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Sammelthread: Mögliche Codierungen mit VCDS beim Passat B8

VW Passat B8
Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 14:44

Auch hier soll alles gesammelt werden was am "neuen B8 alles zu codieren geht.

Link zur Übersicht

Screenshot-2016-12-08-09-19-20
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 14:44

Auch hier soll alles gesammelt werden was am "neuen B8 alles zu codieren geht.

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Zitat:

@Philip321 schrieb am 31. Dezember 2015 um 16:29:39 Uhr:

Hallo Leute,

kann jmd. von euch aus dem ACC einen normalen Tempomaten machen, ohne das dabei die City Notbremsfunktion und das Front Assist verloren geht?

Danke & einen guten Rutsch.

nein das geht nicht ; wenn nur komplett rauscodieren und damit auch mechanisch vom Bus trennen

dann hast du eine normale GRA (aber ohne jegliche Assistenz-Systeme)

Hallo zusammen,

ist es möglich über VCDS den Hinweis im AID „Abblendlicht einschalten“ zu vermeiden/unterdrücken?

Themenstarteram 2. Januar 2016 um 19:57

hmmmm mir würde auf die schnelle nix einfallen

Zitat:

@jochenbr schrieb am 2. Januar 2016 um 20:52:13 Uhr:

... ist es möglich über VCDS den Hinweis im AID „Abblendlicht einschalten“ zu vermeiden/unterdrücken?

In diesem Zusammenhang: wird im AID angezeigt, dass das Abblendlicht an ist?

Zitat:

@DVE schrieb am 2. Januar 2016 um 21:01:13 Uhr:

Zitat:

@jochenbr schrieb am 2. Januar 2016 um 20:52:13 Uhr:

... ist es möglich über VCDS den Hinweis im AID „Abblendlicht einschalten“ zu vermeiden/unterdrücken?

In diesem Zusammenhang: wird im AID angezeigt, dass das Abblendlicht an ist?

Er will die Meldung "Abblendlicht einschalten" deaktivieren um ILLEGAL (zumindest in D) mit Standlicht zu fahren ;-) denn da kommt die Meldung...

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:18:31 Uhr:

Zitat:

@DVE schrieb am 2. Januar 2016 um 21:01:13 Uhr:

In diesem Zusammenhang: wird im AID angezeigt, dass das Abblendlicht an ist?

Er will die Meldung "Abblendlicht einschalten" deaktivieren um ILLEGAL (zumindest in D) mit Standlicht zu fahren ;-) denn da kommt die Meldung...

genau

Und? Die Anzeige im AID hält weder das Auto an noch ihn davon ab.

Oder?

Off Topic: Gibt es nen Unterschied bei den High-LED zwischen Standlicht und dem Tagfahrlicht? Ich konnte bei der Helligkeit bisher keinen Unterschied feststellen.

Zitat:

@wk205 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:22:14 Uhr:

Und? Die Anzeige im AID hält weder das Auto an noch ihn davon ab.

Oder?

Ich würde aber gern die übrigen Anzeigmöglichkeiten des AID nutzen

@klein A3

Ist mir schon klar was er möchte. Trotzdem meine Frage nach der Anzeige vom ABL im AID.

PS: Man darf in D mit "Standlicht" fahren, zumindest solange keine Beleuchtungspflicht gilt, zumindest mein letzter Stand.

Zitat:

@jochenbr schrieb am 2. Januar 2016 um 21:25:43 Uhr:

Zitat:

@wk205 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:22:14 Uhr:

Und? Die Anzeige im AID hält weder das Auto an noch ihn davon ab.

Oder?

Ich würde aber gern die übrigen Anzeigmöglichkeiten des AID nutzen

Tja, nach aktuellem Stand Codierungen hilft nur das Licht entweder auf Auto, aus oder an. Dann hast auch Deine Anzeigen im AID.

 

Sinnhaftigkeit dieser Regelung kann man endlos diskutieren.... Bei einigen Autos ist die Helligkeit zwischen Tagfahrlicht und Standlicht unterschiedlich. Bei manchen werden z.B. dann nur Teile der Rücklechten verwendet usw. Mir erschließt es sich auch nicht, ist derzeit aber in D einfach so.... - meines Wissens immer noch...

Gerade mal kurz dem Gockel befragt:

 

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung

 

Absatz 2 sagt es deutlich.

 

Spannend ist für die Coolen unter uns Absatz 4: bei Tag und schlechter Sicht dürfen die Nebelscheinwerfer mit den Begrenzungsleuchten, also ohne Abblendlicht verwendet werden...

 

Hab es aber nur kurz überflogen, nicht im Detail...

Zitat:

@DVE schrieb am 2. Januar 2016 um 21:33:08 Uhr:

@klein A3

Ist mir schon klar was er möchte. Trotzdem meine Frage nach der Anzeige vom ABL im AID.

PS: Man darf in D mit "Standlicht" fahren, zumindest solange keine Beleuchtungspflicht gilt, zumindest mein letzter Stand.

Zustimmung.

Ich möchte gern nur mit dem TFL fahren, da mir der Lichtsensor zu „früh“ das Abblendlicht einschaltet und ich bereits die Einschaltzeit auf „spät“ gestellt habe.

Bei mir schaltet das Abblendlicht bei der geringsten Abdunkelung ein. Da besteht sicher noch keine Ordnungswidrigkeit. Bei meinem A4 (ebenfalls B8) ist der Lichtsensor deutlich unempfindlicher.

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:40:00 Uhr:

Gerade mal kurz dem Gockel befragt:

 

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung

 

Absatz 2 sagt es deutlich.

 

Spannend ist für die Coolen unter uns Absatz 4: bei Tag und schlechter Sicht dürfen die Nebelscheinwerfer mit den Begrenzungsleuchten, also ohne Abblendlicht verwendet werden...

 

Hab es aber nur kurz überflogen, nicht im Detail...

Sorry, Absatz 3 wegen Nebelleuchten...

Jaja, Hauptsache überall passende E-Nummern drauf.

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