Schaden am Auto Verursacher Streit den Unfall ab.
Moin an Alle,
Vor drei Wochen ist mir jemand in mein Ordnungsgemäß geparktes Auto reingefahren. Es war etwas älterer Herr, hat sich sofort entschuldigt.
Polizei wurde gerufen, unfall wurde aufgenommen, Daten ausgetauscht etc halt alles was dazu gehört.
So soweit so gut, der Beamter der den Unfall aufgenommen hat, meinte ich solle zu einem Lackierer gehen und ein Kostenvoranschlag machen lassen und der gegnerischen Versicherung einreichen. Gesagt getan.
Ich habe vor zwei Tagen auch Post von der gegnerischen Vericherung erhalten. Ich konnte meinen Augen nicht trauen, ich dachte das ich mich verlesen hab! Der Unfallverursacher würde den Unfall abstreiten und ist der meinung das er kein Schaden an meinen Auto Verursacht hätte, deshalb warten die auf die Akten von der Polizei.
Was soll ich jetzt tun?
Sorry für den Roman, mir ist sowas zum ersten mal passiert.
Danke vielmals
PS : wenn jemand, Rechtschreibfehler findet kann Sie, auch behalten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Subseven7 schrieb am 26. September 2018 um 12:10:53 Uhr:
Achso.Die Kernaussage von mir, dass er momentan keinen Anwalt braucht, ist also falsch.
Ja, und nicht nur die Kernaussage. Der gesamte Beitrag ist inhaltlich so was von daneben, dass ich mir wirklich nicht die Mühe machen werde, das im Einzelnen aufzudröseln (die wichtigsten Dinge wurden außerdem schon genannt).
Das wirklich Erschreckende daran ist aber, dass du denkst, als Polizeibeamter (so du denn wirklich einer bist; ich hoffe, nicht.....) über Verschuldensfragen bei einem Verkehrsunfall entscheiden zu können (dazu bist du weder befugt, noch befähigt) und möglicherweise deine "Weisheiten" bei den Unfallbeteiligten zum Besten gibst.
78 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 24. September 2018 um 17:30:01 Uhr:
Ich glaube, dass ich von vielen auch als älterer Herr bezeichnet werden könnte, so ein Verhalten käme mir aber nicht in den Sinn.
Es gibt ja ältere Herren so um die 70, die erklären dir noch die Relativitätstheorie 😰,
aber auch andere die vergessen haben was vor einer Woche passiert ist 😕.
Es kommt immer darauf an wen du vor dir hast 😎.
Zitat:
@UliBN schrieb am 24. September 2018 um 20:45:07 Uhr:
Nur die gegnerische Versicherung hat geschrieben, warum auch immer.
vermutlich deswegen, weil es genau so gelaufen ist wie beschrieben:
Der TE hat seine Ansprüche angemeldet, die Versicherung hat ihren Versicherungsnehmer zur Stellungnahme aufgefordert, der hat geantwortet er habe keinen Schaden verursacht.
Zitat:
Deswegen sehe ich erst mal keinen Grund, sofort zum Anwalt zu gehen.
Den hätte ich schon von Anfang an gesehen:
Damit der TE auch alles bekommt was ihm zusteht und nicht nur das, was die Versicherung freiwillig bezahlen möchte.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 24. September 2018 um 14:36:57 Uhr:
Wenn man dem Eingangsbeitrag des TE glauben schenkt und der Verursacher polizeilich aufgenommen wurde, dürfte das eigentlich hier keine Probleme mit der Kostenübernahme geben.
Dürfte, könnte und sollte.
Vermutlich hast Du recht. Ich finde dennoch mal sollte den TE nicht in den Glauben versetzen, er hätte kein Kostenrisiko.
Ich denke, die gegnerische Versicherung wird einen Vergleich anbieten. Schließlich hätte es keinen Schaden gegeben, wenn der TE dort nicht geparkt hätte.
[Ironie aus].
Ich könnte "mir das Essen durch den Kopf gehen lassen", wenn ich sehe, in was für Situationen man mittlerweile einen Anwalt braucht !
