Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@Braintalk schrieb am 17. Dezember 2018 um 13:28:16 Uhr:


Oke klingt ja nicht sonderlich gut 🙁.
Bei mir kommt noch dazu das ich die Karre im Januar erst mit über 13000€ Schlussrate abgezahlt habe!
Hätte ich das gewusst hätte ich das niemals gemacht.

Ich hab die Karre für über 28000€ inkl. Zinsen gekauft, 4 Jahre monatlich abgezahlt und dann wie gesagt mit 13000€ Ausgelöst und paar Monate später soll ich mich dann mit nem lachhaften Angebot zufrieden geben???

Ich hab also keine Ahnung wie ich mich verhalten soll wenn die mir zb nur 13000€ bieten..., weil dann hätte ich ja 4 Jahre umsonst gezahlt.

Angebot hab ich übrigens noch keins, ich warte seit mehr als 12 Tagen auf nen Rückruf!

Ich warte auch seit 04.12 auf einen Rückruf. :-(

Hat eigentlich schonmal jemand durchdacht, ob ein "Ausschlachten" (Ausbau einzelner Komponenten) vor dem Verkauf/der Rückgabe an VW zulässig wäre? Ich denke hier nicht an elektronische Komponenten, wo ggf. der Softwarestand unklar ist, sondern eher an Karosserieteile wie Stoßfänger o.ä., die man noch für ein paar Euros verkaufen kann.
Da ja 1. ohnehin die Verschrottung ansteht und 2. der Zustand ja egal zu sein scheint, sollte das doch möglich sein, oder?

Andererseits geht es ja VW darum, das Fahrzeug und vor allem einzelne betroffene Baugruppen aus dem Verkehr zu ziehen, so dass man da vmtl. etwas dagegen haben könnte.

Ich hätte aber trotzdem nicht wenig Lust, denen ein leeres Gerippe zum Verschrotten auf den Hof zu stellen.

Ich bi direkt durch gekommen bei der HL.
Jetzt ist wirklich nur jemand zum annehmen und vertrösten zu erreichen.
Ob es bei den versprochenen 14 Tagen bleibt des RR könne man nicht versprechen aber dann im Januar.
Supi auf Wiederhören so die nette Dame.
Ich habe die Wut.
Kein Airbag usw.
Da finde ich Juni 2019 doch schon sehr gewagt mit sich Zeit lassen.
Auch dass die HL sagt den KP gibt es nicht ist schon wirklich ein Unding.
Wenn gerade jemand die ER bezahlt hat ja nochmal schlimmer!

Zitat:

@FReaXit schrieb am 17. Dezember 2018 um 14:13:03 Uhr:


Hat eigentlich schonmal jemand durchdacht, ob eine "Ausschlachten" (Ausbau einzelner Komponenten) vor dem Verkauf/der Rückgabe an VW zulässig wäre? Ich denke hier nicht an elektronische Komponenten, wo ggf. der Softwarestand unklar ist, sondern eher an Karosserieteile wie Stoßfänger o.ä., die man noch für ein paar Euros verkaufen kann.
Da ja 1. ohnehin die Verschrottung ansteht und 2. der Zustand ja egal zu sein scheint, sollte das doch möglich sein, oder?

Andererseits geht es ja VW darum, das Fahrzeug und vor allem einzelne betroffene Baugruppen aus dem Verkehr zu ziehen, so dass man da vmtl. etwas dagegen haben könnte.

Ich hätte aber trotzdem nicht wenig Lust, denen ein leeres Gerippe zum Verschrotten auf den Hof zu stellen.

Nette Idee, aber klappt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Eher werden manche vielleicht über ihre Kaskoversicherung versuchen, die Lücke zwischen Kaufpreis und Zeitwert bzw Rückkaufangebot zu schließen. Sofern das Vorserienfahrzeug nicht älter als 12 (18) Monate ist, zahlen manche Versicherungen bei Totalschaden (zB Brand) sogar den Neuwert.

Hoffe, dass die Besitzer der Fahrzeuge nicht zu Versicherungsbetrügern werden... trotz der zum Himmel schreienden Ungerechtigkeit, die sich auch in dieser Affäre abzeichnet... 🙁

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Zitat:

@Witter2009 schrieb am 17. Dezember 2018 um 15:35:34 Uhr:



Nette Idee, aber klappt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Eher werden manche vielleicht über ihre Kaskoversicherung versuchen, die Lücke zwischen Kaufpreis und Zeitwert bzw Rückkaufangebot zu schließen. Sofern das Vorserienfahrzeug nicht älter als 12 (18) Monate ist, zahlen manche Versicherungen bei Totalschaden (zB Brand) sogar den Neuwert.

