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Schaden an fremden Auto auf eigenem Grundstück (Einfahrt und Zugang gänzlich versperrt)

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 15:36

Hallo ihr anderen Motor-Talker!

Heute hatte ich eine sehr unangenehme Gegebenheit, ich kam heim und mitten in der Einfahrt (auf Privatgrund) steht ein fremdes Fahrzeug, Auskunft vom vorbeilaufenden Nachbarn, es wäre wohl von der Baustelle nebenan. Telefonnummer war keine dran, Klopfen an die Scheibe des Neubaus, nichts hilft, also Auto woanders geparkt und Einkauf und Sachen gepackt und auf gemacht. Leider stand der Parker dann auch so unglaublich ungeschickt, dass ich kaum am Auto in mein Haus vorbei kam (längere Einfahrt ist der einzige Zugang, kaum mehr als 2,00m breit). Daneben ist der Baustellenzaun und Mauer, und er stand diagonal wirklich unglaublich geschickt da.

Also, ich versuche mich vollbepackt vorbei zu zwängen, kommt es natürlich wie es kommen musste und ich habe das Gleichgewicht verloren und bin mit dem Popo auf der Motorhaube gelandet. Kleine Delle drin, also Sachen schnell rein gebracht, ausgeräumt, wieder raus und plötzlich ist nun das Auto weg.

Ich will keine Anzeige am Hals haben, ein Verkehrsunfall war das aber auch nicht (eher Haftpflicht). Die Chance einen Zettel zu hinterlassen oder ein Bild zu machen, bzw. das Kennzeichen aufzuschreiben hatte ich gar nicht. Im Netz finde ich nur Informationen dazu wenn das fremde Auto durch das eigene Auto beschädigt wurde. Einen Fall wie diesen aber nicht. Ob das Auto wieder kommt kann ich nicht beurteilen, bei der Baustelle herrscht reges kommen und gehen. Ganz billig sah es nicht aus, übermäßig teuer aber auch nicht, eher wie ein Standard Firmen/Vertreterwagen. Wie ist so etwas gehandhabt? Selbstverschuldet da auf fremden Grundstück oder Beschädigung von fremden Eigentum (meine Schuld), beide Teilschuld?

Vielleicht kann mir jemand ein wenig das mulmig schlechte Gefühl nehmen?

Beste Antwort im Thema

Ich finde es nicht so prickelnd wenn rücksichtslose Zeitgenossen ihr Auto abstellen wo es ihnen beliebt nur weil sie zu faul sind ein kleines Stückchen zu laufen.

Wenn jeder etwas mitdenkt entstehen auch keine derartigen Schäden.

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48 Antworten
am 23. Juni 2018 um 21:11

@Gerry0309

Natürlich hab' ich da nicht Unrecht, insbesondere da kein Bild der Einfahrt vom TE bereitgestellt wurde und ich nur auf die Möglichkeit hinweise; aber keine endgültige Aussage treffe.

Ist wohl mehr Ärger auf sich selbst, auf das eigene Latein oder sowas, damit kenne ich mich nicht aus.

Nein, es ist der Umstand dass Du mich gezielt ansprichst und dabei keinen gescheiten Inhalt rüber bringst. Das stört nicht nur in diesem Thema. [\OT]

Zitat:

mitten in der Einfahrt (auf Privatgrund)

Das war die Ausgangsbeschreibung.

Und das ist die rechtliche Seite:

Zu den tatbestandlich geschützten Räumen gehören die Wohnung einer Person, deren Geschäftsräume sowie sonstige befriedete Besitztümer. Hierunter sind Örtlichkeiten zu verstehen, welche nach außen hin erkennbar umgrenzt und gegen unbefugtes Betreten geschützt sind. Uneinigkeit herrscht in der Rechtsprechung dahingehend, welchen Anforderungen eine derartige Umgrenzung genügen muss. Teilweise wird eine Absperrung als ausreichend erachtet, teilweise ein Zaun oder eine Mauer für erforderlich gehalten. Ein Hausfriedensbruch in einem Garten ist ebenfalls möglich, sofern er entsprechend umgrenzt ist.

am 24. Juni 2018 um 8:58

@berlin-paul

Meine Beiträge haben hohe Relevanz mit dem Thema und ich liefern entscheidende Beiträge:

- Die korrekte Bezeichnung ist dolo agit-Einrede.

- Im Fall des TE aber total egal, weil auch Ersatzforderungen aus goA aufgerechnet werden. Er hat das Fahrzeug ja nicht vorsätzlich beschädigt. Der TE hat aber keine Ersatzforderungen, also auch egal.

- Hausfriedensbruch ist ungeklärt, kommt auf die örtliche Beschaffenheit an.

Steht halt alles diametral deinen Aussagen gegenüber.

Edit: Ich spreche auch niemanden gezielt an, das wäre ja absurd.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 24. Juni 2018 um 10:58:57 Uhr:

@berlin-paul

Meine Beiträge haben hohe Relevanz mit dem Thema und ich liefern entscheidende Beiträge:

- Die korrekte Bezeichnung ist dolo agit-Einrede.

- Im Fall des TE aber total egal, weil auch Ersatzforderungen aus goA aufgerechnet werden. Er hat das Fahrzeug ja nicht vorsätzlich beschädigt. Der TE hat aber keine Ersatzforderungen, also auch egal.

