Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@erdbeerlan schrieb am 17. Dezember 2018 um 00:31:25 Uhr:


Sind da auch Fahrzeuge betroffen, die in Österreich Verkauft und Zugelassen wurden?

Mfg.

Da sage ich mal...

Zitat:

4.000 Autos in Deutschland sind von 6.700 Autos weltweit betroffen, von denen bekommen 5.500 ein Rückkauf-Angebot.

Der Rückruf in Deutschland kommt ja vom KBA !
In Österreich sind sicher auch ettliche betroffen, allerdings wenn euer KBA (Oder wie immer das heißt) keinen Rückruf veranlaßt, interessiert VW das auch nicht.

Da kannst du dich nun freuen oder ärgern.....je nach dem.....😉

Hallo.

Danke für die ausführliche Antwort.
Ich denke, dass ich froh sein kann darüber, weil bei einem Rückkauf würde ich wahrscheinlich nur den Momentanen Zeitwert des Fahrzeugs bekommen.
Kann man das eigentlich beim freundlichen auch erfragen, wie viele es in Österreich sind?

Mfg.

Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 09:21:23 Uhr:



Zitat:

@erdbeerlan schrieb am 17. Dezember 2018 um 00:31:25 Uhr:


Sind da auch Fahrzeuge betroffen, die in Österreich Verkauft und Zugelassen wurden?

Mfg.

Da sage ich mal...

Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 09:21:23 Uhr:



Zitat:

4.000 Autos in Deutschland sind von 6.700 Autos weltweit betroffen, von denen bekommen 5.500 ein Rückkauf-Angebot.

Der Rückruf in Deutschland kommt ja vom KBA !
In Österreich sind sicher auch ettliche betroffen, allerdings wenn euer KBA (Oder wie immer das heißt) keinen Rückruf veranlaßt, interessiert VW das auch nicht.

Da kannst du dich nun freuen oder ärgern.....je nach dem.....😉

Als EU Land wird das dortige Pendat zum KBA vom deutschen KBA über die Rückrufaktion informiert.

LG
Udo

Zitat:

@A346 schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:13:09 Uhr:



Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 09:21:23 Uhr:


Da sage ich mal...

Zitat:

@A346 schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:13:09 Uhr:



Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 09:21:23 Uhr:


Der Rückruf in Deutschland kommt ja vom KBA !
In Österreich sind sicher auch ettliche betroffen, allerdings wenn euer KBA (Oder wie immer das heißt) keinen Rückruf veranlaßt, interessiert VW das auch nicht.

Da kannst du dich nun freuen oder ärgern.....je nach dem.....😉

Als EU Land wird das dortige Pendat zum KBA vom deutschen KBA über die Rückrufaktion informiert.

LG
Udo

Ja.
Aber ob die dann dementsprechend handeln bleibt ihnen überlassen.
Eventuell kommt da noch was. --- Zeitverzögert.

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Guten Morsche,

also meine Verkehrsrechtsschutz übernimmt das leider nicht, da das Auto im Jahre 2016 gekauft wurde und ich die Versicherung erst dieses Jahr abgeschlossen habe, wohlgmerkt vor dem Bekanntwerden des RR.

So ganz erschließt sich mir die Logik nicht. Meine Pferde haben eine Op Versicherung nach einer gewissen Wartefrist, auch, wenn ich diese schon vor Jahren erworben habe. Und zb erst 2 Jahre später versichere. Schade, dann weiß ich nicht, ob ich erst abwarte, was andere Anwälte hier erreichen.

Zitat:

@Sonnentierchen schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:32:40 Uhr:


Guten Morsche,

also meine Verkehrsrechtsschutz übernimmt das leider nicht, da das Auto im Jahre 2016 gekauft wurde und ich die Versicherung erst dieses Jahr abgeschlossen habe, wohlgmerkt vor dem Bekanntwerden des RR.

So ganz erschließt sich mir die Logik nicht. Meine Pferde haben eine Op Versicherung nach einer gewissen Wartefrist, auch, wenn ich diese schon vor Jahren erworben habe. Und zb erst 2 Jahre später versichere. Schade, dann weiß ich nicht, ob ich erst abwarte, was andere Anwälte hier erreichen.

Da es hier durchaus Parallelitäten zum Abgasskandal gibt
(Verkauf von Fahrzeugen mit betrügerisch erschlichener bzw. ungültiger Typgenehmigung)
verweise ich auf den Rechtliche Schritte-Thread:
https://www.motor-talk.de/.../...e-gegen-vw-abgasskandal-t5462881.html
Einfach mal nach Stichwort Deckungsschutz oder was interessiert durchforsten.

Zitat:

@Sonnentierchen schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:32:40 Uhr:


Guten Morsche,

also meine Verkehrsrechtsschutz übernimmt das leider nicht, da das Auto im Jahre 2016 gekauft wurde und ich die Versicherung erst dieses Jahr abgeschlossen habe, wohlgmerkt vor dem Bekanntwerden des RR.