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Vielleicht hat der ältere Herr einfach nur auf Motortalk gelesen, dass er auf keinen Fall etwas aussagen soll und deswegen der Versicherung mitgeteilt, er hätte keinen Schaden verursacht.🙂
Aaaaalso es sträuben sich mir sämtliche Haare zu Berge, wenn ich hier viele Kommentare lese, welche einfach nur aus Unwissenheit resultieren. Ich werde auch nie verstehen, warum so viele Menschen immer ihre „wichtige“ Meinung preis geben müssen und dazu IMMER einen „tollen“ Rat haben, obwohl sie ÜBERHAUPT keine Ahnung vom Thema haben. Niemals.
Für den Threadersteller jetzt wirklich mal ein Rat! Ich kann dir da relativ gut weiterhelfen, da ich selber Polizist bin und täglich mehrfach Verkehrsunfälle aufnehme!
Zuerst einmal: NEIN...entgegengesetzt von vielen „besorg dir einen Anwalt“ -Geblubber, benötigst du zunächst (und mit hoher wahrscheinlichkeit später auch nicht) KEINEN Anwalt! Das ganz kannst du dir sparen.
Warum brauchst du keinen Anwalt? Nun...ich drück es mal einfach aus: Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man vor Gericht mit seinem Anwalt landen könnte:
1. strafrechtliche Angelegenheiten (sind hier völlig ausgeschlossen)
2. zivilrechtliche Angelegenheiten, wie z.B. Schadensersatzansprüche
Nur diese beiden Dinge benötigen einen Anwalt. 1. ist ausgeschlossen, 2. auch. 😉 Warum? Weil Du oder dein Unfallgegner keine Regulierung herbeiführen müssen. Ihr haben keinen direkten finanziellen Schaden, um den man sich streiten müsste. Es geht um das Geld der Versicherungen. DIE müssen bezahlen und haben dadurch einen finanziellen Nachteil. Nach Logik vieler „Hol dir einen Anwalt“ Verfechter sollst du dich also zivilrechtlich mit dem anderen Fahrer um das Geld der Versicherungen streiten. Ich hoffe jeder Leser merkt selber, dass da irgendwo ein Logikfehler vorliegt.
Sobald die Polizei vor Ort war und einen Unfallverursacher festgelegt hat (was bei dir eindeutig ist), ist die Sache erledigt. Selbst wenn der andere Herr von Anfang an alles abgestritten hätte, so wärst du auh auf der sicheren Seite.
So...nun geht es weiter...er streitet jetzt alles ab. Kann er doch gerne machen. Na und? Beide Versicherungen haben nur EINEN objektiven Anhaltspunkt, wie die Schadensegulierung zu laufen hat und wer was bezahlen muss: Der Vorgang bei der Polizei. Die Versicherungen schauen dort rein und wenn da steht: „Opa hat den Unfall verursacht“ dann war es das. Selbst wenn die Versicherung von ihm gerne um die Zahlung herumkommen würde und wenn Opi behauptet „Ich schwöre, ich war das nicht“. Die Unfallaufnahme der Polizei steht über allem und wird als einzig objektive Aussage angesehen. Wie soll es sonst auch funktionieren?
So...der nähste Grund, warum du keinen Anwalt benötigst: DU bist nicht mit dem Unfallverursacher im zivilrechtlichen Streit, wo es um irgendwelche Ansprüche geht! Man möge dies zwar erst denken, jedoch ist das falsch. Denn du oder der andre müssen ja nichts bezahlen, bzw. Einen Schaden regulieren. Es sind genau die biden Versicherungen, welche hier „gegeneinander“ kämpfen. Und selbst da gibt es kein Potential zu irgendwelchen Ansprüchen, welche bei den Versicherugnen vor Gericht landen...denn in der Praxis stellt es sich so dar, dass beide Versichergunen in den Vorgang der Polizei reinschauen, sehen wer der Verursacher war und dann wird ganz normal reguliert. Du gibt es also nichtmal Potential für die Versicherungen, zivilrechtliche Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Warum zur Hölle sollten sich jetzt die Fahrer mit Anwälten rumschlagen, obwohl es doch garnicht um deren Geld geht??
