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Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW
Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:13

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

 

Gruß

NoGolf

MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.

2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.

3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.

4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.

5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte

VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?

Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€

VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.

Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.

VW: diese Woche

6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.

7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.

Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.

a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!

b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe

c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben

d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.

e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .

Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.

Ich: Deal

Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.

8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)

9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€

der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“

(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)

Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Damnson,

ein langes Vollzitat für einen kurzen Antwortsatz ist überflüssig.

Überflüssig sind in diesem Thread auch deine ständigen Kommentare gegen VW und gegen User, die bei VW bleiben.

am 10. März 2019 um 15:35

Ich glaub man kann sehr wohl seine Meinung kundtun.

Vor allem wenn ein User von zur Rechenschaft ziehen spricht und an im Gegenzug eine wieder ein Fahrzeug as diesem Konzern möchte.

In jedem andere Thread ist es kein Problem, wenn jemand etwas kritischer betrachtet, nur in Diesem wird man gleich gesteinigt.

Du bist nicht betroffen, Du fährst keinen VW.

Dein VW-Marken- und vor allem User-Bashing hat hier nichts zu suchen.

Also lasse die betroffenen User bitte hier einfach das machen, was sie für sich als richtig erachten.

Es geht dich schlicht nix an...

Zur Erinnerung:

https://www.motor-talk.de/.../...-wichtigsten-fakten-t6505192.html?...

am 10. März 2019 um 18:02

Keinen Stress, sollte kein Bashing sein sondern nur eine Frage. Mann Mann...

Zitat:

@ingoe1978 schrieb am 31. Januar 2019 um 20:24:58 Uhr:

Hallo Gemeinde.

Muss mich jetzt auch mal zu Wort melden. Hab auch den Brief am 06.12.2018 erhalten und am nächsten Tag die Hotline angerufen. Rückruf erfolgte dann erst am 30.01.2019 mit Info was das Auto laut DAT wert sei. Erstes Angebot lag dann 6000€ über DAT. Ich habe dann der Dame ( Frau M........) meinen Mindestpreis (18000€ über DAT) gesagt und Sie teilte mir mit, das Sie das nicht entscheiden kann. 2 Stunden später rief Sie mich an und sagte, der Deal steht. Heute hat mich sogar das Autohaus, wo die Übergabe stattfinden soll, schon kontaktiert. Genaue Daten gibt´s, wenn alles überstanden ist.

MFG INGO

Hallo.

So, ich habe am Freitag meinen Wagen abgegeben. Den VW - Händler hat der Wagen überhaupt nicht interessiert. Ich habe das Auto eingeparkt, Schlüssel und Fahrzeugpapiere übergeben, meine Kontodaten angegeben und das war's. Spätestens Dienstag ist das Geld auf meinem Konto.

MFG INGO

am 10. März 2019 um 18:56

@Damnson

Nein!!!!! Aber der mir entstandene Schaden wird dadurch ausgeglichen und mehr will ich nicht!

Sollte Vw aber nicht auf meine Forderungen eingehen, werde ich bis zum bitteren Ende klagen und vllt. dann eine Gerichtliche Entscheidung erzielen können, die auch anderen helfen kann!

am 10. März 2019 um 21:44

Ok viel Glück @Eeco1984

am 12. März 2019 um 16:12

Hi mal ne frage an euch alle, hat hier jemand sein Recht mit einem Anwalt schon versucht durchzusetzen? Weil es sieht so aus, das ich nicht den Betrag bekomme , den ich gefordert habe!!!!

@Eeco1984

Glaubst Du wirklich, dass eine Klage gegen VW innerhalb von wenigen Wochen zu einem Ergebnis kommt? Wenn Du "bis zum bitteren Ende Klagen willst, dann musst Du schon ein bisschen Zeit und Nerven mitbringen.

VW zwingt Dich auch nicht, Dein Auto zu verkaufen... Du kannst es auch behalten (mit der Gefahr, dass es evtl. irgendwann stillgelegt wird).

Ob es dann letztendlich Wert ist, sich diesen Strapazen vor Gericht auszusetzen, muss jeder für sich selbst entscheiden.

am 12. März 2019 um 16:57

@MacMaus: Mit Anwalt habe ich gemeint, ob jemand einen Brief mal an die schicken lassen hat, worauf die irgendwie reagiert haben oder so!!! Oder ob daraufhin vllt die geforderte Summe gezahlt wurde!!!!

