenshöhe zu erfragen.

Nun hätten sie angeblich noch Rückfragen an den Versicherungsnehmer.

Heute kam ein Brief, in dem es heißt, dass sie die Regulierung ablehnen, da der Schaden nicht nachweislich durch die Waschanlage verursacht worden sei. Die Anlage wäre regelmäig gewartet worden, zudem wären keine weiteren Kundenreklamationen bekannt.

Hallo?? Geht's noch?

Wenn bspw.ein Sensor kurzzeitig verdreckt ist, dann kann sowas schon mal passieren. Für mich ist das nur eine billige Ausrede.

Da hilft wohl jetzt echt nur noch der Anwalt ;-(

Grüße
scrooge313

Hallo.

Hat sich denn ein Gutachter den Schaden am Auto IN der Waschstraße angesehen?

Ein Arzt der einen Fehler macht kann auch nicht sagen "Ich hab noch nie was falsch gemacht" wenn er das falsche Bein abgesägt hat 🙂

nein, der Gutachter hat sich nur das Auto auf seinem hof angeschaut. Aber anhand des Schadenbildes, ist die Verursachung durch die Waschanlage schlüssig und nachvollziehbar.

nicht, dass ich nicht schon genug Ärger mit dem nicht bezahlten Schaden hätte, so kam heute noch die Rechnung vom Gutachter in Höhe von 270,-€.

Habe nun für Mittwoch einen Anwaltstermin gemacht.

Ich lasse mir von der Versicherung doch nicht sagen, dass der Schaden aufgrund fahrzeugtypischer Eigenschaften entstanden sei.

Zitat:

Original geschrieben von scrooge313



Ich lasse mir von der Versicherung doch nicht sagen, dass der Schaden aufgrund fahrzeugtypischer Eigenschaften entstanden sei.

Was, bitte ist das denn....😕

*hihi*

die meinen damit wohl, dass Ford sch... verbaut und deshalb das alles kaputt ging.
Für mich sind das alles nur Ausreden um nicht zahlen zu müssen.

Es ist wirklich eindeutig, dass der Schaden durch die Waschanlage verursacht wurde, von daher gehe ich ja auch nun zum Anwalt.

Das beste, was du hier machen kannst... 😁

Laut Juristen aus dem Bekanntenkreis habe ich wohl auch recht gute Chancen.

Siehe Urteil:

http://www.juraforum.de/.../...teil-vom-16-12-2003-az-i-21-u-9703.html

Zitat:

Original geschrieben von scrooge313


nein, der Gutachter hat sich nur das Auto auf seinem hof angeschaut. Aber anhand des Schadenbildes, ist die Verursachung durch die Waschanlage schlüssig und nachvollziehbar.

Das glaube ich nicht!

Steht in dem Gutachten tatsächlich drin, dass diese spezielle Waschanlage schuld ist? Wenn nicht, dann ist das Gutachten nämlich komplett wertlos, weil dann könnte der Schaden auch in jeder anderen Waschanlage schon vorher entstanden sein.

Zitiere doch mal bitte den Satz aus dem Gutachten, in der die Schuld festgestellt wird.

Zitat:

Zitiere doch mal bitte den Satz aus dem Gutachten, in der die Schuld festgestellt wird.

Das steht natürlich nicht im Gutachten, sondern der Gutachter hat lediglich vor dem Erstellen des Gutachtens festgestllt, dass das Schadensbild plausibel durch einen Waschanlagenschaden zu erklären ist.

Das Gutachten wurde aber in erster Linie nicht erstellt um eine Schuld festzustellen, sondern die Schadenshöhe festzuhalten.

Es ist klar, dass damit der Gutachter nicht sagen kann, ob der Schaden durch diese eine Waschanlage verursacht wurde.

Fakt ist jedoch:
-Ich habe zwei Zeugen, die kurz vor dem Waschgang das Auto noch "heil" gesehen haben
-Ich habe einen Zettel, ausgestellt vom Waschanlagenangestellten mit Datum, Stempel und Unterschrift, auf dem steht: "Antennenhalter durch Waschanlage eingedrückt"
-Das Kartenlesegerät der Waschanlage war am besagten Tag defekt, was darauf schließen lässt, dass die Waschanlage entweder nicht regelmäßig gewartet wurde, oder aber eine regelmäßige Wartung Fehlfunktionen nicht ausschließen kann.

Es ist mal wieder echt ärgerlich, dass ich mich mit diesem Mist rumärgern muss.
Ich weiß zu 100%, dass der Schaden durch die Waschanlage entstanden ist, zumal ich beim Abschrauben der Antenne vor dem Waschgang ja nochmal explizit auf die nun kaputte Stelle geschaut hatte. Nur muss das ja nun irgendwie juristisch geklärt werden.
Aus diesem Grund habe ich die Sache einem Anwalt übergeben und bin nun guter Dinge, dass sich das ganze irgendwann klärt.

Grüße
scrooge313

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