Also der Tipp mit einem Anwalt ist völliger Quatsch!!! Keine Ahnung, warum so viel Amateurwissen zwangshaft verbreitet werden muss!
Der Unfallverursacher hat bei dir jetzt seiner Versicherung erzählt, dass er es nicht war. Ist doch kein Problem. Was soll die Versicherung jetzt anderes machen, als die Akteneinsicht abzuwarten? Sie war ja nicht dabei. 😉
Sobald das geschehen ist, wird sich die Versicherung mit dir in Verbindung setzen, um die Schadensregulierung herbeizuführen. So einfach kann das manchmal sein. Du musst also nichts weiter tun, als abzuwarten. Übrigens dauert die Regulierung auch nicht länger als normal mit dem Abstreiten des Verursachers. Das ist alles ein absoluten Standardverfahren, was kein bisschen von der Norm abweicht.
Also einfach abwarten und Tee trinken, bis sich die Versicherung bei dir meldet. Fertig. 😉
Was in meinen Augen etwas ungünstig gelaufen ist, war der Rat meiner Kollegen mit dem Gutachten/Kostenvoranschlag. Mit sowas sollte man in der Regel abwarten, bis sich die andere Versicherung meldet und das mit denen besprechen. Jede Versicherung ist da anders. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Kostenvoranschlag garnicht nötig ist, da es entweder Pauschalen gibt oder die Reparaturrechnung der Versicherung vorgelegt wird und dann wird bezahlt. Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel kostenpflichtig, was auch die gegnerische Versicherung übernehmen muss, was so allerdings vorher nicht abgesprochen wurde. Also besser wäre es, bis zur Kontaktaufnahme zu warten.
Deine Erfahrung als Polizist in strafrechtlichen Angelegenheiten in allen Ehren, aber welche Erfahrung hast du mit teilweise rechtswidrigen Kürzungen durch Versicherungen?
Allein schon dass ein Polizist zu einem KVA rät...
Die Abwicklung der Ansprüche an die Versicherung und die daraus resultierenden Probleme gehen doch komplett an an euch (Polizei) vorbei.
Und genau deshalb ist auch schon jetzt ein Anwalt zwar nicht verpflichtend aber sinnvoll.
Es geht aber jetzt gerade nicht um irgendwelche konstruierten „Kürzungen“, sondern um die Polizeiarbeit und den Ablauf der Unfallaufnahme. Und ich weiß nicht, ob du da auch den gleichen EInblick hast, wie ich, der das täglich mehrmals macht und weiß, auf welchen Grundlagen die Versicherungen entscheiden und was wichtig ist. Ich kenne mich sehr gut mit dem Ablauf aus. Und dass du jetzt noch das Argument aufführst, „allein, dass ein Polizist zu einem KVA rät...“, finde ich etwas eigenartig. Ich hatte EXPLIZIT erwähnt, dass dies ungünstig gelaufen ist und ich davon grundsätzlich abrate. Oder ist das so ein pauschales „Ihr Polizisten habt keine Ahnung“ -Ding? Es kommt zumindest so rüber...sonst würdest du nicht erneut darauf rumreiten, NACHDEM ich mich bereits dazu negativ ausgesprochen habe.