Hoffe, dass die Besitzer der Fahrzeuge nicht zu Versicherungsbetrügern werden... trotz der zum Himmel schreienden Ungerechtigkeit, die sich auch in dieser Affäre abzeichnet... 🙁

Du meinst, das die Kaskoversicherung den Ausgleichsbetrag zahlen soll ?
Sicher nicht.
Das ist ja kein Totalschaden, sondern ein angeordneter Rückruf vom KBA. (Das fällt nicht unter "Schaden"😉
Wie ich daß sehe, wird man ohne anwaltlichen Beistand sowiso den kürzeren ziehen.

Zitat:

@Braintalk schrieb am 17. Dezember 2018 um 13:28:16 Uhr:


Oke klingt ja nicht sonderlich gut 🙁.
Bei mir kommt noch dazu das ich die Karre im Januar erst mit über 13000€ Schlussrate abgezahlt habe!
Hätte ich das gewusst hätte ich das niemals gemacht.

Ich hab die Karre für über 28000€ inkl. Zinsen gekauft, 4 Jahre monatlich abgezahlt und dann wie gesagt mit 13000€ Ausgelöst und paar Monate später soll ich mich dann mit nem lachhaften Angebot zufrieden geben???

Ich hab also keine Ahnung wie ich mich verhalten soll wenn die mir zb nur 13000€ bieten..., weil dann hätte ich ja 4 Jahre umsonst gezahlt.

Angebot hab ich übrigens noch keins, ich warte seit mehr als 12 Tagen auf nen Rückruf!

Sieht bei mir ähnlich aus. Nur das ich keine Finanzierung habe. Aber hätte der Vorstand direkt 2016 diese Autos zurückgerufen, hätte ich den Wagen nie gekauft und niemals die diversen Unkosten damit gehabt.

Daher sehe ich das wie schon einige hier. Entweder der Kaufpreis + Unkostenpauschale werden als Angebot vorgeschlagen, oder es geht vor Gericht.

Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 15:45:09 Uhr:



Zitat:

@Witter2009 schrieb am 17. Dezember 2018 um 15:35:34 Uhr:



Nette Idee, aber klappt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Eher werden manche vielleicht über ihre Kaskoversicherung versuchen, die Lücke zwischen Kaufpreis und Zeitwert bzw Rückkaufangebot zu schließen. Sofern das Vorserienfahrzeug nicht älter als 12 (18) Monate ist, zahlen manche Versicherungen bei Totalschaden (zB Brand) sogar den Neuwert.

Hoffe, dass die Besitzer der Fahrzeuge nicht zu Versicherungsbetrügern werden... trotz der zum Himmel schreienden Ungerechtigkeit, die sich auch in dieser Affäre abzeichnet... 🙁

Du meinst, das die Kaskoversicherung den Ausgleichsbetrag zahlen soll ?
Sicher nicht.
Das ist ja kein Totalschaden, sondern ein angeordneter Rückruf vom KBA. (Das fällt nicht unter "Schaden"😉
Wie ich daß sehe, wird man ohne anwaltlichen Beistand sowiso den kürzeren ziehen.

Nein, so war das nicht gemeint. Keine Versicherung zahlt in solchen Fällen die Differenz!

Dachte mehr an eine fiktive Abrechnung nach z. B. Hagelschaden (statt Reparatur): Also vor Rückgabe an VW passiert Kaskoschaden, statt das Auto unnötigerweise reparieren zu lassen, kassiert man das Geld und gibt das Auto unrepariert ab, da es ohnehin in der Schrottpresse landet. Somit Rückkaufpreis plus ausgezahlte Schadensumme. Verständlich?

Besitzer, die aber eine Garantieverlängerung oder Anschlussgarantie abgeschlossen und bezahlt haben, könnten meines Erachtens ihre gezahlten Beiträge zurückfordern. Hierzu ist in der Tat ein Anwalt zu empfehlen...

Zitat:

@Fleiger42 schrieb am 17. Dezember 2018 um 15:59:15 Uhr:



Zitat:

@Braintalk schrieb am 17. Dezember 2018 um 13:28:16 Uhr:


Oke klingt ja nicht sonderlich gut 🙁.
Bei mir kommt noch dazu das ich die Karre im Januar erst mit über 13000€ Schlussrate abgezahlt habe!
Hätte ich das gewusst hätte ich das niemals gemacht.

