Sammelthread: VW Abgasskandal - Erfahrungen -NACH- dem Softwareupdate
Liebe Schummeldieselfahrer,
Laut Pressemeldungen sollen ja bereits die ersten Rückrufbriefe rausgegangen sein.
Daher würde hier gerne schoneinmal einen Thread eröffnen, in dem Alle ihre Erfahrungen mit einem bereits durchgeführten Softwareupdate schildern können:
Gibt es Leistungseinbußen?
Änderungen in der Fahrdynamik?
Veränderter Verbrauch?
Sonstige Probleme nach Update?
Bitte um rege Teilnahme!
Danke und Gute Fahrt!
Beste Antwort im Thema
Vielleicht sollte man die Veränderungen und deren Folgen für die Motoren einmal auflisten.
Mein wirklich ehrlicher Werkstattmeister aus einer Vertragswerkstatt erklärte es mir so:
Vorher waren die Motoren auf einen bauteilschonenden möglichst geringen Rußausstoß, geringen Verbrauch und damit einhergehende geringe CO2-Emissionen im Alltagsbetrieb ausgelegt.
Dies wurde durch eine "heiße" Verbrennung eines mageren Gemisches aus Luft und Diesel, sowie ohne nennenswerte Nacheinspritzung und möglichst geringer "AGR-Rate" (AGR-Ventil nur in bestimmten Betriebszuständen nur so minimal wie absolut nötig geöffnet, sonst geschlossen) realisiert.
So sollten die Motoren langlebig, sparsam und trotzdem leistungsstark sein.
Im "Prüfstandmodus" für den völlig unrealistischen und von fast keinem Fahrer zu realisierenden NEFZ-Betrieb sahen die Werte anders aus.
Möglichst "kalte Verbrennung" bei sehr fettem Gemisch (dadurch sehr viel Ruß), hohe Nacheinspritzung von Dieselkraftstoff zur Abgaskühlung, extrem hohe AGR-Rate (AGR-Ventil dauerhaft offen) und dadurch entsprechende Rußbelastung aller betroffenen Teile.
Das war nicht weiter schlimm, weil der Motor diesen Modus ja nur in einem Test 20-25 Minuten irgendwie überleben sollte, mehr nicht.
Leistungsentfaltung, Laufkultur, Belastung und Langlebigkeit der betroffenen Baugruppen spielten da also keine Rolle.
Nun werden die Fahrzeuge aber in einen prüfzyklusnahen Dauerbetriebzustand umgerüstet. Das verursacht dann bei allen Fahrzeugen früher oder später die gleichen Probleme.
gestiegener Verbrauch:
- durch die Gemischanfettung für eine kältere Verbrennung steigt der Verbrauch, da mehr Kraftstoff eingespritzt wird, als überhaupt nötig ist.
- durch die dauerhafte Nacheinspritzung (wertvoller Kraftstoff wird nicht zum Vortrieb genutzt, sondern einfach unverbrannt zum Abkühlen der Abgase verschwendet)
unrunder / unruhiger Lauf / Leistungsverlust
- durch die kältere Verbrennung entstehen massiv mehr und größere Rußpartikel. Diese werden durch das nun dauerhaft offene AGR-Ventil wieder in das Einspritzsystem geführt, wo sie das Luft-/Krafstoffgemisch kontaminieren und sich überall ablagern und zu entsprechenden Verkokungen und daraus resultierenden Verstopfungen aller betroffenen Bauteile führen.
Dies versucht man nun durch die Anhebung des Einspritzdrucks hinauszuzögern. Deswegen klappern auch die Injektoren nach der Umrüstung merklich. Die Anhebung des Einspritzdrucks wird bei "noch sauberen" Motoren subjektiv von wenigen Kunden euphorisch als "Leistungssteigerung" empfunden. Der Partikelfilter setzt sich ebenfalls deutlich schneller zu.