Zitat:

@Eeco1984 schrieb am 12. März 2019 um 17:57:31 Uhr:

@MacMaus: Mit Anwalt habe ich gemeint, ob jemand einen Brief mal an die schicken lassen hat, worauf die irgendwie reagiert haben oder so!!! Oder ob daraufhin vllt die geforderte Summe gezahlt wurde!!!!

Hast du denn mit deinem Anwalt schon besprochen ob deine geforderte Summe gerechtfertigt ist? Hintergrund: ich habe vor dem Telefonat mit der Hotline, mit meinem Anwalt gesprochen und habe dann meine Vorstellung der Fachabteilung genannt(das wurde mir dann auch fast in der Höhe zugesichert)

am 12. März 2019 um 20:38

Hallo Gemeinde,

Nun möchte ich mich auch Mal zu dieser Rückrufaktion äußern.

Ich habe ein VW Touran 1.4 ecofuel (Erdgas) 150PS Erstzulassung 2010

Modell 2011 (1T3)

2015 wurde Rost an den Gastanks festgestellt. Kosten 3566€. Nach langem hin und her mit der Kulanz Abteilung von VW musste ich noch 584€ bezahlen.

2016 wurde ein Rückruf von VW gestartet da die Gastanks Rostanfällig waren.

Ich bekam meine Kosten aber nicht zurückerstattet.

Es explodierte ja auch ein Erdgas Touran an einer Tankstelle.

Gleich nach dem Erhalt des Rückruf-Schreibens 01C5 im Dezember habe ich mit VW Kontakt aufgenommen.

Im Januar bekam ich nun die ersten Rückkauf Angebote vom meiner Sachbearbeiterin genannt.

1. DAT Wert.

2. DAT +1.100€

3. DAT +3.000€

Habe alle Angebote abgelehnt und den vollen Kaufpreis incl. den Zinsen von der Finanzierung und den Eigenanteil vom Austausch der Gastanks 2015 gefordert.

Meine Sachbearbeiterin konnte das nicht entscheiden und gab es in die Fachabteilung weiter.

Im Februar kam dann die Antwort von der Fachabteilung.

4. DAT + 11.000€

Das Angebot liegt jetzt 11.000 € unter dem damaligen Kaufpreis.

Ich hatte nun 4 Wochen Zeit um mich zu entscheiden.Diese Frist läuft diese Woche aus. Die Sachbearbeiterin meinte aber es geht nicht mehr.

 

Wenn ich hier im Forum lese, dass einige viel mehr Geld für den Rückkauf geboten bekamen wie sie jemals für ihr Auto bezahlt haben ärgert mich mein letztes Angebot sehr.

Ich sitze (fahre ) quasi auf einem Pulverfass, da VW mir nicht garantieren kann, dass in der Gasanlage nur Serienteile verbaut sind. Was ist wenn in diesem Fahrzeug Vorserienteile in der Gasanlage verbaut sind?

Was passiert wenn ich das letzte Angebot nicht annehme? Hat damit jemand Erfahrung.

Rechtlichen Beistand habe ich mir schon seit Dezember 18 bei einem Anwalt im Schwarzwald geholt. Bis heute konnte der Anwalt noch keine rechtliche Empfehlung aussprechen.

Es scheint als laufen die juristischen Mühlen sehr sehr langsam. Vieleicht kann man mit dem Diesel-Skandal mehr Geld verdienen.

Hat vielleicht jemand Rechtliche Empfehlungen von Anwälten?

am 12. März 2019 um 21:28

Zitat:

@MacMaus schrieb am 12. März 2019 um 17:46:50 Uhr:

VW zwingt Dich auch nicht, Dein Auto zu verkaufen... Du kannst es auch behalten (mit der Gefahr, dass es evtl. irgendwann stillgelegt wird).

Das ist so nicht korrekt. Das KBA hat VW einen Zwangsrückruf aufgedrückt. VW hat die Entscheidungsfreiheit, zu entscheiden was sie tun. Zusätzlich wurden die Fahrzeuge (vom KBA) als potentiell gefährlich eingestuft.

