Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
So, nochmal kurzes Update von mir:
Ich habe letzte Woche Mi meinen Polo abgegeben und konnte am Freitag meinen Golf Highline R-Line in Empfang nehmen.
Für mich absolut gute Geschichte, fühle mich als hätte ich das Auto im Lotto gewonnen!
Ich hoffe die anderen verbliebenen kommen auch noch gut raus, ich drücke euch die Daumen!
Und von mir nochmal vielen Dank an alle in diesem Thread! Wenn ich mich micht schlau gemacht hätte, hätte ich womöglich sogar das erste Angebot angenommen! Also, DANKE!
https://www.autobild.de/.../...fuer-vorserien-fahrzeuge--16155701.html
VW Golf/Passat: Zwangsstilllegung für Vorserien-Fahrzeuge?
Hunderten Vorserien-VW droht Stilllegung — 11.12.2019
Das KBA zieht mehrere Hundert widerrechtlich verkaufte Vorserien-Volkswagen aus dem Verkehr. Grund sei "ein ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko". Diese Modelle sind betroffen!
Habe heute auch das Schreiben von der Stadtverwaltung bekommen." Aufforderung zur Mängelbeseitigung"
Mängel: Rückrufaktion des Herstellers laut Code 01C5.....
Habe meine Unterlagen, die schriftliche Ablehnungsbestätigung des angebotenen Rückkaufpreises von VW und eine schriftliche Erklärung der Anwaltskanzlei zu diesem Thema hingeschickt. Die Behörden wollen erst mal sehen ob man in Verhandlungen mit VW direkt oder über Anwälte ist. Das reicht erst einmal.
Welche Mängel sollten denn von Dir beseitigt werden? Hat die Stadtverwaltung das konkretisiert?
Ist ja echt lustig, einfach mal so zur Mängelbeseitigung aufzufordern, ohne die Mängel zu kennen 😁
Die kennt ja nicht mal VW 😉
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Jo, die Aufforderung an die Zulassungsstelle, die Mängel zu benennen, bringt die ins Schleudern. Die haben nämlich einen Formbrief genommen und der passt nicht. Aber interessant, dass die Zulassungsstelle den Schriftverkehr sehen will. Da könnte auf VW ein Klopper zu kommen. Wenn die nämlich denen unterstellen, nicht genug zur Beseitigung des unzulässigen Zustandes zu tun. Und die Bereitschaft nicht den geforderten Betrag zu zahlen kann sehr wohl in diese Richtung gehen. VW muss die Autos vom Markt nehmen, koste es was es wolle. Aber es zeigt auch, dass nicht jede Zulassungsstelle bereit ist den Büttel für VW zu spielen.
Zitat:
@wolfgangpauss schr ieb am 13. Dezember 2019 um 17:58:23 Uhr:
Jo, die Aufforderung an die Zulassungsstelle, die Mängel zu benennen, bringt die ins Schleudern. Die haben nämlich einen Formbrief genommen und der passt nicht. Aber interessant, dass die Zulassungsstelle den Schriftverkehr sehen will. Da könnte auf VW ein Klopper zu kommen. Wenn die nämlich denen unterstellen, nicht genug zur Beseitigung des unzulässigen Zustandes zu tun. Und die Bereitschaft nicht den geforderten Betrag zu zahlen kann sehr wohl in diese Richtung gehen. VW muss die Autos vom Markt nehmen, koste es was es wolle. Aber es zeigt auch, dass nicht jede Zulassungsstelle bereit ist den Büttel für VW zu spielen.
Wenn jemand den ehem. den Kaufpreis von 27.000 Euro plus Entschädigung für einen 9 Jahre alten Passat fordert, kann er nicht davon ausgehen, dass VW auf diese Forderung eingeht.
Koste es was es wolle macht VW offensichtlich nicht mit.
Und nein, die Zulassungsstellen unterstellen VW nix. Die wollen, oder konkret diese Zulassungsstelle, lediglich sehen, ob man in Verhandlungen mit VW direkt oder über Anwälte ist, so @MR. Sally.
Sie haben und nehmen damit keinerlei Einfluss auf die Zahlungsbereitschaft von VW. Dürfen Sie auch nicht...
Der Verkauf eines nicht zulassungsfähigen Fahrzeugs istvschlicht Betrug. Aus einer Straftat darf kein wirtschaftlicher Nutzen gezogen werden. Das ist ein unstrittiger Grundsatz.
Ne, das ist unstrittig. Die Rückabwicklung geht so durch. So weit bin ich schon.
Zitat:
@MichaelN schrieb am 13. Dezember 2019 um 22:31:47 Uhr:
Vorsicht, der Richter könnte auch entscheiden, dass es nur Fahrlässigkeit war.
Zitat:
@MichaelN schrieb am 13. Dezember 2019 um 22:31:47 Uhr:
Vorsicht, der Richter könnte auch entscheiden, dass es nur Fahrlässigkeit war.
Fahrlässig einen Verstoß gegen Zulassungsbestimmungen begehen und das jahrelang in größeren Stückzahlen. Träum weiter.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 15. Dezember 2019 um 15:56:04 Uhr:
Fahrlässig einen Verstoß gegen Zulassungsbestimmungen begehen und das jahrelang in größeren Stückzahlen. Träum weiter.
Stückzahlen die weniger als eine Wochenproduktion betragen...
weniger wie eine Tagesproduktion, wir wollen genau bleiben. Trotzdem ist klar, welche Bedingungen einzuhalten sind und das ist auch bei VW bekannt. Es wäre ja alles kein Problem gewesen, wenn man mit der vorgeschriebenen Sorgfalt dokumentiert hätte, was an den Autos für Teile verbaut wurden. So etwas ist keine einfache Fahrlässigkeit, das kann auch Organisationsversagen sein.
Träumt weiter, von wegen Organisationsversagen. Bei betroffenen ca. 5.000 Fahrzeugen mit einem angenommenen
mittleren Verkaufspreis von ca. 30.000.00 € kommen da schnell mal 150.000.0000,00 Mill. raus. Bei einem Rückkaufspreis von 50% sind das ca. 75.000.000,00€ Reingewinn. Reingewinn ist ja in diesem Fall der volle Verkaufspreis. Denn, ein verschrottetes Auto, was sie hätten machen müssen, hätte ja keinen einzigen € Gewinn gebracht. Also, bei aller Rechnerei hin oder her sind für VW gute 50.000.000,00 € extra drin. Wer da an einen Zufall glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Denkt auch an die Fahrzeuge die sie gar nicht mehr gefunden haben, die braucht man auch nicht mehr zurückkaufen. Auch 2. oder 3. Besitzer von diesen Fahrzeugen werden sehr kostengünstig, für VW, entschädigt. Allen trotzdem ein schönes Weihnachtsfest.
Mittlerer Verkaufspreis von ca. 30.000 Euro wäre aber nur der mittlere Umsatz und nicht der Gewinn pro Fahrzeug.
Deine Rechnung hinkt da sehr...
Das Auto hätte verschrottet werden müssen. Damit wäre der Ertrag 0,- gewesen. Und so haben die Geld gekriegt dafür. Da ist dann Umsatz = Gewinn.
@MrSally: Okay kein Organisationsversagen, sondern vorsätzlicher Betrug um Gewinne zu erzielen, sprich Habgier. Die Zahlen teile ich.