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Sammelthread: Mögliche Codierungen mit VCDS beim Passat B8

VW Passat B8
Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 14:44

Auch hier soll alles gesammelt werden was am "neuen B8 alles zu codieren geht.

Link zur Übersicht

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 14:44

Auch hier soll alles gesammelt werden was am "neuen B8 alles zu codieren geht.

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Zitat:

@klein_A3 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:40:00 Uhr:

Gerade mal kurz dem Gockel befragt:

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung

Absatz 2 sagt es deutlich.

Spannend ist für die Coolen unter uns Absatz 4: bei Tag und schlechter Sicht dürfen die Nebelscheinwerfer mit den Begrenzungsleuchten, also ohne Abblendlicht verwendet werden...

Hab es aber nur kurz überflogen, nicht im Detail...

Absatz 2 bezieht sich auf Absatz 1. Das Verbot gilt also nur bei diesen Bedingungen.

Aber bitte zurück zur Frage.

Zitat:

@DVE schrieb am 2. Januar 2016 um 21:33:08 Uhr:

... Man darf in D mit "Standlicht" fahren, zumindest solange keine Beleuchtungspflicht gilt, zumindest mein letzter Stand.

Da sagt die StVO etwas anderes:

§17 Beleuchtung

...

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...

 

Und das TFL ist etwas heller als das Standlicht (zumindest bei meinen High-LED).

Dabei darf (zumindest laut EU-Vorschrift) hinten nix brennen.

Zitat:

@jochenbr schrieb am 2. Januar 2016 um 21:40:43 Uhr:

Zitat:

@DVE schrieb am 2. Januar 2016 um 21:33:08 Uhr:

@klein A3

Ist mir schon klar was er möchte. Trotzdem meine Frage nach der Anzeige vom ABL im AID.

PS: Man darf in D mit "Standlicht" fahren, zumindest solange keine Beleuchtungspflicht gilt, zumindest mein letzter Stand.

Zustimmung.

Ich möchte gern nur mit dem TFL fahren, da mir der Lichtsensor zu „früh“ das Abblendlicht einschaltet und ich bereits die Einschaltzeit auf „spät“ gestellt habe.

Bei mir schaltet das Abblendlicht bei der geringsten Abdunkelung ein. Da besteht sicher noch keine Ordnungswidrigkeit. Bei meinem A4 (ebenfalls B8) ist der Lichtsensor deutlich unempfindlicher.

Dann nutze doch "0" und schalte dann manuell ein. Da sind meines Wissens auch für Tagfahrlichter an. Aber seinen Sinn hat das schon, erst heute wieder neu Schnee (ja, sowas hatten wir heute unglaublicherweise) und Dunkelheit mit Tagfahrlicht entgegen...

Zitat:

@jochenbr schrieb am 2. Januar 2016 um 21:42:53 Uhr:

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:40:00 Uhr:

Gerade mal kurz dem Gockel befragt:

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung

Absatz 2 sagt es deutlich.

Spannend ist für die Coolen unter uns Absatz 4: bei Tag und schlechter Sicht dürfen die Nebelscheinwerfer mit den Begrenzungsleuchten, also ohne Abblendlicht verwendet werden...

Hab es aber nur kurz überflogen, nicht im Detail...

Absatz 2 bezieht sich auf Absatz 1. Das Verbot gilt also nur bei diesen Bedingungen.

Bin zwar kein Jurist, aber das kann ich so nicht herauslesen....

Themenstarteram 2. Januar 2016 um 20:47

Zitat:

@pfaelzerwildsau schrieb am 2. Januar 2016 um 21:43:18 Uhr:

Zitat:

@DVE schrieb am 2. Januar 2016 um 21:33:08 Uhr:

... Man darf in D mit "Standlicht" fahren, zumindest solange keine Beleuchtungspflicht gilt, zumindest mein letzter Stand.

Da sagt die StVO etwas anderes:

§17 Beleuchtung

...

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...

 

Und das TFL ist etwas heller als das Standlicht (zumindest bei meinen High-LED).

Dabei darf (zumindest laut EU-Vorschrift) hinten nix brennen.

tfl mit rückleuchten darf leuchten

Zitat:

@pfaelzerwildsau schrieb am 2. Januar 2016 um 21:43:18 Uhr:

Zitat:

@DVE schrieb am 2. Januar 2016 um 21:33:08 Uhr:

... Man darf in D mit "Standlicht" fahren, zumindest solange keine Beleuchtungspflicht gilt, zumindest mein letzter Stand.

Da sagt die StVO etwas anderes:

§17 Beleuchtung

...

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...

 

Und das TFL ist etwas heller als das Standlicht (zumindest bei meinen High-LED).

Dabei darf (zumindest laut EU-Vorschrift) hinten nix brennen.

So ist es mir in der Fahrschule auch gepredigt worden, ist aber schon ein paar zig Jährchen her.

Das hat auch immer noch Bestand.

Zitat:

@mika85 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:47:50 Uhr:

Zitat:

@pfaelzerwildsau schrieb am 2. Januar 2016 um 21:43:18 Uhr:

 

Da sagt die StVO etwas anderes:

§17 Beleuchtung

...

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...

 

Und das TFL ist etwas heller als das Standlicht (zumindest bei meinen High-LED).

Dabei darf (zumindest laut EU-Vorschrift) hinten nix brennen.

tfl mit rückleuchten darf leuchten

Hab mich da auch immer wieder gewundert. BMW hat das auch wieder geändert. Einige Zeit waren auch die Rückleuchten an, bei den aktuellen Modellen nicht mehr. Wenn ich das richtig mitbekomme derzeit bei keinem Modell mehr....

Zitat:

@klein_A3

Bin zwar kein Jurist, aber das kann ich so nicht herauslesen....

Bundesverkehrsministerium

Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der

Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst

erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)

allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17

Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht

voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht

gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.

B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17

Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.

Bezug war Standlicht / Begrenzungsleuchten.

TFL gab es nicht.

Unabhängig davon, ob es ne Ordnungswidrigkeit ist oder nicht, lässt sich die Meldung abschalten?

Zitat:

@jochenbr schrieb am 2. Januar 2016 um 21:51:38 Uhr:

Unabhängig davon, ob es ne Ordnungswidrigkeit ist oder nicht, lässt sich die Meldung abschalten?

@jochenbr : laut der mir vorliegenden Codierungsliste: NEIN. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

 

Kannst eher noch was dazu codieren, z.B. eine Warnung wenn über 50 km/h das Nebelschlusslicht an ist. Das würde ich mir als Standardcodierung bei allen Autos wünschen.... ;-)

Die Meldung hat mit der Ordnungswidrigkeit nichts zu tun, habe ich doch schon oben geschrieben.

Zitat:

@wk205 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:55:26 Uhr:

Die Meldung hat mit der Ordnungswidrigkeit nichts zu tun, habe ich doch schon oben geschrieben.

Hm, aber umsonst macht VW auch nichts, oder?

Themenstarteram 2. Januar 2016 um 20:58

Zitat:

@klein_A3 schrieb am 2. Januar 2016 um 21:54:55 Uhr:

Zitat:

@jochenbr schrieb am 2. Januar 2016 um 21:51:38 Uhr:

Unabhängig davon, ob es ne Ordnungswidrigkeit ist oder nicht, lässt sich die Meldung abschalten?

@jochenbr : laut der mir vorliegenden Codierungsliste: NEIN. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

ich auch nicht

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