Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Was hatte ich da erwähnt? Beleuchtung, Sicherheitsgurte und Reifen, hatte ich davon was gesagt? Ich bezweifle, dass am Sicherheitsgurt der Aufnäher mit den Daten fehlt. Der muss sichtbar sein. Und wnen der sichtbar ist, darf der auch eingebaut werden. Es sind aber noch ein paar Dinge mehr, z.B. Bremsbeläge und Scheiben. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass an keinem der Fahrzeuge noch die Reifen der Werksauslieferung montiert sind.

Aber wir kommen vom Thema ab.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 2. Dezember 2019 um 18:02:43 Uhr:


(...) Audioanlage kannst komplett übernehmen (...)

Bei meinem Polo waren bis zum Ende Probleme mit der Audioanlage nicht in den Griff zu bekommen. Im Nachhinein hab ich dann gedacht, wenn das mal nicht was mit der Aktion zu tun hatte...

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 2. Dezember 2019 um 18:02:43 Uhr:


Dummes Geschwätz, ...

Solche Kommentare bitte ich zukünftig zu unterlassen, siehe Beitragsregeln.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 2. Dezember 2019 um 20:53:42 Uhr:


Aber wir kommen vom Thema ab.

So sieht es aus, bitte zurück zum Thema.

So, gestern ist der Brief von der Zulassungsstelle zwecks Außerbetriebssetzung bei mir reingeflattert. Habe heute gleich dort angerufen, um die Sache zu beschleunigen, da ich eh mit dem Neuen fahre.

Die Bearbeiterin wusste mit 01C5 nichts anzufangen. Antworte ich nicht auf das Schreiben, erhalte ich nach 14 Tagen eine amtliches, gelbes Dokument (zu 23,45 €), in dem die Außerbetriebssetzung angeordnet wird.

Ich werde jetzt meine Anwälte noch einmal kontaktieren, um VW die Brisanz der Verzögerungstaktik vor Augen zu führen. Danach kommt es hoffentlich schnell zu einem (angemessenem) Deal oder der Klageweg muss bis zum bitteren Ende beschritten werden. Stehe weiterhin bei 3/4 des Kaufpreises.

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Setzt VW eine kurze Frist von rund einer Woche und dann gleich drei Tage nach Ablauf Klage. Die verstehen keine andere Sprache.

Hallo mir ist heute das gleiche passiert hab eine Brief bekommen, hab einen Golf 6 GTI BJ 12 hab aber nicht wirklich Lust den zuverkaufen, was kann man da sonst machen nix die sitzen ja am längeren Hebel

Tja, kannst du machen nicht viel, siehe oben. Das Fahrzeug wirst du nicht länger fahren können. Hast du Angebote von VW vorliegen oder wolltest du das aussitzen (ganz dumme Idee)? Wenn du keine Angebote hast bisher: Kaufpreis den du bezahlt hast, zzgl 4% Zinsen seit dem Kauf und alle Unkosten. Davon gehst du nicht ab. Es gibt bei Betrug keinen Abzug für Nutzung.

Du kannst von der Zulassungsstelle verlangen, dass dir benannt wird, was zu dem Entzug geführt hat, also mit der reinen Aussage dass das KBA ihnen mitgeteilt hat, dass das Auto nicht den Bestimmungen entspricht, brauchst du dich nicht abspeisen zu lassen. Sollen die auch was arbeiten für ihr Geld. Das muss dir benannt werden. Dann muss eine Rechtsmittelbelehrung drauf sein und es müssen die gesetzlichen Grundlagen benannt werden. Ohne das ist eine Verfügung rechtsunwirksam. Wenn alle Formalien eingehalten sind, bringt ein Widerspruch nicht viel, außer einem Aufschub. Sprich, da streitest mit Leuten rum, die auch nichts dafür können. Du könntest das Auto innerhalb der Familie verschieben, dann müssen die das ganze Prozedere noch mal treiben. Aber ob es das angesichts der Kosten bringt, wage ich zu bezweifeln.

Und vor allem setze VW unter Druck. Mit der Verfügung ist der Schaden eingetreten. Ich würde es auf die förmliche Stilllegung ankommen lassen. Alles andere ist nur Vorgeplänkel. erst die rechtskräftige Zustellung der Stilllegungsverfügung ist der Beweis für den Schaden. Aber der Zettel taugt zum VW unter Druck setzen.

Und lasst euch nicht mit den Hiwis der Hotline abspeisen. Erklärt denen, sie haben genau 1 Stunde, sonst wird es ungemütlich. Ruft dann bei VW (05361/9-0) an, verlangt die Rechtsabteilung und zwar am besten den Leiter. Name ist im Internet zu finden, nennt sich normal Legal Affairs. Der oder dessen Assistent soll sich drum kümmern und zwar pronto.

