Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 14. Februar 2019 um 21:25:14 Uhr:
Schweigeerklärung kostet Aufgeld. Da muss VW eben noch ein paar Scheine obendrauf legen.Immer dran denken, VW will euer Auto kaufen, nicht ihr wollt das Auto an VW verkaufen. Und die Drohung mit der Stilllegung, die läuft ins Leere. Da verlangt man einfach, dass bewiesen wird, was da unsicher ist am Auto. Das trifft dann zwar das Straßenverkehrsamt, aber auch die werden ungeduldig, wenn sie unvollständige Infos kriegen. Ggf muss man eben beim Verwaltungsgericht klagen gegen die Stilllegungsverfügung. Immer klar, die müssen beweisen, dass an deinem Auto was nicht stimmt.
Zunächst möchte ich einmal fragen, ob Du zu den Betroffenen gehörst oder ob Du nur ,von höherer Warte aus, uns mehr oder minder kluge Ratschläge erteilen möchtest?
Ich bin nicht betroffen, habe das Thema mit einer Stilllegung, aber schon mal durchziehen müssen. Dabei war das ein normaler Passat, völlig normal ohne jede Änderung oder Modifikation, auch nicht aufgemotzt. Nur ein Nachbar, der mit der halben Straße im Streit lag.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 14. Februar 2019 um 23:02:41 Uhr:
Ich bin nicht betroffen, habe das Thema mit einer Stilllegung, aber schon mal durchziehen müssen. Dabei war das ein normaler Passat, völlig normal ohne jede Änderung oder Modifikation, auch nicht aufgemotzt. Nur ein Nachbar, der mit der halben Straße im Streit lag.
Nun, wenn Du die Überschrift des Threads liest, wirst Du heraus finden, daß dieser Thread nur für die Betroffenen geschaffen wurde und von einer Stilllegung ist zudem bis jetzt keiner betroffen. Ergo, wir benötigen Belehrungen in dieser Hinsicht nicht, aber es wird sicherlich andere Treads geben wo Du deine Erfahrungen gerne mitteilen kannst. Auch Deinen Hinweis, bzgl. der Schweigeerklärung, brauchen wir hier nicht, da er nicht zielführend ist. Egal, welche Erfahrungen Du mit Deinem Nachbarn gemacht hast.
Ähnliche Themen
Zitat:
@xy_zielgruppe schrieb am 14. Februar 2019 um 23:19:26 Uhr:
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 14. Februar 2019 um 23:02:41 Uhr:
Ich bin nicht betroffen, habe das Thema mit einer Stilllegung, aber schon mal durchziehen müssen. Dabei war das ein normaler Passat, völlig normal ohne jede Änderung oder Modifikation, auch nicht aufgemotzt. Nur ein Nachbar, der mit der halben Straße im Streit lag.Nun, wenn Du die Überschrift des Threads liest, wirst Du heraus finden, daß dieser Thread nur für die Betroffenen geschaffen wurde...
Das ist die Überschrift des Threads:
"Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten"
Also ich lese da aber nun mal gar nix von dem heraus, was Du da stramm behauptest.
Hallo zusammen,
hier mein Fall…
Betroffenes Auto : Scirocco 1.4 TSI (160PS) mit Vollausstattung
EZ: 07/2010
Kaufdatum: 09/2011 mit Km Stand: 6000 km
Kaufpreis: 25000 EUR
Verkäufer: VW
Km Stand heute : 165.000 km
Wie viele andere Betroffenen, Anfang Dezember Brief erhalten und nach 6 Wochen erster Anruf. Alles super lieb und super nett… ihr kennt das ja bereits.
Mit dem ersten Anruf zwei Angebote;
Erstes Angebot: 7200 EUR (DAT wert)
Zweites Angebot 10800 EUR
Alle beide abgelehnt!
Am nächsten Tag, zweiter Anruf
Drittes Angebot : 14400 EUR (DAT x 2)
Angebot angelehnt!
Meine Forderung war (was man so aus dem gesamten Thread so gelesen hat und bestätigt bekommen hat) Kaufpreis + Zinsen. Wobei mit dem Kaufpreis wäre ich zufrieden. Ich hatte Hoffnung!
3 Wochen später dritter Anruf
Viertes Angebot: 16900 EUR
Angeblich allerletztes Angebot von VWeh. Es gibt nichts mehr zu verhandeln. Entweder zusagen oder ablehnen. Im Falle einer Ablehnung, wurde mir mitgeteilt das ich ein Schreiben erhalten werde, das zuletzt genannte Angebot abgelehnt zu haben. Danach ist es vorbei… bzw. keine Ahnung was in dem Schreiben steht oder wie es dann weiter geht.
Ich habe weder zugesagt, noch abgelehnt. Meinte Ich werde mir es überlegen und mich rechtlich beraten.
Sie meinten zudem auch das die Angebote sich auf die Fahrleistung beziehen was mir ja völlig unlogisch vorkommt. Die Autos werden verschrottet. Es spielt doch hinten raus keine Rolle ob das Auto nach ca. 9 Jahren 10k oder 100k km drauf hat. Na ja wie auch immer…
Meine Fragen an euch;
Findet ihr das Angebot angemessen?
Hat jemand schon mal abgelehnt und solch ein Schreiben erhalten?
Irgendwelche Vorschläge wie ich hier vorgehen sollte?
Danke
Ich finde das Angebot in diesen Fall angemessen. Du hattes einen hohen nutzen an den Fahrzeug bis dato. Und das weiss Volkswagen auch deswegen fragen sie die Kilometer auch bei den Telefonaten ab.
