Sammelthread: VW Abgasskandal - Erfahrungen -NACH- dem Softwareupdate
Liebe Schummeldieselfahrer,
Laut Pressemeldungen sollen ja bereits die ersten Rückrufbriefe rausgegangen sein.
Daher würde hier gerne schoneinmal einen Thread eröffnen, in dem Alle ihre Erfahrungen mit einem bereits durchgeführten Softwareupdate schildern können:
Gibt es Leistungseinbußen?
Änderungen in der Fahrdynamik?
Veränderter Verbrauch?
Sonstige Probleme nach Update?
Bitte um rege Teilnahme!
Danke und Gute Fahrt!
Beste Antwort im Thema
Vielleicht sollte man die Veränderungen und deren Folgen für die Motoren einmal auflisten.
Mein wirklich ehrlicher Werkstattmeister aus einer Vertragswerkstatt erklärte es mir so:
Vorher waren die Motoren auf einen bauteilschonenden möglichst geringen Rußausstoß, geringen Verbrauch und damit einhergehende geringe CO2-Emissionen im Alltagsbetrieb ausgelegt.
Dies wurde durch eine "heiße" Verbrennung eines mageren Gemisches aus Luft und Diesel, sowie ohne nennenswerte Nacheinspritzung und möglichst geringer "AGR-Rate" (AGR-Ventil nur in bestimmten Betriebszuständen nur so minimal wie absolut nötig geöffnet, sonst geschlossen) realisiert.
So sollten die Motoren langlebig, sparsam und trotzdem leistungsstark sein.
Im "Prüfstandmodus" für den völlig unrealistischen und von fast keinem Fahrer zu realisierenden NEFZ-Betrieb sahen die Werte anders aus.
Möglichst "kalte Verbrennung" bei sehr fettem Gemisch (dadurch sehr viel Ruß), hohe Nacheinspritzung von Dieselkraftstoff zur Abgaskühlung, extrem hohe AGR-Rate (AGR-Ventil dauerhaft offen) und dadurch entsprechende Rußbelastung aller betroffenen Teile.
Das war nicht weiter schlimm, weil der Motor diesen Modus ja nur in einem Test 20-25 Minuten irgendwie überleben sollte, mehr nicht.
Leistungsentfaltung, Laufkultur, Belastung und Langlebigkeit der betroffenen Baugruppen spielten da also keine Rolle.
Nun werden die Fahrzeuge aber in einen prüfzyklusnahen Dauerbetriebzustand umgerüstet. Das verursacht dann bei allen Fahrzeugen früher oder später die gleichen Probleme.
gestiegener Verbrauch:
- durch die Gemischanfettung für eine kältere Verbrennung steigt der Verbrauch, da mehr Kraftstoff eingespritzt wird, als überhaupt nötig ist.
- durch die dauerhafte Nacheinspritzung (wertvoller Kraftstoff wird nicht zum Vortrieb genutzt, sondern einfach unverbrannt zum Abkühlen der Abgase verschwendet)
unrunder / unruhiger Lauf / Leistungsverlust
- durch die kältere Verbrennung entstehen massiv mehr und größere Rußpartikel. Diese werden durch das nun dauerhaft offene AGR-Ventil wieder in das Einspritzsystem geführt, wo sie das Luft-/Krafstoffgemisch kontaminieren und sich überall ablagern und zu entsprechenden Verkokungen und daraus resultierenden Verstopfungen aller betroffenen Bauteile führen.
Dies versucht man nun durch die Anhebung des Einspritzdrucks hinauszuzögern. Deswegen klappern auch die Injektoren nach der Umrüstung merklich. Die Anhebung des Einspritzdrucks wird bei "noch sauberen" Motoren subjektiv von wenigen Kunden euphorisch als "Leistungssteigerung" empfunden. Der Partikelfilter setzt sich ebenfalls deutlich schneller zu.
Haben die Injektoren, das AGR-Ventil und die Leitungen der Abgasrückführung angefangen sich mit Rußpartikeln zuzusetzen, beginnt der Motor unrund zu Laufen und verliert merklich an Leistung.
häufigere Regeneration / Selbstreinigung des Partikelfilters
- durch oben beschriebene Maßnahmen hat sich die Rußbelastung der Abgase deutlich erhöht. Der Partikelfilter ist nun also erheblich mehr belastet, wofür er nicht konstruiert wurde, und man versucht über häufigere Regenerationen eine vollständige Verstopfung etwas hinauszuzögern.
Diese ganzen Maßnahmen führen lediglich zu einer minimalen Verringerung der Stickoxide, jedoch zu deutlich mehr CO2-Ausstoß und einer erheblich verringerten Lebensdauer der betroffenen Baugruppen.
Aber die Werkstätten sind vom Mutterkonzern dazu angewiesen worden den Kunden die Umrüstung aufzuzwingen und die entstehenden Probleme nicht zu erwähnen, bzw auf Nachfragen immer die gleichen Aussagen zu tätigen ("Nein, durch das Update entstehen keinerlei Probleme." ; "Es sind keine Schäden oder Probleme nach dem Update bekannt"😉und bei Reklamationen dann entsprechend immer behaupten, dass dies unmöglich sei, und der Kunde der allererste ist, der jemals ein Problem nach der Umrüstung hätte.
