Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Das mit dem Versuchsfahrzeug war eher nicht bekannt. Die Autos wurden als Pressefahrzeuge oder Vorführwagen verkauft.
Hallo Paul 75, bist du auch von dieser Aktion 01C5 betroffen? Überlegen wir uns folgendes:
1. Testfahrzeug ohne gültige Zulassung muss nach den Tests verschrottet werden.
2. Von diesen Fahrzeugen geht ein ernstes Unfall und Verletzungsrisiko aus laut KBA.
3. Verletzungsrisiko für Fahrer, Beifahrer, Kinder und Dritte.
4. Wissentlich Punkt 1,2 und 3, Verkauf dieser Fahrzeuge von VW.
5. Ziel Gewinnoptimierung 100% für VW. Bei mir ca. 27,000€
6. Rückkaufaktion angewiesen vom KBA.
7. Rückkaufaktion zu geringsten Kosten für VW 1. Angebot ca. 8,000€, 2. ca. 17,000€, 3. ca. 20,000€.
8. 14 Monate und wahrscheinlich länger dürfen diese Fahrzeuge noch auf unseren Straßen unterwegs sein.
9. KBA ist eine staatliche Institution, der Staat selbst hat nicht wenige Anteile an VW.
10. Nur deshalb gibt es keine staatliche Entscheidung wie mit dieser Aktion umgegangen werden müsste, weil dies dann nach Gesetzeslage entschieden werden müsste, als Rückabwicklung mit Rückzahlung des Kaufpreises und einer Zinsentschädigung für die Dauer der Nutzung des Fahrzeuges und einer Strafzahlung an uns. Bei mir 27,000€ + 4% Zinsen= ca. 10,800€ =37,800€ ohne Strafzahlung.
11. Waren wir alle Testfahrer für VW ? Testfahrer mit vollem Risiko für unsere Gesundheit?
Da gibt es bestimmt noch einige Punkte aufzuzählen.
Na, mal sehen wie es ausgeht. Ich habe Zeit. Mein GLC, gekauft im Mai 2019, entschädigt mich jedenfalls für den Ärger mit VW.
Das das nicht jeder so sieht wie ich, ist mir auch klar aber wissentlicher Betrug ist eben nicht zum Nulltarif zu haben.
Zitat:
@MrSally schrieb am 30. Januar 2020 um 18:54:58 Uhr:
Habe meine 2. Aufforderung zur Mängelbeseitigung bekommen.
Kurzer Anruf in der Stadtverwaltung, mit Hinweis auf die aktuelle Lage, Verhandlung mit VW läuft über Anwalt vor dem OLG Hamburg. Der Verwaltungsakt Code 01C5 liegt vorerst wieder auf Eis. Sind jetzt schon ca. 14 Monate seit dem 1. Schreiben von VW vergangen. Sollte mit dem Rest der noch nicht zurückgekauften Fahrzeuge ein Unfall mit Personenschaden passieren, möchte ich nicht in der Haut von VW oder dem KBA stecken. Untätigkeit und eine aktive Verzögerung in der Rückkaufaktion zum Schaden der Käufer von 01C5 Fahrzeugen ist, so glaube ich, nicht die feine Art.
Schon vorm OLG?
War der Streitwert schon so hoch, daß es für's OLG gereicht hat oder gibt's schon ein Urteil des LG.
Zitat:
@Paul75 schrieb am 30. Januar 2020 um 19:22:00 Uhr:
Vielleicht liegt es aber auch an deiner Forderung.... Wenn ich das richtig gesehen habe - 2009er Passat mit über 100tkm grob gerechnet über 40+X TEur und somit über 12+X TEur über Kaufpreis aufzurufen (mit dem Wissen beim Kauf, dass es sich um ein ehemaliges Versuchsfahrzeug handelt) - nun ja....
Auch wenn es dir laut deinen Anwalt zusteht, kann ich bei sowas nur den Kopf schütteln.
VW verstößt mit dem Verkauf gegen die Europäische Zulassungsverordnung und begeht die erste Straftat (Staatsanwalt nimmt Vorermittlungen auf).
Dann wird der Kunde im unklaren gelassen und VW verstößt gegen BGB und begeht Betrug.
Das alles aus "Gewinnoptimierung".
Und Du schüttelst den Kopf über einen Kunden, der sein Recht nach BGB wahrnimmt/einklagt?
