Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Lt. VW war dies das letzte Angebot mehr war nicht zuholen.
Und 5000€ unter Kaufpreis ist ok wollte auch einen Schlussstrich ziehen. Ich kann auch auf ein 2. Auto nicht verzichten und das wäre ja gekommen Zwangsstilllegung. Und 1000€ Verlust im Jahr alles gut.
Zitat:
@Zuppi1 schrieb am 27. November 2019 um 12:08:06 Uhr:
Lt. VW war dies das letzte Angebot mehr war nicht zuholen.
Und 5000€ unter Kaufpreis ist ok wollte auch einen Schlussstrich ziehen. Ich kann auch auf ein 2. Auto nicht verzichten und das wäre ja gekommen Zwangsstilllegung. Und 1000€ Verlust im Jahr alles gut.
Dann mach das richtige und bau alles aus, was schnell ausbaubar ist und das Auto danach noch fahrtüchtig ist.
Habe ich auch gemacht.
Das Auto wurde nackt abgegeben. Die komplette Lederrückbank war weg, die hinteren Airbags wurden entnommen, Navi, Radar, die komplette Front, Heckstossstange, Xenon-Scheinwerfer, Rückleuchten, Kamera für den Spurhalteassistenten, Innenteile der Türen inklusive dem Motor, die kompletten Lautsprecher inklusive Verstärker unterm Fahrersitz, beide Aussenspiegel.
Da kriegt man locker noch 2000-3000€ raus.
Alles abgebaut und niemand hat gemeckert?
Mir wurde es anders gesagt.
Wie bekommt man das Auto dann zum VW Händler, auf dem Hänger?
Ich frag mich ob das noch jemand gemacht hat.
Unglaublich... Sinn und Zweck von 01C5 ist es ja, dass Vorserienteile die nicht dem Serienstand entsprechen vom Markt verschwinden. Wenn Du mir Deinen Radar bei z.B. bei eBay verkaufen würdest und dieser dann im Betrieb eine Fehlfunktion aufweist, dann fände ich das nicht so toll. Das ist weder rechtens noch mit dem Gewissen zu vereinbaren. Rückruf hin- oder her - Du bringst damit Unbeteiligte in Gefahr. Ganz miese Nummer.
Ähnliche Themen
Unglaublich ist auch, dass VW da mitgespielt hat. Ich habe nur die Originalfelgen behalten, aber das war abgesprochen.
Das sehe ich genauso wie Sharan7N-MME. Ich hatte darüber auch nachgedacht, hätte das aber auf „unkritische“ Teile wie Innenraumverkleidungen oder ähnliches begrenzt, Stoßfänger vielleicht auch noch.
Bei etwas sicherheitsrelevantem wie dem Radarsensor hört der Spaß auf jeden Fall auf.
Zitat:
@ArtieHeisenberg schrieb am 2. Dezember 2019 um 09:25:04 Uhr:
Zitat:
@Zuppi1 schrieb am 27. November 2019 um 12:08:06 Uhr:
Lt. VW war dies das letzte Angebot mehr war nicht zuholen.
Und 5000€ unter Kaufpreis ist ok wollte auch einen Schlussstrich ziehen. Ich kann auch auf ein 2. Auto nicht verzichten und das wäre ja gekommen Zwangsstilllegung. Und 1000€ Verlust im Jahr alles gut.Dann mach das richtige und bau alles aus, was schnell ausbaubar ist und das Auto danach noch fahrtüchtig ist.
1. Ist das sowas von illegal.
2. Erlischt durch Einbau der Teile in ein anderes Auto deren Betriebserlaubnis.
3. Haben die Teile ggf. keine E-Prüfnummer.
4. Sollte man dich anzeigen, wenn es tatsächlich so gemacht wurde deinerseits. ??
Leute, da schreibt einer dass er was ausgebaut hat und alle fallen über ihn her.
Was soll das?
Was wenn der Verwerter die Geschäfte macht?
Alles gut weil es niemand mit bekommt?
Zitat:
@fresslatte schrieb am 2. Dezember 2019 um 14:15:46 Uhr:
Zitat:
@ArtieHeisenberg schrieb am 2. Dezember 2019 um 09:25:04 Uhr:
Dann mach das richtige und bau alles aus, was schnell ausbaubar ist und das Auto danach noch fahrtüchtig ist.
