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Sattelzug mit FS Klasse III (C1)

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 8:35

Mit FS Klasse III entsprechend FS C1 müßte es doch gesetzlich möglich sein einen Sattelzug mit GG 12 Tonnen fahren zu können oder ?

Z.B. eine Sattelzugmaschine auf MAN 8.250 Basis und passende Auflieger bis GG 12 Tonnen anfertigen zu lassen.

Besten Dank im voraus für Antworten.

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70 Antworten
Themenstarteram 26. Januar 2011 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Neufahrzeuge haben Digipflicht. aussuchen isnich - das wäre ja auch wohl kaum im Sinne des Gesetzgebers.

Der Sinn der Sache ist ja in einigen Jahren absolut lückenlos nachvollziehen zu können, welche Lenkzeiten und Pausen gemacht wurden.

Bedanken können wir uns bei den Kollegen, die in den letzten Jahren Scheibenmanipulationen betrieben haben.

Wer analog fährt muss übrigens eine Bescheinigung über Zeiten, in denen nicht gelenkt wurde mitführen. Eine leere Fahrerkarte hilft da nicht viel ! (dieser Irrglaube kostet einige tausend Euronen im Übelstfall)

Auch dazu gibts Info vom BAG auf dessen Internetpräsenz.

Da ich in Österreich das Neufahrzeug MAN 8.250 anmelde, bekomme ich von der hiesigen Asfinag anstandslos auf Antrag eine Fahrerkarte, wie mir soeben telefonisch gesagt wurde. Also steht dem 12 Tonnen Vergnügen mit Digi-Tacho nichts im Wege ohne weiteren Behörden-Zirkus.

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

Mit dieser neuen Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t gefahren werden (wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf; es gibt keine Festlegung über die Anzahl der Achsen).

Soll jedoch weiterhin der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Züge mit max. 3 Achsen bis max. 18,5 t zulässigem Gesamtgewicht; Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht erhalten bleiben, kann das nur mit einer einer Umstellung auf einen neuen Scheckkartenführerschein erfolgen und muss besonders beantragt werden.

Bringe ich da nun gerade was durcheinander oder gab es da nicht mal etwas mit dem 1,5 fachen des Leergewichtes der Zugfahrzeug wenn durchgehende Bremsanlage vorhanden ist? Oder gilt das wieder nur für Zug < 3 Achsen?

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

Mit dieser neuen Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t gefahren werden (wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf; es gibt keine Festlegung über die Anzahl der Achsen).

Soll jedoch weiterhin der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Züge mit max. 3 Achsen bis max. 18,5 t zulässigem Gesamtgewicht; Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht erhalten bleiben, kann das nur mit einer einer Umstellung auf einen neuen Scheckkartenführerschein erfolgen und muss besonders beantragt werden.

Bringe ich da nun gerade was durcheinander oder gab es da nicht mal etwas mit dem 1,5 fachen des Leergewichtes der Zugfahrzeug wenn durchgehende Bremsanlage vorhanden ist? Oder gilt das wieder nur für Zug < 3 Achsen?

So wie ich die Auskunft vom TÜV-Nord verstehe gilt das 1.5 fache im Falle von 18.5 Tonnen, das heißt Klasse III und nicht vollendetes 50. Lebensjahr und im Falle von bis zu 12 Tonnen Klasse III unbefristet auch nach dem 50. Lebensjahr ohne ärztliche Atteste, wobei das GG des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigen darf. Z.B. Eigengewicht des 7.5 Tonners 4.5 Tonnen, demnach darf ein Anhänger mit GG bis zu 4.5 Tonnen mitgeführt werden. Paßt alles auf 12 Tonnen, 7.5 + 4.5 Tonnen = 12 Tonnen.

am 26. Januar 2011 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von Raiden19

Lol was verzapfen die dann für nen schrott.Habs von mehreren leuten gehört das man die karte haben soll/muss selbst wenn man mit scheibe fährt.und sowas vom VAZ.

Dann hät ich das ding garnicht gebraucht und fahr das dann umsonst mit rum.

Oder evtl deswegen wenn man mal fahrzeug wechseln müsste?

So ein Geschwätz!

 

Ich bin mal im Industriepark Föhren (kurz vor Trier) in eine Kontrolle gekommen abends mit dem blauen MAN aus meinem Profilbild. Der hat noch Tachoscheibe!

Der Polizist fragte mich, ob ich auch ne Fahrerkarte hätte, worauf ich meinte "Nein, hab ich nicht"

Er wollte dann wissen wieso und dann hab ich gelogen ,dass ich nur den LKW fahren *HAHA*

Dann wusste er nicht mehr was er sagen sollte!

Diese Wegelagerer!

