Schaden beim Freundlichen - wer hat Beweispflicht?

Audi A3

Moin Jungs und Mädels,

heute war mein Kleiner bei der 90ter Inspektion. Hab Öl und Filter wieder alle selber mitgebracht, war soweit auch alles gut. Mit dem AH bin ich auch bislang immer sehr zufrieden gewesen.

Beim Verlassen fällt mir dann aber auf, dass der Wagen in Höhe des Türgriffs ca. 2cm hinter dem Griff nun eine Delle hat. Keine Lackschäden sondern nur eine Delle.

Ich habe den Wagen vor ein paar Tagen gewaschen, da war die Delle noch nicht da. Außerdem bin ich mir recht sicher (schätzungsweise 99%), dass die Delle beim Abgeben noch nicht drin war. Die Delle fällt schon arg auf, vor Allem weil man ja doch mal in den Bereich des Griffs schaut. Wäre sie an anderer Stelle, könnte ich mir längst nicht so sicher sein.

Aussagen der Werkstattmitarbeiter zu dem Vorfall:

Ist nicht an der "äußersten" Stelle der Tür, daher kann es nicht durch "Irgendwo-Gegenhauen" passiert sein.

Bullis o.Ä. werden in dem Audi-Autohaus nicht repariert, daher kann es auch kein anderer Kunde gewesen sein.

Werkzeugwagen in der Werkstatt sind alle scharfkantig und blau, daher würden diese deutliche Spuren hinterlassen.

Ich solle morgen nochmal wiederkommen, vielleicht hat der Mitarbeiter, der den Wagen entgegengenommen hat, die Unversehrtheit der Tür zu dem Zeitpunkt ja bemerkt und kann nun bestätigen, dass die Delle "neu" ist. Ha ha.

Ich bin ziemlich sauer deswegen und weiß nicht, wie ich angemessen reagieren soll. Die Rechnung hatte ich zuvor leider schon in voller Höhe beglichen...

Tips? Anregungen? Weiß jemand zufällig, wie der Gefahrenübergang in dem Fall ist? Müsste der Händler bei Übergabe eine Abnahme machen, wie bei Leihwagen z.B.?

da_baitsnatcha

19 Antworten

Die Lösung: Formblatt für die Abgabe des Fahrzeuges beim 🙂...
Das Fahrzeug: Audi ... mit dem Kennzeichen ... wurde im einwanfreien Zustand, ohne Beulen, Kratzer oder sonstigen Mängeln übergeben.

Datum / Unterschrift

hi jungs,
ärgerlich mit der beule.
ich sehe gute chancen für dich da das autohaus die beiweispflicht hat das die beule vorher nicht drin war.

Wie ging denn nun die Geschichte aus?

zum glück hab ich ne parkschadenversicherung... ansonsten würde ich mir dauernd den kopf über solche fälle zerbrechen...

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Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo


Die Lösung: Formblatt für die Abgabe des Fahrzeuges beim 🙂...
Das Fahrzeug: Audi ... mit dem Kennzeichen ... wurde im einwanfreien Zustand, ohne Beulen, Kratzer oder sonstigen Mängeln übergeben.

Datum / Unterschrift

das einzig sinnvolle, dem ich zustimmen kann. so war aus auch bei mir. fahrzeugabnahme mit formblatt, kratzer, beulen etc. notieren, unterschriften drunter, fertig.

wenn du das auto abholst und dort vom hof rollst ohne was zu beanstanden, dann hast du pech. jetzt müsstest du beweisen, dass der schaden nicht nach abholung aus der werlkstatt entstanden ist. die beweispflicht der werkstatt endet, wenn du ohne zu meckern fährst.

ist sehr ärgerlich, wenn die dir ne beule verpasst haben, aber jetzt hilft dir nur noch ein anwalt....

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