Ob ein Anwalt „sinnvoll“ ist oder nicht, obliegt wohl in der subjektiven Sicht. Und zum im momentan Entwicklungsstand der Unfallbearbeitung kann ich als Polizist eben SEHR viel sagen, da genau dieser Stand die Polizeiarbeit betrifft. Und hier läuft alles völlig normal ab. Keine Unebenheiten. Bis hier Anwälte ins Spiel kommen, muss noch sehr viel passieren. Momentan sind wir gerademal beim Stand der Unfallbearbeitung und dass die Versicherungen auf den Vorgang warten. Das war es. Also ist das noch der Anfang von allem. Und genau diesr Stand der Dinge betrifft mich als Polizist. Da muss ich auch keine Ahnung davon haben, was irgendwann später bei der Schadensregulierung vielleicht theoretisch mal passieren könnte. Nein Im Moment sind wir noch auf „Polizeiebene“ und daher sage ich ausdrücklich, dass ein Anwalt absolut nicht nötig ist zu diesem Zeitpunkt. Also ist es wirklich nicht „sinnvoll“, schonmal präventiv einen Anwalt einzuschalten. Gerade in Bezug auf die fehlende Rechtschutzversicherung wundere ich mich über solche Hinweise. Geld für etwas bezahlen, obwohl alles seinen ganz normale Gang geht und ein Anwalt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nötig ist? Wozu? Das wäre das gleiche Prinzip, als wenn ich bei meinem Auto präventiv für 3000 Euro den Motor tauschen würde, obwohl der alte nicht die geringsten Anzeichen von Verschleiß hatte mit dem Argument: „Der Motor könnte ja irgendwann mal kaputt gehen“. Es ist das gleiche Prinzip.
Und nein gummikuh...wir konstruieren jetzt nicht „aber was wäre wenn...“-Fälle. Wenn eine Versicherung etwas rchtswidriges tut, dann besteht Handlungsbedarf. Vorher nicht. Und wir gehen jetzt vom Normalfall aus und nicht von irgendwelchen 1%igen Wahrschienlichkeiten. Dann müssten ja tausende Bürger täglich zu Anwälten rennen, sobald sie einen ganz normalen und eindeutigen Unfall hatten, nur damit sie auf der „sicheren Seite“ sind. Das macht überhaupt keinen Sinn. Ein Anwalt macht ab dem Zeitpunkt Sinn, wo man Ansprüche an andere hat, welche nicht in vollem Umfang reguliert werden.
Alles, was zwischen den Versicherungen passiert, geht mich als Polizist nichts an und damit habe ich auch nichts zu tun. Alles was davor passiert, schon. Und im Moment sind wir noch davor. Und in dieser Phase läuft alles standardmäßig ab und wird zu 99% auch so abgeschlossen werden.
Also...sobald hier Geld für ein Anwalt gezahlt werden muss, ist es eben NICHT sinnvoll, präventiv dies zu tun, obwohl alles seinen normalen Werdegang geht. Wnn bei der Schadensregulierung Handlungsbedarf besteht, kann immernoch ein Anwalt herangezogen werden, was dann auch „sinnvoll“ ist. Vorher ist es das eben nicht. Wenn man eine Rechtschutz hat, kein Problem...unschädlich. Wenn man ertmal bezahlen muss...nicht gut. Dann wird ganz normal durch die Versicherung reguliert und man bleibt auf den Anwaltskosten sitzen. Das soll für dich „sinnvoll“ sein?
Zwei Varianten sind möglich:
1. Nimmt er sich jetzt auf Verdacht einen Anwalt, hat er ein HOHES Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die andere Versicherung ganz normal arbeitet.
2. Nimmt er sich jetzt keinen Anwalt und etwas läuft schief, kann er sich immernoch einen nehmen und hat keinen Nachteil.
Die Nummer 1 ist für dich wirklich besser?
Bist du vielleicht Rechtsanwalt und versuchst hier eher dein finanzielles Interesse zu wahren? Ist ja nichmal böse gemeint. Aber dieses Gefühl kommt eben auf. Übrigns ist ist auch der ganze Beitrag nicht böse gemeint. Ich sehe die Grenzen, ab wann ein Anwalt „sinnvoll“ ist, gerade in Bezug auf die fehlende Rechtschutz, eben anders als du.
Also an den TE: Einfach abwarten. Teile uns einfach die Entwicklung mit und dann sehen wir weiter. 😉
Sorry für die Tippfehler. Blöde iPad Tastatur!
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 26. September 2018 um 07:54:44 Uhr:
Deine Erfahrung als Polizist in strafrechtlichen Angelegenheiten in allen Ehren, aber welche Erfahrung hast du mit teilweise rechtswidrigen Kürzungen durch Versicherungen?
