Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@philipprosenfeld schrieb am 14. Februar 2019 um 13:10:59 Uhr:


Ich bin jetzt endlich kurz vor Abschluss. Nun steht mir mein Autohaus im Weg, ich soll meinen Wagen dort abgeben und die wollen mir eine Quittung ausstellen. Dann soll es Verschrottet werden und erst danach soll ich das Geld bekommen. Nur müssten die mir doch mMn das Geld dann geben, wenn ich Ihnen mein Auto überreiche!? Denn ab dem Zeitpunkt ist VW für den weiteren Werdegang zuständig. Was will ich mit einer Quittung, wenn mein Auto nicht mehr da ist und ich kein Geld für ein anderes bekomme!? Wenn die sich dann wieder soviel Zeit nehmen, wie bisher... Wie lief das bei euch? Auto abgegeben und Zug um Zug das vereinbarte Geld bekommen oder? Ps.: das Geld seitens VW AG ist schon beim Autohaus, daran kann es also nicht liegen.

Ich würde an Deiner Stelle nochmal bei VW anrufen und Dich darüber beschweren, das der Händler das Geld nicht rausrücken will. Du verkaufst deinen Wagen an VW, was die dann damit machen, kann Dir egal sein. Ist der Händler vielleicht etwas klamm? Dann erst recht aufpassen. Geht der zwischenzeitlich pleite, siehst Du keinen Pfennig mehr und das Auto ist auch weg.

Zitat:

@Phantom666777 schrieb am 14. Februar 2019 um 14:18:41 Uhr:


Und Ich habe so viel Inwestiert ihn mein Auto was ich nie verkaufen wollte und an meinen Sohn irgend wann weiter geben, wen es so weit wehre

Wie unrealistisch ist das denn? Ich hätte mich bedankt, wenn mein Vater mir seinen tiefergelegten Jetta mit Schafffellüberzug geschenkt hätte. Schon mal dran gedacht, das sich Geschmäcker mit der Zeit ändern? Der Jung steigt in seinen Tesla und lacht sich tot.

Geh mal zum Anwalt und lass Dich beraten, ob Deine Forderung so von jedem Gericht locker durchgewunken wird. Ich habe da meine Zweifel.

Zitat:

@MichaelN schrieb am 14. Februar 2019 um 18:10:58 Uhr:



Zitat:

@Phantom666777 schrieb am 14. Februar 2019 um 14:18:41 Uhr:


Und Ich habe so viel Inwestiert ihn mein Auto was ich nie verkaufen wollte und an meinen Sohn irgend wann weiter geben, wen es so weit wehre

Wie unrealistisch ist das denn? Ich hätte mich bedankt, wenn mein Vater mir seinen tiefergelegten Jetta mit Schafffellüberzug geschenkt hätte. Schon mal dran gedacht, das sich Geschmäcker mit der Zeit ändern? Der Jung steigt in seinen Tesla und lacht sich tot.

Geh mal zum Anwalt und lass Dich beraten, ob Deine Forderung so von jedem Gericht locker durchgewunken wird. Ich habe da meine Zweifel.

Es were in 5 Jahren und er mag das auto und ist immer mit mir dabei was um das auto geht

Solange hier keiner seinen richtigen namen mit geburtsdatum angibt wissen sie sowieso nicht wer hier wer ist. Bzw. Müssen dir das nachweisen

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Ich möchte ja Niemanden angreifen, auch ich habe einiges ins Auto investiert.

Aber man muss auch mal real bleiben. Wenn ich z.B. vor 3 Jahren für 4.000€ eine Klappenanlage gekauft habe, kann ich nicht erwarten das ich die von VW gezahlt bekomme, nur weil ich meine: "hätte ich mit wissen des Rückrufes nie getan..."

Wenn man das Auto gegen eine Wand fährt oder sonst was... interessiert niemanden was da für ein Auspuff oder neue Lackierung war. Selbst die Versicherung wird sich da wie VW querstellen. Da sagt niemand: ach die schönen 20 Zoller... hier haste nochmal 3.00€ extra dafür.

Was ich aber will: die letzte Rechnung über Reparaturen vor 3 Monaten wenigstens ansatzweise zurück. Denn diese ist nun ja quasi unnütz gewesen und belaufen sich auf mehrere tausend Euro durch Neuteile. Das sehe ich als Werterhaltung an. Zumindest etwas Werterhaltung. Aber Tuning ist doch schon immer eine Eigene Sache gewesen. Das war schon immer rausgeworfenes Geld. Das muss es einem einfach wert sein oder eben nicht.

Tuning ist immer eine Grenze... die einen würden für den Wagen mehr zahlen und andere würden den nie nehmen weil: naja der ist ja nicht Serie.

Zitat:

@tommzz schrieb am 14. Februar 2019 um 18:32:02 Uhr:


Ich möchte ja Niemanden angreifen, auch ich habe einiges ins Auto investiert.

