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Danke, sehr FREUNDLICH!

Themenstarteram 18. Januar 2005 um 21:23

Hi zusammen!

Mitte Dezember rief mich mein Händler an, um mit mir den Abholungstermin meines Sportbacks abzustimmen. In dem Zusammenhang bot er mir an, ich könne 'so am 4. Januar' den Fahrzeugbrief für die Zulassung bei ihm abholen.

Das habe ich natürlich auch gemacht. Heute kam dann der KFZ-Steuer-Bescheid und ich war etwas irritiert, weil ich dachte, dass Fahrzeuge, die die Euro4-Norm erfüllen, bis Ende 2005 steuerbefreit sind. Die nette Frau vom Finanzamt gab mir in dem Punkt auch Recht - aber nur, wenn das Auto noch im letzten Jahr zugelassen worden wäre!

Sehr nett: Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass der Fahrzeugbrief meinem Händler schon Ende Dezember vorlag, ich das Auto also auch 5 Tage vorher hätte zulassen können und ich 293,00 € KFZ-Steuer gespart hätte!

Was meint Ihr dazu und was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle machen? Habe ich selbst Schuld, weil ich es auch selber hätte wissen können oder hätte mir nicht auch der Händler den entsprechenden Tipp geben müssen?

Danke vorab und VG, Dennis

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28 Antworten

tja, da hättest du dich wirklich selbst drum kümmern müssen. für eigene unwissenheit kann man niemanden zur rechenschaft ziehen.

die paar kröten wirst du aber vielleicht beim wiederverkauf mit EZ 2005 wieder herauskriegen.

das ist aber eigtl keinen aufreger wert...

am 18. Januar 2005 um 21:52

Hi!

Ist natürlich ne dumme sache , und ärgerlich obendrein...

Verantwortlich machen kannst du deinen Händler sicher nicht , wenn gleich es natürlich für ihn hätte klar sein sollen...

Hätte könnte sollte , fahr mal hin und frag ihn was er dazu meint , wenn er interesse an einem Kunden hatt kannst du vieleicht noch etwas in Naturalien rausschlagen ;) , aber erwähnen würde ich das schon!

 

MfG

am 18. Januar 2005 um 22:20

Hallo,

Wenn jetzt das doofe Rechtsberatungsgesetz nicht da wäre, hätte ich kurz PVV des Kaufvertrages gesagt. Da ich das jedoch nicht darf, sage ich besser, gehe zum Anwalt und erzähle dem was von der ehemaligen "positiven Vertragsverletzung" :)

Grüße.

Themenstarteram 18. Januar 2005 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von sauberesocke

Wenn jetzt das doofe Rechtsberatungsgesetz nicht da wäre, hätte ich kurz PVV des Kaufvertrages gesagt. Da ich das jedoch nicht darf, sage ich besser, gehe zum Anwalt und erzähle dem was von der ehemaligen "positiven Vertragsverletzung" :)

Danke für den Tipp - meine Schwester ist Juristin! ;-)

VG, Dennis

am 18. Januar 2005 um 23:10

servus,

also ein bisschen eigenengagement hättest du ja auch an den tag legen können. in jeder autozeitung, in fast jeder tageszeitung(münchen), in der adac zeitung, im fernsehen, gabs unzählige berichte über auslaufen der steuerbefreiung zum 31.12.2004 für euro 4 autos. zudem hast du ja mit deinem händler den termin im jan selbst abgestimmt.

einziger kleiner vorwurf, der händler hätte evtl. dich auch drauf aufmerksam machen können, falls er schon im besitz des briefes wahr???

trotzdem viel glück beim verhandeln oder so.

Hi

klar hast Du auch Schuld, aber ein guter Verkäufer haette Dich darauf aufmerksam gemacht und es so gerdreht, daß Du den Vorteil noch mitnehmen kannst.

Du hast net aufgepasst oder Dich net rechtzeitig genug informiert und Dein Ffreundlicher ist halt ne hohle Socke

Schließe mich an und empfehle freundlich auf Naturalien hinzuweisen wie etwa eine Inspektion oder oder oder

Wenn er sich dumm stellt, kann man immer noch mit dem Anwalt kommen

 

mfg

am 18. Januar 2005 um 23:22

muß denn immer irgend jemand anderes Schuld haben?