Allein schon dass ein Polizist zu einem KVA rät...
Die Abwicklung der Ansprüche an die Versicherung und die daraus resultierenden Probleme gehen doch komplett an an euch (Polizei) vorbei.
Und genau deshalb ist auch schon jetzt ein Anwalt zwar nicht verpflichtend aber sinnvoll.
Wo geht es hier um ein rechtswidrige Kürzung? Gegen die kann man dann etwas unternehmen, wenn sie erfolgt ist.
Zitat:
@UliBN schrieb am 26. September 2018 um 08:36:09 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 26. September 2018 um 07:54:44 Uhr:
Deine Erfahrung als Polizist in strafrechtlichen Angelegenheiten in allen Ehren, aber welche Erfahrung hast du mit teilweise rechtswidrigen Kürzungen durch Versicherungen?
Allein schon dass ein Polizist zu einem KVA rät...
Die Abwicklung der Ansprüche an die Versicherung und die daraus resultierenden Probleme gehen doch komplett an an euch (Polizei) vorbei.
Und genau deshalb ist auch schon jetzt ein Anwalt zwar nicht verpflichtend aber sinnvoll.
Wo geht es hier um ein rechtswidrige Kürzung? Gegen die kann man dann etwas unternehmen, wenn sie erfolgt ist.
... oder man versucht bei einem unverschuldeten Unfall bereits im Vorfeld zu verhindern, dass die gegnerische Versicherung ihre "Spielchen" spielt, die dir als eifrigem MT-User sicher nicht unbekannt sind.
Welche Variante zielführender und stressfreier ist, darf zum Glück jeder für sich selbst entscheiden.
Zitat:
@Subseven7 schrieb am 26. September 2018 um 08:08:43 Uhr:
(...) Wenn eine Versicherung etwas rchtswidriges tut, dann besteht Handlungsbedarf. Vorher nicht. (...) Ein Anwalt macht ab dem Zeitpunkt Sinn, wo man Ansprüche an andere hat, welche nicht in vollem Umfang reguliert werden.(...) Wenn bei der Schadensregulierung Handlungsbedarf besteht, kann immernoch ein Anwalt herangezogen werden, was dann auch „sinnvoll“ ist. (...) Dann wird ganz normal durch die Versicherung reguliert und man bleibt auf den Anwaltskosten sitzen. (...)
Zwei Varianten sind möglich:
1. Nimmt er sich jetzt auf Verdacht einen Anwalt, hat er ein HOHES Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die andere Versicherung ganz normal arbeitet.
2. Nimmt er sich jetzt keinen Anwalt und etwas läuft schief, kann er sich immernoch einen nehmen und hat keinen Nachteil.
Wenn ich jedoch nicht weiß, welches meine Ansprüche sind und ob diese in vollem Umfang reguliert werden sollen, kann ich das auch nicht beurteilen. Wenn bei der Regulierung Handlungsbedarf besteht, erkenne ich diesen womöglich gar nicht. Zudem bleibt man ja nicht auf den Kosten sitzen. Wenn der Fall doch ach so klar ist und einfach reguliert wird, zahlt die Versicherung des Unfallgegners auch den Anwalt. Du schätzt also die Wahrscheinlichkeit, dass einfach reguliert wird als sehr hoch ein und die Wahrscheinlichkeit, dass man selbst die Kosten tragen müsste ebenfalls - das passt nicht zusammen.
Zitat:
Alles, was zwischen den Versicherungen passiert, geht mich als Polizist nichts an und damit habe ich auch nichts zu tun. (...) Da muss ich auch keine Ahnung davon haben, was irgendwann später bei der Schadensregulierung vielleicht theoretisch mal passieren könnte.
Wenn du selbst sagst, dass du davon nichts verstehst, wie ist dann deine Empfehlung zu werten?
Zitat:
Nein Im Moment sind wir noch auf „Polizeiebene“ und daher sage ich ausdrücklich, dass ein Anwalt absolut nicht nötig ist zu diesem Zeitpunkt. Also ist es wirklich nicht „sinnvoll“, schonmal präventiv einen Anwalt einzuschalten.
