Schaden durch versagten Duplex

Hallo,

mein Auto wurde in meiner Abwesenheit durch versagten Vierparker beschädigt. Kein menschlicher Fehler, sondern versagte Hydraulik auf einer Seite.

Ist eine Mietwohnung und ich habe Kasko mit SB 500 Euro.
Die Frage: wer sollte dafür haften? Haftpflicht/Hausversicherung des Vermieters oder meine Kasko? Oder Kann die erste Versicherung die Selbstbeteiligung der zweiten decken?

Es ist mir wichtig, die Schaden rechtzeitig zu melden. Ich will auf keinen Fall in die Situation geraten, es an Hausversicherung des Vermieters zu melden, es abgesagt bekommen und dann zu spät bei meiner Kasko zu sein (es muss angeblich spätestens in 7 Tagen gemeldet werden).

Danke im Voraus für jeden Tipp.

46 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Juni 2024 um 17:45:25 Uhr:


Dass so ein Parksystem in dieser Weise in die Knie gehen kann, ist zumindest klärungsbedürftig.

Wenn das ein bestimmter Hersteller ist, wäre es mindestens das zweite Mal.

So einen Schaden hatte ich vor einigen Jahren zu bearbeiten. Für die Produkthaftpflicht des Herstellers.

Und was für ein Parallelthread?

https://www.motor-talk.de/.../...gerutscht-rausholen-t7729899.html?...

Mein Parallelthread wurde zugemacht, obwohl ich eigentlich hier die Versicherung und dort die Art und Weise, mein Auto rauszuholen besprechen wollte. @Astradruide ist es nicht off-topic, das hier nebenbei zu besprechen?

Aber egal, das technische ist mehr oder weniger klar.

Ich glaube nicht, dass das Duplexsystem iwie beschädigt wurde. Das Auto ist auf die Seite gerutscht, und nachdem, was ich jetzt sehen kann, sollten die Schäden am Auto minimal sein. Wenn die Anlage so sensibel wäre, hätte ich sie schon 3 Mal mit meinem Kopf beschädigt (fehlende Höhe beim Einsteigen halt =D ). Bin aber natürlich kein Profi.

Das Parallelthema wurde wieder geöffnet. Schon gestern.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 9. Juni 2024 um 18:01:56 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Juni 2024 um 17:45:25 Uhr:


Dass so ein Parksystem in dieser Weise in die Knie gehen kann, ist zumindest klärungsbedürftig.

Wenn das ein bestimmter Hersteller ist, wäre es mindestens das zweite Mal.

So einen Schaden hatte ich vor einigen Jahren zu bearbeiten. Für die Produkthaftpflicht des Herstellers.

Ein ähnliches Bild wie im Parallelthread habe ich bei uns in der Tiefgarage leider auch schon gesehen (auch Münchner Raum). Ob es derselbe Hersteller ist wie auf dem Bild - keine Ahnung, unsere sehen sehr ähnlich aus. Zur Regulierung dort kann ich aber leider nichts schreiben - meine Autos waren zum Glück nicht betroffen/auf anderen Stellplätzen.

Ich habe seit 1995 einen oberen Stellplatz.
Einen derartigen Schaden habe ich dort noch nie gesehen.

Nachtrag: Jedes Jahr erfolgt eine Wartung.

Vielleicht sind die Dinger ja schlechter geworden, hier war es Baujahr 2019 und es erfolgte auch jedes Jahr eine Wartung.

Defekte kann es immer mal geben auch bei der zuverlässigsten Technik,

ein geplatzter Schlauch an der Hydraulik eine versagende Dichtung an einem Zylinder.

Was mich wundert ist das es keine mechanische Sperre gibt die bei versagen der Hydraulik einrastet.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 9. Juni 2024 um 21:03:24 Uhr:



Was mich wundert ist das es keine mechanische Sperre gibt die bei versagen der Hydraulik einrastet.

Eben, ich werde das Thema klären, bevor ich oder mein Kind da ins Auto einsteigt

Habe hier ein gutes Feedback im Parallelthema bekommen, würde das hier beantworten, passt ja besser zur Versicherung, als zur Technik.

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 11. Juni 2024 um 11:21:30 Uhr:


Vielleicht kann der TE sich ja schon mal mit den Versicherern abstimmen, wie das ganze jetzt Vericherungs und Kostentechnisch abgearbeitet wird(werden soll)
WER zahlt denn jetzt WAS an WEN?
Vermieter und Eigentümer der Bühne alles ?
Kasko‘s der jeweiligen Halter an ihre Halter und wird das weitere unter den Versicherungen intern geregelt?
Hat der Vermieter der Bühne überhaupt eine entspr. Versicherungdeckung?
Gibts für solche Fälle eine standardisierte Vorgehensweise?
Hat sich der TE mit den anderen Geschädigten mal abgestimmt und wie sehen die das?
Ist vielleicht ein gemeinsamer Anwalt der Geschädigten als Interessenvertreter sinnvoll?

