saugrohr: rückwirkend kulanz abgelehnt
hallo forengemeinde,
bin gerade (innerlich) auf 180 und benötige in folgender sache eure einschätzung:
vor einigen wochen diagnostizierte mein audi-partner vor ort, dass die saugrohre für meinen 3,0 tdi ausgetauscht werde müssen. der zuständige fachmann hielt eine kulanzanfrage bei audi und kam mit der nachricht wieder, audi übernimmt (trotz fast 4 jahre fahrzeugalter und 85.000 km) 70 % der teile- und 40% der lohnkosten.
nach erfolgter reparatur bekam ich einige zeit später eine rechnung über 1004 € mit dem vermerk: "Wir können hier leider keine Kulanz gewähren, da die Wartungen nicht bei einem Audi-Partner durchgeführt wurden."
tatsächlich wurde die 60.000er inspektion in einer anderen unabhängigen meisterwerkstatt vorgenommen. jedoch bin ich davon ausgangen, dass dieser aspekt bei der kulanzanfrage berücksichtig wurde (ist ja für den audi-partner ersichtlichda ich ansonsten nur ihn als anlaufpunkt habe!) bzw. nicht relevant sei.
eine erneute anfrage von mir direkt bei audi (mein audi-partner fühlte sich nun nicht mehr zuständig) führte mit einer allgemeinen formulierung zu einer weiteren absage. nachdem ich telefonisch nachgehakt hatte, teilte mir der zuständige audimensch mit, dass die kulanzzusage des audipartners nichts mit der absage von deren seite zu tun habe. ich verstand den zusammenhang nicht, da ich der meinung war, dass der audi-partner direkt bei audi die zusage eingeholt hatte. den zusammenhang wollte man mir nicht weiter erläutern, es handele sich hierbei um interne vorgänge die nicht nach aussen getragen werden.
für mich ist an diesem vorgang etwas faul. unter anderem fehlt mir hier der kausale zusammenhang,
denn die saugrohre hätten auch getauscht werden müssen, wenn alle inspektionen bei einem audi-partner durchgeführt worden wären.
wie seht ihr das?
gruß
ralf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Federfink
Wenn ich so etwas immer höre "ohne Zeugen bringt das nichts" 😕 Soll denn jeder Mensch das ganze Leben lang mit einem mündigen Zeugen durch die Gegend laufen? Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in Namibia. Hier ist der Unternehmer in der Vorlagepflicht und nicht der Besteller!Nochmal;
Im Vorfeld wirst Du sicher gefragt haben "Was kostet das?" Die Beantwortung der Frage durch Deinen 🙂 ist ein Kostenvoranschlag. Da nach Deiner Aussage nur über Deinen Eigenanteil gesprochen wurde ist Dein Eigenanteil auch gleich Dein verbindlicher/unverbindlicher Kostenvoranschlag. Du hast zugestimmt und in diesem Zusammenhang können wir auch nun von Angebot und Annahme sprechen.Reparaturleistungen von Autos fallen üblicherweise unter den Werkvertrag (§ 631 BGB). Hier ist auch alles weitere geregelt. In diesem Falle ganz besonders interessant die Vergütung.
Ein Kostenvoranschlag (hat Dein 🙂 gemacht) kann verbindlich oder unverbindlich sein.
An einen verbindlichen Kostenanschlag ist der Unternehmer logischerweise gebunden.
Ein unverbindlicher Kostenanschlag darf nur unwesentlich überschritten werden (§ 650 BGB). Von einer wesentlichen Preisüberschreitung ist auszugehen, wenn sich der Preis der Reparatur zum Kostenvoranschlag um 10 bis 20 % erhöht.Mein Verständnis sagt mir, dass Dein 🙂 zu blöd war! Das Einzige was Du mußt ist das vereinbarte Geld überweisen.
Da Du Dir Deiner Sache ja so sicher bist gehe ich mal davon aus das Du, wenn der TN sich auf einen Kampf mit dem 🙂 einlässt, für ihn alle zusätzlich anfallenden Kosten übernimmst oder?