VW hat nun die für VW meiner Meinung nach günstigste Variante, einen Rückkauf, gewählt: je älter das Fahrzeug, um so günstiger für VW, wenn DAT herangezogen wird. Und bei Abschluß kein Prozessrisiko mehr. Juristisch korrekt ist eine Rückabwicklung (Rückzahlung des Kaufpreises) aller Verträge in den Zustand, als wäre der Kauf nie zustande gekommen: je älter das Fahrzeug, um so schlechter für VW.

Da in dem Fall VW den Kaufpreis erhalten hat und damit Zinserträge erwirtschaften konnte, wird die ganze Sache noch mit 4% verzinst.

Daß eine Nutzung abgezogen werden könnte, da ist sich wohl selbst VW nicht sicher, wie die Landgerichte entscheiden könnten. Denn aus einer (möglichen) Straftat darf mann keinen Profit schlagen. Wie die letzten 2 Wochen zeigten, schlägt die Waage der Justitia gegen VW aus. All dieses gilt auch für eine zusätzliche Ausgleichszahlung.

VW drängt praktisch zum Rückkauf und setzt die Kunden mit Hinweis auf die Stilllegung unter Zeitdruck. Wer unterschrieben hat, ist aus dem Rennen und hat keine Chance mehr.

Bei Stilllegung würden dann wohl weitere Schadensersatzforderungen an VW herangetragen werden (meinerseits jedenfalls).

Schlecht für VW und anders als bei anderen Rückrufen ist, das es sich bei diesem Rückruf nicht um einen technischen Mangel sondern evtl um eine Straftat (inverkehrbringen eines Fahrzeugs ohne Typgenehmigung: EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) handelt. Das ganze noch in Verbindung mit einer dann gefälschten COC (arglistige Täuschung?).

Dies nenne ich Geldgierig seitens VW. Die damit verbundene Rückkaufaktion nenne ich dreist.

In meinem Fall hat VW inzwischen eine Großkanzlei beauftragt, diese wiederum eine kleinere mit der Prozessführung. Die Großkanzlei hat weiterhin direkt ein Angebot zur Aufnahme von Verhandlungen an meinen Anwalt gemacht. Also ein bischen Muffensausen hat VW wohl. Nach der letzten Sachfeststellung des BGH sehe ich einem Prozess ziemlich gelassen entgegen.

@scorpio_76:"Bis heute konnte der Anwalt noch keine rechtliche Empfehlung aussprechen."

Vielleicht ein Problem des gewählten Anwalts. Er sollte sich mit Vertragsrecht, Finanzrecht etc. auskennen. Und Erfahrung mit Prozessen gegen Konzerne und Banken haben (VW, Commerzbank etc).

am 15. März 2019 um 12:17

Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit geschrieben, dass ich ein "finales" Angebot über 60% des damaligen Kaufpreises (2.5 DAT) erhalten hatte. Ich bat die Mitarbeiterin um Bedenkzeit.....sie meinte ich könne mir Zeit lassen.

Ich habe die Rechtsanwaltskanzlei Gansel angeschrieben und könnte jetzt die Sache übergeben. Soll alles kostenfrei für mich sein und Gansel finanziert sich über einen Prozessfinanzierer und verpflichtet später VW die Kosten zu übernehmen.

Ist jemand hier schon den Weg gegangen...wie lange dauert das....hat schon jemand Erflog gehabt?

Ich bin interessiert an einem schnellen Vergleich und möchte nicht jahrelang auf eine Einigung warten.

Gruß und schönes Wochenende

Hallo Zusammen,

ich bin durch das suchen auf euch hier aufmerksam geworden. Leider habe ich genau das selbe Problem.

Ich habe im Oktober einen Golf 7 Gti gekauft und heute Post von VW bekommen. Das übliche Anschreiben das ich mich doch bitte melden soll usw. und sie doch mein Auto zurück kaufen möchten.

Warum wird das Auto nicht einfach bei VW durchgecheckt? Ich würde das Auto eigentlich gerne behalten...

und auch nicht für viel weniger wieder verkaufen zu mal der Wagen erst 48tkm runter hat.

Mich würde da auch interessieren ob da jemand Erfahrung mit einem Anwalt hat ?

Ich habe da heute bei VW angerufen eine Dame in der Hotline hat meine Daten aufgenommen und meinte das sich jemand nächste Woche melden würde.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

LG

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