Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Zitat:
@MichaelN schrieb am 21. Januar 2020 um 23:40:04 Uhr:
Lies mal die Geschichten hier von den Leuten die einen Anwalt eingeschaltet haben. Die wurden letztlich mehr vom Anwalt, als von VW verarscht.
Du sagst es. War hier nicht auch irgendwo ein Beitrag, wo eine Kanzlei am Ende ein schlechteres Angebot ausgehandelt hat, als VW dem Kunden ursprünglich freiwillig geben wollte? Das war ja ein kompletter Reinfall.
Ich vertrete schon immer die Meinung, dass man einen Autoverkauf und was anderes ist es letztlich nicht, auch ohne Anwalt über die Bühne bringen müsste.
Alles zwar nur gegen bares, aber aufgrund der Tragweite...
[Editiert: bewusste unzulässige Verlinkung zu Bezahlseiten entfernt, bitte Beitragsregeln und NUB beachten, NoGolf | MT-Team]
Es drohen Umrüstungen und Stilllegungen
Neue Problem-Autos bei VW - 24.01.2020 - 13:17Uhr
Untersuchungen bei VW haben gezeigt: Offenbar sind noch mehr Vorserienfahrzeuge in den Verkauf gelangt.
Die Konsequenz: Der Konzern muss Modelle umrüsten oder sogar zurückkaufen, um sie zu verschrotten!
Mit BILDplus erfahren Sie, welche Modelle genau betroffen sind, was der Konzern dazu sagt und welche klare Meinung ein Anwalt zu diesem Thema hat!
Habe letzte Woche den Brief von VW bekommen. Habe die Rückrufaktion 01D7( in Deutschland sind davon nur 96 Fahrzeuge betroffen).
Bei mir ist es ein Jetta 5 US Modell, Bj 2009, EZ 2011, 2.0L TSI, aktuell sind 215tkm runter.
Noch jemand hier mit nem ähnlich "alten" Fahrzeug und hoher Laufleistung betroffen?
Ähnliche Themen
Lösche meinen Post später. Es geht nicht am Handy. Oder ein Mod macht das bitte für mich.
Soll ich dann nen neuen Thread starten für 01D7? Weil im unterforum vom Golf 6 passt es ja dann auch nicht richtig zu.
Du bist hier schon richtig, nur die Überschrift ist nicht mehr richtig.
Generell gilt auch für dich: Rückabwicklung ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Das muss deine Position sein.
Ich bin der Meinung [unnötige Provokation entfernt, bitte Beitragsregeln und NUB beachten, NoGolf, MT-Team | Moderation] das es auch mehr als nur der Kaufpreis ohne einer Nutzungsentschädigung sein sollte.
Schließlich waren die Autos ohne gültiger Zulassung ja extrem preiswerte "Schnäppchen" die man für den preis nicht wiederbschaffen kann.
Daher sollte man mal den Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug ansetzen !!!
Da kommt man heute schnell auf mehr als den doppelten Kaufpreis.
@wolfgangpauss schrieb am 29. Januar 2020 um 19:01:40 Uhr:
Du bist hier schon richtig, nur die Überschrift ist nicht mehr richtig.
Generell gilt auch für dich: Rückabwicklung ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Das muss deine Position sein.
Zitat:
@oberhausen123 schrieb am 29. Januar 2020 um 19:31:55 Uhr:
Ich bin der Meinung [Kontext zu gelöschten Inhalten anderer User entfernt, NoGolf, MT-Team | Moderation] das es auch mehr als nur der Kaufpreis ohne einer Nutzungsentschädigung sein sollte.
Schließlich waren die Autos ohne gültiger Zulassung ja extrem preiswerte "Schnäppchen" die man für den preis nicht wiederbschaffen kann.
Daher sollte man mal den Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug ansetzen !!!
Da kommt man heute schnell auf mehr als den doppelten Kaufpreis.@wolfgangpauss schrieb am 29. Januar 2020 um 19:01:40 Uhr:
Du bist hier schon richtig, nur die Überschrift ist nicht mehr richtig.Generell gilt auch für dich: Rückabwicklung ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Das muss deine Position sein.
[/quote
Was ist bei Dir denn dabei rausgekommen? Hast Du Deine Position durchgesetzt oder ist das nur Deine Meinung?
Ich kann nämlich aus Deinen Beiträgen nicht erkennen, dass Du auch betroffen warst.
Zitat:
@A346 schrieb am 30. Januar 2020 um 09:23:58 Uhr:
Zitat:
@oberhausen123 schrieb am 29. Januar 2020 um 19:31:55 Uhr:
Ich bin der Meinung [Kontext zu gelöschten Inhalten anderer User entfernt, NoGolf, MT-Team | Moderation] das es auch mehr als nur der Kaufpreis ohne einer Nutzungsentschädigung sein sollte.
Schließlich waren die Autos ohne gültiger Zulassung ja extrem preiswerte "Schnäppchen" die man für den preis nicht wiederbschaffen kann.
Daher sollte man mal den Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug ansetzen !!!
Da kommt man heute schnell auf mehr als den doppelten Kaufpreis.@wolfgangpauss schrieb am 29. Januar 2020 um 19:01:40 Uhr:
Du bist hier schon richtig, nur die Überschrift ist nicht mehr richtig.Generell gilt auch für dich: Rückabwicklung ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Das muss deine Position sein.
[/quoteWas ist bei Dir denn dabei rausgekommen? Hast Du Deine Position durchgesetzt oder ist das nur Deine Meinung?
Ich kann nämlich aus Deinen Beiträgen nicht erkennen, dass Du auch betroffen warst.
wolfgangpauss ist nicht betroffen. Er gibt hier nur seine Meinung preis.
Ich liege mit VW derzeit vorm OLG mit der Forderung Kaufpreis ohne Abzug der Nutzung plus 4% Zinsen.
Habe meine 2. Aufforderung zur Mängelbeseitigung bekommen.
Kurzer Anruf in der Stadtverwaltung, mit Hinweis auf die aktuelle Lage, Verhandlung mit VW läuft über Anwalt vor dem OLG Hamburg. Der Verwaltungsakt Code 01C5 liegt vorerst wieder auf Eis. Sind jetzt schon ca. 14 Monate seit dem 1. Schreiben von VW vergangen. Sollte mit dem Rest der noch nicht zurückgekauften Fahrzeuge ein Unfall mit Personenschaden passieren, möchte ich nicht in der Haut von VW oder dem KBA stecken. Untätigkeit und eine aktive Verzögerung in der Rückkaufaktion zum Schaden der Käufer von 01C5 Fahrzeugen ist, so glaube ich, nicht die feine Art.
Vielleicht liegt es aber auch an deiner Forderung.... Wenn ich das richtig gesehen habe - 2009er Passat mit über 100tkm grob gerechnet über 40+X TEur und somit über 12+X TEur über Kaufpreis aufzurufen (mit dem Wissen beim Kauf, dass es sich um ein ehemaliges Versuchsfahrzeug handelt) - nun ja....
Auch wenn es dir laut deinen Anwalt zusteht, kann ich bei sowas nur den Kopf schütteln.