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Sachmängelhaftung oder Garantie?
Hallo Leute,
habe einen 3 1/2 Jahre alten Panda mit Komfort-Gebrauchtwagengarantie beim Fachhändler gekauft. Nach kurzer Zeit trat schon ein Fehler auf (Radio ging beim abgestellten Fahrzeug von selbst an), 6 Wochen nach dem Kauf trat der zweite Fehler auf (Heckklappenschloss defekt). Man meinte dann in der Fachwerkstatt dieses Fachhändlers den Fehler gefunden zu haben und ich musste 20% der Materialkosten (aufgrund KM-Leistung) für einen neuen Body-Computer bezahlen. Letzten Endes war es nicht der Body-Computer, inzwischen wurde das Heckklappenschloss selbst erneuert und das Radio ausgebaut und an Fiat direkt geschickt. Bisher brauchte ich noch nicht wieder was bezahlen, aber ich muss ja nochmal hin...
Jetzt meine eigentliche Frage: Rechtlich gesehen soll es sich bei Fehlern, die bis zu 6 Monaten nach dem Kauf auftreten, um schon vorher dagewesene Fehler handeln und daher noch in die Sachmängelhaftung fallen. Meine Werkstatt hat es aber als einen Garantiefall behandelt, wobei ich - wie gesagt - eben auch zur Kasse gebeten wurde.
Was meint ihr?
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11 Antworten
das wird gerne bei Autos gemacht, alles auf Garantie schieben, und Gewährleistung einfach ignorieren. Rechtlich muss der Händler alles machen, das der Wagen wieder 100% läuft, ausnahme sind natürlich verschleißteile.
Gebrauchtwagengarantie üblich ist es normal das die Teile nicht zu 100% bezahlt werden. Im regelfall 100% Arbeitslohn und je nach Alter bis 90% des Ersatzteils.
in den ersten 6 Monaten liegt beim HÄndler die Beweislast, dass die Mängel erst NACH Kauf aufgetreten sind. Könnte er dies beweisen, dann musst du zahlen. Da die Händler in 99% der Fälle das nicht nachweisen können, muss somit in den ersten 6 Monaten die volle Reparatur von Ihnen gezahlt werden. Sie selbst könnten dies dann evtl. bei der Gebrauchtwagengarantie geltend machen und müssten dann ggf. den Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
in den ersten 6 Monaten liegt beim HÄndler die Beweislast, dass die Mängel erst NACH Kauf aufgetreten sind. Könnte er dies beweisen, dann musst du zahlen. Da die Händler in 99% der Fälle das nicht nachweisen können, muss somit in den ersten 6 Monaten die volle Reparatur von Ihnen gezahlt werden. Sie selbst könnten dies dann evtl. bei der Gebrauchtwagengarantie geltend machen und müssten dann ggf. den Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen...
Gruß
Die Aussage ist nicht ganz richtig. Wenn die Gewährleistung 2 Jahr besteht. Muss der Händler für Defekte in den ersten 6 Monaten gradestehen. Nach den 6 Monaten muss der Käufer beweisen das der Schaden schon beim Kauf schon vorlag.
Die Sachmangelhaftung wie der Eröffnungsthread erwähnt ist eine ganz andere Baustelle.
italo
Moin,
Auch Vorsichtig ! Die Sachmängelhaftung ... tritt nicht bei JEDEM Defekt auf ... z.B. würde es mich jetzt ad hoc wundern, wenn die bei einem Schloss greifen würde. (Müsste Ich aber recherchieren, ob sie doch dafür grade zu stehen hat)
MFG Kester
Also Kester, würde mich schon interessieren... Es handelt sich ja hier auch um Elektrik, nicht nur einfache Mechanik. Das Heckklappenschloss wird über die Funk-Zentralverriegelung bedient und auch der Grifftaster löst es aus. Man sagt, die Kontakte hätten nicht richtig gesessen oder so ähnlich. Und wie wäre es mit einem defekten Radio?
...aber nur, wenns keine Mühe macht!
Freundlichste Grüße
ein radio oder Elktronik sind keine Verschleißteile...
hingegen ein Türschloß schond arunterfallen könnte.
Soweit ich mich jetzt nicht täusche, ( bitte Hinweis) tritt die Sachmänglehaftung für Folgeschäden bei konzeptionellen Fehler der Herstellers auf. Wenn ein Produkt sich im alltäglichen Gebrauch sich als gefährlich erweist und dadurch weitere Schäden verusacht werden. Diese Schäden muss der Hersteller mit tragen.
italo
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Soweit ich mich jetzt nicht täusche, ( bitte Hinweis) tritt die Sachmänglehaftung für Folgeschäden bei konzeptionellen Fehler der Herstellers auf. Wenn ein Produkt sich im alltäglichen Gebrauch sich als gefährlich erweist und dadurch weitere Schäden verusacht werden. Diese Schäden muss der Hersteller mit tragen.
italo
meinst du da die Haftung nach den Produkthaftungsgesetz? Hier gehts ja aber um normale Gewährleistung. Klar hab ich vergessen, dass nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt. Beim Thema sind aber nunmal noch keine 6 Monate vergangen, deshalb hab ich nur die Beweislast des Verkäufers erwähnt.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
Beim Thema sind aber nunmal noch keine 6 Monate vergangen, deshalb hab ich nur die Beweislast des Verkäufers erwähnt.
Gruß
Es gibt innerhalb der 6 Monaten keine Beweislast des Verkäufers, sondern nur die Pflicht den Gewährleistungsfall zu beheben.
italo
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Zitat:
Original geschrieben von stilo1985
Beim Thema sind aber nunmal noch keine 6 Monate vergangen, deshalb hab ich nur die Beweislast des Verkäufers erwähnt.
Gruß
Es gibt innerhalb der 6 Monaten keine Beweislast des Verkäufers, sondern nur die Pflicht den Gewährleistungsfall zu beheben.
italo
irgendwie drehen wir uns beide im Kreis - oder? wir meinen beide dasselbe. Wenn der Käufer NICHT den Gewährleistungsfall beheben will, liegt die Beweislast bei ihm, dass der Mangel erst nach Kauf entstanden ist.
Gruß
Moin,
Nein ... diese Auffassung ist falsch ! Tritt z.B. ein Motorschaden nach 4 Monaten nach dem Kauf ein ... so ist dies ein Fall für das Gewährleistungsrecht. Im Allgemeinen wird es für den Verkäufer schwer bis unmöglich sein, nachzuweisen, dass dieser Mangel bei Fahrzeugübergabe NICHT bereits vorhanden oder theoretisch erkennbar gewesen wäre. Sollte der Verkäufer aber in der Tat NACHWEISEN können ... das dieser Fehler, der zum Motorschaden führte bei Fahrzeugübergabe NOCH NICHT vorhanden war, dann müßte der Käufer diesen Mangel selbst beheben.
Die Sache ist aber klar ... so ein Fall wird vielleicht 1 mal in 1000 Fällen auftreten (wenn überhaupt!), in der Regel wird der Verkäufer das nicht nachweisen können und eintreten müssen. Lediglich bei einer Garantie ... wäre dies entsprechend der Garantiebestimmungen nicht zurückweisbar.
Also ... immer trau schau wem ;)
MFG Kester