(...)
Das wäre das gleiche Prinzip, als wenn ich bei meinem Auto präventiv für 3000 Euro den Motor tauschen würde, obwohl der alte nicht die geringsten Anzeichen von Verschleiß hatte mit dem Argument: „Der Motor könnte ja irgendwann mal kaputt gehen“. Es ist das gleiche Prinzip.
Bei einem Motor kann ggf. auch ein Laie urteilen, ob akut etwa schief läuft (z. B. anhand von Geräuschen, Änderung im Verhalten, ...); bei rechtlichen Dingen ist dies eher schwierig. Zudem hinkt das Beispiel dahingehend, dass ich die Anwaltskosten ja von der Versicherung erstattet bekomme, während ich den Motor selbst zahle.
Wenn ich eine Mauer haben will, jedoch keine Ahnung habe, beauftrage ich einen Maurer. Klar kann ich es nach eigenem Geschick versuchen und erhalte sicherlich am Ende auch eine passable Mauer - ich kann mir jedoch nicht sicher sein, ob diese Mauere nach allen Regeln der Handwerkskunst ordentlich gebaut ist. Nun sind meine Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners komplexer als eine Mauer und ich müsste den Maurer aller Voraussicht nicht mal selbst bezahlen...
Wenn es darum geht unter gewissem eigenen Zeiteinsatz den Schaden repariert zu kriegen: Rechnung einreichen, Versicherung bezahlt - easy. Das habe ich auch schon so gemacht. Komplizierter wirds bei: Wertminderung geltend machen, Mietwagen, Pauschalen für entstandene Kosten etc.
Warum also keinen Fachmann fragen, wenn man ein volles Recht ausschöpfen möchte?
Zu deinem anderen Thread weiter oben:
Es ist gut, dass die Polizei eine Vermutung abgibt, wer der Verursacher gewesen sein könnte und entsprechende Aussagen dazu aufnimmt. Die Schuldfeststellung obliegt aber immer noch einem Richter. So sehr sich einige Polizisten das wünschen - sie können die Schuld nicht feststellen, sondern nur eine Aussage abgeben. Es ist ohnehin unnötig, dass ihr mit solchem Blechschaden-Kram belastet werdet, bei dem ihr auch nicht mehr macht, als ein Protokoll zu schreiben.
Meine Antwort ist ebenfalls nicht böse gemeint. Ich bin jedoch der Meinung, dass man nicht einfach sagen kann, dass ein Anwalt völlig unnütz wäre. Ebenso wie man nicht pauschal sagen kann, dass ein Anwalt unbedingt nötig ist. Das hängt sicher auch mit der eigenen Erwartung an die Regulierung zusammen.
Moin,
es sollte doch auch schon bis SRB durchgedrungen sein, das heutzutage
so gut wie jede Versicherung versucht, die Schadenssumme soweit wie irgend möglich zu drücken.
Das fängt schon mit dem vorbei schicken des eigenen Sachverständigen an, und zieht sich bis
zur Kürzung des Ausfallgeldes für ein Ersatzfahrzeug.
Wer weiß denn schon genau, was einem als Geschädigten alles per Gesetz zusteht?
Ich durfte selber schon als in einen unverschuldeten Unfall geratener am eigenen Leib erleben,
wie ich von der gegn. Vers. mit Fragebogen "bombardiert" wurde,
und das obwohl ich schon einen RA eingeschaltet hatte!!
Wer dort dass falsche einträgt, oder ankreuzt, der braucht dann im Nachhinein auch keinen RA mehr.
Ich durfte sogar erleben, wie die Vers. einfach versuchte, mir nur einen Teilbetrag für das Ersatzauto
per Scheck unterzujubeln, anstatt den vollen Betrag auf das Anwaltskonto zu überweisen.
Das hat dann mein RA per Klageeinreichung beim zuständigen AG sofort geregelt.
Kurzum:
Wer sich monatelang mit den Vers. rum ärgern möchte, setzt sich vor die Glotze, und macht nichts.