Haben die Injektoren, das AGR-Ventil und die Leitungen der Abgasrückführung angefangen sich mit Rußpartikeln zuzusetzen, beginnt der Motor unrund zu Laufen und verliert merklich an Leistung.
häufigere Regeneration / Selbstreinigung des Partikelfilters
- durch oben beschriebene Maßnahmen hat sich die Rußbelastung der Abgase deutlich erhöht. Der Partikelfilter ist nun also erheblich mehr belastet, wofür er nicht konstruiert wurde, und man versucht über häufigere Regenerationen eine vollständige Verstopfung etwas hinauszuzögern.
Diese ganzen Maßnahmen führen lediglich zu einer minimalen Verringerung der Stickoxide, jedoch zu deutlich mehr CO2-Ausstoß und einer erheblich verringerten Lebensdauer der betroffenen Baugruppen.
Aber die Werkstätten sind vom Mutterkonzern dazu angewiesen worden den Kunden die Umrüstung aufzuzwingen und die entstehenden Probleme nicht zu erwähnen, bzw auf Nachfragen immer die gleichen Aussagen zu tätigen ("Nein, durch das Update entstehen keinerlei Probleme." ; "Es sind keine Schäden oder Probleme nach dem Update bekannt"😉und bei Reklamationen dann entsprechend immer behaupten, dass dies unmöglich sei, und der Kunde der allererste ist, der jemals ein Problem nach der Umrüstung hätte.
Die tatsächliche Anzahl der "Einzelfälle" lässt sich dabei ganz leicht aus der Auftragsnummer der Reklamation ableiten. Die Ticketnummern für die Reklamationen nach der Umrüstung werden für jede Marke einzeln fortlaufend vergeben. So müsste man also nur an einem Tag jeweils bei VW, Audi, Seat und Skoda eine Reklamation machen und dann die jeweiligen Ticketnummern addieren. Schon hätte man die tatsächliche Anzahl der "vereinzelten Probleme", welche sich dem mittleren fünfstelligen Bereich immer weiter nähert.
Der Grund für diesen Druck, den der Mutterkonzern auf die Werkstätten und Kunden ausübt, ist die Vorgabe der EU, dass die Fahrzeuge bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umgerüstet sein sollen, oder sonst Strafzahlungen drohen.
Also macht man Druck auf die Kunden.
Und durch die Instandsetzung der durch die Umrüstung früher oder später auftretenden Folgeschäden, sofern nicht zeitnah reklamiert wird, kann sich der Konzern auch noch etwas Geld vom Kunden holen.
Die aktuellen Maßnahmen dienen nicht der Lösung der Abgasproblematik, sondern sollen dem Konzern nur etwas Luft verschaffen.
Die Schäden werden bei jedem Fahrzeug nach der Umrüstung auftreten. Je nach Fahrprofil und Zustand bei einigen früher, bei anderen später.
Und bei denen, wo es später auftritt, kann man ja wieder an den Ersatzteilen Geld verdienen, falls diese Fahrzeuge dann noch in einem Land im Betrieb sind, wo auf die Abgaswerte geachtet wird.
Eine tatsächlich funktionierende Lösung im Sinne der Kunden und der Abgasvorschriften hätte anders ausgesehen.
Da wäre, neben einer Softwareanpassung, eine neukonstruierte wirksame Abgasreinigungsanlage in jedes betroffene Fahrzeug eingebaut worden. Sprich neue SCR-Katalysatoren mit Harnstoff-Wasser-Einspritzung, neue Partikelfilter, neue Abgasrückführung und neue Injektoren. Für die Kunden selbstverständlich kostenlos.
Alternativ eine Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge durch den Hersteller bei voller Kaufpreiserstattung, da die Fahrzeuge ja eigentlich keine Betriebserlaubnis haben, da sie ja die Abgaswerte nicht einhalten.
