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Sattelzug mit FS Klasse III (C1)

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 8:35

Mit FS Klasse III entsprechend FS C1 müßte es doch gesetzlich möglich sein einen Sattelzug mit GG 12 Tonnen fahren zu können oder ?

Z.B. eine Sattelzugmaschine auf MAN 8.250 Basis und passende Auflieger bis GG 12 Tonnen anfertigen zu lassen.

Besten Dank im voraus für Antworten.

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70 Antworten

Das Ding muss natürlich auf der Führerscheinstelle eingereicht werden und gegen Geld gibt es dann die Plastikpappe mit den neuen Ablaufdaten.

Falls du noch nie vorher Plastik hattest, achte genau auf die Umschreibungskleinigkeiten z.B CE79 und so Sachen (siehe auch in anderen Threads zum Thema Klasse 3 umschreiben), sonst darfst Du wenn der S(chw)achbearbeiter Mist baut, anschliessend weniger als vorher.

Dann kommen noch die Spässe mit neuen Fahrtenschreibern - auch da ist Plastik angesagt.

Solltest du gewerblich fahren wollen, musst du auch noch checken, inwieweit die Qualiklamotte dich betrifft.

am 26. Januar 2011 um 6:20

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Das Ding muss natürlich auf der Führerscheinstelle eingereicht werden und gegen Geld gibt es dann die Plastikpappe mit den neuen Ablaufdaten.

Falls du noch nie vorher Plastik hattest, achte genau auf die Umschreibungskleinigkeiten z.B CE79 und so Sachen (siehe auch in anderen Threads zum Thema Klasse 3 umschreiben), sonst darfst Du wenn der S(chw)achbearbeiter Mist baut, anschliessend weniger als vorher.

Dann kommen noch die Spässe mit neuen Fahrtenschreibern - auch da ist Plastik angesagt.

Solltest du gewerblich fahren wollen, musst du auch noch checken, inwieweit die Qualiklamotte dich betrifft.

Ich glaube du hast ihm gerafe fen Spaß an der Sache genommen. Hi HI

Bei den 18,75 t bin ich mir nicht so ganz sicher. Habe selber CE/79, bekam aber mal gesagt das die 18,75 t (11,25 t Hänger) nur für Landwirtschaftliche und zulassungsfreie Anhänger gilt. Z.B Schausteller.

Gruß von mucks

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 6:39

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes12349

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Das Ding muss natürlich auf der Führerscheinstelle eingereicht werden und gegen Geld gibt es dann die Plastikpappe mit den neuen Ablaufdaten.

Falls du noch nie vorher Plastik hattest, achte genau auf die Umschreibungskleinigkeiten z.B CE79 und so Sachen (siehe auch in anderen Threads zum Thema Klasse 3 umschreiben), sonst darfst Du wenn der S(chw)achbearbeiter Mist baut, anschliessend weniger als vorher.

Dann kommen noch die Spässe mit neuen Fahrtenschreibern - auch da ist Plastik angesagt.

Solltest du gewerblich fahren wollen, musst du auch noch checken, inwieweit die Qualiklamotte dich betrifft.

Ich glaube du hast ihm gerafe fen Spaß an der Sache genommen. Hi HI

@Mercedes12349, da hast Du nicht ganz unrecht, denn ich bin tatsächlich am überlegen, ob ich mir den Zirkus antun soll und nicht lieber mit Klasse III bis 12 Tonnen GG unbefristet bis an mein Lebensende weiterfahren soll. Sicher ist nicht jeder so fit wie ich und ich hätte mit absoluter Sicherheit keine Probleme alle Bestimmungen zu erfüllen, aber der ganze Zirkus rundherum scheint mir doch etwas mühsam zu sein. Was soll es, dann gurke ich weiter mit GG 12 Tonnen herum und die Sache hat sich.

Dann kommen noch die Spässe mit neuen Fahrtenschreibern - auch da ist Plastik angesagt.

Wenn ich mir jetzt einen neuen MAN 8.250 kaufe mit Digital-Fahrtenschreiber, ist da Plastik zwingend notwendig ?

