Schaden durch versagten Duplex

Hallo,

mein Auto wurde in meiner Abwesenheit durch versagten Vierparker beschädigt. Kein menschlicher Fehler, sondern versagte Hydraulik auf einer Seite.

Ist eine Mietwohnung und ich habe Kasko mit SB 500 Euro.
Die Frage: wer sollte dafür haften? Haftpflicht/Hausversicherung des Vermieters oder meine Kasko? Oder Kann die erste Versicherung die Selbstbeteiligung der zweiten decken?

Es ist mir wichtig, die Schaden rechtzeitig zu melden. Ich will auf keinen Fall in die Situation geraten, es an Hausversicherung des Vermieters zu melden, es abgesagt bekommen und dann zu spät bei meiner Kasko zu sein (es muss angeblich spätestens in 7 Tagen gemeldet werden).

Danke im Voraus für jeden Tipp.

46 Antworten

Das Haftungsmerkmal „bei dem Betrieb“ ist – entsprechend dem umfassenden Schutzzweck der des § 7 StVG weit auszulegen.

 

Der BGH hat hierzu in seiner Entscheidung vom 21.01.2014 (Az. VI ZR 253/13) ausgeführt, dass der Schutzzweck des § 7 StVG erst dann nicht mehr eingreife, „wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spiele. Hieraus ergebe sich jedoch nicht, dass der ursächliche Zusammenhang von Schadensereignis und Betrieb des Kraftfahrzeuges durch den Zeitraum zwischen Beginn und Ende einer Fahrt begrenzt werde. Spezifische von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren könnten ebenso aus den für die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeuges erforderlichen Betriebseinrichtungen erwachsen, was auch nach dem Abstellen des Kraftfahrzeuges gelte.“

https://kanzlei-voigt.de/.../

Unter den offensichtlich gegeben Umständen davon auszugehen, dass sich das Kfz des TE in Betrieb befand, ist erstaunlich.
Was anderes würde nur gelten, wenn das Teil beim Befahren mit dem Auto die Biege macht oder einfach falsch geparkt wurde.
Steht der Hobel aber angenommen korrekt geparkt tagelang im Parker, dann greift auch keine Betriebsgefahr mehr.

Ich gehe hier sogar so weit, dass eine Betriebsgefahr noch vorhanden wäre, wenn das Auto auch Tage nach dem Abstellen ins Rollen kommen würde, weil die Feststellbremse z.B. versagt. Hier lese ich einen solchen oder ähnlichen Fall allerdings in keinster Weise heraus.

Gruß
Achim

Also, die Schäden sind an meine Vollkasko vorsorglich gemeldet, der Vermieter macht gerne mit und will sowohl sollte Firma zum befreien meines Auto aussuchen, als auch bittet mich, all die Schäden und aus der Situation entstandene Kosten, wie Zugtickets zu dokumentierten.

Deswegen runtergestuft werden will ich auf keinen Fall: meine Versicherung ist schon teuer genug..

Danke für alle Antworten, ich halte euch am laufenden

Das mit Betriebsgefahr habe ich beim Telefonat mit meiner Versicherungsfirma erwähnt und der Kollege hat sich sehr gewundert.
Aber ich schätze alle antworten trotzdem, alles hat mir geholfen, das Bild zusammen zu bauen

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Betriebsgefahr gibt es ja durchaus in gewissen Konstellationen.

Spielt in diesem Fall aber keine Rolle ( das Fahrzeug war ja nicht in Betrieb)

Hier liegt der Grund für alle Schäden aber eindeutig bei beim versagen der Technik .

Wobei ich mich frage warum es da keine mechanische Sicherung gibt, müsste es bei so einer Hydraulik eingentlich immer geben.

Es reicht schon, dass es gegen ein Gebäudeteil gerutscht ist. Für den TE spielen die Anspruchsketten erstmal keine Rolle. Für ihn zählt, dass er der Kfz-Versicherung und dem Vermieter den Schaaden gemeldet hat. Nach der Bergung gehts dann weiter mit einem Schadengutachten, der Reparatur und der Kostenertstattung.

