Sachmangel: alte Reifen und ignoranter Händler
Kurzfassung: Auto mit zwei Reifensätzen gekauft, die Winterreifen sind 14 Jahre alt. Der Händler stellt sich am Telefon etwas quer, möchte nichts von Rechtsnormen hören. Ist das ein Sachmangel und was kann ich mir erhoffen?
Guten Tag!
Vor knapp zwei Monaten habe ich ein Gebrauchtfahrzeug "inkl. Sommer- und Winterräder" (Vertrag) bei einem Händler erworben. Die Sommerreifen waren montiert, die Winterreifen eingelagert, sodass ich mir auch auf Nachfrage kein Bild vom Zustand der Winterräder machen konnte. Zudem gab es keine Bilder von diesen im Inserat.
Naja, dann hab ich den Vertrag eben so unterschrieben und das Fahrzeug ne Woche später abgeholt. Gestern habe ich festgestellt, dass die Reifen über 14 (!) Jahre alt sind. Für mich ist das absolut nicht hinnehmbar, die Dinger sind absolut verkehrsunsicher- Erschwerend kommt hinzu, dass der Verkäufer bei Abholung (ich machte nichtsahnend ne Anmerkung zum geringen Profil) meinte, damit könne man noch locker n Winter fahren.
Den Händler hab ich eben angerufen. Dieser meinte, er prüfe das, man hätte aber sicher noch Reifen vor Ort. Ich habe entgegnet, mir wäre ne Kaufpreisminderung lieber, bevor die nächsten alten Schlappen draufkommen, darauf hieß es, man hätte auch neue Reifen. Ich erwähne noch einmal, dass mir ne Kaufpreisminderung sinnvoller erscheint, da der Händler ja auch die Transport- und Wegekosten (100km einfache Strecke) zahlen müsste. Der Händler meinte "nö, müssen wir nicht". Ich zitiere die Rechtsnorm, der Händler nur so "wollen wir jetzt ernsthaft so anfangen?". Darauf erwähne ich, dass ich das ohnehin lieber schriftlich klären würde, aber bevor ich diesen Satz zu Ende bringen kann, legt der Typ kommentarlos auf.
Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Geht das als Sachmangel durch und auf was kann ich als Käufer hoffen?
Übrigens: die Reifen sind 2 Jahre älter als das Fahrzeug selbst und auch nicht diejenigen Reifen, die von VW mitgeliefert wurden. Hier hat also jemand vorsätzlich seine alten Reifen mitgegeben... Der Händler bekommt übrigens Post (Musterformular vom ADAC), nur will ich mir jetzt schonmal ein Bild von der Situation machen können.
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Moment. Vorsätzlich?
Reifen sind IMMER älter als das Fahrzeug, wenn es der erste Satz ist.
Übrigens gibt es keinen Mangel wegen des Alters am Reifen. (Insofern nicht rissig, porös o.ä.)
Du kaufst also ein 12 Jahre altes Auto, mit einem 2. Satz Winter dazu. Was erwartet man da?
158 Antworten
Warum schlägst du wegen maximal 20 Liter Sprit für die 200km das Angebot für andere Winterreifen aus?
Was wirklich lustig gewesen wäre:
Käufer: Sind Winterreifen dabei?
Verkäufer: Ja.
Bei Abholung...
Käufer: Wo sind die Felgen?!?!?
Es ist nunmal nicht von der Hand zu weisen, daß die Reifen ab einem gewissen Alter die Eigenschaften verlieren und Einbußen bei der Sicherheit haben.
Die Weichmacher der Reifen sind bei 14 Jahre alten Reifen mit Sicherheit raus, so, daß der Reifen spröde und rissig ist. was man aber dem Reifen selbst so nicht ansehen muß.
Kommt es zu einem Unfall und ein Gutachten deckt die 14 Jahre alten Reifen auf, kann es gut und gerne passieren, eine Teilschuld oder gar die komplette Haftung aufgebrummt zu bekommen.
Nicht umsonst gibt es eine Empfehlung Reifen nach X Jahren zu wechseln.
...definitv nicht umsont für die Reifenfabrikanten!
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Sept. 2020 um 12:48:59 Uhr:
Kommt es zu einem Unfall und ein Gutachten deckt die 14 Jahre alten Reifen auf, kann es gut und gerne passieren, eine Teilschuld oder gar die komplette Haftung aufgebrummt zu bekommen.
Sicher? Eine Empfehlung eines Herstellers ist ja keine Vorschrift. Das Fahrzeug gilt doch trotzdem als Verkehrssicher, sofern man nicht sieht, dass sich die Reifen auflösen und diese ausreichend Profiltiefe haben? Ansonsten könnte ja auch argumentiert werden, dass der Unfall vielleicht mit einem Premiumreifen hätte verhindert werden können, wenn der Verursacher Billigreifen drauf hat, die jedoch eine Zulassung haben.
