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Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW
Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:13

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

 

Gruß

NoGolf

MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.

2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.

3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.

4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.

5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte

VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?

Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€

VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.

Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.

VW: diese Woche

6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.

7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.

Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.

a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!

b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe

c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben

d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.

e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .

Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.

Ich: Deal

Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.

8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)

9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€

der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“

(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)

Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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am 15. März 2019 um 20:02

Zitat:

wie heute erst Post bekommen mit der Rückrufaktion 01C5????

@Goettinger2019 schrieb am 15. März 2019 um 20:46:36 Uhr:

Hallo Zusammen,

ich bin durch das suchen auf euch hier aufmerksam geworden. Leider habe ich genau das selbe Problem.

Ich habe im Oktober einen Golf 7 Gti gekauft und heute Post von VW bekommen. Das übliche Anschreiben das ich mich doch bitte melden soll usw. und sie doch mein Auto zurück kaufen möchten.

Warum wird das Auto nicht einfach bei VW durchgecheckt? Ich würde das Auto eigentlich gerne behalten...

und auch nicht für viel weniger wieder verkaufen zu mal der Wagen erst 48tkm runter hat.

Mich würde da auch interessieren ob da jemand Erfahrung mit einem Anwalt hat ?

Ich habe da heute bei VW angerufen eine Dame in der Hotline hat meine Daten aufgenommen und meinte das sich jemand nächste Woche melden würde.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

LG

@Ellfrie ja heute kam das mit der Post.

LG

Zitat:

@Goettinger2019 schrieb am 15. März 2019 um 22:27:26 Uhr:

@Ellfrie ja heute kam das mit der Post.

LG

Ist das Schreiben datiert bzw. hat der Stempel auf dem Briefumschlag ein Datum? Wäre ja nix Neues, dass ein Brief auch Mal wochenlang durch die Republik rum irrt...

Hallo wir haben auch den Brief erst heute bekommen

Es handelt sich um einen phaeton aus 2012 mit 180tsd Kilometer mal sehn was sich ergibt . Gibt es jemand der schon zum tausch kam mit seinem phaeton was wurde da so erzielt ? Lg bin gespannt was nun kommt

Zitat:

@Touran01_2011 schrieb am 15. März 2019 um 13:17:22 Uhr:

Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit geschrieben, dass ich ein "finales" Angebot über 60% des damaligen Kaufpreises (2.5 DAT) erhalten hatte. Ich bat die Mitarbeiterin um Bedenkzeit.....sie meinte ich könne mir Zeit lassen.

Ich habe die Rechtsanwaltskanzlei Gansel angeschrieben und könnte jetzt die Sache übergeben. Soll alles kostenfrei für mich sein und Gansel finanziert sich über einen Prozessfinanzierer und verpflichtet später VW die Kosten zu übernehmen.

Ist jemand hier schon den Weg gegangen...wie lange dauert das....hat schon jemand Erflog gehabt?

Ich bin interessiert an einem schnellen Vergleich und möchte nicht jahrelang auf eine Einigung warten.

Gruß und schönes Wochenende

Warum Anwalt? Lass dir doch einfach das Angebot von VW kommen. Die sollen das schriftlich vorlegen. Dann liest du das durch. Stillhalteklauseln streichst du raus und schreib eine Vollstreckungsunterwerfungserklärung rein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von vier Wochen nach Abgabe des Fahrzeugs erfolgte. Wie so etwas aussieht und warum, das kann man hier nachverfolgen. Dann schickst du das denen zurück oder schreibst eine Mail, dass du diesen Paragrafen keinesfalls akzeptierst oder nur gegen ein Aufgeld in Höhe von 10.000,- € (alternativ Rückabwicklung ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung wegen strafbaren Inverkehrsbringens eines nicht der FZV entsprechenden Fahrzeugs und der Unmöglichkeit aus einer Straftat einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, zzgl 9% Zinsen wegen Eigenkapitalrendite von VW bei 10,8% lt. LG Offenburg). Zugleich forderst du sie auf, die Zahlungsklausel mit einer Vollstreckungsunterwerfung zu versehen, weil in Foren u.a. beim ADAC auch geschrieben wird, dass VW monatelang vereinbarungswidrig nicht zahlt. Sie möchten dir bitte den Vergleichsvorschlag unter Berücksichtigung der angeführten Punkte binnen 14 Tagen erneut zusenden. Und wenn das nicht in der angegebenen Frist, zzgl 3 Tage, kommt, dann teilst du denen kühl mit, dass du dich an dein Angebot nicht mehr gebunden fühlst. Sie möchten bitte ein neues, verbessertes Angebot unterbreiten. Immer schön höflich und verbindlich, die wollen was von dir und nicht du von denen.