Soweit mein etwa eine Stunde dauerndes Gespräch mit einem Werkstattmeister einer SEAT und Skoda Vertragswerkstatt, der auch nur noch genervt ist, dass es keine echte Lösung gibt und die Werkstätten nur der Prellbock zwischen Konzern und verärgerten enttäuschten Kunden mit nach der Umrüstung defekten Fahrzeugen sind.
8772 Antworten
Die Aktion mit dem MSG Tausch haben hier schon welche gemacht. Wenn man über die original Dateien verfügt (mit und ohne Update), dann könnte man möglicherweise hin-u. her flashen.
Zitat:
Gibt es noch eine Variante / Lösungsvorschlag
@Nordlicht2015
Erstmal abwarten bis das alles fakt ist.
Ich kenne noch keinen Fall bei dem der TÜV verweigert wurde oder bei dem die Zulassungsstelle dem Besitzer mit Stillegung droht.
Ah, ok, dann sollte das wohl möglich sein - siehe vorherige Antworten.
Weiß jemand, ob man mit der Software Caport Pro (mit CAN und/oder KKL-Modul) und einem passenden Adapter (zB AutoDia K509) den Zustand von vor dem Update komplett sichern/dokumentieren und nach dem Update zurückspielen kann?
Ähnliche Themen
Zitat:
@eddie83 schrieb am 26. Juli 2017 um 10:02:42 Uhr:
Zitat:
@2gangkratzer schrieb am 26. Juli 2017 um 07:47:42 Uhr:
Mein Tiguan hat das Update Anfanfang 2017 hinter sich gebracht, innerhalb kürzester Zeit war das AGR defekt, das Ruckeln beim Beschleunigen war noch immer da. In den letzten Wochen sind 2 Injektoren getauscht worden, das Ruckeln ist noch immer da und plötzlich auch wieder die Abgaskontroll-Leuchte. Laut Diagnose ist das AGR aber in Ordung, jetzt soll es das Motor-Steuergerät sein...natürlich auf Kosten des Kunden! Das Ruckeln scheint mir aber typisch für weitere defekte Injektoren zu sein...hat jemand ähnliche Fehler oder Erfahrungen?Hast Du die Reparaturen nach dem Update selbst zahlen müssen?Oder hat sich hier VW an die Vertrauensbildende Maßnahme gehalten?
Die Maßnahmen mit den AGR und den beiden Injektoren ist im Rahmen der Vertrauensbildenen Maßnahme (schöner Ausdruck des Herstellers, auch als -Kundenbindung mal anders- zu sehen) übernommen worden, das jetzt in Frage stehende Motorsteuergerät steht allerdings wohl nicht auf der Kulanzliste, die Anfrage läuft aber noch.
Der Ärger nach dem Update nimmt kein Ende. Nachdem die Warnleuchte des AGR-Ventils aufleuchtete wurde der Fehlerspeicher wieder gelöscht. Heute sollte das Ventil auf Kulanz getauscht werden. Bekam nun Nachricht von VW, der Tausch könne nur auf Kulanz erfolgen, wenn der Fehler aktuell hinterlegt ist und zu VW übermittelt wird.
Ich glaube ich spinne, jetzt kann ich das Auto wieder abholen, und damit fahren , bis der Fehler wieder auftritt und dann im Notlauf evtl viele Kilometer durch die Gegend gurken. Nie wieder VW.
Ganz abgesehen davon ,dass er nach dem Update viel schlechter fährt, total ruckelt und nach dem Ausschalten nachläuft.
Hallo allerseits,
bitte diskutiert doch solche (illegalen) Möglichkeiten in einem eigenen Thema. Das Thema hier ist auf Grund des Umfangs schon unübersichtlich genug.
Bitte nur echte Erfahrungsberichte, also von Leuten die das Update auch haben machen lassen. Gerne auch zum möglichen Wertverlust bei einem Verkauf u.ä. (das ist auch eine Erfahrung nach dem Update).