Die tatsächliche Anzahl der "Einzelfälle" lässt sich dabei ganz leicht aus der Auftragsnummer der Reklamation ableiten. Die Ticketnummern für die Reklamationen nach der Umrüstung werden für jede Marke einzeln fortlaufend vergeben. So müsste man also nur an einem Tag jeweils bei VW, Audi, Seat und Skoda eine Reklamation machen und dann die jeweiligen Ticketnummern addieren. Schon hätte man die tatsächliche Anzahl der "vereinzelten Probleme", welche sich dem mittleren fünfstelligen Bereich immer weiter nähert.
Der Grund für diesen Druck, den der Mutterkonzern auf die Werkstätten und Kunden ausübt, ist die Vorgabe der EU, dass die Fahrzeuge bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umgerüstet sein sollen, oder sonst Strafzahlungen drohen.
Also macht man Druck auf die Kunden.
Und durch die Instandsetzung der durch die Umrüstung früher oder später auftretenden Folgeschäden, sofern nicht zeitnah reklamiert wird, kann sich der Konzern auch noch etwas Geld vom Kunden holen.
Die aktuellen Maßnahmen dienen nicht der Lösung der Abgasproblematik, sondern sollen dem Konzern nur etwas Luft verschaffen.
Die Schäden werden bei jedem Fahrzeug nach der Umrüstung auftreten. Je nach Fahrprofil und Zustand bei einigen früher, bei anderen später.
Und bei denen, wo es später auftritt, kann man ja wieder an den Ersatzteilen Geld verdienen, falls diese Fahrzeuge dann noch in einem Land im Betrieb sind, wo auf die Abgaswerte geachtet wird.
Eine tatsächlich funktionierende Lösung im Sinne der Kunden und der Abgasvorschriften hätte anders ausgesehen.
Da wäre, neben einer Softwareanpassung, eine neukonstruierte wirksame Abgasreinigungsanlage in jedes betroffene Fahrzeug eingebaut worden. Sprich neue SCR-Katalysatoren mit Harnstoff-Wasser-Einspritzung, neue Partikelfilter, neue Abgasrückführung und neue Injektoren. Für die Kunden selbstverständlich kostenlos.
Alternativ eine Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge durch den Hersteller bei voller Kaufpreiserstattung, da die Fahrzeuge ja eigentlich keine Betriebserlaubnis haben, da sie ja die Abgaswerte nicht einhalten.
Soweit mein etwa eine Stunde dauerndes Gespräch mit einem Werkstattmeister einer SEAT und Skoda Vertragswerkstatt, der auch nur noch genervt ist, dass es keine echte Lösung gibt und die Werkstätten nur der Prellbock zwischen Konzern und verärgerten enttäuschten Kunden mit nach der Umrüstung defekten Fahrzeugen sind.
8772 Antworten
Zitat:
@Maxsimo schrieb am 15. Juli 2017 um 09:57:24 Uhr:
Hallo mein Auto wird seit Update total zugemüllt - das update ist eine Zumutung - VW hilft nicht sondern verschlimmbessert - was soll man denn tun deiner Meinung nach wenn man das Auto behalten will bzw. muss!
Mein Beitrag direkt drunter:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 15. Juli 2017 um 10:08:59 Uhr:
Den juristisch sauberen Weg wählen: Klage erheben! Sorry, wenn ich einige damit wieder nerve, aber wieso sollte man bei Problemen verursacht durch ein Update von VW, bedingt durch einen Betrug von VW zur Lösung selbst einen illegalen Weg beschreiten? Der ist mit erheblichen Risiken verbunden: Es droht die Stilllegung, Schadenersatzansprüche beim Weiterverkauf, von der fortgesetzten Belastung für die Umwelt nicht zu sprechen. Nein, das Problem muss zurück zu VW!
Wo steht etwas von "ihr"? Wie konntest Du das falsch verstehen?
Kurzer Erfahrungsbericht vom Audi A1 1.6 TDI eines Freundes nach dem Update:
- der Motor schüttelt sich beim Abstellen durch die Start Stop Automatik stärker als zuvor
- das Motorgeräusch ist in vielen Situationen deutlich lauter geworden (mir selbst erscheint das Auto von außen ebenfalls deutlich lauter als zuvor)
- das Auto fährt sich träger
- der Verbrauch ist aber laut Angabe des Freundes leicht gesunken
Zufrieden ist er jedenfalls nicht und wird dies auch reklamieren.
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Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 15. Juli 2017 um 14:24:11 Uhr:
Das ist aber ein anderer Beitrag von mir. Du musst schon richtig zitieren.
Was redest du??
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 14. Juli 2017 um 14:44:56 Uhr:
https://www.volkswagen.de/.../massnahme-fuer-stickoxid.html?...Die "Vertrauensbildende Maßnahme" vom VW-Betrugskonzern gilt nur bis max. 250000 km....