Wer möglichst schnell und ohne Streß zu seinem Recht und Geld kommen möchte,
nimmt sich sofort einen Anwalt.
Spätestens aber, wenn die Vers. ( wie in diesem Fall !!) Unstimmigkeiten meldet!
Und wer in der heutigen Zeit noch keine RS zumindest für Verkehr hat,
der sollte endlich mal eine abschließen!
Und der Dame oder dem Herrn hier von der Polizei wünsche ich, das sie/er
nie privat in einen unversch. Unfall verwickelt sein möge.
Oder wenn ich da so an SRB denke.:An einen PKW Diebstahl!
Scheint in der Theorie Bescheid zu wissen,
aber in Sachen praktische Abwicklung eines Schadenfalles nicht auf dem Stand zu sein.
( das ist aber jetzt nicht böse gemeint!)
@Subseven7 schrieb am 26. September 2018 um 08:08:43 Uhr:
Es geht aber jetzt gerade nicht um irgendwelche konstruierten „Kürzungen“, sondern um die Polizeiarbeit und den Ablauf der Unfallaufnahme. Und ich weiß nicht, ob du da auch den gleichen EInblick hast, wie ich, der das täglich mehrmals macht und weiß, auf welchen Grundlagen die Versicherungen entscheiden und was wichtig ist. Ich kenne mich sehr gut mit dem Ablauf aus. Und dass du jetzt noch das Argument aufführst, „allein, dass ein Polizist zu einem KVA rät...“, finde ich etwas eigenartig. Ich hatte EXPLIZIT erwähnt, dass dies ungünstig gelaufen ist und ich davon grundsätzlich abrate. Oder ist das so ein pauschales „Ihr Polizisten habt keine Ahnung“ -Ding? Es kommt zumindest so rüber...sonst würdest du nicht erneut darauf rumreiten, NACHDEM ich mich bereits dazu negativ ausgesprochen habe.
Ich stimme dir in deinem ersten Posting in einem Punkt völlig zu. Es ist schon manchmal echt nervig, wie viele Stammtischexperten hier so Ihre fachkundige Meinung zu Themen abgeben, von welchen Sie nichts verstehen. Aber das ist nun mal nicht verboten und legitim.
Nur bevor du hier zu einem Rundumschlag ausholst und hier rumtönst, dass offensichtlich nur du aufgrund deiner täglichen Arbeit einen Einblick in Welt der Schadenregulierung besitzt -genau so liest sich dein Beitrag- und andere sind zu dämlich, eil Sie halt keine Ahnung haben, solltest du dich doch mal ein wenig zurücknehmen. Hier gibt es nämlich User, die sich damit auch täglich beschäftigen und das teilweise seit Jahrzenten.
Mal ganz abgesehen davon, das ein Polizeibeamter gar nicht befugt ist, bei der Unfallaufnahme den Unfallbeteiligten zu sagen, was diese zu tun und zu lassen (das ist nämlich Rechtsberatung) können solche Ratschläge auch mal ganz übel nach hinten losgehen. Im übrigen gerade dann, wenn Sie lediglich die persönliche Meinung wiederspiegeln und sonst nix.
Fakt ist nun einmal, das jeder Geschädigte, der in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, dass Recht hat, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Und dieser Anwalt ist von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen, das resulitert aus dem Prinzip der Waffengleichheit, da die Versicherung selber über eigene Fachleute diesbezüglich verfügt.
Im übrigen ist die Schadenregulierung heute so komplex geworden, dass ein Laie in der heutigen Zeit gar nicht abschätzen kann, welche Ansprüche er hat und ob sein Schadensfall auch Rechtskonform reguliert wird.
Ein Anwalt ist daher von Anfang an in die Schadensregulierung zu involvieren und nicht erst dann, wenn es Probleme gibt.
Geradezu fahrlässig empfinde ich deinen Ratschlag, man soll zunächst selber mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen um die "weitere Vorgehensweise zu besprechen".