Aber man muss auch mal real bleiben. Wenn ich z.B. vor 3 Jahren für 4.000€ eine Klappenanlage gekauft habe, kann ich nicht erwarten das ich die von VW gezahlt bekomme, nur weil ich meine: "hätte ich mit wissen des Rückrufes nie getan..."

Wenn man das Auto gegen eine Wand fährt oder sonst was... interessiert niemanden was da für ein Auspuff oder neue Lackierung war. Selbst die Versicherung wird sich da wie VW querstellen. Da sagt niemand: ach die schönen 20 Zoller... hier haste nochmal 3.00€ extra dafür.

Was ich aber will: die letzte Rechnung über Reparaturen vor 3 Monaten wenigstens ansatzweise zurück. Denn diese ist nun ja quasi unnütz gewesen und belaufen sich auf mehrere tausend Euro durch Neuteile. Das sehe ich als Werterhaltung an. Zumindest etwas Werterhaltung. Aber Tuning ist doch schon immer eine Eigene Sache gewesen. Das war schon immer rausgeworfenes Geld. Das muss es einem einfach wert sein oder eben nicht.

Tuning ist immer eine Grenze... die einen würden für den Wagen mehr zahlen und andere würden den nie nehmen weil: naja der ist ja nicht Serie.

Ja.... genauso so ist es.

Der eine hat 2000€ investiert und bekommt die von VW aber wenn einer 15-20000 investiestiert wird vw das nicht zahlen. Macht niemand.

@tommzz dafür giebt es eine vollkasko wen man das Auto gegen die Wand fährt, und mit den Angaben bei der Versicherung was noch zusätzlich versichert ist. Dafür zahlt man auch mehr VERSICHERUNG

Also von meiner Seite hab ich alles richtig gemacht, es ist kein Tuning was vor Jahren gemacht wurde wie du sagst. Die lackierung war vor 1 Jahr

Das Auto ist keine Bastel Budde
Das auto hab ich original bei behalten nur die Bentley Felgen kämmen dazu

Ich habe das Auto vesucht zu schützen Unterboden konsavierung Motor überholen lassen usw

Habe mich grade aufgeregt sorry.
Anstatt zu helfen werden gleich Theorien aufgestellt Tuning usw ich habe um hilfe gebeten vielleicht habe ich hier was überlesen und dann kommt sowas

PS wen ich das Auto gegen die Wand fahre habe ich mein geld doch jetzt wehre es Betrug wie der Betrug von Vw

Zitat:

@Phantom666777 schrieb am 14. Februar 2019 um 19:38:59 Uhr:


ich hab um hilfe geben vieleicht habe ich hier was überlesen

Ja, hast Du. Aber vielleicht sollte ich auf Rechtschreibregeln verzcihtne, damit es leichter lesbar ist...

Zitat:

Geh mal zum Anwalt und lass Dich beraten, ob Deine Forderung so von jedem Gericht locker durchgewunken wird. Ich habe da meine Zweifel.

Hast selber Fehler mein Gott echt ich habe schnell geschrieben

Zitat:

@Phantom666777 schrieb am 14. Februar 2019 um 19:38:59 Uhr:


@tommzz dafür giebt es eine vollkasko wen man das Auto gegen die Wand fährt, und mit den Angaben bei der Versicherung was noch zusätzlich versichert ist. Dafür zahlt man auch mehr VERSICHERUNG

Allso von meiner Seite hab ich alles richtig gemacht, es ist kein Tuning was vor Jahren gemacht wurde wie du sagst. Die lackierung war vor 1 Jahr

Das Auto ist keine Bastel Budde
Das auto hab ich original bei behalten nur die Bentley Felgen kämmen dazu

Ich habe das Auto vesucht zu schützen unterboden konsavierung Motor überholen lassen usw

Habe mich grade aufgeregt sorry.

Was ne Versicherung regelt ist mir klar. Ich zahle ebenfalls Vollkasko und das nicht gerade wenig. Wenn ich aber nun noch Anfange Felgen oder Anbauteile extra zu versichern, dann muss ich das Auto in ein Museum stellen. Würde ich es weiterhin fahren, empfände ich es als fahrlässig.

Bastelbude habe ich deinen nicht genannt. Ich redete von Tuning. Was du daraus ziehst ist dann deine Ansicht. Zudem war es eher allgemein gemeint.

Unterbodenschutz usw.. Das mag für Dich schützen sein. Aber jeder normale Besuch einer Werkstatt ist ebenfalls ein Werterhalt. Wir haben den "Nutzfahrzeughalter“ also nichts voraus.

Ich selber lasse den Wagen jedes Jahr mit ceramic versiegeln.
Der hat noch nie eine Waschanlage gesehen usw... alle 6 Monate Innenreinigung plus Lederpflege und selbst die lasse ich mit ceramic versiegeln. Dennoch kann ich die Sitze nicht als Auslieferungs-Neuwertig ansehen.
Aber das ist wie gesagt für mich. Ich kann VW dennoch nicht sagen ich will mehr als Neuwagenwert oder mehr als ich bezahlt habe nur weil ich nachweisen könnte was ich alles habe machen lassen. Auch wenn ich alle Rechnungen die den Wagen betreffen habe. Es ist und bleibt ein Genutztes Objekt/Gebrauchsgegenstand.