Diesen Rückruf muss man von Fall zu Fall betrachten. Kaufpreis zurück oder das 2,5 fache von DAT wird nicht immer drin sein. Mann kann immer nur versuchen das bestmögliche rauszuholen.
Oder man geht den rechtsweg aber ob das unterm strich der angenehmere weg ist weis auch keiner. Weil so ein fall kann lang dauern und deswegen gab es da bis jetzt auch noch kein ergebniss. Ist alles spekulation.
Also ich finde das Angebot von VW auch fair. Letztendlich bist Du in 7,5 Jahren 160.000km mit dem Fahrzeug gefahren... und das für ca. 8000 Euro Wertverlust. Billiger hättest Du woanders kein Auto für die Nutzungsdauer und Fahrleistung bekommen.
Die Vorstellung ist sicher schön, dass man übertrieben gesagt sein Schrottauto gegen einen Neuwagen austauscht, aber man sollte mit seinen Forderungen realistisch bleiben.
Ich finde der ursprünglichen KP muß drin sein für jeden.
Seit 2016 ist das bekannt bei VW Du bist noch 2 Jahre gefahren seit dem.
Wenn Dein Auto nicht eine der Schrottschüsseln ist, die nicht reparierte Unfallschäden usw haben würde ich per Anwalt auf den KP gehen.
Nur, weil du mehr fährt als andere hast Du ja trotzdem ein nicht "straßentaugliches" Fahrzeug gefahren und das nicht durch Deine Schuld.
Ob 7 Jahre oder 2 wie ich finde ich da unerheblich.
Zitat:
@Hennig32 schrieb am 14. Februar 2019 um 21:38:57 Uhr:
Zitat:
@Phantom666777 schrieb am 14. Februar 2019 um 20:12:09 Uhr:
Ja sorry das ich so angreifen wirke ich Verlange kein Neuwagen Preis den der wehre 148.000.Es ist mir klar das etwas Verlust zu kommt, aber nicht die ganze Summe was ich investiert habe
PS habe ein Termin beim Anwalt morgen bin auch seit Wochen mit ihm im Gespräch. Habe seit Wochen Beweise gesammelt
Habe auch mit einige Anwälte gesprochen und jeder hat mir geraten das ich mich wenn möglich ohne Anwalt mit VW einigen soll. Weil wenn es zur Stilllegung kommen sollte steht dir laut Gesetzeslage nur der aktuelle Zeitwert zu, der von einem Gutachter ermittelt wird. Dazu kommt noch das sich diese Prozedur sehr lange hinziehen kann. Dann hast du ein Fahrzeug aufm Hof stehen welches nicht im Strassenverkehr bewegt werden darf und es auch nicht verkaufen kannst.
Die Stilllegung ist eine Folge von Gesetzesverstößen und Straftaten seitens VW und somit ganz andere Voraussetzungen als eine normale Stilllegung wg. Sachmangel. VW ist sich da wohl nicht so sicher. Wenn dem nicht so wäre, würde VW von sich aus nicht schon einige bessere Angebote machen, sondern bei DAT Level bleiben.
Zitat:
@MacMaus schrieb am 15. Februar 2019 um 09:27:54 Uhr:
Also ich finde das Angebot von VW auch fair. Letztendlich bist Du in 7,5 Jahren 160.000km mit dem Fahrzeug gefahren... und das für ca. 8000 Euro Wertverlust. Billiger hättest Du woanders kein Auto für die Nutzungsdauer und Fahrleistung bekommen.
Die Vorstellung ist sicher schön, dass man übertrieben gesagt sein Schrottauto gegen einen Neuwagen austauscht, aber man sollte mit seinen Forderungen realistisch bleiben.
Ja, ein Auto das er NIE hätte fahren dürfen.
Die Sache ist die, wenn VW nicht mehr bietet scheinen sie sich auch sicher zusein das auch für sie der Rechtwegs der bessere ist.
Volkswagen hat sich über sie gesamten rechtlichen Konsequenzen schon informiert bevor wie überhaupt Briefe bekommen haben. Die haben da gut bezahlte Anwälte sitzen die sich um sowas kümmern und sich damit sehr gut auskennen.
Touran:
Bj2010, Modell 2011
28000€ - gekauft 2011 -3000km
Gelaufen ca. 165000
Erstes Angebot von VW:
5000€ Dat -10000€
Zweites Angebot:
15000€
Drittes Angebot:
165000€
Wenn ich das nicht annehme, würden sie mir das schriftlich bestätigen.
Tja, soll mal drüber nachdenken.
Mein Angebot war:
Ich kaufe ein Neues Auto und VW erstattet mir meinen damaligen Kaufpreis, wurde angelehnt.
So werden wir nicht zusammenkommen!
Hab das ganze einem Anwalt übergeben.
Jeder muss seine persönliche Schmerzgrenze klären und danach handeln.
Allen viel Erfolg, gute Nerven und lasst Euch nicht verunsichern.
"inhaltlich bearbeitet!"
Zitat:
@Tauchstation schrieb am 15. Februar 2019 um 10:32:03 Uhr:
Touran:
Bj2010, Modell 2011
28000€ - gekauft 2011 -3000kmErstes Angebot von VW:
5000€ Dat -10000€
Zweites Angebot:
15000€
Drittes Angebot:
16500€
Wie viele km hat der Touran jetzt gelaufen?
Das ist also das „neue Vorgehen“. Inklusive Meldung ans KBA.
Ich bekomme heute mein drittes Angebot und das wird ähnlich aussehen.
Schwanke sehr zwischen annehmen und Haken dran und das ganze anwaltlich weiter zu verfolgen. Im Grunde habe ich außer der psychischen Belastung keinen Druck, habe was zu fahren usw, aber diese ungelöste Kiste nervt schon.