Sachmangelhaftung oder GW-Versicherung?
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage zur Kostenübernahme von Reparaturen an einem Gebrauchtwagen in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf.
Folgender Sachverhalt:
Das Fahrzeug wurde beim Vertragshändler (A) im Oktober 2013 gekauft. Eine Hersteller Gebrauchtwagenversicherung wurde für das erste Jahr kostenfrei dazu gelegt.
Nun sind an dem Fahrzeug bereits einige Schäden aufgetreten. Insgesamt deutlich über 7.000,00 Euro für verschiedene Ursachen.
Die Schäden wurden nun von einer anderen Vertragswerkstatt (B) behoben und über die GW-Versicherung abgewickelt. Die zuzahlende Selbstbeteiligung wurde vom Vertragshändler (A) übernommen.
Nun ist meine Frage:
Musste nicht der Vertragshändler (A) in den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf die Mangelbeseitigung komplett aus „eigener Tasche“ bezahlen.
Warum übernimmt das die Versicherung. Diese soll doch den Käufer und nicht den Verkäufer schützen?
Gruß Kay
39 Antworten
Jetzt wird es richtig verwirrend:
Die Kommunikation mit Vertragshändler A lief seit Anfang des Jahres nur noch ausschließlich über Vertragswerkstatt B. Alle Freigaben, Fragen und so weiter zur Schadenabwicklung haben die unter sich ausgemacht.
Nun hat mir Vertragswerkstatt B gesagt, dass die Selbstbeteiligung nicht mehr von A übernommen wird (wie bereits erwähnt).
Daraufhin hab ich mit Vertragshändler A (diesmal Leitung) telefoniert um mich zu erkundigen, warum dieser die SB nicht übernehmen möchte.
Jetzt kommt "der Knaller“
Gemäß Vertragshändler A hat man nach der vorletzten Reparatur die Vertragswerkstatt B angewiesen, dem Kunden (mir) beim nächsten auftretenden Schaden zu informieren,
- dass Vertragshändler A das Fahrzeug kostenlos bei Vertragswerkstatt B abholt und selbst repariert.
- Dem Kunden (mir) wird auf Kosten des Vertragshändler A für diesen Zeitraum ein Ersatzfahrzeug gestellt.
Diese Informationen hat Vertragswerkstatt B gar nicht erst weitergegeben, auf eigene Faust repariert und mit der Versicherung abgerechnet!
Warum?
Man muss dazu sagen, dass beide Vertragsunternehmen keine „Hinterhofhändler“ sind. Vertragshändler A hat über 60 Mitarbeiter/innen und VertragsWerkstatt-B-Group ist unter den Top 20 in Deutschland.
Selber Schuld würde ich sagen.
Du bist ja derjenige, der Händler A ständig umgangen hat und das Fahrzeug bei Händler B zur Reparatur abgegeben hat und sich darauf verlassen hat, dass die das schon untereinander ausmachen.
Du hättest dir halt immer vorher das OK von Händler A direkt holen sollen und dich nicht drauf verlassen sollen, dass Händler B das schon macht.
Bei einem 60 Mann Betrieb kann man sich doch denken, dass nicht jeder Mitarbeiter weiß, dass auch noch eine Gewährleistung mit im Spiel ist.
Naja, hier gilt wohl insbesondere der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See.....
Werkstatt B hat hier wohl auch selber Fehler gemacht, von daher würde ich mal versuchen dieser die SB aufzuerlegen 😉
Den Rest kann wohl nur noch ein Richter entscheiden, ist einfach zu Verfahren 🙁
Grüße
Steini
Und warum haben wir die Information, daß Werkstatt A angeboten hatte das Fahrzeug abzuholen und dir nen Leihwagen zu geben erst jetzt? (wofür schreibe ich das mit den evtl. strittigen Transportkosten überhaupt?)
Und warum erfahren wir, daß du doch nicht immer mit A gesprochen hast sondern das es dieses Jahr nur über B lief erst jetzt? (wofür lobe ich dich für deine Kontaktaufnahme mit A?)
Geh zum Anwalt. Und erzähl dem das in 5 Akten.