Glaub die muss man sogar haben wenn man noch die analogen scheiben drinnen hat.fahre zwar nen großen aber als ich angefangen habe musste ich mir die fahrerkarte zulegen obwohl ich sie in den fahrzeug gar nicht brauche.Soll angeblich pflicht sein die zu haben.Hat glaub ich sogar einer vom VAZ gesagt wo ich da auf schulung war

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 6:54

Zitat:

Original geschrieben von Raiden19

Glaub die muss man sogar haben wenn man noch die analogen scheiben drinnen hat.fahre zwar nen großen aber als ich angefangen habe musste ich mir die fahrerkarte zulegen obwohl ich sie in den fahrzeug gar nicht brauche.Soll angeblich pflicht sein die zu haben.Hat glaub ich sogar einer vom VAZ gesagt wo ich da auf schulung war

Ich fahre bis jetzt mit meinen 7.5 Tonner mit analogen Scheiben und bis jetzt hat mich niemand um etwas gefragt.

Bin aber echt gespannt wie es mit einem neuen Lkw mit Digital-Fahrtenschreiber aussieht.

Es kann sicher nicht am Fahrtenschreiber liegen, daß Plastik zwingend vorgeschrieben wird.

Da dürfte es sicher auch andere Lösungen geben.

am 26. Januar 2011 um 7:27

Fahrerkarte brauchst du nicht zwingend.

Ein Digischreiber braucht Fahrerkarte - Fahrerkarte gibt es nur in Verbindung mit Plastikflappen.

Also Umschreibung unumgänglich.

Eine Fahrerkarte braucht man nicht zwingend, wenn man einen Chauffeur hat, der für einen fährt. Es gibt allerdings einige weitere Ausnahmen. Die wurden hier schon sooft in allen möglichen Threads zitiert und diskutiert, dass ich es nicht wiederholen möchte - ein Blick in die Homepage der BAG klärt 99% aller Fragen.

Solange man ausschliesslich analoge Schreiber fährt, braucht man auch keine Fahrerkarte. Die könnte man sich ja sonstwohin schieben ...

"bekam aber mal gesagt das die 18,75 t (11,25 t Hänger) nur für Landwirtschaftliche und zulassungsfreie Anhänger gilt. Z.B Schausteller."

es wird viel gelabert - besser man liest selbst !

Die Spielregeln für Fahrerlaubnisfragen wurden auch schon zigmal zitiert und diskutiert - Gesetze gibts auch in diesem Fall internetmässig zu lesen.

am 26. Januar 2011 um 8:11

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes12349

Fahrerkarte brauchst du nicht zwingend.

Stimmt, der springt auch ohne an. Nur ist es in diesem Fall ohne Karte nicht legal. Bei Verlußt oder Beschädigung der Karte und entsprechender Bescheingung, darf ein Fahrzeug mit Digitacho ohne Karte gefahren werden. Wer nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, darf nicht fahren. Das gilt auch bei Werkstatt und Überführungsfahrten, wobei die Karte allerdings nicht gesteckt werden muß.

Wie das bei Umzügen und Leihfahrzeugen, Schaustellern usw. ist, weiß ich nicht.

Lol was verzapfen die dann für nen schrott.Habs von mehreren leuten gehört das man die karte haben soll/muss selbst wenn man mit scheibe fährt.und sowas vom VAZ.

Dann hät ich das ding garnicht gebraucht und fahr das dann umsonst mit rum.

Oder evtl deswegen wenn man mal fahrzeug wechseln müsste?

am 26. Januar 2011 um 8:58

Ja ntürlich braucht er eine Fahrerkarte. Aber nur bei einem Digi. Ich bin davon ausgegangen, das er einen Analogen Tacho betreiben will. Dann muss er natürlich Abstand von enem Neufahrzeug nehmen.

am 26. Januar 2011 um 11:42

Wenn um ein Fahrzeug mit digitacho geht, kann man also gleich den schein verlängern lassen, und darf wieder alles wie vorher fahren... Also bis auf die 1 oder 2 mal wo man dann zum Arzt muss nichts anderes...

Und es gibt sicherlich noch einige die mit 18,75t rum fahren. Das sind günstige Arbeitskräfte, und gerade für leichte Sachen macht es keinen unterschied.... Auch beliebt sind für Arbeitskräfte mit dem alten IIIer auch die Mautfreien Jumbos mit 4,5t Anhänger. Da darf dann zwar gerade mal nen smart auf Anhänger und LKW, aber auf die knapp 16 Lademeter passt ja jede Menge Styropor oder Schaumstoff etc.

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes12349

Ja ntürlich braucht er eine Fahrerkarte. Aber nur bei einem Digi. Ich bin davon ausgegangen, das er einen Analogen Tacho betreiben will. Dann muss er natürlich Abstand von enem Neufahrzeug nehmen.