Was heißt in diesem Fall “Schadengutachtung “?
Mein normales Vorgehen wäre:
1) schaden dokumentieren und an die Versicherung melden
2) ein “Go” von der Versicherung bekommen (normalerweise weiß man hier nicht, was das ganze am Ende kostet
3) zu BMW fahren (bin in der Garantie und werde es keinem mehr zutrauen) und reparieren lassen
4) die Versicherung zahlt, egal was das am Ende gekostet hat

Ist das mit der Versicherung meines Vermieters anders? Ist es möglich, das sie eine freie (günstigere) Werkstatt verlangt?

Ich würde ein Schadengutachten bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen zur Schadenfeststellung und Festlegung des Reparaturweges beauftragen und keinen anderen Gutachter an das Fahrzeug lassen. Ohne das Schadengutachten kannst du weder den Schaden noch den Wertverlust und auch den Nutzungsausfall abschätzen. Der Gutachter wird sicherlich anraten, die Sache über einen Anwalt regeln zu lassen. Da du selbst keine Erfahrung damit hast, ist das auch der sinnvolle Weg. Der Vermieter wird die Abwicklung seiner Versicherung überlassen und da ist dann mit den üblichen Kleinkämpfen der Regulierung zu rechnen. Jedoch werden Ansprüche nicht direkt gegen die Versicherung des Vermieters gehen, sondern erstmal gegen diesen selbst und der lässt es sich von seiner Versicherung erstatten. Das ist nicht ganz so einfach und deshalb macht ein Anwalt für die Abwicklung auch Sinn.

Zitat:

@mwyalchen schrieb am 9. Juni 2024 um 10:57:02 Uhr:



Ist es möglich, das sie eine freie (günstigere) Werkstatt verlangt?

Nach meinem laienhaften Verständnis ist maßgebend was in deinem Vertrag steht. Hast du keine Werkstattbindung, dann kannst du auch zu BMW gehen.

Das ist ja kein Schaden zwischen zwei PKW , die Versicherung ist also keine KFZ Versicherung sonder eine Gebäude, oder Betreibshaftpflicht etc.

Die Regularien sind da unter umständen anders als im Straßenverkehr.

Das Gutachten von einem ordentlichen Sachverständigen sollte die Reparaturkosten weitgehend abdecken, wenn es größere Abweichungen gibt durch verdeckte Schäden sollte die Werkstatt sich besser melden und man sollte das zusammen mit dem Gutachter abklären.

Oft haben die Werkstätten einen Gutachter, mit dem sie zusammenarbeiten. Einfach dort mal fragen und sich den Gutachter dann selbst anschauen.

Gruß
Achim

Zitat:

@JensKA68 schrieb am 9. Juni 2024 um 11:16:18 Uhr:


Nach meinem laienhaften Verständnis ist maßgebend was in deinem Vertrag steht. Hast du keine Werkstattbindung, dann kannst du auch zu BMW gehen.

Es geht nicht um meine Kasko, sondern um Die Gebäude/was-auch-immer-Versicherung meines Vermieters. Bei meiner Kasko ist alles klar, ist nur teuer und mit Runterstufen

Gelöscht, weil gegenstandslos geworden.

@berlin-paul

Wenn der Duplex-Parker durch eine Fehlfunktion das Auto beschädigt, warum sollte die Haftpflicht des Autos für irgend etwas einspringen?

Der TE schreibt ja nicht einmal, dass am Duplex-Parker irgend ein Schaden entstanden ist, er hatte einen technischen Defekt, nichts weiter.

Er schreibt im Parallelthema, dass das Auto in die Säule gerutscht ist. Genaues wird man erst nach der Bergung sehen. Sppurlos wird es nicht abgegangen sein. Die technische Schadenursache ist bislang nicht identifiziert. Von Sabotage bis Materialermüdung ist das Spektrum weit und die Anspruchslage damit nicht endgültig geklärt. Dass so ein Parksystem in dieser Weise in die Knie gehen kann, ist zumindest klärungsbedürftig.

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