Ich meine da Du ja bestimmt kein Klugscheißer bist gehst Du ja kein Risiko ein. 😉
22 Antworten
Wenn ich so etwas immer höre "ohne Zeugen bringt das nichts" 😕 Soll denn jeder Mensch das ganze Leben lang mit einem mündigen Zeugen durch die Gegend laufen? Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in Namibia. Hier ist der Unternehmer in der Vorlagepflicht und nicht der Besteller!
Nochmal;
Im Vorfeld wirst Du sicher gefragt haben "Was kostet das?" Die Beantwortung der Frage durch Deinen 🙂 ist ein Kostenvoranschlag. Da nach Deiner Aussage nur über Deinen Eigenanteil gesprochen wurde ist Dein Eigenanteil auch gleich Dein verbindlicher/unverbindlicher Kostenvoranschlag. Du hast zugestimmt und in diesem Zusammenhang können wir auch nun von Angebot und Annahme sprechen.
Reparaturleistungen von Autos fallen üblicherweise unter den Werkvertrag (§ 631 BGB). Hier ist auch alles weitere geregelt. In diesem Falle ganz besonders interessant die Vergütung.
Ein Kostenvoranschlag (hat Dein 🙂 gemacht) kann verbindlich oder unverbindlich sein.
An einen verbindlichen Kostenanschlag ist der Unternehmer logischerweise gebunden.
Ein unverbindlicher Kostenanschlag darf nur unwesentlich überschritten werden (§ 650 BGB). Von einer wesentlichen Preisüberschreitung ist auszugehen, wenn sich der Preis der Reparatur zum Kostenvoranschlag um 10 bis 20 % erhöht.
Mein Verständnis sagt mir, dass Dein 🙂 zu blöd war! Das Einzige was Du mußt ist das vereinbarte Geld überweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Federfink
Wenn ich so etwas immer höre "ohne Zeugen bringt das nichts" 😕 Soll denn jeder Mensch das ganze Leben lang mit einem mündigen Zeugen durch die Gegend laufen? Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in Namibia. Hier ist der Unternehmer in der Vorlagepflicht und nicht der Besteller!Nochmal;
Im Vorfeld wirst Du sicher gefragt haben "Was kostet das?" Die Beantwortung der Frage durch Deinen 🙂 ist ein Kostenvoranschlag. Da nach Deiner Aussage nur über Deinen Eigenanteil gesprochen wurde ist Dein Eigenanteil auch gleich Dein verbindlicher/unverbindlicher Kostenvoranschlag. Du hast zugestimmt und in diesem Zusammenhang können wir auch nun von Angebot und Annahme sprechen.Reparaturleistungen von Autos fallen üblicherweise unter den Werkvertrag (§ 631 BGB). Hier ist auch alles weitere geregelt. In diesem Falle ganz besonders interessant die Vergütung.
Ein Kostenvoranschlag (hat Dein 🙂 gemacht) kann verbindlich oder unverbindlich sein.
An einen verbindlichen Kostenanschlag ist der Unternehmer logischerweise gebunden.
Ein unverbindlicher Kostenanschlag darf nur unwesentlich überschritten werden (§ 650 BGB). Von einer wesentlichen Preisüberschreitung ist auszugehen, wenn sich der Preis der Reparatur zum Kostenvoranschlag um 10 bis 20 % erhöht.Mein Verständnis sagt mir, dass Dein 🙂 zu blöd war! Das Einzige was Du mußt ist das vereinbarte Geld überweisen.
Da Du Dir Deiner Sache ja so sicher bist gehe ich mal davon aus das Du, wenn der TN sich auf einen Kampf mit dem 🙂 einlässt, für ihn alle zusätzlich anfallenden Kosten übernimmst oder?
Ich meine da Du ja bestimmt kein Klugscheißer bist gehst Du ja kein Risiko ein. 😉
Genau, wenn der Freundliche es jetzt abstreitet, nützt nur ein Schriftstück oder ein Zeuge, Aussage gegen Aussage - soviel zur Rechtslage... leider.
Zitat:
Original geschrieben von inisloud
hallo forengemeinde,bin gerade (innerlich) auf 180 und benötige in folgender sache eure einschätzung:...
...
wie seht ihr das?
...gruß
ralf
Das was ich geschrieben habe war meine Einschätzung und auch meine Sicht der Dinge. Danach wurden die FT ja auch gefragt!