Seit wann ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" da bzw. online? Habe heute das erste mal durch deinen Beitrag davon gelesen. Vermutlich versteckt sich die Antwort auf den unzähligen Seiten zuvor :-)
Wir hatten das Update im Dezember 16 gemacht, da gab es diese Aussage noch nicht.
Zitat:
@loyalgame schrieb am 16. Juli 2017 um 14:30:41 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 14. Juli 2017 um 14:44:56 Uhr:
https://www.volkswagen.de/.../massnahme-fuer-stickoxid.html?...Die "Vertrauensbildende Maßnahme" vom VW-Betrugskonzern gilt nur bis max. 250000 km....
Seit wann ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" da bzw. online? Habe heute das erste mal durch deinen Beitrag davon gelesen. Vermutlich versteckt sich die Antwort auf den unzähligen Seiten zuvor :-)
Wir hatten das Update im Dezember 16 gemacht, da gab es diese Aussage noch nicht.
Seit ca. 4 Wochen wird das durch VW und die Medien publik gemacht. Leider aus meiner Sicht nicht wirklich vertrauensvoll gestaltet (welch Wunder)
Der eh schon betrogene VW-Kunde steht hier immer in der Beweislast und ist auf die Gnade von VW angewiesen, da es mehr "Falltüren" als festen Boden in der "Vertrauensbildenden Maßnahme" gibt.
Für mich persönlich nur ein Lockmittel, da VW unter immensen Druck steht und aktuell wohl erst ca. 65% der 2,6 Mill. VW-Betrugsfahrzeuge in Deutschland "umgerüstet" sind.
Das "Versprechen" für nichts, greift aber glaube ich auch bei deinem Fahrzeug noch. Viel Glück...
Und das gilt m.E. nur für Fahrzeuge, die scheckheftgepflegt sind. Wenn man z.B. einen Gebrauchten gekauft hatte, welchen der vorherige Besitzer auch bei freien Werkstätten hatte, schaut man in die Röhre. Außerdem erscheinen mir diese neuen Versprechen von VW gar nicht rechtsverbindlich zu sein. Oder?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 16. Juli 2017 um 17:25:57 Uhr:
Und das gilt m.E. nur für Fahrzeuge, die scheckheftgepflegt sind. Wenn man z.B. einen Gebrauchten gekauft hatte, welchen der vorherige Besitzer auch bei freien Werkstätten hatte, schaut man in die Röhre. Außerdem erscheinen mir diese neuen Versprechen von VW gar nicht rechtsverbindlich zu sein. Oder?
Nein nix rechtsverbindlich.
"Vertrauensbildenden Maßnahme" ist von VW freiwillige Kulanz.
Wenn die sagen, du kriegst nichts, dann gibt es auch nichts.
Auch Wartungen / Reparaturen in freien Werkstätten sind zulässig. Selbst in Eigenleistung ausgeführte Wartungen sind zulässig, sofern fachgerecht ausgeführt.
Man sollte schon bei der Wahrheit bleiben.
Richtig ist, dass kein Rechtsanspruch besteht und es sich lediglich um eine Kulanzregelung handelt.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 16. Juli 2017 um 15:22:31 Uhr:
Zitat:
@loyalgame schrieb am 16. Juli 2017 um 14:30:41 Uhr:
Seit wann ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" da bzw. online? Habe heute das erste mal durch deinen Beitrag davon gelesen. Vermutlich versteckt sich die Antwort auf den unzähligen Seiten zuvor :-)
Wir hatten das Update im Dezember 16 gemacht, da gab es diese Aussage noch nicht.
Seit ca. 4 Wochen wird das durch VW und die Medien publik gemacht. Leider aus meiner Sicht nicht wirklich vertrauensvoll gestaltet (welch Wunder)Der eh schon betrogene VW-Kunde steht hier immer in der Beweislast und ist auf die Gnade von VW angewiesen, da es mehr "Falltüren" als festen Boden in der "Vertrauensbildenden Maßnahme" gibt.
Für mich persönlich nur ein Lockmittel, da VW unter immensen Druck steht und aktuell wohl erst ca. 65% der 2,6 Mill. VW-Betrugsfahrzeuge in Deutschland "umgerüstet" sind.
Das "Versprechen" für nichts, greift aber glaube ich auch bei deinem Fahrzeug noch. Viel Glück...
Habe zum Glück nach aktuell 7 Monaten und ca. 8000km noch keine Probleme. Toi toi toi :-)
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 16. Juli 2017 um 17:30:37 Uhr:
Auch Wartungen / Reparaturen in freien Werkstätten sind zulässig. Selbst in Eigenleistung ausgeführte Wartungen sind zulässig, sofern fachgerecht ausgeführt.Man sollte schon bei der Wahrheit bleiben.
Richtig ist, dass kein Rechtsanspruch besteht und es sich lediglich um eine Kulanzregelung handelt.
Zulässig ja.
aber dann wird die Kulanz GARANTIERT abgelehnt.