Dann durfte ich auch nach einer kurzen Belehrung, wieso ich denn die ganze Zeit 90 fahren würde weiterfahren (nachdem ich für 5 Minuten die Einfahrt zum Kreisverkehr blockiert hatte, dank der Kontrolle und ein Stau von 30 Autos hinter mir war)

 

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Zitat:

Original geschrieben von Raiden19

Lol was verzapfen die dann für nen schrott.Habs von mehreren leuten gehört das man die karte haben soll/muss selbst wenn man mit scheibe fährt.und sowas vom VAZ.

Dann hät ich das ding garnicht gebraucht und fahr das dann umsonst mit rum.

Oder evtl deswegen wenn man mal fahrzeug wechseln müsste?

So ein Geschwätz!

 

Ich bin mal im Industriepark Föhren (kurz vor Trier) in eine Kontrolle gekommen abends mit dem blauen MAN aus meinem Profilbild. Der hat noch Tachoscheibe!

Der Polizist fragte mich, ob ich auch ne Fahrerkarte hätte, worauf ich meinte "Nein, hab ich nicht"

Er wollte dann wissen wieso und dann hab ich gelogen ,dass ich nur den LKW fahren *HAHA*

Dann wusste er nicht mehr was er sagen sollte!

Diese Wegelagerer!

Dann durfte ich auch nach einer kurzen Belehrung, wieso ich denn die ganze Zeit 90 fahren würde weiterfahren (nachdem ich für 5 Minuten die Einfahrt zum Kreisverkehr blockiert hatte, dank der Kontrolle und ein Stau von 30 Autos hinter mir war)

Solche Erlebnisse mit den Raubrittern der Gegenwart sind doch immer sehr erhebend und köstliche Stories für den Stammtisch nicht nur bei Trucker-Treffen.

Eine Story von mir:

Ich war unterwegs mit einem 7.5 Tonner Steyr auf einer Privatfahrt, um ein kaputtes Auto für einen Kollegen in einem ländlichen Gebiet in Kärnten in Österreich abzuholen und nach dem Aufladen leistete sich mein Kollege als Beifahrer das Vergnügen sich mit einem halben Liter Bier zu laben. Nach ca. 30 Minuten auf der Fahrt nach Wien in den Kärtner Bergen eine Kontrolle eines einsam in der Pampa stehenden Wegelagerer-Autos. Die 2 Wegelagerer hatten beim öffnen der Beifahrertür den Bierhauch gerochen und mich als Fahrer zur Alkkontrolle gebeten. Ich habe den beiden klipp und klar zu verstehen gegeben, daß es kein Alkgerät gibt welches so viele Nullen hat wie ich Alkohol intus habe, aber trotzdem wurde darauf bestanden. Dann stellten die beiden Wegelagerer fest, daß sie überhaupt kein Alkgerät in ihrem Auto hatten. Sie waren aber so versessen darauf meinen Alkspiegel zu messen, daß sie ein weiteres Auto angefordert hatten, was ein Alkgerät an Bord hatte. Nach ca. 45 Minuten wurde meine Alkspiegel amtlich gemessen mit 0.000. Die ganze Prozedur hatte über eine Stunde Zeit gekostet und die Wegelagerer waren auf Kosten des Steuerzahlers nicht nur wie üblich mit Nasenbohren beschäftigt. :-)))

am 27. Januar 2011 um 7:33

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

So ein Geschwätz!

 

 

Ich bin mal im Industriepark Föhren (kurz vor Trier) in eine Kontrolle gekommen abends mit dem blauen MAN aus meinem Profilbild. Der hat noch Tachoscheibe!

 

Der Polizist fragte mich, ob ich auch ne Fahrerkarte hätte, worauf ich meinte "Nein, hab ich nicht"

 

Er wollte dann wissen wieso und dann hab ich gelogen ,dass ich nur den LKW fahren *HAHA*

Dann wusste er nicht mehr was er sagen sollte!

 

Diese Wegelagerer!

 

Dann durfte ich auch nach einer kurzen Belehrung, wieso ich denn die ganze Zeit 90 fahren würde weiterfahren (nachdem ich für 5 Minuten die Einfahrt zum Kreisverkehr blockiert hatte, dank der Kontrolle und ein Stau von 30 Autos hinter mir war)

Wenn ich den Frankreichfahrern bei uns in der Kundschaft glauben schenke, dann zahlt man in Frankreich für den von dir geschilderten Fall. Würde mich nicht wundern wenn das hier auch bald passiert. Ist ja auch durch aus sinnvoll. Hier in Deutschland habe ich so noch nichts von Strafen in dieser Richtung gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

Zitat:

Original geschrieben von Raiden19

Glaub die muss man sogar haben wenn man noch die analogen scheiben drinnen hat.fahre zwar nen großen aber als ich angefangen habe musste ich mir die fahrerkarte zulegen obwohl ich sie in den fahrzeug gar nicht brauche.Soll angeblich pflicht sein die zu haben.Hat glaub ich sogar einer vom VAZ gesagt wo ich da auf schulung war

Ich fahre bis jetzt mit meinen 7.5 Tonner mit analogen Scheiben und bis jetzt hat mich niemand um etwas gefragt.