Ansonsten was die TÜV-Problematik von Verweigerern betrifft, passt hier nicht rein -> da keine Erfahrung nach dem Update.
-> bin seit 11 Monaten und knapp 30tkm ohne Probleme unterwegs (CFFB 140PS/Handschalter)
Hier ein Auszug aus dem Urteil des LG Krefeld vom 14.09.2016 -
2 O 83/16- zu den möglichen Folgen des Updates:
Zitat:
Vorliegend war die Nachbesserung der Klägerin schon deshalb unzumutbar, weil sie die begründete Befürchtung hegen durfte, dass das beabsichtigte Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde. Die zum Zeitpunkt des Rücktritts, auf den allein abzustellen ist (BGH, Urteil v. 15.06.2011 - VIII ZR 139/09), bestehenden Bedenken, dass die Beseitigung der Manipulations-Software negative Auswirkungen auf die übrigen Emissionswerte, den Kraftstoffverbrauch und die Motorleistung haben würde, haben sich bis heute zunehmend bestätigt. Derartige Befürchtungen wurden gerichtsbekannt auch von Fachleuten mehrfach öffentlich geäußert und beruhen auf der naheliegenden Überlegung, warum der Hersteller VW nicht schon bei der Entwicklung der Motoren zur Erstellung einer entsprechenden Software in der Lage gewesen sei bzw. warum VW nicht schon viel früher, nämlich schon weit vor Bekanntwerden des Abgasskandals, die Entwicklung der jetzt in Aussicht gestellten Software in Angriff genommen habe. Sie beruhen weiter auf dem bekannten Zielkonflikt zwischen günstigen Stickoxidwerten und günstigen Kohlendioxidwerten. Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Softwareupdate den NOx-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt (https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom v. 07.06.2017 mit Test). Ferner hat die Klägerin schlüssig die Befürchtung vorgetragen, dass die Motoren hierdurch eine deutlich eingeschränkte Laufleistung haben könnten. Soweit hiernach davon auszugehen ist, dass der Motor während der Verwendung der Abschalteinrichtung im Prüfmodus einem erhöhten Verschleiß unterliegt und einer höheren Schadensanfälligkeit ausgesetzt ist, reicht dieser berechtigte Mangelverdacht aus, um der Klägerin die Nachbesserung unzumutbar zu machen. Es genügt nämlich nicht, einen Mangel abzustellen, wenn dafür ein anderer Mangel entsteht (vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 75. Aufl., § 440 Rdn. 7). Dass dies geschehen wird, muss die Klägerin nicht beweisen oder auch nur als sicher eintretend behaupten. Dies würde sie als Käuferin überfordern. Ihre Interessen sind vielmehr schon hinreichend beeinträchtigt, wenn sie aus Sicht eines verständigen Kunden konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit anderer Mängel hat. Das ist für sog. Montagsautos anerkannt (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2013 - VIII ZR 140/12 Rdn. 24) und beruht dort auf der Überlegung, dass ein Auto, das schon einige Mängel zeigte, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (aber nicht mit Sicherheit), weitere Mängel aufweisen wird. Ähnlich ist es vorliegend. Der Mangelverdacht ergibt sich aus plausiblen Überlegungen, die auf tatsächlichen Annahmen beruhen und die die Beklagte nicht hinreichend widerlegt hat.