Ich hab die Karre für über 28000€ inkl. Zinsen gekauft, 4 Jahre monatlich abgezahlt und dann wie gesagt mit 13000€ Ausgelöst und paar Monate später soll ich mich dann mit nem lachhaften Angebot zufrieden geben???

Ich hab also keine Ahnung wie ich mich verhalten soll wenn die mir zb nur 13000€ bieten..., weil dann hätte ich ja 4 Jahre umsonst gezahlt.

Angebot hab ich übrigens noch keins, ich warte seit mehr als 12 Tagen auf nen Rückruf!

Sieht bei mir ähnlich aus. Nur das ich keine Finanzierung habe. Aber hätte der Vorstand direkt 2016 diese Autos zurückgerufen, hätte ich den Wagen nie gekauft und niemals die diversen Unkosten damit gehabt.

Daher sehe ich das wie schon einige hier. Entweder der Kaufpreis + Unkostenpauschale werden als Angebot vorgeschlagen, oder es geht vor Gericht.

Die Finanzierung ist bei mir ja jetzt auch fertig ??

Zitat:

@Witter2009 schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:01:35 Uhr:


Nein, so war das nicht gemeint. Keine Versicherung zahlt in solchen Fällen die Differenz!

Dachte mehr an eine fiktive Abrechnung nach z. B. Hagelschaden (statt Reparatur): Also vor Rückgabe an VW passiert Kaskoschaden, statt das Auto unnötigerweise reparieren zu lassen, kassiert man das Geld und gibt das Auto unrepariert ab, da es ohnehin in der Schrottpresse landet. Somit Rückkaufpreis plus ausgezahlte Schadensumme. Verständlich?

Besitzer, die aber eine Garantieverlängerung oder Anschlussgarantie abgeschlossen und bezahlt haben, könnten meines Erachtens ihre gezahlten Beiträge zurückfordern. Hierzu ist in der Tat ein Anwalt zu empfehlen...

Das wäre aber genau so illegal, wie das was VW gemacht hat. 😉
PS:
Wenn die Versicherungen spitzkriegen, daß sie ein unzulässig in Verkehr gebrachtes Auto versichen, dann könnten sie sofort jedem Kunden fristlos kündigen.

Hallo zusammen. Ich war bisher nur mitleser aber gehöre auch zu den Betroffenen. Ich fahre einen Golf 7 GTD von 04/13 mit üppiger Ausstattung (Alcantara, Assistenzssysteme, Xenon mit Lichtassistenten, Dynaudio, großes Navi mit CarNet etc. ). Im März 2015 30.000€ bezahlt (privat).
Heute habe ich mein 1. Angebot erhalten. 13.000€. Nach viel bla bla hat die Dame gesagt ja 17.000€ würden auch gehen. Ich hatte 22.000€ gesagt und unter 20.000€ brauchen wir nicht reden. Sie schreibt es sich auf und meldet sich im Januar. Abwicklung über VW Händler. Prämie bei einem jungen gebrauchten sei nur vom Händler zu gewähren?!
Alles in alle nicht sehr zufriedenstellend. Mal abwarten. Sehr ärgerlich da ich den Wagen noch weiter fahren wollte.

Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:35:39 Uhr:



Zitat:

@Witter2009 schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:01:35 Uhr:


Nein, so war das nicht gemeint. Keine Versicherung zahlt in solchen Fällen die Differenz!

Dachte mehr an eine fiktive Abrechnung nach z. B. Hagelschaden (statt Reparatur): Also vor Rückgabe an VW passiert Kaskoschaden, statt das Auto unnötigerweise reparieren zu lassen, kassiert man das Geld und gibt das Auto unrepariert ab, da es ohnehin in der Schrottpresse landet. Somit Rückkaufpreis plus ausgezahlte Schadensumme. Verständlich?

Besitzer, die aber eine Garantieverlängerung oder Anschlussgarantie abgeschlossen und bezahlt haben, könnten meines Erachtens ihre gezahlten Beiträge zurückfordern. Hierzu ist in der Tat ein Anwalt zu empfehlen...

Das wäre aber genau so illegal, wie das was VW gemacht hat. 😉
PS:
Wenn die Versicherungen spitzkriegen, daß sie ein unzulässig in Verkehr gebrachtes Auto versichen, dann könnten sie sofort jedem Kunden fristlos kündigen.

...oder einfach abwarten und weiter Prämien kassieren. Und erst im Schadenfall fällt diese unangenehme Sache mit der fehlenden Zulassungsvoraussetzung auf.

