Saisonkennzeichen und Tageszulassung gleichzeitig?
Hallo Leute!
ich habe ein problem, eigentlich ot aber vllt könnt ihr mir ja trotzdem helfen, das wäre super!
ich habe für meinen sommerbus ein saisonkennzeichen (04/10). ich würde ihn aber gerne ca. 5 tage in betrieb nehmen, jetzt im november. kann ich dann einfach ein kurzzeitkennzeichen für den bus kriegen wie für ein auto, das regulär abgemeldet ist?
danke schonmal
gruß
borsti
19 Antworten
Hi!
Also als ich meinen Bus aus Vierzen abgeholt habe um damit nach nbg zu gurken hab ich weder Fahrgestellnr noch sonstwas für die Tageszulassung angeben müssen.
Einzig so nen versicherungswisch wollten die, krigste beim adac zum Beispiel preis war so um die 60 euro wenn ich mich nicht irre.
Kannst aber vieleicht mit deinen KFZ Versicherung abklären ob die dir sowas auf Kulanz erstellen der so.
Den Fahrzeugtyp musste dan glaub ich in die papiere selber reinschreiben, damit du damit nicht heimlich mehrere KFZ "umziehst"
Gruß,
Thibaut
Zitat:
Original geschrieben von Vinreeb
Hi!
Also als ich meinen Bus aus Vierzen abgeholt habe um damit nach nbg zu gurken hab ich weder Fahrgestellnr noch sonstwas für die Tageszulassung angeben müssen.
Einzig so nen versicherungswisch wollten die, krigste beim adac zum Beispiel preis war so um die 60 euro wenn ich mich nicht irre.
Kannst aber vieleicht mit deinen KFZ Versicherung abklären ob die dir sowas auf Kulanz erstellen der so.
Den Fahrzeugtyp musste dan glaub ich in die papiere selber reinschreiben, damit du damit nicht heimlich mehrere KFZ "umziehst"
Gruß,
Thibaut
genau so ist es bei uns auch
Ich habe mir am Samstag noch den Spaß gemacht und bin in die Zulassungsstelle Bergheim (Erftkreis) gefahren und habe da nachgefragt. Der Sachbearbeiter dort meinte zwar auch, dass ein Kurzkennzeichen generell für zugelassene Fahrzeuge (egal ob normale Zulassung oder Saisonzulassung) nicht vorgehsehen ist, aber es sei eine Ermessenssache - er würde es machen.
Man ist also tatsächlich der Tagesform bzw. der Laune des Sachbearbeiters in der Zulassungsstelle ausgesetzt. Nach den Berichten hier habe ich mit der Dame vom Straßenverkehrsamt in Köln wohl einfach die Ar***karte gezogen gehabt.
Mahlzeit!
dass ein Kurzkennzeichen generell für zugelassene Fahrzeuge (egal ob normale Zulassung oder Saisonzulassung) nicht vorgehsehen ist
Und genau dies steht eindeutig im verlinkten § drin.
Egal was der oder die Sachbearbeiter im Kopf haben.Oder eben nich.
Gruß Frank!
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Lt Str.verkehrsamt BS, ist das Fahrzeug ausserhalb der Saison weder versichert noch versteuert, somit nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen, Kzkennzeichen können auf Antrag zugeteilt werden.