Sachmängelhaftung
Guten Morgen!
Folgendes Problem habe ich mit einem Händler, wegen der Sachmängelhaftung!
Ich habe einen leichten Wassereinbruch im Auto gehabt. Ich vermute, dass die Dichtung der Dachreling nicht mehr richtig dicht ist. Da ich das Auto noch keine 6 Monate habe, habe ich das dem Verkäufer angezeigt.
Antwort: Keine Übernahme, da Verschleißteil.
Ich habe mich mal schlau gemacht: Laut DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689, sind Dichtungen und Dichtringe in der Tat ausgeschlossen, aber betrifft das auch die Dichtung an der Reling? Habe leider keinen genauen Artikel zu dem Urteil gefunden.
Dazu kommt nun, dass das Lenkrad quietscht. Ein Mechaniker vor Ort vermutet, dass das Rohr, wo die Lenkung durchgeht sich nach oben geschoben hat und an einem Kunststoffring schleift.
Das habe ich noch nicht angezeigt, werde ich aber heute noch tun!
Habe da eine Chance, dass das abgestellt wird?
MfG
Matze
16 Antworten
So isses! Und hier erklärt sogar der ADAC den Unterschied. Dabei gilt: Sachmängelhaftung = Mängelhaftung = Mängelansprüche.
koinzident
Zitat:
Original geschrieben von koinzident
So isses! Und hier erklärt sogar der ADAC den Unterschied. Dabei gilt: Sachmängelhaftung = Mängelhaftung = Mängelansprüche.koinzident
Koinzident's Aussagen sind von Anfang bis Ende absolut richtig.Da gibt es überhaupt kein Diskussionsbedarf.
Zum besseren Verständnis: die Sachmängelhaftung ist gesetzlich verankert beim Verkauf von gewerblich an privat.
Die Garantie ist ledigliche eine Versicherung, die der gewerbliche Autoverkäufer für das verkaufte Fahrzeug abschliesst.
Gruss
Frank