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Sachmängelhaftung

Audi A6 C5/4B

Guten Morgen!

Folgendes Problem habe ich mit einem Händler, wegen der Sachmängelhaftung!

Ich habe einen leichten Wassereinbruch im Auto gehabt. Ich vermute, dass die Dichtung der Dachreling nicht mehr richtig dicht ist. Da ich das Auto noch keine 6 Monate habe, habe ich das dem Verkäufer angezeigt.
Antwort: Keine Übernahme, da Verschleißteil.

Ich habe mich mal schlau gemacht: Laut DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689, sind Dichtungen und Dichtringe in der Tat ausgeschlossen, aber betrifft das auch die Dichtung an der Reling? Habe leider keinen genauen Artikel zu dem Urteil gefunden.

Dazu kommt nun, dass das Lenkrad quietscht. Ein Mechaniker vor Ort vermutet, dass das Rohr, wo die Lenkung durchgeht sich nach oben geschoben hat und an einem Kunststoffring schleift.
Das habe ich noch nicht angezeigt, werde ich aber heute noch tun!
Habe da eine Chance, dass das abgestellt wird?

MfG
Matze

16 Antworten

Ich glaube, dein Händler verwechselt Mängelhaftung mit Garantieansprüchen.

Davon ausgehend, dass du das Auto für dich privat (also nix Gewerbe und so) vom Händler (also nix von Privat bzw. Kommission oder so) gekauft hast , haftet der Händler für 2 Jahre (kann per Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden) für auftretende Mängel, soweit es sich um Mängel handelt, die bei Übergabe der Sache bereits vorhanden waren. Das ist wichtig! Denn natürlich haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die erst nach der Übergabe entstehen.

Was die von dir genannten 6 Monate angeht, so handelt es sich dabei um eine gesetzlich geregelte Beweislastumkehr. Auf deutsch: Tritt innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Lehnt der Händler/Verkäufer die Haftung ab muss er beweisen, dass der Mangel erst nachrträglich, also nach Übergabe, entstanden ist.

Mit der Garantie hat das obige nix zu tun. Die gilt gesondert gemäß den vereinbarten Bedingungen.

In deinem Fall würde ich mal behaupten, dass eindringendes Wasser kaum normal ist und demnach ganz klar einen Mangel darstellt. Wenn dieser Mangel jetzt nicht noch zufällig im Kaufvertrag genannt und von dir akzeptiert wurde (was ich jetzt mal nicht glaube), dann liegt ganz klar ein Fall der Mängelhaftung vor. Da du nach deinen Angaben noch innerhalb der 6-Monats-Frist bist, gilt die o.a. Vermutung, dass die Undichtigkeit bereits bei Übergabe vorhanden war. Ergo: Der Händler muss den Mangel beseitigen.

Wenn er weiter Zicken macht würde ich an deiner Stelle nicht zucken und gleich einen Anwalt einschalten.

Hoffe geholfen zu haben.

koinzident

Genau das habe ich auch vermutet. In der Garantie sind Wasserlecks ausgeschlossen, auch wenn ich das, wie ich finde, eine Frechheit ist, wenn es den Innenraum betrifft.

Der Gipfel ist ja, dass ich ihm das schon drei Wochen nach Kauf angezeigt habe und da schon vertröstet wurde. Man hatte mir dann angeboten, dass man das macht und ich NUR 60% zahlen müsse. Der Händler ist ca 130km von mir weg....ist also nix mit eben mal hinfahren!

Ich werde ihm noch eine E-mail mit der Bitte um Empfangsbestätigung und Stellungnahme bitten und wenn dann nix passiert muss ich eben den Anwalt aufsuchen!
Und das bei einer AUDI Vertragswerkstatt. Da werde ich mich bei denen auch gleich mal beschweren!

Danke für die Info!

Matze

Also, die Antwort des Autohauses war wieder mal ernüchternd.

"Man würde sich das mit dem Dach mal anschauen, denn wenn bei einem Schiebedach die Abflüsse dicht sind, kann schon mal Wasser ins Innere dringen."

HALLOOOO. Die haben mir den Wagen verkauft! Der hat gar kein Schiebedach!!! Ungalublich!

"Quietschen im Lenkrad ist normal Abnutzung, daher kein Mangel..."

Ich überlege echt, AUDI anzuschreiben und denen mal mitzuteilen, was für einen scheiß Kundenservice die haben. Da steigt man von einem Franzosen auf einen Deutschen um, weil man glaubt, dass man da besser dran ist und was ist nun...?