Diejenigen, die das nun wieder nicht zum Thema dieses Threads passend finden, bitte ich, einmal ein Auge zuzudrücken - falls es Leute gibt, die es doch interessiert. Falls nicht, lösche ich es wieder. 😉
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 26. Juli 2017 um 15:32:33 Uhr:
Hier ein Auszug aus dem Urteil des LG Krefeld vom 14.09.2016 - 2 O 83/16 - zu den möglichen Folgen des Updates:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 26. Juli 2017 um 15:32:33 Uhr:
Zitat:
Vorliegend war die Nachbesserung der Klägerin schon deshalb unzumutbar, weil sie die begründete Befürchtung hegen durfte, dass das beabsichtigte Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde. Die zum Zeitpunkt des Rücktritts, auf den allein abzustellen ist (BGH, Urteil v. 15.06.2011 - VIII ZR 139/09), bestehenden Bedenken, dass die Beseitigung der Manipulations-Software negative Auswirkungen auf die übrigen Emissionswerte, den Kraftstoffverbrauch und die Motorleistung haben würde, haben sich bis heute zunehmend bestätigt. Derartige Befürchtungen wurden gerichtsbekannt auch von Fachleuten mehrfach öffentlich geäußert und beruhen auf der naheliegenden Überlegung, warum der Hersteller VW nicht schon bei der Entwicklung der Motoren zur Erstellung einer entsprechenden Software in der Lage gewesen sei bzw. warum VW nicht schon viel früher, nämlich schon weit vor Bekanntwerden des Abgasskandals, die Entwicklung der jetzt in Aussicht gestellten Software in Angriff genommen habe. Sie beruhen weiter auf dem bekannten Zielkonflikt zwischen günstigen Stickoxidwerten und günstigen Kohlendioxidwerten. Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Softwareupdate den NOx-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt (https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom v. 07.06.2017 mit Test). Ferner hat die Klägerin schlüssig die Befürchtung vorgetragen, dass die Motoren hierdurch eine deutlich eingeschränkte Laufleistung haben könnten. Soweit hiernach davon auszugehen ist, dass der Motor während der Verwendung der Abschalteinrichtung im Prüfmodus einem erhöhten Verschleiß unterliegt und einer höheren Schadensanfälligkeit ausgesetzt ist, reicht dieser berechtigte Mangelverdacht aus, um der Klägerin die Nachbesserung unzumutbar zu machen. Es genügt nämlich nicht, einen Mangel abzustellen, wenn dafür ein anderer Mangel entsteht (vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 75. Aufl., § 440 Rdn. 7). Dass dies geschehen wird, muss die Klägerin nicht beweisen oder auch nur als sicher eintretend behaupten. Dies würde sie als Käuferin überfordern. Ihre Interessen sind vielmehr schon hinreichend beeinträchtigt, wenn sie aus Sicht eines verständigen Kunden konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit anderer Mängel hat. Das ist für sog. Montagsautos anerkannt (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2013 - VIII ZR 140/12 Rdn. 24) und beruht dort auf der Überlegung, dass ein Auto, das schon einige Mängel zeigte, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (aber nicht mit Sicherheit), weitere Mängel aufweisen wird. Ähnlich ist es vorliegend. Der Mangelverdacht ergibt sich aus plausiblen Überlegungen, die auf tatsächlichen Annahmen beruhen und die die Beklagte nicht hinreichend widerlegt hat.
Diejenigen, die das nun wieder nicht zum Thema dieses Threads passend finden, bitte ich, einmal ein Auge zuzudrücken - falls es Leute gibt, die es doch interessiert. Falls nicht, lösche ich es wieder. 😉
Nichts für ungut aber hast du mal über einen Internetblog nachgedacht? Klar, die Masse an Links zu diversen Onlineauftritten unterschiedlicher Zeitschriften werden sicher mit Interesse gelesen aber irgendwie fehlt auch mir langsam die Differenzierung zwischen den Erfahrungsberichten und Stammtischunterhaltungen.
Hättest Du auf den Fullquote verzichtet, hätte ich meinen Beitrag ohne Aufhebens löschen können... Wobei - es scheint ja immerhin einige zu interessieren.
Ich empfinde meinen Beitrag auch nicht als "Stammtischunterhaltung". Das LG sagt doch recht klar, was der Kunde nach einem Update zu befürchten hat und dass dies auch aufgrund von bisherigen Erfahrungen fußt. Wieso sollte das nicht hierher gehören?