Du kauft auch kein gebrauchtes Haus für den Wert des Neubaus. So ist das mit den Autos auch.
Sobald mehr als der Preis geboten wurde, den Du damals gezahlt hast, ist doch alles top!

Wir sind hier nicht in den USA.

Ich verstehe deine Aufregung. Die hatte ich anfangs auch.
Aber wie gesagt, bekomme ich mehr raus als ich mal zahlte oder bekomme ein gutes Angebot für einen Neuwagen/gebrauchten..: dann muss ich einfach sagen: ist fair.

Wenn Du hart auf hart willst, dann musst Du es per Anwalt regeln lassen und gut ist. Aber das kann sich über Jahre ziehen.

Da wir da aber beide anderer Ansicht sind, lasse ich es nun mal beruhen. Jeder ist nun seine Meinung los geworden.
Viel Erfolg Dir beim verhandeln.

Na ja Schweigeerklärung würde ich per se nie unterschreiben.
Ist ja klar das, dass es nicht ok ist hier Namen zu nennen von den Mitarbeitern innen der HL.
Das haben die Moderaten ja zum Glück unterbunden auch.
Alles andere ist ein Unding.
Ja leben wir im PutinReich???
Ich denke an den Fall von Frau Anath Sieff.
Sie hat sich die Maulfessel nicht anlegen lassen und hat erfolgreich geklagt gegen VW.
Sie sollte,
nicht mal mit engen Freunden und der Familie, über ihren Deal, damals Diesel, sprechen, da frage ich mich in welchem Land wir leben.
Na ja sie hat sich nicht einschüchtern lassen und das zu Recht.

Ja sorry das ich so angreifen wirke ich Verlange kein Neuwagen Preis den der wehre 148.000.

Es ist mir klar das etwas Verlust zu kommt, aber nicht die ganze Summe was ich investiert habe

PS habe ein Termin beim Anwalt morgen bin auch seit Wochen mit ihm im Gespräch. Habe seit Wochen Beweise gesammelt

Zitat:

@CAhlen schrieb am 14. Februar 2019 um 16:46:06 Uhr:



Zitat:

@schnurok schrieb am 14. Februar 2019 um 16:07:09 Uhr:


So, ich glaube ich gebe noch eine Sache preis, die ich erfahren habe. VW schickt neuerdings eine Schweigeerklärung, die vor dem Abschluss unterschrieben werden muss. Es wird wohl demnächst dazu kommen, dass keine Details mehr zur Verhandlung hier genannt werden. Finde ich schade... Allen Betroffenen noch viel Durchhaltevermögen...

Ich denke mal alle zuvor veröffentlichten Infos sind davon ausgenommen ? Oder wollen die einem dann den Deal verhageln?

Das zu unterzeichnende Schreiben gilt Rückwirkend.
Aber Rücksprache mit der Hotline sollte man hier halten, um sich einig zu werden.
Bei mir war es so.

Schweigeerklärung kostet Aufgeld. Da muss VW eben noch ein paar Scheine obendrauf legen.

Immer dran denken, VW will euer Auto kaufen, nicht ihr wollt das Auto an VW verkaufen. Und die Drohung mit der Stilllegung, die läuft ins Leere. Da verlangt man einfach, dass bewiesen wird, was da unsicher ist am Auto. Das trifft dann zwar das Straßenverkehrsamt, aber auch die werden ungeduldig, wenn sie unvollständige Infos kriegen. Ggf muss man eben beim Verwaltungsgericht klagen gegen die Stilllegungsverfügung. Immer klar, die müssen beweisen, dass an deinem Auto was nicht stimmt.

Zitat:

@Phantom666777 schrieb am 14. Februar 2019 um 20:12:09 Uhr:


Ja sorry das ich so angreifen wirke ich Verlange kein Neuwagen Preis den der wehre 148.000.

Es ist mir klar das etwas Verlust zu kommt, aber nicht die ganze Summe was ich investiert habe

PS habe ein Termin beim Anwalt morgen bin auch seit Wochen mit ihm im Gespräch. Habe seit Wochen Beweise gesammelt

Habe auch mit einige Anwälte gesprochen und jeder hat mir geraten das ich mich wenn möglich ohne Anwalt mit VW einigen soll. Weil wenn es zur Stilllegung kommen sollte steht dir laut Gesetzeslage nur der aktuelle Zeitwert zu, der von einem Gutachter ermittelt wird. Dazu kommt noch das sich diese Prozedur sehr lange hinziehen kann. Dann hast du ein Fahrzeug aufm Hof stehen welches nicht im Strassenverkehr bewegt werden darf und es auch nicht verkaufen kannst.

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