EOD.
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Zitat:
Original geschrieben von Talker55
[...] Selber Schuld würde ich sagen [...]
???
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und warum haben wir die Information, daß Werkstatt A angeboten hatte das Fahrzeug abzuholen und dir nen Leihwagen zu geben erst jetzt? (wofür schreibe ich das mit den evtl. strittigen Transportkosten überhaupt?)
...weil ich das
gesternerst erfahren habe!
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und warum erfahren wir, daß du doch nicht immer mit A gesprochen hast sondern das es dieses Jahr nur über B lief erst jetzt? (wofür lobe ich dich für deine Kontaktaufnahme mit A?)
...weil A -
wie bereits geschrieben- nach dem ersten bzw. zweiten Mangel gesagt hat : " Ich könne zu allen VERTRAGSwerkstätten fahren und Mängel beseitigen lassen!"
...und weil es IMMER die selben Ansprechpartner bei A oder B waren.
Danke für die Hilfe und die Antworten
Gruß Kay
Zitat:
Original geschrieben von Der_Kay
...weil A - wie bereits geschrieben - nach dem ersten bzw. zweiten Mangel gesagt hat : " Ich könne zu allen VERTRAGSwerkstätten fahren und Mängel beseitigen lassen!"
Natürlich kannst du das, steht ja auch in den Garantiebedingungen, ebenso, dass du dann die SB zu tragen hast. Du scheinst irgendwie noch nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung verstanden zu haben, bzw. welche Pflichten und Rechte Käufer und Verkäufer im jeweiligen Falle haben...
Ok, hat sich so angehört als hättest du das schon länger gewußt.
Aber du hast eben doch nicht immer mit A gesprochen.
Daß du 2014 nie mit A Kontakt hattest hast du vorher nie geschrieben...
Das mit allen Werkstätten - das ist die Versicherung.
Wie Master Siggi schon schreibt.
Wenn du aber über die Gewährleistung gehen willst - dann mußt du A sagen "Das und das ist jetzt - kann ich zu dem B gehen oder wie regeln wir Transport?"
Kann auch sein, daß A (diesmal) sagt - nee geh zu C, der ist Partnerwerkstatt, kennt sich aus mit das und das - der macht das.
Und eben die Frage ob es überhaupt ein Fall der Gewährleistung ist.
Und die Frage ob dich B überhaupt über deine gesetzlichen Rechte - bzw. in dem Fall Pflichten aufklären muß. Auch wenn A zu ihm sagt, ab sofort zahlst du die SB selbst.
Nochmal die Frage:
Wer hat den Auftrag 2014 unterschrieben?
Wenn es ein Fall der Gewährleistung wäre - dann würde (sollte! meiner Ansicht nach) von A irgendwas schriftlich daliegen. Und zwar möglichst auch bei dir.
A könnte unter Umständen sagen "von den Schäden im Jahr 2014 hat uns TE nie in Kenntnis gesetzt, er hat die Garantieversicherung in einer anderen Werkstatt in Anspruch genommen"...
Fragen über Fragen...
Die wohl keiner hier wirklich beantworten kann und darf.
Ab zum Anwalt. 😉
Warum eigentlich immer ab zum Anwalt?
1. Gehts nur um 150,- €
2. Hat eindeutig er den Fehler gemacht.
Ich dachte er hat schon einen? 🙂
Aber gut, muß ja nicht sein. Er könnte seinen Fehler auch einsehen. Und/oder B angehen ob die die Selbstbeteiligung nicht schlucken weil sie ihm nicht sagen A hätte auch repariert. Immerhin hat B an ihm verdient. Ob dafür ne Rechtsgrundlage da wäre...?
Sowas ohne A zu informieren ist immer unpraktisch. Ich würde immer A informieren. Selbst wenn die Versicherung 100 % zahlt und keine SB hat.
Was wäre denn, wenn TE vom Kaufvertrag zurücktreten möchte... 😁
Lass ihn doch zum Anwalt rennen, am Ende wäre er froh, einfach die 150 € SB gezahlt zu haben, anstatt das x-fache für seinen Anwalt noch obendrauf 😁