Wenn er den Brief schon vorher gehabt hätte, dann hätte er Dir das auch gerne gesagt!

Er selbst hat ein Interesse daran, er bekommt deine Kohle lieber früher als später!

Merke: jeder Händler wird eine Ausliefrung lieber vorziehen als verschieben (wenn er denn kann)

sorry... (Kopfschüttel)

Also, erstens hast du durch die Zulassung im Jahr 2005 statt 2004 schonmal auch einen Vorteil, der oben schon geschildert wurde.

Zweitens gab es echt überall (und auch hier, ist ja nicht dein erster Post hier) Infos zu diesem Thema.

Drittens: Wegen sowas zum Anwalt zu rennen finde ich mehr als übertrieben... :rolleyes:

ich glaube in jeden Forum wurde das ganz klar angesprochen das 2005er Wagen nicht mehr steuerbefreit sind

der einzigste der Schult hat bist du selbst warum hast du den Wagen nicht früher bestellt

wegen so ein Mist zum Anwalt zu gehen ist der absolute Hammer manchmal Glaube ich einige Leute sind einfach nicht ausgelastet

der Händler wird dir auch nicht im Preis entgegen kommen ist ja nicht seine schult ich denke er hat es einfach vergessen dir zu sagen immerhin hat er noch andere Kunden und kann nicht an alles denken

am 19. Januar 2005 um 7:49

Hallo,

habe mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Der Anwalt gibt die Rechtsberatung, die uns in einem Forum untersagt ist. Was man nach der Beratung macht, bleibt jedem selbst überlassen :)

Ich hole jetzt meinen, ebenfalls 2005 zugelassenen, Diesel ab :)

Grüße.

@Produktberater:

Welcher Händler war denn das? Hannover?

Den Niederlassungen würde ich es zutrauen!

am 19. Januar 2005 um 9:13

ich glaube nicht, das dein Händler den Brief schon lange hatte. In meinen Fall hat er 2 Tage vor dem Abholthermin den Brief bekommen.

Ein Gang zum Anwalt wäre Blödsinn. Anwälte erzählen einen natürlich schon immer genau das, was man hören will. Da bist du natürlich im Recht, und der Audi Händler hätte darauf hinweisen müssen und deshalb steht dir dies und das zu... .

Tatsache ist aber das ein Anwalt Gott sei Dank nichts zu melden hat, denn Urteile fällen kann nur ein Richter. Und mal davon abgesehen das es wegen 300€ keine Verhandlung geben würde ist wahrscheinlich jeden hier klar, das du keine Chance hättest.

Meiner Meinung nach ist zb ein 4 Jahre altes Auto deutlich über 300€ mehr Wert als ein 5 Jahre altes. Ich bin mir sicher, das du durch die EZ2005 sogar Gewinn machen wirst.

Zitat:

Original geschrieben von A4junkie

ich glaube nicht, das dein Händler den Brief schon lange hatte. In meinen Fall hat er 2 Tage vor dem Abholthermin den Brief bekommen.

Das kann ich so unterschreiben, war bei mir genauso. Am 02.08. hat mein Händler den FS bekommen, den Wagen am 03.08. angemeldet und ich hab ihn dann am 04.08. in NSU abgeholt.

Aber der Threadersteller soll ruhig zum Anwalt gehen, wenn er sonst nix zu tun hast.

Zitat:

Original geschrieben von A4junkie

Anwälte erzählen einen natürlich schon immer genau das, was man hören will.

Tatsache ist aber das ein Anwalt Gott sei Dank nichts zu melden hat, denn Urteile fällen kann nur ein Richter. Und mal davon abgesehen das es wegen 300€ keine Verhandlung geben würde ist wahrscheinlich jeden hier klar, das du keine Chance hättest.

Sorry, weiß nicht was du für ein Problem mit Anwälten hast, aber soviel unnötige, undsachliche, von subjektiven Scheinargumenten geprägte Meinungsmache in einem Post habe ich selten gelesen.

Ganz zu Schweigen davon, dass es wegen 300 € sehr wohl Verhandlungen gibt.

Mag sein, dass das Geschriebene auf einige Anwälte zutrifft, aber das so zu pauschalisieren und sich so undifferenziert dazu zu äußern ist, gelinde gesagt, nicht hilfreich.

:rolleyes:

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