Noch was, wenn ihr jemand kennt, der sich mit Presse ein bisschen auskennt, der soll bei der Presseabteilung anrufen und wegen eurem Vorgang nachfragen. Und zwar genau kurz nachdem die Frist der Hotline verstrichen ist. Die müssen merken, dass es ernst wird. Die nehmen euch einfach nicht für voll.

VW hat da geschlafen und die muss man ein wenig wachrütteln.

Ich kann nicht verstehen, dass die es wirklich auf Stilllegungsverfügungen ankommen lassen. Ich verstehe dieses Versagen nicht, Wahrscheinlich habe ich immer noch zuviel Sympathien für die Firma, deren Autos ich 41 Jahre täglich und seit 4 Jahren nur noch sporadisch gefahren bin.

Jedem Juristen mit einem 6 Punkteabschluss müsste klar sein, was da kommt. Aber diese Großkanzleien stellen unter 12 Punkte niemand ein (Prädikatsjuristen). Denen müsste das noch viel mehr klar sein.

Räder an sich sind nicht Bestandteil der Typgenehmigung. Nur Maße, Lastindex und Geschwindigkeitsindex. Falsche Räder wären dem TÜV mit Sicherheit schon aufgefallen.

Dann doch mal über Typgenehmigung und Serienstand wissen aneignen.

Zitat:

@Hummerman schrieb am 2. Dezember 2019 um 18:12:26 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 2. Dezember 2019 um 18:02:43 Uhr:


Dummes Geschwätz, nicht alles, was in dem Auto drin ist, ist illegal. Die Innenausstattung z.B. kann man 1:1 umbauen, evtl mit den Sidebags bisschen aufpassen. Audioanlage kannst komplett übernehmen, Räder kannst komplett übernehmen, sofern passend.

Und woher weißt du, dass es nicht die Teile sind, die nicht dem Serienzustand entsprechen?

Habe gerade versucht, Deine Taktik umzusetzen und bin jämmerlich gescheitert! Die Hotline faselt was von Absprache mit Vorstand und letztem Angebot. Ein anderer Ansprechpartner oder eine andere Gesprächsebene steht den dummen Geschädigten leider nicht zu.

Wie sagte die Gute - für dieses Fahrzeug zahlen wir nicht mehr als ... troll Dich.

Danach sofort direkt bei VW durchgeklingelt. Die gute Frau am Telefon durfte (oder wollte) mich ebenfalls nicht durchstellen. Für Privatkunden (anscheinend wirklich in den Augen von VW der letzte Pöbel) steht nur die Hotline zu 01C5 zur Verfügung. Der werte Vorstand gibt sich selbstverständlich nicht mit dem gemeinen Fußvolk (Kundschaft?) ab.

Gott sei Dank, dass ich etwas in der Art erwartet hatte, sonst wäre ich unhöflich geworden. ;-) Ausgekotzt habe ich mich trotzdem.

Es bleibt dabei, ich warte auf die Stilllegungsverfügung und werde die Kiste dann vom Markt nehmen. Über das weitere Vorgehen bin ich mir im Unklaren. Mein Anwaltsbüro ist weiterhin am Verhandeln, aber Kaufpreis kommt ohne Klage nicht raus.

Hallo,
die Sachlage ist denke ich klar.
Wenn man sich nicht einigt muss eine gerichtliche Entscheidung her. Das möchte denke ich VW aber auch nicht, einen Präzedenzfall schaffen.
Es gibt gute Anwälte wie RA Dr. W. Hartung, der pauschal Klage direkt einreicht, damit VW reagieren muss, wenn kein Einigungswille vorhanden ist.
Bei mir ging es außergerichtlich aber auch schleppend mit 11 Monaten.
Sollte dein Anwalt aber eigentlich wissen.??

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 5. Dezember 2019 um 22:14:13 Uhr:


Tja, kannst du machen nicht viel, siehe oben. Das Fahrzeug wirst du nicht länger fahren können. Hast du Angebote von VW vorliegen oder wolltest du das aussitzen (ganz dumme Idee)? Wenn du keine Angebote hast bisher: Kaufpreis den du bezahlt hast, zzgl 4% Zinsen seit dem Kauf und alle Unkosten. Davon gehst du nicht ab. Es gibt bei Betrug keinen Abzug für Nutzung.