- Hausfriedensbruch ist ungeklärt, kommt auf die örtliche Beschaffenheit an.

Steht halt alles diametral deinen Aussagen gegenüber.

Erste Phantomkorinte:

Beide Bezeichnungen der Einrede sind in Fachkreisen gängig. Du konntest sie sogar googeln.

Zweite Phantomkorinte:

Offenbar verstehst Du den Rechtsgedanken besagter Einrede nicht. Die Schadenersatzaufwendung des TE an den Geschädigten hätte dieser dem TE aus goA zu erstatten und deshalb könnte er diese gleich garnicht beanspruchen. Ich schrobte es bereits hier.

Dritte Phantomkorinte:

Da sich der TE zwischen dem Auto und etwas die Einfahrt begrenzenden durchquetschen musste, ist da offenbar auch eine u.a. sichtbare Begrenzung vorhanden, wie auch immer sie geartet sein mag. Bereits das kennzeichnet ein umfriedetes Besitztum.

Vierte Phantomkorinte:

Google bitte selbst nach der Wortbedeutung von "diametral". Es sollte sich Dir erschließen, dass Du als Autoverkäufer mit deinem Bauchgefühl zufällig richtig liegst, weil Du die Schadenersatzfrage im Ergebnis genauso beantwortest wie ich. Das ist das Gegenteil von diametral. Auch deine lebensfremde Ansicht zur angeblich offenen Frage, ob ein umfriedetes Besitztum vorliegt, ist nicht diametral zur richtigen Sichtweise. Du willst einfach nur den Aluhutträger geben. Bei Autofianzierungen verhältst Du dich da übrigens diametral.

[OT] Deine Frotzeleien sind irrelevant und liefern lediglich eine sehr unerwünschte Tonlage. Du kannst deinen Rabulismus anderweitig pflegen. Aber texte bitte nicht mich damit voll. Ich interessiere mich nicht für Dispute mit einem user, der mir wiederholt unveranlasst unverschämt gegenübertritt. Wenn Du mich weiter nervst, gibt es Ärger von anderer Stelle. Also lass es. Gerne kannst Du weiterhin deine Laienmeinung verbreiten. Dazu bedarf es aber keiner frotzelnden Bezugnahmen auf mich. Nimm dies als Wort zum Sonntag und lass mich bitte in Ruhe. [/OT]

Ist "Rabulismus" eine Wortneuschöpfung? Mir und einschlägigen Nachschlagewerken zumindest nicht bekannt. "Rabulistik" hingegen findet man.

Zitat:

Deine Frotzeleien sind irrelevant und liefern lediglich eine sehr unerwünschte Tonlage. Du kannst deinen Rabulismus anderweitig pflegen. Aber texte bitte nicht mich damit voll. Ich interessiere mich nicht für Dispute mit einem user, der mir wiederholt unveranlasst unverschämt gegenübertritt. Wenn Du mich weiter nervst, gibt es Ärger von anderer Stelle. Also lass es. Gerne kannst Du weiterhin deine Laienmeinung verbreiten. Dazu bedarf es aber keiner frotzelnden Bezugnahmen auf mich. Nimm dies als Wort zum Sonntag und lass mich bitte in Ruhe.

Einen derartigen Sprachgebrauch kann ich in den Beiträgen hier im Thread von Fahrspaz nicht entdecken.Erst recht vergleichbare Drohungen.

Ohne Detailkenntnisse hier alles nur fiktive Spekulationen, zumal noch nicht einmal irgendwelche Forderungen von irgendeiner Seite im Raum stehen.

am 24. Juni 2018 um 12:45

Je weiter du dich thematisch verrennst, desto länger werden die Beiträge. Gruselig.

Zur Befriedung: Beginnt diese ab Höhe der Motorhaube des Fremdparkers, passt das prima zur Story des TE, der mit seinem Popo dort gelandet ist. Trotzdem ist es kein Hausfriedensbruch durch den Fremdparker. Das muss, wie ich mehrfach schrieb, anhand der örtlichen Gegebenheiten geklärt werden und darf nicht pauschal angenommen werden.

Mein (kurzes) Wort zum Sonntag.

Edit: Wortschöpfungen gehören zum Pipi Langstrumpf-Style.

Bar jeder Fachkenntnis seid Ihr beide auch sprachlich überfordert und trollt hier nur rum. :eek: In diesem Sinne ...

Vielleicht solltest du Konifere in deinem Avatar durch Mimose ersetzen.

Noch so ein Bildungsverweigerer ...

;) ...sind doch beides Blumen bzw. Zarte Gewächse. ..:D :D :D

... vermutlich Folgen des diesjährigen Wassermangels auf den Feldern. :D

Die Mücken sollen aber lt. aktuellen Veröffentlichungen trotzdem zufrieden sein. Wenn einem die Argumente ausgehen, kommen das übliche verbale Auskeilen ohne substanziellen Hintergrund.

am 24. Juni 2018 um 19:34

Damit hab ich wiederum auch kein Problem. :-) An dem Punkt ist man ja in der Diskussion am Ziel und geht zum spaßigen Teil über.

Zitat:

@UliBN schrieb am 24. Juni 2018 um 21:19:31 Uhr:

...

Wenn einem die Argumente ausgehen, kommen das übliche verbale Auskeilen ohne substanziellen Hintergrund.

Damit hast Du sogar Recht. Und genau hier fängt das an und da steht auch die erste Bimmel dran.

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