Schaden durch Anhängerkupplung
Hallo,
gestern Nachmittag ist mir ein Rentner mit seinem PKW rückwärts gegen mein abgestellten Golf gefahren, und das nicht mal sanft :-( Dieser hatte Gas- und Bremspedal verwechselt und mit vollem Schwung hatte ich dann seine Anhängerkupplung in meinem Auto - ich hätte vor Wut schreien können, da mein Golf noch nicht mal ein Jahr alt ist.
Die Tür ist derart eingedrückt wurden, dass sie sogar oben absteht und offen zum Innenraum ist, auch hat der Schweller ordentlich was abbekommen, sowie hinterer Kotflügel. Was noch alles kaputt oder beschädigt ist, darüber wird am Montag ein von mir ausgewählter Gutachter befinden.
Was meint ihr, wie hoch die Schadenssumme sein wird und wie hcoh die Wertminderung bei Wiederverkauf ausfallen wird? Da der Verursacher beim Volkswagenversicherungsdienst ist und ich gestern bei meiner Vertragswerkstatt war, wollten die natürlich auch einen Gutachter aus dem Hause VW drüber schauen lassen. Nur bin ich der Meinung, dass das ganze dann nicht neutral mehr ist, wenn alles aus einem Hause kommt, deswegen hab ich mir einen Gutachter ausgesucht.
Sollte ich noch einen Rechtanwalt einschalten (hab Rechtsschutz), oder sollte ich es erstmal dabei belassen? Was meint ihr? Bekommt man so einen Schaden wieder so hin, dass man absolut nichts mehr sieht?
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ThomPoh
Was meint ihr, wie hoch die Schadenssumme sein wird und wie hcoh die Wertminderung bei Wiederverkauf ausfallen wird?
Hallo ThomPoh,
hatten vor letzte Woche einen doch sehr ähnlichen Schaden am neuen Fiesta meiner Mutter.
Auch Rückwärts mit Volldampf in die Seite (jedoch ohne AHK).
Der Schaden lag bei >5000 € , Werkstattaufenthalt mindestens 8 Tage.
Ist immer ärgerlich bei neuen Autos.
Die Wertminderung ist schwer zu beziffern. Ich persönlich halt es für wichtig so einen Schaden in der Fachwerkstatt reparieren zu lassen und alle Unterlagen des Schadens beim Verkauf vorhanden zu haben um alles Nachweisen zu können. Beim möglichen Verkauf dann mit offenen Karten spielen,
sodass es erst garnicht zu Unstimmigkeiten kommen kann.
Dir trotzdem einen guten Tag und ein nettes WE!
Grüße!
Ich kann meinem Vorredner nur beipflichten.
Einen Unfallschaden in dieser Höhe nur mit Rechtsbeistand abwickeln.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass gegnerische Versicherungen immer versuchen werden die Schadenssumme zu drücken.
Das fängt bei der Tagespauschale für den Ausfall an wo der Wagen in der Werkstatt steht geht über die allgemeine Pauschale von 30€ als allgemeine Auwandsentschädigung bis hin zur Wertminderung Deines Wagens.
Diese Prozedur habe ich in den letzten Jahren dreimal durchgemacht. Ohne Anwalt hätte ich da sicherlich mehr beigegeben.
Ein Fall war übrings ähnlich, da ist mir ein älterer Herr ungebremst in einer 30er Zone mittig in die Fahrerseite auf die B-Säule gefahren und hat sich im Nachhinein noch beschwert warum ich nicht zur Seite gefahren wäre, er hätte schließlich gehupt.... Naja, ich glaube der geht mittlerweile zu Fuß und mein Passat war Totalschaden weil verzogen.