Ich sags mal so, du kannst als Laie Forderungen stellen, die ein Anwalt nicht unbedingt stellen wird. Dir ist kein juristisches Wissen im Weg. Ein Kaufmann oder erfahrener Vertriebler ist da weitaus besser, wie ein Jurist. Wobei das eine, das andere nicht ausschließt. Wir haben hier mit einem Randbereich des Vertragsrechts zu tun, mit dem leider nur wenige Juristen wirklich Erfahrung haben. Rückabwicklung ist immer so eine Sache mit Hängen und Würgen und Vereinbarungen.

am 15. März 2019 um 22:57

Geht jetzt die 2.Welle los? Dann gebe ich Euch einen Tipp....lest Euch die hier genannten Abläufe und Deals durch. Lasst Euch nicht mit nen Appel und nen Ei abspeisen.

@toto87

Wann hast du den Wagen gekauft?

Zitat:

@toto87 schrieb am 15. März 2019 um 23:51:48 Uhr:

Hallo wir haben auch den Brief erst heute bekommen

Es handelt sich um einen phaeton aus 2012 mit 180tsd Kilometer mal sehn was sich ergibt . Gibt es jemand der schon zum tausch kam mit seinem phaeton was wurde da so erzielt ? Lg bin gespannt was nun kommt

Hier der Beitrag eines betroffenen Phaetonfahrers. Dieses Angebot hat er angenommen:

https://www.motor-talk.de/.../...-wichtigsten-fakten-t6505192.html?...

 

Zitat:

@Lenny84 schrieb am 16. März 2019 um 06:44:46 Uhr:

@toto87

Wann hast du den Wagen gekauft?

Also ich habe den Wagen 2016 gekauft mit knapp 100tsd Kilometer und denke es sollte zumindest der Kaufpreis herausspringen wir haben das adr Ventil und diverse kleinere Blessuren erledigen lassen

Deshalb habe ich ja zur Orientierung für dich den Beitrag von Fleiger42 verlinkt.

Und hier noch einer, von mondi94:

https://www.motor-talk.de/.../...-wichtigsten-fakten-t6505192.html?...

Anscheinend geht jetzt die Nächste Welle los.

Was laut VW eigentlich schon alles in der letzten November Woche bzw. ersten Dezember Woche 2018 erledigt sein sollte... Zumindest alle Betroffenen ein Brief erhalten haben.

Die wissen alle nicht was sie tun.

Gruß Alex

Wenn das wirklich eine zweite Welle sein sollte, wären noch mehr Fahrzeuge betroffen, als von VW bisher öffentlich zugegeben.

Das würde dann meine anfängliche Vermutung bestätigen:

https://www.motor-talk.de/.../...-wichtigsten-fakten-t6505192.html?...

Ich wünsche mir aber, dass das so nicht eintrifft und auf Einzelfälle beschränkt bleibt.

LG

Udo

An die, welche bereits den Rückkauf abgewickelt haben, musstet ihr eine Erklärung bezüglich Abgeltung von Ansprüchen unterschreiben und wenn ja zu welchem Zeitpunkt?

am 16. März 2019 um 12:08

Zitat:

@blunote85 schrieb am 16. März 2019 um 12:56:35 Uhr:

An die, welche bereits den Rückkauf abgewickelt haben, musstet ihr eine Erklärung bezüglich Abgeltung von Ansprüchen unterschreiben und wenn ja zu welchem Zeitpunkt?

Hat man mir vorgelegt, aber auf Rückfrage musste sie nicht unterschrieben werden. Natürlich ganz am Ende, als alles klar war, obwohl ich vor meiner Zusage mehrfach nachgefragt habe.

Zitat:

@blunote85 schrieb am 16. März 2019 um 12:56:35 Uhr:

An die, welche bereits den Rückkauf abgewickelt haben, musstet ihr eine Erklärung bezüglich Abgeltung von Ansprüchen unterschreiben und wenn ja zu welchem Zeitpunkt?

Ich musste diesbezüglich nichts unterschreiben.

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