Du kannst von der Zulassungsstelle verlangen, dass dir benannt wird, was zu dem Entzug geführt hat, also mit der reinen Aussage dass das KBA ihnen mitgeteilt hat, dass das Auto nicht den Bestimmungen entspricht, brauchst du dich nicht abspeisen zu lassen. Sollen die auch was arbeiten für ihr Geld. Das muss dir benannt werden. Dann muss eine Rechtsmittelbelehrung drauf sein und es müssen die gesetzlichen Grundlagen benannt werden. Ohne das ist eine Verfügung rechtsunwirksam. Wenn alle Formalien eingehalten sind, bringt ein Widerspruch nicht viel, außer einem Aufschub. Sprich, da streitest mit Leuten rum, die auch nichts dafür können. Du könntest das Auto innerhalb der Familie verschieben, dann müssen die das ganze Prozedere noch mal treiben. Aber ob es das angesichts der Kosten bringt, wage ich zu bezweifeln.

Und vor allem setze VW unter Druck. Mit der Verfügung ist der Schaden eingetreten. Ich würde es auf die förmliche Stilllegung ankommen lassen. Alles andere ist nur Vorgeplänkel. erst die rechtskräftige Zustellung der Stilllegungsverfügung ist der Beweis für den Schaden. Aber der Zettel taugt zum VW unter Druck setzen.

Und lasst euch nicht mit den Hiwis der Hotline abspeisen. Erklärt denen, sie haben genau 1 Stunde, sonst wird es ungemütlich. Ruft dann bei VW (05361/9-0) an, verlangt die Rechtsabteilung und zwar am besten den Leiter. Name ist im Internet zu finden, nennt sich normal Legal Affairs. Der oder dessen Assistent soll sich drum kümmern und zwar pronto.

Noch was, wenn ihr jemand kennt, der sich mit Presse ein bisschen auskennt, der soll bei der Presseabteilung anrufen und wegen eurem Vorgang nachfragen. Und zwar genau kurz nachdem die Frist der Hotline verstrichen ist. Die müssen merken, dass es ernst wird. Die nehmen euch einfach nicht für voll.

VW hat da geschlafen und die muss man ein wenig wachrütteln.

Ich kann nicht verstehen, dass die es wirklich auf Stilllegungsverfügungen ankommen lassen. Ich verstehe dieses Versagen nicht, Wahrscheinlich habe ich immer noch zuviel Sympathien für die Firma, deren Autos ich 41 Jahre täglich und seit 4 Jahren nur noch sporadisch gefahren bin.

Jedem Juristen mit einem 6 Punkteabschluss müsste klar sein, was da kommt. Aber diese Großkanzleien stellen unter 12 Punkte niemand ein (Prädikatsjuristen). Denen müsste das noch viel mehr klar sein.

Kurze Frage die 4% sind die auf das Jahr bezogen oder auf den gesamt wert Kaufpreis ?
Vertrag hat mir das erste Angebot gemacht hat

Vier Prozent sind der gesetzliche Zinssatz nach dem BGB und sie gelten jährlich. Also für jedes Jahr, das zwischen dem Kauf und der Bezahlung und der Abgabe an VW und der Bezahlung durch die liegt. Das kann taggenau abgerechnet werden.

Wenn die Verfügung da ist, steht da ja drin, dass hier ein nicht zulassungsfähiges Auto stillgelegt wird. Damit kannst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Aber nicht alle Polizisten sind helle genug, den Unterschied zwischen einem Autotuner und einem arglosen Autokäufer, dem ein Konzern Schrott angedreht hat, zu erkennen. Deswegen evtl mit der Kripo vor Ort Rücksprache halten, Betrugsdezernat oder besser bei der Staatsanwaltschaft direkt die Anzeige einreichen. Die beauftragen dann die Kripo mit den Ermittlungen. Aufpassen, die beschlagnahmen.en das Auto dann evtl. Du kannst es dann VW in dem Moment nicht verkaufen. Die Polizei beauftragt dann einen Gutachter, rauszufinden, was an dem Auto nicht stimmt.

Eine Idee kommt mir gerade, du könntest denen von VW sagen, dass das Auto von der Polizei beschlagnahmt wurde und deswegen gerade der Kauf nicht läuft. Wäre interessant, was die dann machen.

Wenn man bei VW anruft, bitte nicht nach dem Leiter LA fragen sondern den Namen nennen und das Vorzimmer verlangen. Mir ist schon klar, dass VW den Privatkunden als Dreck ansieht mit dem sich die besseren Herrschaften nicht abgeben wollen, weil der ja so blöd ist, denen sein Geld zu bringen, um sich eine überteuerte Schrottmühle andrehen zu lassen.

Ah ok gut ja mein Auto hat noch einen Wert von 12500€ und sie haben mir als erstes angebot 17500€ angeboten ich denke da ist noch genug Luft nach oben

Da werdet ihr euch bei ca 25-28.000 einigen können, wenn der erste Wert der DAT-Wert ist. Mehr wird ohne Klage kaum kommen. Wenn das für dich passt, ist es ggf okay.

Ja ich hoffe das es 28000-30000€ wird von daher wird hoffentlich passen

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