Alles weitere interessante Fragen …. Ist ja schließlich keine allzuoft vorkommender „Unfall“

Danke, alles gute Fragen. Aktuell warte ich ab, bis das ganze befreit wird, danach werde ich sofort einen Gutachter holen. Auf jeden Fall sind die Schäden bei meiner Vollkasko vorsorglich gemeldet, im schlimmsten Fall bekomme ich alles mit Runterstufen und 500 Euro SB repariert.

Welche es sonst Versicherungen gibt, ist mir unklar. Ich bin der einzige Mieter, alle anderen 3 Beteiligten sind Eigentümer der Garage. Dazu ist mein Auto das einzige beschädigte (der Benz oben muss aber auch auf die Seite geschoben werden). Der Vermieter ist sicher, dass jemand das regelt und empfiehlt mir, auch Zusatzkosten zu dokumentieren. Ich bin, ehrlich zu sein, nicht so sicher.

Ob man schon jetzt einen Anwalt braucht, weiß ich nicht: wenn es rauskommt, dass bspw. die Eigentümer haften (oder dazu verpflichtet sind, die Anlage zu warten und so), muss ich im Endeffekt mit meinem Vermieter streiten und die Eigentümer wären quasi selbst schuldig. Ob sie dann einen Anwalt bräuchten..?

Andererseits meinte der Vermieter, es gibt nen Vertrag mit der Hausverwaltung und wenn sie dafür haftet, müssten die Eigentümer mit der Verwaltung streiten und da würde es schon Sinn machen
Aber insgesamt ist das für mich so ein black spot. Freue mich auf jede Idee/Tipp/Input

Wenn du das Schadengutachten hast wird es sinnvoll sein, die Sache dann im weiteren von einem Anwalt regeln zu lassen. Geht ja doch alles ziemlich durcheinander.

Zitat:

@mwyalchen schrieb am 11. Juni 2024 um 11:51:48 Uhr:


Ob man schon jetzt einen Anwalt braucht, weiß ich nicht

Die Frage lässt sich leicht beantworten wenn man sich selbst mit:

- den versicherungsrechtlichen Gegebenheiten und Abhängikeiten
- den vertraglichen Gegebenheiten und Abhängigkeiten
- daraus folgend den Möglichkeiten der Durchsetzung eigener Ansprüche

null auskennt, was a) keine Schande und b) bei dir der Fall zu sein scheint.

Die Alternative ist, alle anderen machen zu lassen schauen ob jemand 3,34 EUR am Ende des Tages für deinen Schaden übrig hat oder nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2024 um 12:05:28 Uhr:


Wenn du das Schadengutachten hast wird es sinnvoll sein, die Sache dann im weiteren von einem Anwalt regeln zu lassen. Geht ja doch alles ziemlich durcheinander.

Macht es Sinn, den Gutachter schon jetzt einzuschalten, wo das Auto erst kaum zu sehen ist, oder erst nachdem die Fahrzeuge doch rausgeholt wurden?

Zitat:

@Spi95 schrieb am 11. Juni 2024 um 12:13:34 Uhr:


null auskennt, was a) keine Schande und b) bei dir der Fall zu sein scheint.

Die Alternative ist, alle anderen machen zu lassen schauen ob jemand 3,34 EUR am Ende des Tages für deinen Schaden übrig hat oder nicht.
[/quote ]

Oh uh. Danke =D
Das Problem ist halt: ich habe keine Rechtsschutzversicherung (außer der für Fahrzeug, versuche zu klären, ob ich sie nutzen kann). Wenn ich schon jetzt ohne Grund einen Anwalt hole, wird es schon Tausender kosten, nehme ich an. Eine Vollkasko habe ich aber und ich bekomme das Auto sowieso repariert.

Es könnte schon Sinn machen den Gutachter vor der Bergung und später dann danach nochmal draufschauen zu lassen, weil er so ggf. zwischen usprünglichem Schaden und etwaiger Erweiterung durch die Bergung unterscheiden könnte, bzw. bestätigen kann, dass die Bergung keine zusätzlichen (vermeidbaren) Schäden brachte.

Bevor hohe zusätzliche Kosten durch Anwalt und Gutachten entstehen - seid ihr euch sicher, dass diese übernommen werden? - Sollte die Möglichkeit bestehen, dass diese übernommen werden sind die Chancen, dass diese wirklich übernommen werden natürlich tatsächlich höher mit Anwalt.

Haftet der Eigentümer/Vermieter überhaupt? Kann ihm Fahrlässigkeit oder ein Verschulden nachgewiesen werden? Hat er im schlechtesten Fall sogar eine Garantiehaftung rechtmäßig ausgeschlossen im Mietvertrag?

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