Ich weiß nicht ob ich mich falsch ausgedrückt habe, aber ich bin mir ziemlich sicher das ich nicht mit einem Wort Gerichtsbarkeit, Rechtsstreit oder auch nur im Ansatz Anwalt geschrieben habe.
Es reicht durchaus aus, wenn man seine Sicht der Dinge sauber artikuliert, begründet und wenn möglich eine Rechtskette mit Konsequenzen darlegt.
Man kann es natürlich auch sein lassen, sich weiter darüber aufregen und in statisches Problemdenken übergehen. Nicht zu vergessen ist natürlich die Überweisung von 1004 € statt ca. 400 €.
Vielleicht bekommt man die Differenz von 600 € aber auch mit Mitleidsboni zusammen. In diesem Fall lohnt sich die Mühe wirklich nicht. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Federfink
Das was ich geschrieben habe war meine Einschätzung und auch meine Sicht der Dinge. Danach wurden die FT ja auch gefragt!Ich weiß nicht ob ich mich falsch ausgedrückt habe, aber ich bin mir ziemlich sicher das ich nicht mit einem Wort Gerichtsbarkeit, Rechtsstreit oder auch nur im Ansatz Anwalt geschrieben habe.
Es reicht durchaus aus, wenn man seine Sicht der Dinge sauber artikuliert, begründet und wenn möglich eine Rechtskette mit Konsequenzen darlegt.
Man kann es natürlich auch sein lassen, sich weiter darüber aufregen und in statisches Problemdenken übergehen. Nicht zu vergessen ist natürlich die Überweisung von 1004 € statt ca. 400 €.
Vielleicht bekommt man die Differenz von 600 € aber auch mit Mitleidsboni zusammen. In diesem Fall lohnt sich die Mühe wirklich nicht. 😉
Ehrlich gesagt was dem TN passiert ist macht einen auch stink sauer, soweit gebe ich Dir Recht. Das Problem ist nur wie verhält man sich in dem Fall?
Auf dem Rechtsweg wird er leider nicht weitkommen, deshalb sollte er einen ruhigen Kopf behalten und mit dem 🙂 verhandeln.
Ich würde um ein Gespräch mit dem Geschäftsführer ink. des Meisters mit dem er vorher die Kosten grob durchgegangen ist bitten.
In diesem Geschpräch wird wohl nicht rauskommen das er die 600,- weniger zahlen muss, aber alles was er da rausholen kann ist besser wie nichts.
Anschließend würde ich sofort den 🙂 wechseln!
Und für die Zukunft immer was Schriftliches geben lassen. 😉
so, hier ein update:
es hat nach einigen telefonaten mit audi eine klärung gegeben, kulanz wird nun wie ursprünglich vereinbart übernommen - ohne weiteren kommentar von audi´s seite.
vielen dank für eure argumentationshilfen!
herzliche grüße
ralf
Hallo Audi Gemeinde,
nun hat es auch mich erwischt.
Bei mir ging wärend der fahrt die Motorkontrolleuchte an. Also ab in die werkstatt (freie) und fehler auslesen lassen. Fehler: Saugrohrklappe 2 unterer Anschlag nicht erreicht statisch.
Ich habe die Audi hotline angerufen und denen das problen geschildert das was dabei passierte darf einem Premium hersteller nicht passieren die Tante am anderen ende legte einfach auf. Danach war ich auf 180 und habe an Audi eine etwas unfreundlich Email gesendet und denen alles geschildert was vorgefallen ist.
Meiner ist von 09/2007 2,7 tdi ung hat 99500 km auf der uhr das kann und darf doch nicht sein bei einem premium hersteller und so etwas nennen die fortschritt durch technik.
Bin mal gespannt was audi dazu sagen wird.
Desweitern habe ich von einem werksangehörigen gehört das audi nun doch kulanz auf diesen mangel gewähren würde. Natürlich nur wenn der service heft immer schön abgestempelt wurde, dabei würde es keine rolle spiele ob bei Audi oder in einer freien werkstatt die inspektion gemacht wurde.
Werde mich melden wie es ausgeht.
Wie wahrscheinlich ist denn das, dass die Saugrohrklappen ihren Geist aufgeben?
Trifft das jeden irgendwann mal?