Wenn die Versicherung mindistens 6 Monate vor dem Eintreffen des Briefes von VW abgeschlossen wurde, muß sie das übernehmen. (Wenn es zur Stillegung durch das KBA kommen sollte)
Das Kaufdatum des Autos hat damit überhaupt nichts zu tun.

Habe heute den Verkäufer von damals befragt.
Er war total erstaunt wg. der Behauptung aus Wolfsburg, die Händler seien
über die Testfahrzeuge informiert gewesen um dies dem Kunden auch mitzuteilen.
Eine Info zu "Testfahrzeugen" bei Gebrauchtwagen die als Erstbesitzer VAG hatten
hat es nie gegeben.
Dies bestätigt meine Vermutung, dass die Aussage des Mitarbeiters an der Hotline in WOB
wohl aus dem Reich der Phantasie stammen muss.

Oder auf gut deutsch: Der Typ hat mich ganz unverschämt angelogen!

Zitat:

@heifrie schrieb am 12. Dezember 2018 um 15:15:52 Uhr:


Heute telef. Kontakt mit dem Sachbearbeiter in Wolfsburg:

Zunächst Datenabgleich, VW hat keinerlei Halterdaten. Diese seien vom KBA nur zum Zwecke
des Anschreibens der Rückrufaktion 01C5 herausgegeben und anschliessend sofort gelöscht worden.

Austausch von
- FIN
- Anschrift
- KM-Stand (> 250 Tkm)
- Telefon
- e-Mail
- VW-Händler meines Vertrauens

Mein Fahrzeug sei kein Serienfahrzeug sondern ein Vorserien-/Testfahrzeug.
Falls das Fahrzeug über einen VW-Händler an mich verkauft worden sei hätte dies
der Händler gewusst und mir mitteilen müssen.
Meine Antwort, dass mich der Händler (ja, es ist ein VW-Händler) nicht informiert habe blieb unkommentiert.

Volkswagen will das Fahrzeug zurück kaufen, weil evtl. keine Ersatzteile bei notwendigen
Reparaturen verfügbar sein könnten.

Die Frage, welche Teile das denn sein könnten blieb unbeantwortet.

Das Fahrzeug sei allerdings absolut sicher, ich könne weiterhin ohne Bedenken damit fahren.

Für Anfang 2019 wurde ein Rückruf der Fachabteilung angekündigt. Dabei würde ich ein Angebot
erhalten und die weitere Vorgehensweise erfahren.

Da bin ich aber mal so richtig gespannt.

Mein Fahrzeug ist ein Passat B7/3C TDI 2.0 BlueMotion Highline, 170 PS, Euro5 (Limousine)
mit sehr guter Ausstattung (u.a. DCC, Dynaudio Soundsystem, Ambiente, Assistenzpaket Plus, ...)

Vergleichbare Fahrzeuge starten bei Mobile oder Autoscout ab 14K €.

Hat jemand mit vergleichbaren Daten schon ein Angebot erhalten?

Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:15:33 Uhr:



Zitat:

@A346 schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:13:09 Uhr:

Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:15:33 Uhr:



Zitat:

@A346 schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:13:09 Uhr:


Als EU Land wird das dortige Pendat zum KBA vom deutschen KBA über die Rückrufaktion informiert.

LG
Udo

Ja.
Aber ob die dann dementsprechend handeln bleibt ihnen überlassen.
Eventuell kommt da noch was. --- Zeitverzögert.

Nö, die müssen schon handeln. Ist ja auch von der EU Kommission als Rückruf veröffentlicht worden.
https://www.motor-talk.de/.../rapex-rueckruf-i209389810.html

LG
Udo

Hallo Zusammen,
habe gerade beim KBA angerufen und mich erkundigt ob es Neuigkeiten in dem Fall gibt.

Aktuell gibt es für die betroffenen Autos noch kein exaktes Stillegungsdatum!
VW bat das KBA um eine Verlängerung der 1. Frist (30.6.19).

Somit sollten wir nichts überstürzen.

Hinweis vom KBA:
Autos kommen definitiv vom Markt, sonst mittels Stilllegung. Alle Autos fahren derzeit ohne Typgenehmigung. Autos können schwerwiegende Mängel haben (zB kein Airbag, andere ABS-Sensoren) die erst im Falle eines Falles auffallen würden, daher der Rückruf.

Zitat:

@fresslatte schrieb am 17. Dezember 2018 um 12:08:15 Uhr:


Hallo Zusammen,
habe gerade beim KBA angerufen und mich erkundigt ob es Neuigkeiten in dem Fall gibt.

Aktuell gibt es für die betroffenen Autos noch kein exaktes Stillegungsdatum!
VW bat das KBA um eine Verlängerung der 1. Frist (30.6.19).

Somit sollten wir nichts überstürzen.

Hinweis vom KBA:
Autos kommen definitiv vom Markt, sonst mittels Stilllegung. Alle Autos fahren derzeit ohne Typgenehmigung. Autos können schwerwiegende Mängel haben (zB kein Airbag, andere ABS-Sensoren) die erst im Falle eines Falles auffallen würden, daher der Rückruf.