Andere Möglichkeit wo gerne gemacht wird: die teueren Serienfelgen vorher verscherbeln und günstige Zubehörfelgen mit alten Reifen montieren vor Verkauf!
Selbst erlebt 2008, wo ein 330 Coupe von Bmw angeschaut wurde 🙂. Jeder Reifen unterschiedliche DOT, runtergerockt inklusive anderer BMW Felgen. Die originalen wurden separat verhökert, da wahrscheinlich in exzellenten Zustand seitens des Vorbesitzers!
Kaufe lieber neue Reifen und wechsle die in der Werkstatt .... schont ungemein die Nerven.
Hallo!
Zitat:
@Schubbie schrieb am 14. September 2020 um 13:07:23 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Sept. 2020 um 12:48:59 Uhr:
Kommt es zu einem Unfall und ein Gutachten deckt die 14 Jahre alten Reifen auf, kann es gut und gerne passieren, eine Teilschuld oder gar die komplette Haftung aufgebrummt zu bekommen.Sicher? Eine Empfehlung eines Herstellers ist ja keine Vorschrift. [...] Ansonsten könnte ja auch argumentiert werden, dass der Unfall vielleicht mit einem Premiumreifen hätte verhindert werden können, wenn der Verursacher Billigreifen drauf hat, die jedoch eine Zulassung haben.
Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn ist auch nur eine Empfehlung, keine Vorschrift. Trotzdem wird bei einem Unfall von der Rechtssprechung regelmäßig dem schneller als 130 km/h Fahrenden allein deshalb schon ein gewisser Haftungsanteil auferlegt.
Außerdem sind dies nicht nur Empfehlungen der Reifenhersteller, auch (hoffentlich) unabhängige Stellen wie der ADAC raten dringend davon ab, Reifen, welche älter als 10 Jahre sind, weiter zu benutzen. Diese Empfehlung beruht wohl auf eigenen Tests, die angeblich klar belegen, dass sich die maßgeblichen Eigenschaften bereits nach vier Jahren zu verschlechtern beginnen (natürlich auch abhängig von anderen Faktoren wie z. B. Intensität der Beanspruchung usw.).
Ich habe auch schon Empfehlungen gehört oder gelesen, wonach 8 oder sogar bloß 6 Jahre das Maximalalter für Reifen sein sollen. Jedoch habe ich noch von keinem Experten gelesen, dass das Alter eines Reifens überhaupt keine Rolle spielt.
Deshalb bin ich in diesem einen grundsätzlichen Punkt einer Meinung mit dem TE: Wenn der Händler zusichert die Winterreifen wären "noch für einen Winter gut", dann würde ich maximal neun Jahre alte Reifen akzeptieren. 14 Jahre sind definitiv weit jenseits dessen, was ich (selbst wenn bislang völlig ungenutzte Reifen) am Fahrzeug haben will. Da würde ich notfalls sogar eher noch Neureifen eines Billigproduzenten bevorzugen, als total überalterte "Premiumreifen".
Gruß
.SD
Eigentlich kann man dem Verkäufer nicht mal einen Vorwurf machen. Winterreifen wurden ja mit geliefert. Oder steht im Kaufvertrag drin, wie alt bzw. in welchem Zustand die Dinger sind ? Wollte vielleicht die Entsorgungskosten nicht tragen ?
Denn die hat ja nun der Käufer an der Backe.
Übrigens, rumfahren würd ich mit den Reifen nicht mehr. Meine persönliche Grenze liegt bei 10 Jahren. Dann sind die Winterreifen erfahrungsgemäss technisch verschlissen, weil hart.
Zitat:
@.SD schrieb am 14. Sept. 2020 um 14:43:16 Uhr:
Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn ist auch nur eine Empfehlung, keine Vorschrift.
Die Richtgeschwindigkeit ist aber in der StVO klar definiert, das Höchstalter der Reifen nicht. Also wonach soll ein Richter urteilen, wenn die Reifen in Ordnung und lediglich hart sind? Da wird man meiner Meinung nach differenzieren müssen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. September 2020 um 12:48:59 Uhr:
Es ist nunmal nicht von der Hand zu weisen, daß die Reifen ab einem gewissen Alter die Eigenschaften verlieren und Einbußen bei der Sicherheit haben.
Die Weichmacher der Reifen sind bei 14 Jahre alten Reifen mit Sicherheit raus, so, daß der Reifen spröde und rissig ist. was man aber dem Reifen selbst so nicht ansehen muß.Kommt es zu einem Unfall und ein Gutachten deckt die 14 Jahre alten Reifen auf, kann es gut und gerne passieren, eine Teilschuld oder gar die komplette Haftung aufgebrummt zu bekommen.
Nicht umsonst gibt es eine Empfehlung Reifen nach X Jahren zu wechseln.
Von wem und wofür steht X?