Sachmangelhaftung oder GW-Versicherung?
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage zur Kostenübernahme von Reparaturen an einem Gebrauchtwagen in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf.
Folgender Sachverhalt:
Das Fahrzeug wurde beim Vertragshändler (A) im Oktober 2013 gekauft. Eine Hersteller Gebrauchtwagenversicherung wurde für das erste Jahr kostenfrei dazu gelegt.
Nun sind an dem Fahrzeug bereits einige Schäden aufgetreten. Insgesamt deutlich über 7.000,00 Euro für verschiedene Ursachen.
Die Schäden wurden nun von einer anderen Vertragswerkstatt (B) behoben und über die GW-Versicherung abgewickelt. Die zuzahlende Selbstbeteiligung wurde vom Vertragshändler (A) übernommen.
Nun ist meine Frage:
Musste nicht der Vertragshändler (A) in den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf die Mangelbeseitigung komplett aus „eigener Tasche“ bezahlen.
Warum übernimmt das die Versicherung. Diese soll doch den Käufer und nicht den Verkäufer schützen?
Gruß Kay
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Nicht nur auf die Gemeinschaft sondern auch auf dich. Die Kosten für die Versicherung werden sich mit ziemlicher Sicherheit in der Kalkulation für den Verkaufspreis finden.Zitat:
Original geschrieben von Der_Kay
1. Ich glaube aber, dass ein Vertragshändler mit über 100 Gebrauchtfahrzeugen es nicht nötig haben muss, die Kosten auf die Gemeinschaft umzulegen.
Ob er die Versicherungsprämie mit einkalkuliert oder die tatächlichen Kosten ist nach dem Gesetz der großen Zahl egal.
Früher musste ein Verkäufer nicht haften.
Das Risiko ging also auf den Kunden über. Der hat dann ggf. die Gebrauchtwagengarantie selber abgeschlossen und damit auch selber bezahlt.
Jetzt kalkuliert die halt der Verkäufer gleich mit ein, da er per Gesetz im Prinzip dazu gezwungen wird.
Das ändert aber NICHTS an der Tatsache, dass eine Gebrauchtwagenversicherung nur optional zur gesetzlichen Sachmängelhaftung zu sehen ist und diese keinesfalls ersetzt!
Der Käufer hat das Recht zu wählen, bei wem er den Mangel anzeigt - gezwungen wird er bei dieser Entscheidung nicht!
Zitat:
Original geschrieben von wvn
@ Der_KayDU bist es doch, der die Gebrauchtwagenversicherung in Anspruch nicht, dann solltest auch Du Dich "schuldig" fühlen. 😉
Das gewerbliche Verkäufer ihre gesetzliche Sachmängelhaftung gerne auf andere Leistungserbringer abwälzen, ist doch eigentlich bekannt ... wenn Dir das nicht passt, mußt DU Deine Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer des Wagens geltend machen und nicht gegenüber der Gebrauchtwagenversicherung.
Das ist Dein gutes Recht, denn Du kannst wählen wer den Mangel beheben soll.
Das ist ja die Intention meiner Frage gewesen.
Kann ich die Versicherung nun auffordern den Händler (A) in Regress zu nehmen bzw. kann ich mindestens verlangen, dass A die Selbstbeteiligung übernimmt?
Ich hätte ja bereits einen Rechtsanwalt gefragt. Nur möchte ich nicht meine Versicherung in Anspruch nehmen, weil dann wieder "ALLE" zahlen müssten 😉
Bei den bereits behobenen Fällen musst du froh sein, dass er die SB übernommen hat.
Denn er hätte das Recht auf Nachbesserung gehabt, dass du ihm durch das verfrachten in eine andere Werkstatt genommen hast.
Was die zukünftigen Fälle betrifft:
Die ersten 6 Monate wird immer vermutet, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war.
Damit muss und darf der Händler nachbessern.
Da du das Auto ja bereits im Oktober 2013 gekauft hast, sind die 6 Monate bald um.