PS:
Aber die Idee mit dem Blog ist prima. Falls ich das hier im MT nutzen könnte, wäre das schön. Mal sehen... Dafür habe ich Dir mal mit dem Knöpfchen gedankt. 🙂
Ich wollte deinen Einsatz auch nicht irgendwie diskreditieren oder so. Das Problem ist einfach die fehlende Übersichtlichkeit. Mir ist schon klar, dass es in einem solchen Thread sehr schwer ist zu entscheiden, ob passendes Thema oder nicht. Man stelle sich aber einfach mal einen neuen User vor, der sich bzgl möglichen Folgen des Updates informieren möchte. Ich denke, dass mit dieser Basis schon entschieden werden kann ob relevant oder nicht. Alles andere dann im anderen Thread.
Ok, danke, Du hast durchaus meine Zustimmung. Aber die möglichen Folgen eines Updates wurde doch schon hinreichend beschrieben. Es kommen jetzt sehr wahrscheinlich keine neuen Folgen mehr hinzu, sondern nur Bestätigungen von Fahrern oder eben Mitteilungen von anderen Fahrern, dass ihr Update bis dato problemlos geblieben ist.
Sollen hier also nur technische Details aus Erfahrungen nach dem Update diskutiert werden oder evtl. auch rechtliche Aspekte, welche sich danach ergeben, z.B. eben wie mit neuen Mängeln umzugehen ist etc.? Der Titel des Threads ist so allgemein gehalten, dass es zumindest mir schwerfällt, das für alle zufriedenstellend zu differenzieren.
Vielleicht macht jemand einmal einen Vorschlag, ob/wie diverse Threads besser thematisch zu gruppieren und zu benamen sind? (ernst gemeint)
Es liegt mir wirklich nichts daran, mich hier unbeliebt zu machen oder gar wichtige Diskussionen zu torpedieren (falls jemandem dieser Gedanke gekommen sein sollte).
Ich denke der Grundgedanken vor 1 1/2 Jahren war der,das jeder hier natürlich erstmal daran interessiert war zu erfahren,wie sich der jeweilige Passat(mittlerweile auch jedes andere Konzernfahrzeug)nach dem Update so verhält.
Wie ich finde,wurde dann aber leider versäumt einen selbstständigen Thread zum Thema z.B. "Wie gehe ich rechtlich dagegen vor"zu erstellen.
Es wäre
a)für Neuankömmlinge hier wesentlich einfacher gewesen zu erfahren,was mit jeweiligem Fahrzeug passieren kann oder auch nicht.Diese Infos sind nunmehr in den Massen der Seiten versteckt
b)für Interessierte der rechtlichen Seite gilt das ja nunmehr ebenso
@alpha:All Deine Links und Verweise zu Urteilen interessieren mich ebenso,aber ich fände es hilfreicher sie gebündelt nachlesen zu können.
Ein betroffener Arbeitskollege von mir,hatte von mir den Tip bekommen hier mal nachzulesen was andere mit ähnlichen Fahrzeugen für Probleme haben.Er hat nach einigen Seiten entnervt aufgegeben,da solche Berichte hier untergehen weil zu verstreut.
Vielleicht gäbe es seitens der Mods die Möglichkeit,bevor wieder mal durchgewischt wird,die rechtlichen Aspekte seperat zu bündeln
Ansonsten Danke für all die Links auf die ich sonst nie gestoßen wäre.
Ok, Berichte zu Urteilen poste ich ausschließlich in meinem Lieblings-Thread: Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal) 🙂 (siehe Signatur - die in der MT App wohl nicht sichtbar ist)
AlphaOmega, ich schätze deinen Einsatz sehr, aber vielleicht ist der allgemeine Sammelthread doch der bessere Ort für solche Artikel, damit man sich hier auf die konkreten Erfahrungsberichte konzentrieren kann. 🙂