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Schaden am geparkten Fahrzeug

Guten Morgen,

ich brauche mal bitte ein wenig Hilfe. Ich habe gestern Nachmittag mein Fahrzeug auf einem größeren Parkplatz ordnungsgemäß abgestellt und mich noch kurze Zeit in der näheren Umgebung aufgehalten. Das Fahrzeug ist Teilkaskoversichert. Ein Junge von 11 Jahren, der mit seinem Fahrrad auf dem Parkplatz umherfuhr, verlor die Kontrolle über dieses und fuhr in mein Fahrzeug. Resultat sind einige Kratzer und tiefe Beulen. Die hinzugerufene Polizei nahm den Unfall auf und stellte die Personalien des Verursachers sowie des hinzugerufenen Erziehungsberechtigten fest. Mit der Haftpflichtversicherung des Vaters habe ich mich bereits in Verbindung gesetzt. Diese teilte mir mit, dass ein Gutachten nicht notwendig sei und ein Kostenvoranschlag ausreichen würde.

  • Würdet ihr sagen dass ich dennoch ein Gutachten beauftragen sollte?
  • Wer trägt die Kosten für ein solches Gutachten?

Danke für Eure Hilfe!

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58 Antworten

Die Werkstatt, die Du beauftragst oder die zunächst einmal einen Kostenvoranschlag

machen soll, hat doch kein Interesse zu kleckern sondern eher zu klotzen!

Also was soll bei einem Gutachten für Dich mehr herausspringen.

Ein Gutachter hat eher mehr auf die Verhältnismäßigkeit und fachliche

Objektivität zu achten und damit auf seinen Ruf als eine Werkstatt!

Fazit aus meiner Sicht: Der Kostenvoranschlag einer fachkompetenten Werkstatt

reicht aus.

Wichtig ist noch, dass es keinen Direktanspruch gegen die Privathaftpflicht gibt und daher viele Regelungen wie eigener Gutachter nicht 1:1 von Pkw-Haftpflicht übertragbar sind. Im Worst Case bleibt man auf den Kosten des Gutachters selbst hängen.

Zitat:

@Emlyg schrieb am 15. September 2021 um 11:09:12 Uhr:

Diese teilte mir mit, dass ein Gutachten nicht notwendig sei und ein Kostenvoranschlag ausreichen würde.

Für die Versicherung vielleicht, für Dich nicht.

Durch ein Gutachten wird der Schaden beweissichernd dokumentiert. Zudem enthält es Schadenspositionen wie Wertminderung und Reparaturdauer.

All dies bietet ein Kostenvoranschlag nicht!

Im Übrigen solltest Du Deine Schadensersatzforderung immer an den Schädiger direkt stellen, gegenüber der Versicherung hast Du keinen Anspruch, sondern nur der Versicherungsnehmer...

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. September 2021 um 11:49:10 Uhr:

und daher viele Regelungen wie eigener Gutachter nicht 1:1 von Pkw-Haftpflicht übertragbar sind. Im Worst Case bleibt man auf den Kosten des Gutachters selbst hängen.

Vollkommener Blödsinn...

Es kommt auf das Fahrzeug an.

Ist das eine alte Möhre, dann kannst du vielleicht mit einem Kostenvoranschlag leben.

Ist das ein hochwertiges Fahrzeug, dann ist ggf. ein Minderwert zu berücksichtigen, den nur ein Kfz-Sachverständiger ermitteln kann.

In beiden Fällen würde ich aber einen Fachanwalt und einen KFZ-Sachverständigen aufsuchen, denn wenn du den Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichst, kommen die vermutlich auf den Gedanken, Kürzungen vorzunehmen oder die wollen einen eigenen Gutachter beauftragen.

Wenn ein Gutachten erstellt wird, bitte darauf achten, dass der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. September 2021 um 11:56:10 Uhr:

Es kommt auf das Fahrzeug an.

Das Fahrzeug ist ein A4 B7 von 2006. Ich habe es im April für 3100€ gebraucht erworben und eine Gasanlage für 2400€ nachrüsten lassen.

wie kann man hier eingentlich dem Geschädigten so viel Unfug schreiben?

Nie im Leben wird der Versicherer hier nach einem Kostenvoranschlag ohne Kürzungen regulieren.

rrwaith hat das ja schon umfassend beschrieben.

Und dann können wir ja mal sehen, wie de TE hier an sein Geld kommt. Ein KVA ist gar nichts, da kann man reinschreiben was man möchte. Beweiswert gleich null.

Aber eventuell bezahlt einer von den Experten hier die Differenz, wenn dem Fragestesteller hier ein Schaden ensteht.

Im ürbrigen wird das Fahrzeug hier in jedem Fall durch einen SV besichtigt. das ist Standard bei einem Fahrradschaden.

Jetzt kann manscih überlegen, ob man die Schadensfeststellung dem überlässt, der den Schaden bezahlen muss, oder ob man selber mit eigenen Fachleuten dafür Sorge trägt, dass der Schaden auch vollumfänglich bezahlt wird.

Muss jeder Wissen.....

 

Sofern die Privathaftpflicht noch gar keine Regulierung zugesagt hat, würde mich interessieren, was passiert, wenn das Kind aufgrund seines Alters und die Eltern aufgrund keiner Verletzung der Aufsichtspflicht überhaupt haften und dann die Privathaftpflicht nicht reguliert. Wer zahlt dann das Gutachten?

Jep, die "Gefahr" sehe ich auch durchaus als existent an...

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. September 2021 um 12:13:19 Uhr:

was passiert, wenn das Kind aufgrund seines Alters und die Eltern aufgrund keiner Verletzung der Aufsichtspflicht überhaupt haften und dann die Privathaftpflicht nicht reguliert. Wer zahlt dann das Gutachten?

Der Geschädigte.

Hat aber mit dem Fall hier nicht das Geringste zu tun...

Hier sollte man vielleicht erstmal prüfen, ob die PHV des Papas den Jungen samt Rad und Kfz - Schaden überhaupt einschließt.

Selbst wenns denn so ist, kann man bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug und vielleicht überschaubarem Schaden durchaus übelegen, ob man hier das ganz große Besteck auspacken muss mit demn Risiko auf einem Teil der produzierten Kosten sitzen zu bleiben.

Das muss aber jeder selbst wissen.

Ich würde den Aufwand gerne so gering wie möglich halten, dennoch möchte ich mich nicht übers Ohr hauen lassen. Die Schäden sind kosmetischer Natur. Das Fahrzeug möchte ich auf jeden Fall weiter fahren. Die angehängten Fotos sind nur die gröbsten Schäden.

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