Sachmangelhaftung oder GW-Versicherung?

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage zur Kostenübernahme von Reparaturen an einem Gebrauchtwagen in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf.

Folgender Sachverhalt:

Das Fahrzeug wurde beim Vertragshändler (A) im Oktober 2013 gekauft. Eine Hersteller Gebrauchtwagenversicherung wurde für das erste Jahr kostenfrei dazu gelegt.

Nun sind an dem Fahrzeug bereits einige Schäden aufgetreten. Insgesamt deutlich über 7.000,00 Euro für verschiedene Ursachen.

Die Schäden wurden nun von einer anderen Vertragswerkstatt (B) behoben und über die GW-Versicherung abgewickelt. Die zuzahlende Selbstbeteiligung wurde vom Vertragshändler (A) übernommen.

Nun ist meine Frage:

Musste nicht der Vertragshändler (A) in den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf die Mangelbeseitigung komplett aus „eigener Tasche“ bezahlen.

Warum übernimmt das die Versicherung. Diese soll doch den Käufer und nicht den Verkäufer schützen?

Gruß Kay

39 Antworten

Wie soll sich der Verkäufen denn sonst schützen?

Er hat die Versicherung ja schließlich auch bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Er hat die Versicherung ja schließlich auch bezahlt.

Verstehe ich dich richtig:

Der Verkäufer lässt MICH eine Versicherung abschließen und bezahlt die erste Jahresrate, damit ER geschützt ist!

Wenn ich nun gesagt hätte, ich möchte die Versicherung nicht, was wäre denn dann gewesen?

Sachmangelhaftung bezieht sich auf Mängel,
die bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden waren.
Nicht auf Schäden, die danach entstehen.
Dafür ist die Garantie zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von Der_Kay



Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Er hat die Versicherung ja schließlich auch bezahlt.
Verstehe ich dich richtig:

Der Verkäufer lässt MICH eine Versicherung abschließen und bezahlt die erste Jahresrate, damit ER geschützt ist!

Wenn ich nun gesagt hätte, ich möchte die Versicherung nicht, was wäre denn dann gewesen?

Dann hätte er dir das Auto nicht verkauft 😛. Muss er ja nicht 😉

Der Versicherer bekommt so viel mehr Abschlüsse, der Verkäufer traut sich wieder alle KFZ zu handeln welche in der Versicherung möglich sind und der Käufer muss nicht zwingend zu dem Verkäufer zum Reparieren weil es eben Partner gibt.

Letztlich sind aber in den ersten 6 Monaten alle Schäden (kein Verschleiß) durch die Sachmängelhaftung abgedeckt, sollte die Versicherung denn doch mal zicken.

Grüße
Steini

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Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Wie soll sich der Verkäufen denn sonst schützen?

Also soll die lieber die Gemeinschaft den Schaden bezahlen, als der Verursacher?

Was ist das den für eine Logik? Da muss man sich nicht wunderen, wenn man für eine Gebrauchtwagenversicherung 500 oder mehr Euro bezahlen muss. Da würde ich dir auch die Versicherung für die ersten sechs Monate oder das erste Jahr bezahlen.

Gruß Kay

Die Versicherung hat doch nur Vorteile für einen selber.

1. Kann man die Nachbesserung bei einer anderen Werkstatt durchführen lassen.

2. Gilt sie 1 Jahr und nicht nur die ersten 6 Monate, wie es im Prinzip bei der Gewährleistung in der Praxis der Fall ist.

3. Übernimmt die auch Schäden, die nicht zweifelsfrei bei der Übergabe schon vorhanden waren.

Also wenn der Verkäufer die zahlt, dann ist das doch super.
Ein Win-Win Situation für Käufer und Verkäufer.

Zitat:

Original geschrieben von Der_Kay


Hallo zusammen,

Die Schäden wurden nun von einer anderen Vertragswerkstatt (B) behoben und über die GW-Versicherung abgewickelt. Die zuzahlende Selbstbeteiligung wurde vom Vertragshändler (A) übernommen.

Gruß Kay

Im Falle der Gewährleistung ist das Aufgabe des Verkäufers. Der muss nachbessern.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Sachmangelhaftung bezieht sich auf Mängel,
die bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden waren.
Nicht auf Schäden, die danach entstehen.
Dafür ist die Garantie zuständig.

Das wird ja in den ersten sechs Monaten angenommen. Natürlich nicht bei Verschleißteilen. Das war auch nicht der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Der_Kay


Also soll die lieber die Gemeinschaft den Schaden bezahlen, als der Verursacher?

