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Einbruch Auto - Mietwagen

Hallo zusammen,

folgende Situation hat sich bei mir abgespielt.

Mein Auto stand verschlossen in Berlin auf einem öffentlichen Parkplatz in der Nähe meiner Wohnung.

Nachts wurde in mein Auto eingebrochen und das Lenkrad ausgebaut. (15 Jahre alter Smart 451)

Das Fahrzeug hat keine Aufbruchspuren. Der Polizist meinte die Diebe könnten das Funksignal abfangen und so den Schlüssel "nachbauen". Ich bin mir sicher dass ich das Fahrzeug abgeschlossen habe, beweisen kann ich es aber natürlich nicht.

Die Versicherung (Teilkasko) prüft grad den Vorfall. Möglicherweise weil das Auto keine Aufbruchspuren hat, vielleicht ist das aber auch nur die übliche Prüfung, die bei jedem Vorfall passiert.

Nun hat mich heute morgen die Partnerwerkstatt der Versicherung angerufen und meinte das Lenkrad ist erst Anfang/Mitte Oktober lieferbar.

Meiner Meinung nach habe ich laut Schutzbrief/KFZ Versicherung Anspruch auf einen Mietwagen für diese Zeit, allerdings frage ich mich wer die Kosten trägt im Falle der Ablehnung durch die Versicherung.

3-4 Wochen Mietwagen sind mal schnell 500-600 Euro + der entstande Schaden am Auto + Abschleppung etc. Auf diesen ganzen Kosten will ich ungern sitzen bleiben.

Da der Mietwagen aber meiner Auffassung nach über den Schutzbrief läuft und der Einbruch über die TK - muss ich im Zweifelsfall auch die Rückforderung der Mietwagenkosten fürchten?

Vielen Dank im Voraus!

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13 Antworten

Zitat:

@NT62 schrieb am 6. September 2021 um 09:34:22 Uhr:

Hallo zusammen,

 

Da der Mietwagen aber meiner Auffassung nach über den Schutzbrief läuft und der Einbruch über die TK - muss ich im Zweifelsfall auch die Rückforderung der Mietwagenkosten fürchten?

Vielen Dank im Voraus!

Das steht in den Bedingungen deines Schutzbriefes.

Da es unendlich viel verschiedene gibt, kann man nicht pauschal was sagen.

Wie siehts denn mit nem kostenlosen Werkstatt-Ersatz-Wagen aus?

Schon gefragt?

Was die Regulierung angeht, wird die VS auf jeden Fall die Ermittlungs-Akten "einsehen wollen",

sowas kann dauern. Richte dich auf Vorkasse deinerseits ein.

Wichtig ist, dass die Pol. die Anzeige als Straftat aufgenommen hat.

Hi,

die Schutzbriefe die ich kenne ( natürlich bei weitem nicht alle) zahlen einen Mietwagen höchsten 3-5 Tage.

Was darüber hinausgeht ist meiner Meinung nach zumindest nicht gängig, auch die TK wird wahrscheinlich keinen Mietwagen für einen solchen Zeitraum beinhalten. Da wird häufig von Reparaturdauer gesprochen, also so lange wie die Reparatur dauert, nicht die Teilebeschaffung.

Meist sind die Anzahl der Tage, die ein Schutzbrief übernimmt auf eine maximale Zahl begrenzt meine ich mich zu erinnern..

Außerdem wird der Mietwagen erst erstattet, wenn das schadenpflichtige Ereignis mindestens 50 Kilometer vom Wohnort entfernt eingetreten ist.

Danke erstmal für die Antworten. Tatsächlich wird laut Schutzbrief ein Mietwagen für max. 7 Tage mit höchstens 50€/Tag erstattet.

Was ich mich allerdings weiterhin frage: Nehmen wir an die Versicherung lehnt die Übernahme der TK Schadens ab. Bleibe ich dann auch auf den kosten für einen Mietwagen für eine Woche sitzen, oder ist das unabhängig davon, da es über den Schutzbrief abgerechnet wird.

@germania47 : Hier muss man nochmal unterscheiden. Der Schutzbrief greift bei 50km+, aber eben auch bei anderen Schadensfällen wie Diebstahl unabhängig von der Distanz zum Wohnort.

Hi,

auch hier musst du im Kleingedruckten nachlesen.

Meistens sind die Leistungen Schutzbriefe unabhängig von den Versicherungen auch wenn du sie bei der Versicherung abgeschlossen hast.

Ausschließen das sie im Einzelfall doch irgendwie zusammenhängen kann ich aber nicht.

Zitat:

Nehmen wir an die Versicherung lehnt die Übernahme der TK Schadens ab.

Hast du beide Schlüssel?

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 6. September 2021 um 12:11:47 Uhr:

Zitat:

Nehmen wir an die Versicherung lehnt die Übernahme der TK Schadens ab.

Hast du beide Schlüssel?

Ja die hab ich, bzw. einen Schlüssel hat aktuell die Werkstatt

edit

Schutzbriefe sind i.d.R. unabhängig von Teilkasko, Vollkasko oder Haftplicht Schänden. Da geht es einzig darum, dass das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist durch Unfall, Vandalismus oder Defekte. Musst evtl. nachweisen, dass dies so ist.

Was man auch nicht vergessen darf ist, dass bestimmte Leistungen von den Schutzbriefen daran geknüpft sind, dass das defekte Fahrzeug noch repariert wird - da wir mitunter ein Nachweis gefordert.

Z.B. habe ich mein Auto per Sammeltransport wieder heimbringen lassen. Die Kosten dafür werden nur übernommen, wenn u.a.:

- das Fahrzeug vor Ort nicht in einer bestimmten Zeit repariert werden kann

und

- das Fahrzeug noch repariert wird.

D.h. nach Hause bringen lassen um dann noch festzustellen, dass man es defekt verkaufen will kann teuer werden.

Mein Schutzbrief würde für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen bezahlen.

Man muss einfach nur gut versichert sein.

Auch beim Schutzbrief gilt, dass nicht nur der Preis zählt.

Ich würde das Problem anders lösen:

https://www.ebay.de/sch/i.html?...

Macht weniger Stess als der Streit...

Vielleicht kommt er dann ja wieder zu einem günstigen Kurs zu seinem eigenen Lenkrad :D.

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