Schaden an fremden Auto auf eigenem Grundstück (Einfahrt und Zugang gänzlich versperrt)
Hallo ihr anderen Motor-Talker!
Heute hatte ich eine sehr unangenehme Gegebenheit, ich kam heim und mitten in der Einfahrt (auf Privatgrund) steht ein fremdes Fahrzeug, Auskunft vom vorbeilaufenden Nachbarn, es wäre wohl von der Baustelle nebenan. Telefonnummer war keine dran, Klopfen an die Scheibe des Neubaus, nichts hilft, also Auto woanders geparkt und Einkauf und Sachen gepackt und auf gemacht. Leider stand der Parker dann auch so unglaublich ungeschickt, dass ich kaum am Auto in mein Haus vorbei kam (längere Einfahrt ist der einzige Zugang, kaum mehr als 2,00m breit). Daneben ist der Baustellenzaun und Mauer, und er stand diagonal wirklich unglaublich geschickt da.
Also, ich versuche mich vollbepackt vorbei zu zwängen, kommt es natürlich wie es kommen musste und ich habe das Gleichgewicht verloren und bin mit dem Popo auf der Motorhaube gelandet. Kleine Delle drin, also Sachen schnell rein gebracht, ausgeräumt, wieder raus und plötzlich ist nun das Auto weg.
Ich will keine Anzeige am Hals haben, ein Verkehrsunfall war das aber auch nicht (eher Haftpflicht). Die Chance einen Zettel zu hinterlassen oder ein Bild zu machen, bzw. das Kennzeichen aufzuschreiben hatte ich gar nicht. Im Netz finde ich nur Informationen dazu wenn das fremde Auto durch das eigene Auto beschädigt wurde. Einen Fall wie diesen aber nicht. Ob das Auto wieder kommt kann ich nicht beurteilen, bei der Baustelle herrscht reges kommen und gehen. Ganz billig sah es nicht aus, übermäßig teuer aber auch nicht, eher wie ein Standard Firmen/Vertreterwagen. Wie ist so etwas gehandhabt? Selbstverschuldet da auf fremden Grundstück oder Beschädigung von fremden Eigentum (meine Schuld), beide Teilschuld?
Vielleicht kann mir jemand ein wenig das mulmig schlechte Gefühl nehmen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde es nicht so prickelnd wenn rücksichtslose Zeitgenossen ihr Auto abstellen wo es ihnen beliebt nur weil sie zu faul sind ein kleines Stückchen zu laufen.
Wenn jeder etwas mitdenkt entstehen auch keine derartigen Schäden.
48 Antworten
Wie ist das wenn mir der Eingang zu meinem eigenen Grund und Boden verwehrt wird damit? Also das zuparken des Hauseingangs (welch alleiniger die Einfahrt ist.
Hier und im Netz wird immer davon geredet, dass es sich um einen Stellplatz/Parkplatz handelt, aber selten um den Hauseingang für die Anwohner.
Der Fahrer hat dann mal zumindest einen Hausfriedensbruch realisiert, als er die Kiste da hingestellt hat. Dies ist deinerseits notwehrfähig, wenn der Fahrer noch vor Ort ist.
Zitat:
@Foghorn schrieb am 21. Juni 2018 um 21:10:15 Uhr:
Mach dir keinen Kopp, da kommt nix mehr.
Irgendwann sieht er es und weiß eh nicht wo das her kommt.
Falls der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dann sag ihm das was du hier geschrieben hast und ab an die Haftpflichtversicherung.
So würde ich auch Verfahren.
Mach dir jetzt für dich ein Gedächtnis - Protokoll mit allen Fakten; Urzeiten, etc. und warte ab ....
Falls Ansprüche an dich gestellt werden kontaktiere deine Privathaftpflicht-Versicherung.
Auch wenn jetzt die andere die Moralkeule schwingen werden.
Ich persönlich würde nichts tun. Wie soll derjenige Dir nachweisen, dass Du mit dem Po auf die Haube drauf bist? Gibt ja keine Lackspuren an Deiner Hose*g* oder Delle im Popo.
Er ist auch selber Schuld, weil er Dich zugeparkt hat. Ich würde da kein schlechtes Gewissen haben. Und wenn was kommt, auf doof machen. Ohne Beweise kann er Dir ein am Hobel blasen, sozusagen.
Ich denke aber, dass er es, wenn überhaupt, irgendwann in paar Tagen Wochen zufällig bemerken wird und gar nicht mehr weiß, wo dies entstanden ist.
Also Keep cool und weitermachen 😉
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Fände ich nicht so prickelnd!
Wer einen Schaden verursacht sollte zumindest in diesem Fall bei Nachfrage darauf bestehen!
Ich finde es nicht so prickelnd wenn rücksichtslose Zeitgenossen ihr Auto abstellen wo es ihnen beliebt nur weil sie zu faul sind ein kleines Stückchen zu laufen.
Wenn jeder etwas mitdenkt entstehen auch keine derartigen Schäden.
...das ist zwar richtig, aber wer selbst mal im Außendienst war kennt diese Situationen der Parkplatzsuche unter massivem Termindruck zu Genüge,...
Wir kennen auch nicht die Beweggründe des Falschparkers!, oder?? Ich glaube nicht das es Faulheit war--- aber ist ja alles Spekulation😎
ABER: Das unberechtigte Parken rechtfertigt nicht die zumindest fahrlässige? Sachbeschädigung, um die es nun mal faktisch geht!
Der Termindruck der Außendienstler rechtfertigt keine Behinderung anderer beim Parken, kein Drängeln und zu dichtes Auffahren, kein Rechtsüberholen......
Beweggründe hin oder her eine fremde Grundstückseinfahrt erkennt
auch ein Außendienstler.
Wenn man aber nicht zur eigenen Tür durch kommt, weil er so Kacke parkt, ist es für mich eine Behinderung. Durch das durchquetschen müssen, ist es zu diesem Unglück erst passiert. Und wenn ich dadurch gestürzt wäre (mit körperlichen Blessuren), hätte ich dem Typen schon meine primitive Meinung gegeigt 😉 das glaubt mal. Der würde nie wieder so parken.
Aber in DE wird man sofort von Opfer zum Täter gemacht. Man wird zugeparkt und fällt dadurch aufs Auto, ist man selber Schuld und sollte sich am besten selbst anzeigen und dem Autofahrer ein fettes Entschädigungsgeld zahlen *lol*
Je nach dem wie die Einfahrt bzw. das Grundstück des TEs gestaltet ist (z.B. keine Befriedung), handelt es sich nicht einmal um Hausfriedensbruch. Kein Hausfriedensbruch, kein 'dolo petit e rucola', nichts.
Warum kommt man denn zu Fuß nicht durch die Grundstückszufahrt, wenn ein Auto drin steht? Die Weiten der Landschaft werden rund ums behindernde Auto eher nicht der limitierende Faktor sein. 😰 🙄