Schaden durch ungesicherte Baustelle in Garage - wer haftet?
Hallo liebe Motor-Talker,
ich bin in einer Tiefgarage beim Rangieren mit meinem Auto rückwarts gegen eine halb herunter gelassene Hebebühne eines Duplex-Parkers gefahren. Die Bühne stand wohl wegen Bauarbeiten im Bereich dieser Hebebühne - die laut unscheinbarem Aushang auf einem DinA4-Zettel neben der Hebebühne vor 2 Tagen stattfanden - auf halber Höhe ca. 85 cm weit in die Fahrspur hinaus (gewöhnlich stehen die Hebebühnen immer oben und ragen nicht in die Fahrspur der Garage). Die weit herausstehende Hebebühne war nicht gesichert (z.B. durch Flatterband), mir als Mieter eines Stellplatzes in dieser Garage waren die Bauarbeiten nicht bekannt und da keine Arbeiter vor Ort waren und die Hebebühne beim Betreten der Garage in meinem Rücken liegt, ist mir die halb herunter gelassene Hebebühne nicht aufgefallen. Beim rückwärts Rangieren war die Hebebühne offenbar außerhalb des Erfassungsbereiches des PDCs und für mich auch visuel nicht erkennbar, dass sie weit in die Fahrspur hineinragte.
Das Ergebnis ist eine Delle in der Heckklappe und ein zerbrochenes Rücklicht in meinem relativ neuen Wagen.
Wer haftet für den Schaden an meinem Auto? Nur ich? Oder liegt auch eine Teilschuld beim Eigentümer oder Hausmeister oder der Baufirma wegen der ungesicherten Baustelle/herausragenden Hebebühne (die Hebebühne hätte aufgrund der aktuell nicht stattfindenden Bauarbeiten auch wieder in eine sichere Position hochgefahren werden können...)?
Ich wäre euch für Hilfe sehr dankbar.
Danke schon mal ??
Anna
123 Antworten
Falls die Bedienung des Duplex nicht vor fremden Zugriff gesichert ist, hat sich's eh erledigt. Dann kannst nicht nachweisen wer am Ende das Ding verstellt hat.
Gruß jaro
Schaden zahlen und beim nächsten mal vorsichtiger oder umsichtiger fahren.
Alles ärgerlich aber selber Schuld
(da könnten sich auch kleine Kinder aufhalten)
Die Diskussion dreht sich hier doch nur noch im Kreis.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 11. Januar 2025 um 11:22:18 Uhr:
Falls die Bedienung des Duplex nicht vor fremden Zugriff gesichert ist, hat sich's eh erledigt.
Ich hatte - ja nach Wohnort - drei Duplexgaragenstellplätze angemietet. Stets konnte die Hydraulik ausschließlich per Schlüsselschalter in Bewegung gesetzt werden.
Es wäre einfach unverantwortlich, sofern jeder Unbefugte quasi "im Vorbeigehen" die Bühne absenken könnte, - die Unfallgefahr ist keineswegs unerheblich.
Stelle ich mir gerade vor. Unten und oben steht ein Auto und ein paar Kiddies wollen mal gucken was passiert, wenn man jetzt auf Absenken drückt. Hat sich die Tieferlegung gleich erledigt. 😁
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Die Kante der Hebebühe ist Gelbschwarz schraffiert, ob das bereits als erkennbares Hindernis ausreichen muss ? welches man vor dem Rangieren oder während der Fahrt erkennen muss.
Ich meine es gibt Duplexer bei denen fährt man nach unten und wenn man vorwärts rein ist (ist manchmal Pflicht) und rückwärts raus , sieht man nur die Decke, da muss man vorher sicher sein das alles frei ist und bleibt (Lotterie, da könnte ja zwischenzeitlich das immer gerne genommenen Kind sich hinlegen) oder einen Einweiser haben. Also man ist für sein Glück selber zuständig.
Ich hatte mal einen Duplexer der ging ohne Schlüssel zu bewegen, bei Renovierungen wurden dann bei manchen Schlüsser angebracht.
Nein, ich denke es wird evtl. vor Gericht als hinreichend für die Gefahrensicherung in einer alten Garage angesehen werden. Ich hatte es lediglich offen formuliert.
Deswegen denke ich , das das ein weiteres Risiko sein wird wenn man vor Gericht geht.
Neuere Duplexer sind wohl immer so, aber es gibt ja auch noch Paternoster.. also Aufzüge ausserhalb jeglicher aktuellen Sicherheitsnorm
Nicht lachen - die wurden hier schon gesperrt, es sei denn, eine unterwiesene Person ist dabei. Ob das bei behalten wurde weiß ich nicht.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 11. Januar 2025 um 12:43:13 Uhr:
Stelle ich mir gerade vor. Unten und oben steht ein Auto und ein paar Kiddies wollen mal gucken was passiert, wenn man jetzt auf Absenken drückt. Hat sich die Tieferlegung gleich erledigt. 😁
Yesss, it does! 😁
Doch die Mehrheit an Duplex-Systemen hebt und senkt zwei Plattformen synchron. So kann man bei meinem Beispiel, vier Autos (je zwei pro Plattform) in der Ebene parken, anheben & absenken.
Ich habe bisher nur eine Bauweise gesehen. in Ruhestellung ist das eine steile Rampe, wo man rauffährt. Die fährt dann hinten nach oben, so dass es anschließend abwärts zur Wand steht und einer drunter fahren kann.
Die anderen kenne ich nur von Bildern und auch die beschriebene habe ich nur einmal in Natura in der Altstadt gesehen, wo Garagenplätze extrem rar sind.
Zitat:
@leia74 schrieb am 10. Januar 2025 um 20:07:01 Uhr:
@ktown: Die Rampe überschreitet die Trennfuge in dieser Position um 15 cm. Und nein, ich war nicht jenseits der Fuge. Wie oft muss ich das noch schreiben? Sorry!Nebeinbei: Was bringt es mir, hier falsche Behautungen aufzustellen, um eure Meinung zur Situation zu hören? Jeder Sachverständige könnte mich vor Ort der Falschbehauptung überführen, wenn dem so wäre. Da schneide ich mir doch nur ins eigene Fleisch.
Trennfungen sind nur ne bauliche Trennung der Stellplätze zum Rest der Garage. Diese Fuge definiert aber nicht einen Bereich der befahren bzw. nicht befahren werden darf. Änlich wie Accu-Rinnen oder Gullideckel.
Edit: Die Schraffierungen unten sind Fräsungen die den Gripp beim Befahren erhöhen sollen.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 10. Januar 2025 um 17:54:26 Uhr:
Es bleibt spannend.Die Location, die schlechte Beleuchtung und die Enge der Garagenanlage sind mir bekannt. Ich habe auch einen Hinweis auf eine Baustelle bemerkt, bin trotzdem ohne besondere Vorsicht rückwärts gefahren- zumindest habe ich mich nicht von einer hindernisfreien Rückfahrmöglichkeit überzeugt- und habe mich auf auf Rückfahrkamera und PDC verlassen. Jetzt bin dabei gegen ein Hindernis gestoßen und suche einen Schuldigen.
Das muss erst einmal sacken. Sollte ich dann immer noch glauben, dass mir ein Anwalt helfen kann, würde ich mir einen anderen Hergang ausdenken.
Alles Andere als spannend.