Dann liegt die Beweislast bei dir.
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In der Praxis sieht das anders aus.
Wir hatten nach Kauf eines Gebrauchtwagen bei Audi dieselbe Erfahrung gemacht.
Wenn irgendwelche Schäden auftauchen die im Rahmen der Versicherung mit abgedeckt sind, werden die auch von der Versicherung bezahlt.
Das ist doch so auch in Ordnung, schließlich ist so eine Reparaturkosten- oder Gebrauchtwagenversicherung dafür da.
Die Berechnung der Prämie erfolgt unabhängig von einer evtl bestehenden Gewährleistung.
Letzten Endes sein einige Schäden innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf doppelt abgesichert.
Zu beachten gibt es aber, dass die Versicherungen häufig eine SB haben, ab gewissen KM Ständen nur noch anteilig zahlen und vor allem nicht alle Schäden abdecken.
Wenn bei uns an der Unterhaltungselektronik (Navi Plus) was defekt ist, wäre das im Rahmen der Gewährleistung zu ersetzen gewesen.
In der Garantiepolice ist dies selbst bei Gebrauchtwagen Plus Fahrzeugen ausgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Bei den bereits behobenen Fällen musst du froh sein, dass er die SB übernommen hat.
Denn er hätte das Recht auf Nachbesserung gehabt, dass du ihm durch das verfrachten in eine andere Werkstatt genommen hast.
Das ist so nicht korrekt. Ich habe ja umgehend beim Händler A bescheid gegeben und dieser hat gesagt, ich kann natürlich zu JEDEM Vertrags-Service fahren und Mängel beseitigen lassen.
Die Vertragswerkstatt B hat sich jedesmal eine Rep.Freigabe von A im Vorfeld eingeholt!
Kann ich die Versicherung nun auffordern den Händler (A) in Regress zu nehmen bzw. kann ich mindestens verlangen, dass A die Selbstbeteiligung übernimmt - bis Ende April?
Du kannst das nächste mal bis Ende April das Auto zu Händler (A) bringen.
Dann muss er nachbessern.
Die Versicherung wird ihn nicht in Regress nehmen.
Er hat ja kein Verschulden an den Defekten.
Was ist denn los mit dem Auto, dass du jetzt auf einmal dem Händler eine reindrücken willst?
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Was ist denn los mit dem Auto, dass du jetzt auf einmal dem Händler eine reindrücken willst?
weil:
Zitat:
Original geschrieben von Der_Kay
2. Vertragshändler (A) muss sich nicht als Wohltäter herausstellen, weil er ein paar Mal die 150€ Selbstbeteiligung übernommen hat – obwohl er wahrscheinlich mehrere tausend Euro hätte zahlen müssen!3. Nun meint, dass er beim nächsten Mangel die SB nicht mehr übernimmt, da er schon so kulant gewesen ist.
Dann soll er einfach beim nächsten mal die Nachbesserung selber machen.
Zitat:
Original geschrieben von Der_Kay
Kann ich die Versicherung nun auffordern den Händler (A) in Regress zu nehmen bzw. kann ich mindestens verlangen, dass A die Selbstbeteiligung übernimmt - bis Ende April?
Ich muss meinen Senf auch mal dazu abgeben:
Mir wäre das so was von Sche.. Egal wer das bezahlt, Hauptsache ich nicht.
Dein Auto ist repariert, du hattest keine Kosten und konntest den Wagen sogar in deine viel nähere Werkstatt bringen. Sei doch froh, sonst hättest du immer weiter fahren müssen.
Ob der Verkäufer die 150 € (die er angeblich nicht mehr übernimmt) wirklich nicht übernimmt, steht doch auf einen ganz anderen Blatt. (Wenn jetzt so viel repariert wurde, sollte ja auch nix mehr kaputt gehen.)