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Zitat:
@MrSally schrieb am 31. Januar 2020 um 20:21:53 Uhr:
Hallo Paul 75, bist du auch von dieser Aktion 01C5 betroffen? Überlegen wir uns folgendes:
1. Testfahrzeug ohne gültige Zulassung muss nach den Tests verschrottet werden.
2. Von diesen Fahrzeugen geht ein ernstes Unfall und Verletzungsrisiko aus laut KBA.
3. Verletzungsrisiko für Fahrer, Beifahrer, Kinder und Dritte.
4. Wissentlich Punkt 1,2 und 3, Verkauf dieser Fahrzeuge von VW.
5. Ziel Gewinnoptimierung 100% für VW. Bei mir ca. 27,000€
6. Rückkaufaktion angewiesen vom KBA.
Nein. Das KBA ordnet nur den Rückruf an mit der zertifizierten Verschrottung bis zu einem bestimmten Datum. Danach Benachrichtigung der zuständigen Behörden.
Das Wie (Rückkauf) ist eine Sache des Herstellers (VW)
Zitat:
7. Rückkaufaktion zu geringsten Kosten für VW 1. Angebot ca. 8,000€, 2. ca. 17,000€, 3. ca. 20,000€.
8. 14 Monate und wahrscheinlich länger dürfen diese Fahrzeuge noch auf unseren Straßen unterwegs sein.
9. KBA ist eine staatliche Institution, der Staat selbst hat nicht wenige Anteile an VW.
Das KBA hat nur eine Aufsichtsfunktion. Stilllegen tun die Zulassungsbehörden. Müssen es aber nicht. Ermessenslage.
Und betragsmäßig zahlen die das aus der Portokassen. Im Gegensatz zum Dieselproblem
Zitat:
10. Nur deshalb gibt es keine staatliche Entscheidung wie mit dieser Aktion umgegangen werden müsste, weil dies dann nach Gesetzeslage entschieden werden müsste, als Rückabwicklung mit Rückzahlung des Kaufpreises und einer Zinsentschädigung für die Dauer der Nutzung des Fahrzeuges und einer Strafzahlung an uns. Bei mir 27,000€ + 4% Zinsen= ca. 10,800€ =37,800€ ohne Strafzahlung.
Steht ja schon fast drin. "Gesetzeslage", also Sache eines (Zivil-) Gerichtes. Genauso Stafzahlung, Sache eines Strafgerichtes.
Darum haben wir in Deutschland Gewaltenteilung. Der Rest soweit richtig, aber eben mit Klage. Es sei denn, VW hat irgendwie Angst vor den einzelnen betroffenen Kunden und knickt vorher ein.
Zitat:
11. Waren wir alle Testfahrer für VW ? Testfahrer mit vollem Risiko für unsere Gesundheit?
Da gibt es bestimmt noch einige Punkte aufzuzählen.Na, mal sehen wie es ausgeht. Ich habe Zeit. Mein GLC, gekauft im Mai 2019, entschädigt mich jedenfalls für den Ärger mit VW.
Das das nicht jeder so sieht wie ich, ist mir auch klar aber wissentlicher Betrug ist eben nicht zum Nulltarif zu haben.
@Paul75: Es gilt der Grundsatz, dass aus einer Straftat kein wirtschaftlicher Vorteil gezogen werden darf. Der wirtschaftliche Vorteil ist aber bei VW, die einen Wagen mit einem Wert nahe Null, Schrottwert, für eine Summe x verkauft haben. Das heißt eine Rückabwicklung hat für VW keinen wirtschaftlichen Schaden, weil das Fahrzeug eh keinen Wert hatte und der Schrottwert heute genauso hoch ist, wie vor 10 Jahren.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 1. Februar 2020 um 08:39:40 Uhr:
@Paul75: Es gilt der Grundsatz, dass aus einer Straftat kein wirtschaftlicher Vorteil gezogen werden darf. Der wirtschaftliche Vorteil ist aber bei VW, die einen Wagen mit einem Wert nahe Null, Schrottwert, für eine Summe x verkauft haben. Das heißt eine Rückabwicklung hat für VW keinen wirtschaftlichen Schaden, weil das Fahrzeug eh keinen Wert hatte und der Schrottwert heute genauso hoch ist, wie vor 10 Jahren.
Das dem Gericht klar machen ist genau das Problem im Prozess.
Wieviele Punkte im zweiten Staatsexamen muss man haben um als Richter eingestellt zu werden? Und welche Leute kriegen sie? Das ist aber ein anderes Problem.
Aber du hast recht, das ist mitunter ein Problem mit dem begreiflich machen. Zumal das KBA ja auch nicht öffentlich sagt, dass es gegen VW wegen dieser Probleme ein Bußgeld verhängt hat.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 2. Februar 2020 um 06:44:37 Uhr:
Aber du hast recht, das ist mitunter ein Problem mit dem begreiflich machen. Zumal das KBA ja auch nicht öffentlich sagt, dass es gegen VW wegen dieser Probleme ein Bußgeld verhängt hat.