Welche Schäden hat der Verkäufer denn verursacht?

Bei einer Versicherung dieser Art ist es ja immer der Fall, dass eine Gemeinschaft für alle Schäden zahlt.
Ist ja Sinn und Zweck.

Aus welchem Grunde die abgeschlossen wird, ist doch vollkommen egal.

Auch wenn ich für mein 4 Jahre altes Auto selber eine Gebrauchtwagenversicherung abschließe, ist das Prinzip nicht anders. Eine Gemeinschaft zahlt für Schäden die sie nicht verursacht haben.

Wer soll denn deiner Meinung nach der Verursacher von einem Motorschaden bei einem 4 Jahren alten Auto mit 80.000 KM sein?

Der Verkäufer auf alle Fälle nicht 😉

Die Gewährleistung für Gebrauchtwagenhändler ist für die Händler echt ein Problem.
Denn für technische Schäden an einem Fahrzeug kann der Händler meistens überhaupt nichts dafür, soll aber trotzdem dafür haften.

Er macht also nichts anderes, als jeder andere auch, der eine Gebrauchtwagenversicherung abschließt. Er will sich vor technischen Defekten Schützen, für die er selber zahlen müsste, weil die Herstellergarantie nicht mehr greift.

Prinzipiell könnte es mir ja egal sein, wer die Schäden bezahlt.

1. Ich glaube aber, dass ein Vertragshändler mit über 100 Gebrauchtfahrzeugen es nicht nötig haben muss, die Kosten auf die Gemeinschaft umzulegen.

2. Ein Vertragshändler muss sich dann nicht als Wohltäter herausstellen, weil er ein paar Mal die 150€ Selbstbeteiligung übernommen hat – obwohl er mehrere tausend Euro hätte zahlen müssen!

3. Nun meint, dass er beim nächsten Mangel die SB nicht mehr übernimmt, da er schon so kulant gewesen ist.

Zitat:

Wer soll denn deiner Meinung nach der Verursacher von einem Motorschaden bei einem 4 Jahren alten Auto mit 80.000 KM sein?

Hierfür muss er m. M. n. aber eine eigene Betriebsversicherung o. ä. abschließen.

Wenn mir der Friseur ins Ohr schneitet, weil er sich mit einem anderen Kunden unterhält, bezahlt ja auch nicht die Haftpflicht der anderen Kunden!

Zitat:

Original geschrieben von Talker55



Zitat:

Original geschrieben von Der_Kay


Also soll die lieber die Gemeinschaft den Schaden bezahlen, als der Verursacher?
Welche Schäden hat der Verkäufer denn verursacht?

Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Er hat eine mangelhafte Sache verkauft!

Zitat:

Original geschrieben von Der_Kay


1. Ich glaube aber, dass ein Vertragshändler mit über 100 Gebrauchtfahrzeugen es nicht nötig haben muss, die Kosten auf die Gemeinschaft umzulegen.

Nicht nur auf die Gemeinschaft sondern auch auf dich. Die Kosten für die Versicherung werden sich mit ziemlicher Sicherheit in der Kalkulation für den Verkaufspreis finden.

Er zahlt ja auch dementsprechend Versicherungsprämie dafür und hat damit auch den gleichen Anspruch auf Leistung wie jeder andere auch.

Wenn Friseur A einem Kunden das Ohr abschneidet, dann zahlen die Friseure B-Z auch dafür mit.

Ein Privatkunde hingegen schneidet beruflich keine Haare. Also muss er sich gegen dieses Risiko nicht absichern.

Aber ein Autoverkäufer und ein Autobesitzer haben das gleiche Risiko.
Sie müssten für einen defekt Zahlen, für den sie nichts können.

Also haben beide die gleiche Möglichkeit sich gegen dieses Risiko zu versichern.

Das Risiko ist für die Versicherung immer das gleiche. Daher auch die gleiche Prämie.

Wenn der Verkäufer 100 Autos verkauft, dann zahlt er ja auch 100x die Prämie dafür.

@ Der_Kay

DU bist es doch, der die Gebrauchtwagenversicherung in Anspruch nicht, dann solltest auch Du Dich "schuldig" fühlen. 😉

Das gewerbliche Verkäufer ihre gesetzliche Sachmängelhaftung gerne auf andere Leistungserbringer abwälzen, ist doch eigentlich bekannt ... wenn Dir das nicht passt, mußt DU Deine Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer des Wagens geltend machen und nicht gegenüber der Gebrauchtwagenversicherung.

Das ist Dein gutes Recht, denn Du kannst wählen wer den Mangel beheben soll.

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