Ob das ganze mit der Versicherung im Sinne des Erfinders ist....Aber bei der Versicherung sehen die ja auch das die frisch auf dich abgeschlossen wurde. (Sind ja auch nicht nur Idioten da)
Wenn die sich Geld holen wollen, werden die das schon alleine wissen/machen.
Und derjenige der z.b. noch nie bei seiner Steuererklärung geschummelt hat, beschwere sich bitte als erstes....😁
Zitat:
Original geschrieben von Grisu1977
(Wenn jetzt so viel repariert wurde, sollte ja auch nix mehr kaputt gehen.)
Was macht das denn für ein Sinn? Wenn der Kabelbaum der Heckklappe erneuert worden ist, geht die Standheizung nicht mehr kaputt? 🙄🙄 äääh ... ja genau!
Zitat:
Original geschrieben von Grisu1977
Ob der Verkäufer die 150 € (die er angeblich nicht mehr übernimmt) wirklich nicht übernimmt, steht doch auf einen ganz anderen Blatt. (Wenn jetzt so viel repariert wurde, sollte ja auch nix mehr kaputt gehen.)
Händler A hat nun für die letzte Reparatur die SB-Übernahme verweigert! Das ärgert mich nun doch ein wenig, weil ich nun doch die "Gemeinschaftsversicherung" in Anspruch nehmen muss...
Das kann er tun wenn du ihn komplett übergangen hast bei der Reparatur. Möchtest du die Sachmängelhaftung nutzen dann geht das nur über den Verkäufer, sagt der dann zu dir: Gehe in Werkstatt XYZ in deiner nähe, dann müsste er auch die SB übernehmen. Das ganze hat man für den Streifall idealerweise natürlich schriftlich.
Bemerkst du einen Defekt an deinem versicherten KFZ und bemühst diese, bist du auch für die SB zuständig.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Der_Kay
Ich habe ja umgehend beim Händler A bescheid gegeben und dieser hat gesagt, ich kann natürlich zu JEDEM Vertrags-Service fahren und Mängel beseitigen lassen.
Die Vertragswerkstatt B hat sich jedesmal eine Rep.Freigabe von A im Vorfeld eingeholt!
Das ist ja einer der Gründe, warum die Rep. einen Tag länger gedauert haben.
Aber warum lässt die Vertragswerkstatt B das mit der SB so laufen und macht den A nicht darauf aufmerksam?
Ist schonmal schön, daß du dir Gedanken machst und das auch mit Händler A absprichst.
Und sehr gut, daß der dann die Selbstbeteiligung übernommen hat.
Manche denken erst wenn sie den Restbetrag daran "äh da war doch was mit Gewährleistung" - und Händler A kann sich freuen wenn er nie was von der Reparatur gewußt hat.
Zum Problem:
Hast du den Werkstattauftrag unterschrieben bei der letzten Reparatur bei der du gewußt hast, Händler A übernimmt die Selbstbeteiligung nicht wenn du über die Versicherung gehst?
In dem Fall bist wohl du Auftraggeber für die Werkstatt B wenn die Versicherung nicht alles zahlt und nicht Werkstatt A.
Was du im Verhältnis zu A aus deinem Recht auf Sachmangelhaftung daraus machst da die Reparatur bei B so abgesprochen war... Anwalt.
Vor allem da du gewußt hast, daß A die Selbstbeteiligung nicht zahlen will.
Und die Frage ist es ein Fall der Sachmangelhaftung? Oder "nur" ein Versicherungsfall.
Du hättest wohl auch zu A fahren können. Über die Transportkosten hätte man ebenfalls streiten können.
Aber --> Anwalt. Du hast ja einen.
Versicherung:
Wenn A die Kosten für die Versicherung zahlt, dann ist es meiner Ansicht nach seine Versicherung.
Er könnte auch eine "Eigenversicherung" aufmachen. Oder nur Rückstellungen bilden für solche Fälle.
Könnte er... Aber wofür gibt es denn Versicherungen.