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Schaden durch Feuerlöscher

Themenstarteram 16. Juli 2018 um 11:13

Hallo, ich habe mal ein paar Fragen. Und zwar wie soll ich vorgehen. Unser Auto wurde vor ein paar Tagen in der Tiefgarage mit einem Pulver-Feuerlöscher besprüht (nicht nur unsers, auch andere Autos) und schön bemahlt mit üblichen Bildchen.

Auf den ersten Blick nichts schlimmes.. bis wir gehört haben, dass das Zeug sehr agressiv ist.. und tatsächlich, kleine Missbildungen auf dem Lack sind am nächsten Tag aufegtaucht. Auserdem ist das Zeug überall..in jeder Ritze. Auch in der Lüftung.

Polizei wurde eingeschalltet und im nachhinein habe ich erfahren, dass der Verursacher ein Kind/Jugendlicher sein soll. Die Eltern haben offensichtich die Aufsichtspflicht verletzt. Was hat ein Kind abends alleine in einer Tiefgarage zu suchen? (Es war nicht der erste ?Streich?.)

Wie soll ich jetzt vorgehen? Persönlich die Eltern anschreiben oder lieber zuerst einen Rechtsanwalt konsultieren?

Es kann sein, dass ich sehr kleinlich rüberkomme. Aber wir leben und finanzieren unser Leben ohne Unetrstützung. Das Auto haben wir erst seit ein paar Monaten und ich bin sehr traurig, weil wir wirklich sehr hart dafür arbeiten (müssen). Und ich finde es jetzt einfach nur unfair die Mehrkosten selbst zu tragen und auserdem noch von einer Wertminderung des Autos auszugehen.

Jeden den ich gefragt habe, meinte ich soll zum Anwalt und über den Anwalt die Eltern kontaktieren.

Ist das schon jemanden passiert?

Hat jemand Erfahrungen damit?

Vielen Dank im Voraus! :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PayDay schrieb am 18. Juli 2018 um 10:56:48 Uhr:

 

auch wenn du einen titel gegen den täter bekommst, haben solche kinder normal den ruf, niemals irgendwas zu verdienen...

Bei einer so extrem dämlichen Pauschalisierung, fällt mir echt nichts mehr ein. :mad:

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Ich würde die Eltern persönlich kontaktieren, gerne auch mit den anderen Geschädigten zusammen.

Sofern es keine Asi-Familie ist, sollten sich diese einsichtlich zeigen. Ich kann auch gerade nicht sagen, ob das ein Fall für die PHP ist.

Sollte da nichts weiter passieren, würde ich den Weg über den Anwalt gehen. Kindern einen Freibrief ausschreiben wäre die falsche Lösung, aber bezahlen können die den Schaden bestimmt nicht. Da sind dann, wie du richtig erkannt hast, die Eltern gefragt.

Moin!

Bevor ich zu einem RA gehe, nehme ich grundsätzlich erst einmal selbst Kontakt mit dem Verursacher auf. Erst wenn es zu keiner für mich zufrieden stellende Einigung kommt, schalte ich einen RA ein. Warum denn immer gleich einen RA, es ist doch noch keine "Streitfall"l vorhanden!

G

HJü

Wenn das mein Wagen wäre, würde ich meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren, die kostenfreie, telefonische Erstberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, ihm die Sache schildern und nachhören, wie die Rechtslage hier ist. Ist das Recht auf meiner Seite, würde ich mit diesem Wissen die Eltern mal ansprechen und höflich nachhören, wie die sich denn die Regulierung des entstandenen Schaden vorgestellt haben. Kämen die mir dann blöd, würde ich die Sache an einen Rechtsanwalt geben!

Falls den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen ist und auch keine Versicherung auf Täterseite für den Schaden eintritt, kann man auch bei beschränkt geschäftsfähigen Kindern einen Volsltreckungsbescheid / Urteil erwirken. Das kann man dann 30 Jahre vollstrecken und mit etwas Geschick auch sehr viel länger. Irgendwann hat man das Geld, die Zinsen und auch die Kosten wieder drin. Es nervt halt trotzdem.

Wenn das ein neues Auto ist, dann habt ihr doch sicherlich eine Vollkaskoversicherung. Setz die in Kenntnis und bitte um einen Sachverständigenbesuch. Dann lässt Du das auf Kosten der VK in der Werkstatt in Ordnung bringen. Den Höherstufungsschaden lässt Du dann ausrechnen und machst den gegen den Täter / die Eltern geltend.

Zitat:

@zanetmd schrieb am 16. Juli 2018 um 13:13:39 Uhr:

Wie soll ich jetzt vorgehen?

Was ist denn dein Ziel?

 

Und alle mit denen du (im privaten Umfeld?) gesprochen hast haben dir den Anwalt empfohlen. Wie viele Ratschläge brauchst/ willst du denn haben?