Zitat:

@edakm schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:42:31 Uhr:

Zitat:

@edakm schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:42:31 Uhr:



Zitat:

@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:35:39 Uhr:


Das wäre aber genau so illegal, wie das was VW gemacht hat. 😉
PS:
Wenn die Versicherungen spitzkriegen, daß sie ein unzulässig in Verkehr gebrachtes Auto versichen, dann könnten sie sofort jedem Kunden fristlos kündigen.

...oder einfach abwarten und weiter Prämien kassieren. Und erst im Schadenfall fällt diese unangenehme Sache mit der fehlenden Zulassungsvoraussetzung auf.

Und dann wird die Schadensübernahme verweigert .................🙄

Zitat:

@Fusseltuch schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:41:39 Uhr:


Hallo zusammen. Ich war bisher nur mitleser aber gehöre auch zu den Betroffenen. Ich fahre einen Golf 7 GTD von 04/13 mit üppiger Ausstattung (Alcantara, Assistenzssysteme, Xenon mit Lichtassistenten, Dynaudio, großes Navi mit CarNet etc. ). Im März 2015 30.000€ bezahlt (privat).
Heute habe ich mein 1. Angebot erhalten. 13.000€. Nach viel bla bla hat die Dame gesagt ja 17.000€ würden auch gehen. Ich hatte 22.000€ gesagt und unter 20.000€ brauchen wir nicht reden. Sie schreibt es sich auf und meldet sich im Januar. Abwicklung über VW Händler. Prämie bei einem jungen gebrauchten sei nur vom Händler zu gewähren?!
Alles in alle nicht sehr zufriedenstellend. Mal abwarten. Sehr ärgerlich da ich den Wagen noch weiter fahren wollte.

Darf ich fragen mit wieviel km du dein Auto gekauft hast und wieviel er nun hat?

Für mich gibt es nur eine Option....Rückabwicklung Kaufvertrag, so auch von meinem Rechtsschutz bestätigt.

Zitat:

@Fusseltuch schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:41:39 Uhr:


Hallo zusammen. Ich war bisher nur mitleser aber gehöre auch zu den Betroffenen. Ich fahre einen Golf 7 GTD von 04/13 mit üppiger Ausstattung (Alcantara, Assistenzssysteme, Xenon mit Lichtassistenten, Dynaudio, großes Navi mit CarNet etc. ). Im März 2015 30.000€ bezahlt (privat).
Heute habe ich mein 1. Angebot erhalten. 13.000€. Nach viel bla bla hat die Dame gesagt ja 17.000€ würden auch gehen. Ich hatte 22.000€ gesagt und unter 20.000€ brauchen wir nicht reden. Sie schreibt es sich auf und meldet sich im Januar. Abwicklung über VW Händler. Prämie bei einem jungen gebrauchten sei nur vom Händler zu gewähren?!
Alles in alle nicht sehr zufriedenstellend. Mal abwarten. Sehr ärgerlich da ich den Wagen noch weiter fahren wollte.

Hatte eben auch wieder einen Anruf, aber noch nichts konkretes. Hab nur gesagt, das die Vorgehensweise nicht sehr seriös ist und wenn wir mit dem Preis nicht in meine Vorstellung kommen, wohl einen Anwalt brauchen. Das mit dem Anwalt würde sie notieren. Vielleicht habe ich mich gerade um meinen extra Bonous gebracht...lach. Ich habe eine klare Vorstellung -> Kaufpreis + 4%. 13.000€ wie in deinem Fall sind einfach nur Frech und und 17.000€ würden auch gehen? Glaub da geht noch mehr, mit dem Richtigen Druck. Wenn man die zu leicht von der Schippe lässt, macht das nachher noch Schule und wird für WOB zum Konjunkturmodell, dann brauchen sie einfach nur mal die Doku von nem paar Fahrzeugen verlegen und der Spass geht von neuem los ! Die dürfen an dem Geschäft nicht noch Reibach machen ! klare Ansage !

Hallo, was mich beim Mitlesen sehr verwundert sind folgende Punkte:

1. bei manchen Usern ist VW wohl sehr kulant was das Rückkaufangebot angeht, bei anderen Usern ist man mit Tiefpreisen unterweg.

2. Einige User sind schon beim 2. Angebot, Andere wie ich haben nicht mal einen Rückruf bekommen.

Gibt es hier irgendwo eine Übersicht in der man sehen kann wieviele betroffene User schon ein Angebot erhalten haben?

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