Außer, man kann einem verlockenden angebot von VW nicht widerstehen.
Was wohl die ea189 Fahrer betreffen würde. (Hauptsache Karre weg !)

Aber Danke für deine Infos !

Zitat:

@fresslatte schrieb am 17. Dezember 2018 um 12:08:15 Uhr:


Hallo Zusammen,
habe gerade beim KBA angerufen und mich erkundigt ob es Neuigkeiten in dem Fall gibt.

Aktuell gibt es für die betroffenen Autos noch kein exaktes Stillegungsdatum!
VW bat das KBA um eine Verlängerung der 1. Frist (30.6.19).

Somit sollten wir nichts überstürzen.

Hinweis vom KBA:
Autos kommen definitiv vom Markt, sonst mittels Stilllegung. Alle Autos fahren derzeit ohne Typgenehmigung. Autos können schwerwiegende Mängel haben (zB kein Airbag, andere ABS-Sensoren) die erst im Falle eines Falles auffallen würden, daher der Rückruf.

Danke für die Info!

Hast du jetzt eigentlich schon dein 2. Angebot erhalten?

Zitat:

@Braintalk schrieb am 17. Dezember 2018 um 12:37:46 Uhr:



Zitat:

@fresslatte schrieb am 17. Dezember 2018 um 12:08:15 Uhr:


Hallo Zusammen,
habe gerade....

Danke für die Info!

Hast du jetzt eigentlich schon dein 2. Angebot erhalten?

Auch bei VW angerufen und denen mitgeteilt dass ich beim Händler war und selbiges Auto als NW 41.000€ kosten würde, wie großzügig sie denn nun wären?

Hotline: Wir können da sicherlich was machen, geben Sie mir 14 Werktage. Aber 41.000€ bekommen Sie nicht von uns.

„Erwarte ich auch nicht, aber der Kaufpreis mit Zinsentschädigubg und die bisherigen Großreparaturen (2.500€) wären doch drin?“

Hotline: Nein, wir erstatten nicht den Kaufpreise.

„Doch, ein Betroffener mit einem Sharan hatte seinen Kaufpreis Zug in Zug mit einem neuen/gebrauchten Sharan erhalten. Einigen wurde auch ein Angebot deutlich über DAT unterbreitet.“

Hotline: Kaufpreis zurück oder Tausch mit selbigen Modell wäre mit VW und Händler nicht abgesprochen, dann wäre es Kulanz vom Händler gewesen nicht von uns.

Ich. „Ja dann nimmt euch mal ein Beispiel!“

Hatte denen jetzt dann noch erwähnt dass ich damit ggf. noch zum Anwalt gehe.

Hotline: Das dürfen sie gerne machen. Aber warten Sie auch gerne sonst noch unser 2. Angebot ab. Ich gebe die Infos weiter.

Es gibt ja hier schon soweit ich weiß 2 die sich auf einen Deal eingelassen haben? Würden die beiden etwaige Unterlagen (Namen etc geschwärzt) vll einstellen oder sonst gerne via PN.
Kann ja nicht sein, dass die mir jeden anders umgehen.

Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 10:47:11 Uhr:



Zitat:

also meine Verkehrsrechtsschutz übernimmt das leider nicht, da das Auto im Jahre 2016 gekauft wurde und ich die Versicherung erst dieses Jahr abgeschlossen habe, wohlgmerkt vor dem Bekanntwerden des RR.

Wenn die Versicherung mindestens 6 Monate vor dem Eintreffen des Briefes von VW abgeschlossen wurde, muß sie das übernehmen. (Wenn es zur Stillegung durch das KBA kommen sollte)
Das Kaufdatum des Autos hat damit überhaupt nichts zu tun.

Hier werden verschiedene Dinge miteinander vermischt. Die Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrechtsschutz ist nicht die richtige. Die Rechtsschutzversicherung muss sich auf Vertragsrecht beziehen. Allerdings sind diese Punkte bei den meisten Versicherern zusammengefasst.

Auch ich habe seit dem Kauf des betroffenen Fahrzeugs den Versicherer (aus Kostengründen) gewechselt. Tel. habe ich mit beiden Versicherungen gesprochen. Die Versicherung, bei der ich zum Zeitpunkt des Kaufs versichert war, hat am Telefon die Übernahme meines Falles zugesagt. Allerdings fehlt noch die schriftliche Bestätigung.

Oke klingt ja nicht sonderlich gut 🙁.
Bei mir kommt noch dazu das ich die Karre im Januar erst mit über 13000€ Schlussrate abgezahlt habe!
Hätte ich das gewusst hätte ich das niemals gemacht.

Ich hab die Karre für über 28000€ inkl. Zinsen gekauft, 4 Jahre monatlich abgezahlt und dann wie gesagt mit 13000€ Ausgelöst und paar Monate später soll ich mich dann mit nem lachhaften Angebot zufrieden geben???

Ich hab also keine Ahnung wie ich mich verhalten soll wenn die mir zb nur 13000€ bieten..., weil dann hätte ich ja 4 Jahre umsonst gezahlt.

Angebot hab ich übrigens noch keins, ich warte seit mehr als 12 Tagen auf nen Rückruf!

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