Schaden durch ungesicherte Baustelle in Garage - wer haftet?
Hallo liebe Motor-Talker,
ich bin in einer Tiefgarage beim Rangieren mit meinem Auto rückwarts gegen eine halb herunter gelassene Hebebühne eines Duplex-Parkers gefahren. Die Bühne stand wohl wegen Bauarbeiten im Bereich dieser Hebebühne - die laut unscheinbarem Aushang auf einem DinA4-Zettel neben der Hebebühne vor 2 Tagen stattfanden - auf halber Höhe ca. 85 cm weit in die Fahrspur hinaus (gewöhnlich stehen die Hebebühnen immer oben und ragen nicht in die Fahrspur der Garage). Die weit herausstehende Hebebühne war nicht gesichert (z.B. durch Flatterband), mir als Mieter eines Stellplatzes in dieser Garage waren die Bauarbeiten nicht bekannt und da keine Arbeiter vor Ort waren und die Hebebühne beim Betreten der Garage in meinem Rücken liegt, ist mir die halb herunter gelassene Hebebühne nicht aufgefallen. Beim rückwärts Rangieren war die Hebebühne offenbar außerhalb des Erfassungsbereiches des PDCs und für mich auch visuel nicht erkennbar, dass sie weit in die Fahrspur hineinragte.
Das Ergebnis ist eine Delle in der Heckklappe und ein zerbrochenes Rücklicht in meinem relativ neuen Wagen.
Wer haftet für den Schaden an meinem Auto? Nur ich? Oder liegt auch eine Teilschuld beim Eigentümer oder Hausmeister oder der Baufirma wegen der ungesicherten Baustelle/herausragenden Hebebühne (die Hebebühne hätte aufgrund der aktuell nicht stattfindenden Bauarbeiten auch wieder in eine sichere Position hochgefahren werden können...)?
Ich wäre euch für Hilfe sehr dankbar.
Danke schon mal ??
Anna
123 Antworten
Zitat:
@kajakspider schrieb am 11. Januar 2025 um 10:34:15 Uhr:
Parke leider selber in einer Duplexgarage.
Kommt nur allzu oft vor, dass es Kids oder Jugendliche
witzig finden, die Duplexparker auf halbe Höhe zu fahren.
Dann würde ich mir eine Fenster Alarmanlage mit Fernbedienung kaufen und dranbauen. Die gibt es schon sehr preiswert zu kaufen. Sobald die Giftzwerge dran rumspielen geht die Sirene los.
Na und? Die rennen weg und der Hausmeister hat die Arbeit damit. Warum sind da keine Schlüsselschalter dran?
So langsam können wir auch mal BTT kommen.
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Zitat:
@leia74 schrieb am 9. Januar 2025 um 16:48:03 Uhr:
Hallo liebe Motor-Talker,ich bin in einer Tiefgarage beim Rangieren mit meinem Auto rückwarts gegen .... Das Ergebnis ist eine Delle in der Heckklappe und ein zerbrochenes Rücklicht in meinem relativ neuen Wagen.
Wer haftet für den Schaden an meinem Auto? Nur ich? Oder liegt auch eine Teilschuld beim Eigentümer oder Hausmeister oder der Baufirma wegen der ungesicherten Baustelle/herausragenden Hebebühne ....
Glück im Unglück würde ich sagen, dass nur ein Rücklicht hinüber ist und die Heckklappe eine Delle hat. Die Delle kann eine Karosseriewerkstatt evtl. preiswert ausbügeln und das Rücklicht gibts vielleicht auch im Zubehör. Alles in allem vielleicht günstiger selbst zu regeln, als es über die Vollkasko mit Rückstufung beim Vertragshändler zu probieren. Wenn die Karosseriewerkstatt die auf dich zulaufenden Kosten auf über 1 k€ einschätzt, dann könnte das über die Kasko wieder Sinn machen.
Den Gedanken mit dem Mitverschulden Dritter kann ich nachvollziehen, aber das scheint mir kein sinnvoller Weg zu sein. Du hast in der Situation sehr gesteigerte Sorgfaltspflichten und beim Gang zum Auto standen die Chancen ganz gut, dass du die Lage der Bühne bemerken kannst. Im Stress übersieht man sowas vielleicht. Alles menschlich. Aber den Gedanken würde ich nicht weiter verfolgen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 11. Januar 2025 um 19:06:28 Uhr:
Außerdem wird ja auch bei erlaubter Nutzung Alarm ausgelöst.
Nicht wenn man das durchdacht macht, deshalb habe ich mit Fernbedienung geschrieben, weil damit die Alarmanlage deaktiviert wird.
Dazu müsste die TE beide Plätze gemietet haben, oder ihr Auto grundsätzlich "hochklappen". Sonst löst der andere Parker den Alarm aus.
Man könnte sich mit dem anderen Mieter absprechen bzw. zusammentun, weil er auch daran interessiert sein wird.
Man könnte auch gleich noch einen Kantenschutz an allen Pfosten montieren, die Garage tageshell ausleuchten, einen rutschfesten Boden aufbringen, Warnlampen bei Inbetriebnahme einer Bühne installieren, Fahrspuren aufmalen oder eine Ampelregelung zur Verkehrssteuerung bauen. Sicherlich gibt es da noch viele Möglichkeiten mehr.
Wozu aber einen solchen Aufwand? Aufpassen, was man beim Rückwärtsfahren ohnehin ganz besonders tun sollte, genügt völlig und kostet nicht einmal etwas.
Zitat:
@Twinni schrieb am 12. Januar 2025 um 01:26:42 Uhr:
Dazu müsste die TE beide Plätze gemietet haben, oder ihr Auto grundsätzlich "hochklappen".
Die TE "müßte gar nichts", denn ihr Auto steht auf der anderen Seite auf einem Einzelplatz ganz ohne Dublex-Anlage. 😰😰😰
Zitat:
@Rigero schrieb am 11. Januar 2025 um 12:40:24 Uhr:
.........Ich hatte - ja nach Wohnort - drei Duplexgaragenstellplätze angemietet. Stets konnte die Hydraulik ausschließlich per Schlüsselschalter in Bewegung gesetzt werden.
Es wäre einfach unverantwortlich, sofern jeder Unbefugte quasi "im Vorbeigehen" die Bühne absenken könnte, - die Unfallgefahr ist keineswegs unerheblich.
Schön wäre es,
bei uns sind die Duplex leider alle ohne Schlüsselschalter.
Gebäude ist von 1974.
Warum das noch zulässig ist, versteh ich auch nicht.
Für jeden anderen Sche..s wie Partykeller, Tischtennisraum etc. ,
mussten wir nachträglich etwa zusätzliche Feuerfluchtweg einbauen lassen.
gruss
kajakspider
Nun ja, fehlender Brandschutz/ Fluchtweg ist oftmals tödlich für viele. Frei benutzbare Hebebühnen, da quetscht man maximal sich selber oder jemand anderes ein. Als Erwachsener hat man das im Griff so wie Brotschneider und Heckenscheren. Und Kinder sollten sich nicht in der TG befinden, ok ist nicht auszuschließen aber wahrscheinlich über die Aufsichtspflicht prinzipiell abgedeckt. Oder die Eltern haben ihren Kindern beigebracht wie die Hebebühne zu bedienen ist oder das man die Finger davon läst.