Traurige Gewissheit, dass der Mehrpreis für einen deutschen Gebrauchten sich kaum noch rechtfertigt...

Ich hab recht gute Erfahrungen mit der Rechtsabteilung des ADAC gemacht. Die haben nette Standardschreiben die man in einem solchen Fall als Drohung schicken kann. Hatte bei meinem 🙂 den nötigen Erfolg, diverse Rechnungen / Reparaturen wurden erst danach übernommen!

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Aha!
Gibts die als Download, oder sollte ich mich telefonisch bei denen melden.
Ich spiele eigentlich schon mit dem Gedanken bei einem Anwalt vorstellig zu werden und das prüfen zu lassen.
Problem ist auch, dass ich zu dem Autohaus knappe 180km fahren muss.
Und von der Absprache, dass ich solche Dinge hier bei einem Vertragshändler machen lassen kann, weiß man offensichtlich nichts, denn man teilt mir mit, dass ich das -wenn überhaupt- bei denen vor Ort machen lassen kann.

Hab mir eben die AGB´s der Garantie rausgesucht. Steht drin, dass ich dem VK die Gelegenheit zur Nachbesserung geben muss, aber wenn ein Schaden außerhalb des Umkreises von 50km auftritt, dann kann ich zu einer anderen Werkstatt fahren.
Gibts damit einschlägige Erfahrungen?

Zitat:

Original geschrieben von MatzeSturm


Aha!
Gibts die als Download, oder sollte ich mich telefonisch bei denen melden.
Ich spiele eigentlich schon mit dem Gedanken bei einem Anwalt vorstellig zu werden und das prüfen zu lassen.
Problem ist auch, dass ich zu dem Autohaus knappe 180km fahren muss.
Und von der Absprache, dass ich solche Dinge hier bei einem Vertragshändler machen lassen kann, weiß man offensichtlich nichts, denn man teilt mir mit, dass ich das -wenn überhaupt- bei denen vor Ort machen lassen kann.

Ich hatte damals per Mail Kontakt mit dem ADAC aufgenommen. Die Unterlagen gibt es aber wohl auch als Download.

Generell soll die Behebung der berechtigten Sachmängel für den Verbraucher kostenneutral erfolgen d.h. Fahrtkosten usw. sind zu erstatten.

Wenn man es genau nimmt musst du bei einem tatsächlichen Mangel der die Sachmängelhaftung betrifft
den Wagen nichteinmal zu den bringen, denn die müssen ihn dann bei dir abholen und auch wiederbringen!
Aussage des KFZ-Sachverständigen des ACE-Deutschland.

Da hatte ich mich letztes Jahr mit unterhalten betreffend eines Mangels...

Zitat:

Original geschrieben von MatzeSturm


...
In der Garantie sind Wasserlecks ausgeschlossen
...

Wenn Wasserlecks im Allgemein, also nicht spezifik auf Motor/Karosserie bezogen, ausgeschlossen sind wird's sicherlich schwierig mit Garantie durchzukommen. Als der Verkäufer dieses ausgeschlossen hat, lässt aber vermuten, dass es ihm schon klar war.

Wenn Dichtungen (als Verschleissteile) ausgeschlossen sind, gibt's evtl. hier eine Möglichkeit indem Teile die sich nicht bewegt auch nicht verschlissen werden; Verschleissausgesetzte Dichtungen sind z.B. Wellendichtungen, Türdichtungen, Bremskolbendichtungen, Fenster- (Türscheiben-) Dichtungen.

Dachrelingdichtungen werden nicht bewegt und verschleissen damit auch nicht!

Die Frage ist dann doch wie viel es sich lohnt da zu machen, die Dichtungen kosten um die 50 EUR (jeweils 25 EUR für drei Stück pro Seite).
Umgekehrt kann man sich ja auch wundern warum Audi so viel Wind um Kleinteile macht (der Austausch selber (Arbeitslohn) wirst du sicherlich nicht meiden können.

Das Problem ist ja net die Dichtung an sich. Aber um an die Dinger zu kommen muss der Himmel raus...

Zitat:

Original geschrieben von V8Freund



Zitat:

Original geschrieben von MatzeSturm


...
In der Garantie sind Wasserlecks ausgeschlossen
...
Wenn Wasserlecks im Allgemein, also nicht spezifik auf Motor/Karosserie bezogen, ausgeschlossen sind wird's sicherlich schwierig mit Garantie durchzukommen. Als der Verkäufer dieses ausgeschlossen hat, lässt aber vermuten, dass es ihm schon klar war.