Da kann man die Mitarbeiter des KBA und der Zulassungsstelle als Zeugen benennen (wie bei mir) und evtl. laden.
Aber Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst brauchen eine Aussagegenehmigung. Und die kann beschränkt werden.
Statement des KBA:
„Bei dem Rückruf wurden Fahrzeuge verkauft, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Es handelt sich um Fahrzeuge, die zu Versuchs- und Erprobungszwecken in verschiedenster Weise umgebaut wurden. Da die Fahrzeuge nicht für den weiteren Verkauf vorgesehen waren und im Anschluss an die Nutzung innerhalb des Werks verschrottet werden sollten, wurden die vorgenommen Änderungen nicht dokumentiert. Der produktverantwortliche Hersteller (Volkswagen AG) kann daher nicht mehr nachvollziehen, an welchen Fahrzeugen Einschränkungen einzelner Systeme vorliegen könnten und hat daher auch nicht die Möglichkeit den Mangel entsprechend zu beheben. Die Fahrzeuge werden deshalb durch den Hersteller zurückgekauft und verschrottet.
Diese Umbauten betreffen unter anderem auch Hard- und Software sicherheitsrelevanter Systeme wie z. B. Bremssystem, Motorelektronik oder Leistungselektronik bei E-Fahrzeugen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geht davon aus, dass ein ernstes Risiko im Zusammenhang mit den betroffenen Fahrzeugen nicht ausgeschlossen werden kann und hat deshalb die Überwachung der Rückrufaktion gem. § 26 Absatz 2 ProdSG angeordnet.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das KBA bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Hersteller auf der Basis des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) oder bei der Durchsetzung von Kulanz-, Garantie- und Wandlungsansprüchen nicht unterstützen darf. Das KBA untersucht Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Interesse.
Der Rückruf ist verbindlich. Die Folge einer Nichtteilnahme wäre, dass das Fahrzeug nicht vorschriftenkonform wäre. Die Entscheidung über den Entzug von Zulassungen für Fahrzeuge, die sich bereits im Verkehr befinden, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des KBA. Das KBA übermittelt die Fahrzeug-Identifikationsnummern (FIN) betroffener Fahrzeuge gem. Art. 6 Abs.1 e) i.V.m. Abs.3 b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. §§ 5, 46 Abs. 1 und 2 FZV an die zuständigen örtlichen Zulassungsbehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben. Diese treffen dann eine Entscheidung im eigenen Ermessen.
Das Fahrzeug muss an die Volkswagen AG zurück gegeben werden, und von diesen zertifiziert verschrottet werden.“
Zitat:
@A346 schrieb am 2. Februar 2020 um 20:26:49 Uhr:
Danke Dir, das hilft Klarheit in die vernebelte Gerüchteküche zu bringen 🙂
Ich habe einfach mal eine Anfrage gestellt und das war die Antwort.
Hallo, ich war von der Rückrufaktion 01E4 betroffen. VW lässt sich hierbei nicht lumpen. Mein Caddy hatte 60000 km runder und war 5 Jahre alt. Für dieses Fahrzeug habe ich 32000€ erhalten und konnte mir mit diesem Geld ohne Aufpreis einen Neuwagen kaufen. Knackpunkt, das Geld erhält man nur wen bei einem VW Vertragshändler ein Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft wird. Möchte man das nicht, erhält man Schwage und einen Zuschlag. Die Höhe des Zuschlages variiert je nach Verhandlungsgeschick.
Zitat:
@normanpollux schrieb am 12. Januar 2020 um 22:30:25 Uhr:
Zitat:
@Wormser26 schrieb am 12. Januar 2020 um 19:00:13 Uhr:
Hallo, habe gestern ein Brief für meinen Caddy erhalten. Ich habe 2016 für mein Fahrzeug mit Vollausstattung un 2400 km unter 20000€ bezahlt. Nach mobile.de ist das Fahrzeug fast 19000€ wert. Ich will das Auto nicht abgeben.
Wie ist die Erfahrung mit Fahrzeugtausch. Geht VW auf so einen Diel ein. Ein Fahrzeug mit vergleichbarer Ausstattung würde fast 30000 kosten.Wie sind eure Erfahrungen
Große Wormser26
Das könnte klappen - bei mir war man sehr großzügig. Wichtig ist, dass Du genaue Vorstellungen hast, was Du hast und was Du haben willst. Viel Erfolg.