 

Das wird keine "billige Geschichte" Diese Löschpulver ist sehr aggressiv. Ich würde auch erst einmal den Weg über die VK wählen.

Ob da etwas von den Eltern oder dem Balg zu holen ist, steht ja wohl noch in den Sternen.....:(

am 16. Juli 2018 um 12:21

Mit Eltern Kontakt aufnehmen. Wenn wie alt sind die "Kinder"? Besteht eine PHV?

Sollten die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, zahlt die PHV, da die Eltern ja "schuld" sind.

Wenn über 14. sind die "Kinder" haftbar. Evt. zahlt die PHV. Muss der Schaden so geschildert werden, dass es ein "versehen", kein Vorsatz war. Hier evt. zwar vorsätzlich der Feuerlöscher und die Bilder, aber das FZG sollte nicht Beschädigt werden. Also die Beschädigung ist ein Versehen (unkenntniss). ;)

Ansonsten, entweder Anwalt oder :

1.) Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung.

2.) Vollkasko melden Mut- und Böswillige Handlung.

3.) Kasko Versicherer die evt. Ansprüche abtreten, bis auf die Selbstbeteiligung und Rückstufungsschaden

Ab dem 7. Geburtstag ist man für seine Handlungen haftbar. Ab dem 14. Geburtstag ist man dann auch strafmündig.

Man redet erst einmal mit den Leuten und dann sieht man weiter!

Eine Haftpflichtschaden der Verursacher-Eltern (die schließt ja bei einer Fam.-Vers.

auch Kinder mit ein) wäre ja evtl. auch möglich bzw. zu prüfen.

Bei Kindern muss dann ja auch nicht alles vernünftig sein, da ist dann etwas sehr

unglücklich gelaufen. Der Feuerlöscher ist den Kindern von der Wand gefallen

beim rumhantieren damit, dann unglücklich auf den Ventilgriff der undicht wurde

und rumgespritzt hat. Die Kinder haben Angst bekommen und sind zu den Eltern gelaufen

oder weggelaufen. Eine große Sauerei entstand. :-))

So ist das Leben.

am 16. Juli 2018 um 12:45

Falls der Schaden höher als der Rückstufungsschaden+SB ist, wird sowieso entweder von der PHV oder dem Anwalt der Eltern/Kinder gebeten das über die VK abzuwickeln und dann muss "nur" der Rückstufungsschaden und die SB bezahlt werden. Ist halt ein Rechenspiel.

Das hat ausschließlich der Geschädigte zu entscheiden. Die Schädigerseite hat da nichts zu melden.

Wie soll das denn über die Vollkasko gehen?

Selbst wenn dies ginge, müsste die Vers. doch den Verursacher in Regress nehmen

oder Ermittlung gegen unbekannt oder wie stellt man sich das vor?

Und hier gibt es gleich mehrere geschädigte Fahrzeuge und damit geschädigte

Personen, die da auch ihre Meinung haben?!!

Als Versicherer würde ich aber hier mal genau hinsehen!

Am ehesten sehe ich da die Privathaftpflicht der Verursacher-Eltern als Möglichkeit.

Wenn die nicht abdeckt oder die Eltern sagen, dann beweist doch erst einmal, das

unsere Kids das waren, dann sieht der Geschädigte auch schon tendenziell alt aus.

Die Kinder kann man nicht zu einer Aussage zwingen, je nach Alter sowieso nicht.

Hat denn im nachhinein die Polizei festgestellt, dass es konkret ein Kind/Jugendlicher

der Familie XYZ gewesen sein soll und der dies auch noch zugegeben hat?

Auch wenn das so sein sollte, wie soll dann eine Vollkasko leisten (ohne

Versicherungsmogelei)?

Die VK kann eine Kostenübernahmeerklärung in die Vertragswerkstatt faxen. Wenn dann die Rechnung geschrieben worden ist, kann die VK die Banküberweisung veranlassen. Dann wird dem Sachbearbeiter der Schweiß von der Stirn getupft ...

Ich stelle aber gerade fest, dass ich mich früher nicht sehr vertiefend mit der

Vollkasko beschäftigt habe, die auch jetzt bei dem mittlerweile 13-jährigen Fahrzeug

auch nicht mehr habe. Für mich war dies immer lediglich der Schutz für die Kosten

am eigenen Fahrzeug, wenn ich selbst einen Unfall baue.

Wenn man diesen Fall hier oben weiterspinnt, dann müsste die Vollkasko jeden

Schaden, der durch eine nicht zu ermittelnde Fremdperson entstanden ist,

abdecken. … Da hätten die Vers. verdammt viel zu zahlen und auch sehr viele

fingierte Schäden zu regulieren.

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