@V8Freund

Wäre hilfreich gewesen, wenn du meinen obigen Beitrag gelesen hättest. Dann hättest du dir deine Ausführungen sparen können. Denn es geht vorliegend eben gerade

nicht

um Garantieansprüche sondern um Mängelansprüche. Das ist ein gewaltiger Unterschied!

@Matze
Lass dich nicht verunsichern. Wenn die Mängel nicht explizit im Kaufvertrg genannt und von dir akzeptiert wurden und der Händler Verkäufer und damit Vertragspartei ist, dann hat er für die Mängel auch einzustehen. Wenn du ADAC-Mitglied bits, hast du Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Ruf da halt mal an.

koinzident

Zitat:

Wenn du ADAC-Mitglied bits, hast du Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Ruf da halt mal an.

koinzident

Selbiges gilt ebenfalls als Mitglied des ACE´s.

Nur so am Rande...😁

Zitat:

Original geschrieben von koinzident


...
Denn es geht vorliegend eben gerade nicht um Garantieansprüche sondern um Mängelansprüche.
...

Dann ersetzt du mal Garantieansprüche mit Mängelansprüche und siehst was davon rauskommt!

Nach meiner Schätzung wird sich das Ergebnis nicht viel ändern, und darum geht's wohl? Oder ist die "korrekte" Benennung wichtiger?...
Das Problem ist ja net die Dichtung an sich. Aber um an die Dinger zu kommen muss der Himmel raus...
...Es reicht die seitlichen Abdeckungen abzubauen. Alles in Allem weniger als 2 Stunden Arbeit.

Zitat:

Original geschrieben von V8Freund



Zitat:

Original geschrieben von koinzident


...
Denn es geht vorliegend eben gerade nicht um Garantieansprüche sondern um Mängelansprüche.
...
Dann ersetzt du mal Garantieansprüche mit Mängelansprüche und siehst was davon rauskommt!

Nach meiner Schätzung wird sich das Ergebnis nicht viel ändern, und darum geht's wohl? Oder ist die "korrekte" Benennung wichtiger?

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Das Problem ist ja net die Dichtung an sich. Aber um an die Dinger zu kommen muss der Himmel raus...
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Es reicht die seitlichen Abdeckungen abzubauen. Alles in Allem weniger als 2 Stunden Arbeit.

Der Unterschied zwischen uns beiden ist, dass ich weiß wovon ich rede und du nicht. Denn

JA!

Die korrekte Benennung ist wichtig, da sie den Unterschied bezeichnet. Mängelansprüche (früher Gewährleistung) und Garantieansprüche sind zwei völlig unabhängig voneinander bestehende Anspruchsgrundlagen mit durchaus unterschiedlichem Inhalt, die, so in unserem Fall, auch ohne Weiteres eine Zeitlang nebeneinander bestehen können (solange nämlich die Mängelansprüche noch nicht verjährt sind). Hier führen Sie im Ergebnis dazu, dass der Fredersteller wg. der Undichtigkeit und m.E. auch wg. der quietschenden Lenkung die üblichen Mängelansprüche aus Kaufrecht gegen den Händler hat (immer unter der Voraussetzung, der Händler ist auch der Verkäufer und im Kaufvertrag sind keine zulässigen Abweichungen vom BGB getroffen). Würde er sich aber nur auf die Garantie berufen, hätte er offenbar keinen Anspruch. Ein gewichtiger Unterschied also, oder was meinst du? Und aus dem Grund ist die korrekte Unterscheidung eben durchaus wichtig!

Es empfiehlt sich daher bei Themen, von denen man keine Ahnung hat, den Ball immer schön flach zu halten und nicht irgendetwas zu behaupten und das dann auch noch verteidigen zu wollen, gelle. Ich sach ma: Dieter Nuhr!

Nix für ungut Keule.

koinzident

Der passende Begriff in diesem Fall lautet ganz klar: Sachmängelhaftung (oder Gewährleistung).

Leider versuchen die Verkäufer immer wieder auf Gebrauchtwagengarantie zu reparieren, was aber meist eine hohe Selbstbeteiligung für den Käüfer bedeutet. Ich habe damals dankend abgelehnt, daraufhin wurden (fast) alle Mängel auf Basis der Sachmängelhaftung behoben. Meine Übernachtung und Spritkosten wurden auch ersetzt.

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