Dies sollte man auf gar keinen Fall tun und das wird auch regelmäßig von neutralen Stellen so publiziert.
Grundsätzlich hat der der Geschädigte in der Hand seine Ansprüche mit von Ihm selber gewählten Fachleuten bei der Versicherung anzumelden und durchzusetzen.
Ich möchte hierzu noch anmerken, dass es mir hier nicht um diesen zu Diskussion stehen Fall geht.
Klarzustellen war hier, dass Polizeibeamte nicht befugt sind , den Unfallbeteiligten "Weisungen" zu erteilen, wie Sie sich bei der Schadensregulierung zu verhalten haben.
Die juritische Beratung und Würdigung obliegt nicht der Exekutive, dass war nie so und das wird auch nie so sein.
Und das ist auch gut so......
Der Schadenersatzanspruch entsteht direkt mit dem Unfall. Er umfasst auch die Kosten der Schadensermittlung und Beitreibung sowie diverse Nebenansprüche, die sehr stark von den jeweiligen Gegebenheiten abhängen. Er umfasst leider nicht eine Verlängerung des Lebenszeitkontos des Geschädigten. Der Anspruch ist gerichtet gegen den Fahrer des Schäder-Kfz in Person, gegen die HP-Versicherung dieses Kfz, gegen dessen Halter in Person und gegen jeden, der eine kausale Unfallursache mit zu verantworten hat.
Die Polizei nimmt optimalerweise den Unfall vor Ort mit allen festellbaren Umständen auf. Für den Unfallhergang kann die Polizei keine eigene Wahrnehmungen dokumentieren, wenn sie beim Unfall nicht live dabei war (was nur selten so ist). Aus dem Festgestellten wird dann unter OWi und ggf. strafrechtlichen Aspekten geschaut, wer in welcher Form mit Sanktionen zu belegen ist. Die Schadensregulierung ist dabei außen vor und interessiert bei der Unfallaufnahme auch nicht weiter.
Die polizeiliche Ermittlungsakte ist nur einer von mehreren Aspekten in der Schadensregulierung. Sie wird selbstredend hierfür eingesehen. Die in Anspruch genommene HP-Versicherung interessiert sich dabei nicht für die materielle Wahrheit, sondern dafür, wie sie unter rein wirtschaftlichen Aspekten den Schadensfall handhaben kann. Deren Ziel ist das billigste Abwickeln und nicht das freiwillige und vollständige Erfüllen aller Ansprüche. Dafür werden Risikoabwägungen getroffen und Weichenstellungen vorgenommen. Von alldem hat Ottonormalverbraucher keinen Dunst. Deshalb macht es Sinn, sich von Anfang an fachkundige Hilfe dazu zu holen.
Mag sein, dass Du in deiner Arbeit Verkehrsunfälle aufnimmst. In deren Regulierung kannst Du aber nur insofern Einsicht haben, als dass die Ermittlungsakte von den beteiligten Seiten angefordert wird. Dort endet deine berufliche Kompetenz von Gesetzes wegen.
Und hier werden jetzt Szenarien beschrieben, die alle für den konkret beschriebenen Fall nur fiktiv sind.
Ich bin nur erstaunt, wieviele User hier offensichtlich sehr gut mit dem Internet umgehen können, aber nicht einmal die grundlegenden und überall aufgelistet zu findenden Ansprüche kennen wollen.
Ich beziehe mich ausdrücklich nur auf die Geltendmachung der Ansprüche und vermenge es nicht mit der späteren Abwicklung.
Ich selbst habe gerade ohne Anwalt einen Schaden voll ersetzt bekommen, bei dem ich die Kürzung einer Position mit entsprechender Begründung aus ganz normaler Sicht nicht akzeptiert habe.
Wäre das nicht so gelaufen: Erst dann hätte ich einen Anwalt eingeschaltet. Nicht immer dürfte das in allen Fällen so einfach gehen.
Die Rundum-Sorglos-Mentalität kostet, ist aber bequem. Viele sehen am Finger einen Bluttropfen und rufen den Notarzt, obwohl ein Pflaster reicht.