Heißt das, daß ich beim Neukauf wählen kann, ob Digi oder Analogen Tacho oder ist bei Neufahrzeugen Digi vorgeschrieben ?

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 12:21

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes12349

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Das Ding muss natürlich auf der Führerscheinstelle eingereicht werden und gegen Geld gibt es dann die Plastikpappe mit den neuen Ablaufdaten.

Falls du noch nie vorher Plastik hattest, achte genau auf die Umschreibungskleinigkeiten z.B CE79 und so Sachen (siehe auch in anderen Threads zum Thema Klasse 3 umschreiben), sonst darfst Du wenn der S(chw)achbearbeiter Mist baut, anschliessend weniger als vorher.

Dann kommen noch die Spässe mit neuen Fahrtenschreibern - auch da ist Plastik angesagt.

Solltest du gewerblich fahren wollen, musst du auch noch checken, inwieweit die Qualiklamotte dich betrifft.

Ich glaube du hast ihm gerafe fen Spaß an der Sache genommen. Hi HI

Um Mißverständnisse auszuräumen hatte ich beim TÜV-Nord angefragt und untenstehende Antwort erhalten, die keine weiteren Fragen offen läßt:

Sehr geehrter Herr Meidlinger,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Ihrem alten Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie weiterhin Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht fahren.

Sie behalten grundsätzlichen Ihren alten Besitzstand und dürfen Zugkombinationen in folgenden Umfang weiterhin fahren:

· Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse + Anhänger (wobei der Zug nicht mehr als 3 Achsen haben darf und die

zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeuges)

· Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse.

Als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie bei der Umstellung (neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger) automatisch auch die Klassen C1 und C1E. Mit dieser neuen Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t gefahren werden (wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf; es gibt keine Festlegung über die Anzahl der Achsen). Dabei gibt es keine zeitliche Befristung und keine Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Gesundheitsuntersuchungen.

(Soll jedoch weiterhin der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Züge mit max. 3 Achsen bis max. 18,5 t zulässigem Gesamtgewicht; Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht) erhalten bleiben, kann das nur mit einer einer Umstellung auf einen neuen Scheckkartenführerschein erfolgen und muss besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (eingeschränkt auf den bisherigen vollen Klasse 3-Umfang) erteilt, die bis zum 50. Lebensjahr befristet wird. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich. Zur Umstellung und zur Verlängerung sind eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens erforderlich.)

Ohne Umstellung der Klasse 3 erlischt mit Erreichen des 50. Lebensjahres die Berechtigung für diese eingeschränkte Klasse CE und somit der volle Umfang der alten Klasse 3 .

Da Sie bereits das 50. Lebensjahr überschritten haben, dürfen die im vorherigen Absatz (in Klammern und kursiv) genannten Zugkombinationen, die in die neue Klasse CE fallen, somit ohne Umstellung nicht mehr gefahren werden.

Möchte man die teilweise weitergehenden Möglichkeiten der neuen Klassen ausnutzen (z.B.: Klasse BE ohne Begrenzung der Anzahl der Achsen), muss man seinen alten Führerschein in einen neuen Scheckkartenführerschein umschreiben lassen.

Als Anlage füge ich Ihnen eine komplette Übesicht über die Möglichkeiten der Zugkombinationen, auch als Sattelkraftfahrzeug, zur Verfügung, die Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Biedinger

TÜV NORD Mobilität

Produktmanager Fahrerlaubnis

Am TÜV 1

30519 Hannover

Tel.: 0511 986-1293

Fax: 0511 9862899-1293

Mobil: 01608881293

www.tuev-nord.de

Neufahrzeuge haben Digipflicht. aussuchen isnich - das wäre ja auch wohl kaum im Sinne des Gesetzgebers.

Der Sinn der Sache ist ja in einigen Jahren absolut lückenlos nachvollziehen zu können, welche Lenkzeiten und Pausen gemacht wurden.

Bedanken können wir uns bei den Kollegen, die in den letzten Jahren Scheibenmanipulationen betrieben haben.

Wer analog fährt muss übrigens eine Bescheinigung über Zeiten, in denen nicht gelenkt wurde mitführen. Eine leere Fahrerkarte hilft da nicht viel ! (dieser Irrglaube kostet einige tausend Euronen im Übelstfall)

Auch dazu gibts Info vom BAG auf dessen Internetpräsenz.

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