1. Ist das sowas von illegal.
2. Erlischt durch Einbau der Teile in ein anderes Auto deren Betriebserlaubnis.
3. Haben die Teile ggf. keine E-Prüfnummer.
4. Sollte man dich anzeigen, wenn es tatsächlich so gemacht wurde deinerseits. ??
Dummes Geschwätz, nicht alles, was in dem Auto drin ist, ist illegal. Die Innenausstattung z.B. kann man 1:1 umbauen, evtl mit den Sidebags bisschen aufpassen. Audioanlage kannst komplett übernehmen, Räder kannst komplett übernehmen, sofern passend.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 2. Dezember 2019 um 18:02:43 Uhr:
Dummes Geschwätz, nicht alles, was in dem Auto drin ist, ist illegal. Die Innenausstattung z.B. kann man 1:1 umbauen, evtl mit den Sidebags bisschen aufpassen. Audioanlage kannst komplett übernehmen, Räder kannst komplett übernehmen, sofern passend.
Und woher weißt du, dass es nicht die Teile sind, die nicht dem Serienzustand entsprechen?
Hast du schon mal Probleme bekommen, weil du Schonbezüge über die Sitze gezogen hast? Die legen nämlich die Sidebags auch lahm. Felgen tragen eine Teilenummer, die kann man in den Freigaben nachsehen. Das was du semvst in dein Auto einbaust und nicht unmittelbar ABE-relevant ist, ist schlicht dein Problem.
Und wenn es so Dinge wie Felgen wären, hätte VW die dir getauscht. Das Problem liegt da, wo es keinen Sinn macht instandzusetzen, also tiefer im Fahrzeug, evtl sogar in der Struktur. Es kann sein, dass das Auto andere Festigkeiten hat, weil man das ruhiger haben wollte und dadurch stimmt das Verformungsverhalten nicht mehr. So Sachen sind viel eher das Problem.
Ich hatte mal einen ehenaligen Polizeipassat. Der war in der Karosse deutlich strammer wie der baujahrgleiche Vorgänger. Da saßen auch überall Verstärkungen. Trotz magerer Austattung war er 20Kg schwerer.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 2. Dezember 2019 um 18:02:43 Uhr:
Zitat:
@fresslatte schrieb am 2. Dezember 2019 um 14:15:46 Uhr:
1. Ist das sowas von illegal.
2. Erlischt durch Einbau der Teile in ein anderes Auto deren Betriebserlaubnis.
3. Haben die Teile ggf. keine E-Prüfnummer.
4. Sollte man dich anzeigen, wenn es tatsächlich so gemacht wurde deinerseits. ??Dummes Geschwätz, nicht alles, was in dem Auto drin ist, ist illegal. Die Innenausstattung z.B. kann man 1:1 umbauen, evtl mit den Sidebags bisschen aufpassen. Audioanlage kannst komplett übernehmen, Räder kannst komplett übernehmen, sofern passend.
Zitat:
„Mit seiner Entscheidung vom 25.9.2012 hast das OLG Hamm befunden, dass in Deutschland bestimmte Ersatzteile - vor allem aus den Bereichen Beleuchtung, Reifen und Sicherheitsgurte - nicht ohne Prüfzeichen verkauft werden dürfen (Az.: I-4 W 72/12). Selbst dann nicht, wenn im Angebot explizit darauf hingewiesen wird, dass die angebotenen Teile nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.“
Des Weiteren:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Fahrzeugteil ohne amtlich vorgeschriebenes und zugeteiltes Prüfzeichen zur Verwendung feilbietet, veräußert erwirbt oder verwendet.
(23 StVZO oder §69a StVZO)
Die Bußgelder hierfür reichen bis zu 5000€. Im Klartext: Nicht nur der Verkauf, sondern auch der Kauf, Einbau und Verwendung im Straßenverkehr ist verboten.
Bei den betroffenen Fahrzeugen könnte etwas nicht dem Serienzustand entsprechen.
Könnte aber auch sein dass es nicht so ist.
Vielleicht wurden bessere Teile verbaut.
In meinen Fall wurde das Auto hübsch gemacht Motorraum auslackiert und so weiter.
Und wenn hier jemand etwas falsch gemacht hat, dann war es VW.
Ich hätte jahrelang Zeit gehabt mir den Kopf abzufahren.
So im Nachfang braucht ihr mit so Dingen auch nicht mehr anfangen.