Bin aber echt gespannt wie es mit einem neuen Lkw mit Digital-Fahrtenschreiber aussieht.

Es kann sicher nicht am Fahrtenschreiber liegen, daß Plastik zwingend vorgeschrieben wird.

Da dürfte es sicher auch andere Lösungen geben.

Die Fahrerkarte kannst nur mit Plastik bekommen , da diese gekoppelt werden ... Fahrerkarte und Führerschein

am 27. Januar 2011 um 17:57

Fahrerkarte ist nicht Pflicht

Themenstarteram 27. Januar 2011 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von ikke 1

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

 

Ich fahre bis jetzt mit meinen 7.5 Tonner mit analogen Scheiben und bis jetzt hat mich niemand um etwas gefragt.

Bin aber echt gespannt wie es mit einem neuen Lkw mit Digital-Fahrtenschreiber aussieht.

Es kann sicher nicht am Fahrtenschreiber liegen, daß Plastik zwingend vorgeschrieben wird.

Da dürfte es sicher auch andere Lösungen geben.

Die Fahrerkarte kannst nur mit Plastik bekommen , da diese gekoppelt werden ... Fahrerkarte und Führerschein

Nicht in Österreich, da geht es ohne Plastik. Habe heute Antrag gestellt beim ARBÖ und bekomme diese zugeschickt von der ASFINAG.

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

Zitat:

Original geschrieben von ikke 1

 

 

Die Fahrerkarte kannst nur mit Plastik bekommen , da diese gekoppelt werden ... Fahrerkarte und Führerschein

Nicht in Österreich, da geht es ohne Plastik. Habe heute Antrag gestellt beim ARBÖ und bekomme diese zugeschickt von der ASFINAG.

keine ahnung wie das die österreicher hand haben....... in Deutschland bekommst die karte nur mit plaste fs....

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes12349

Fahrerkarte ist nicht Pflicht

Wie willst ohne fahrerkarte einen mit digi fahren ?

Themenstarteram 27. Januar 2011 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von ikke 1

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

 

Nicht in Österreich, da geht es ohne Plastik. Habe heute Antrag gestellt beim ARBÖ und bekomme diese zugeschickt von der ASFINAG.

keine ahnung wie das die österreicher hand haben....... in Deutschland bekommst die karte nur mit plaste fs....

Lasse mich gerne überraschen. Heute mit Kopie meiner beiden FS, Passfoto und Meldezettel Antrag gestellt. In 10 - 14 Tagen soll ich lt. Auskunft die Fahrerkarte per Post erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

Zitat:

Original geschrieben von ikke 1

 

keine ahnung wie das die österreicher hand haben....... in Deutschland bekommst die karte nur mit plaste fs....

Lasse mich gerne überraschen. Heute mit Kopie meiner beiden FS und Meldezettel Antrag gestellt. In 10 - 14 Tagen soll ich lt. Auskunft die Fahrerkarte per Post erhalten.

Dauerte bei mir auch so um den dreh......

 

und dann isch es vorbei mit dem schönen leben der scheibe :-))

Themenstarteram 27. Januar 2011 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von ikke 1

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

 

Lasse mich gerne überraschen. Heute mit Kopie meiner beiden FS und Meldezettel Antrag gestellt. In 10 - 14 Tagen soll ich lt. Auskunft die Fahrerkarte per Post erhalten.

Dauerte bei mir auch so um den dreh......

 

und dann isch es vorbei mit dem schönen leben der scheibe :-))

Wenn es nicht schön ist mit Digi dann steige ich eben ein paar Tage auf meinen herrlichen Steyr mit Scheibe. :-)))

Zitat:

Original geschrieben von Meidlinger

Zitat:

Original geschrieben von ikke 1

 

Dauerte bei mir auch so um den dreh......

 

und dann isch es vorbei mit dem schönen leben der scheibe :-))

Wenn es nicht schön ist mit Digi dann steige ich eben ein paar Tage auf meinen herrlichen Steyr mit Scheibe. :-)))

hehe...dann aber vergess die ausdrucke nicht ! :-)

und wenn wieder digi fährst nicht die bescheinigung .....:-)

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