Sachbeschädigung Golf VI
Hallo,
leider hat im Dezember jemand mein Golf verkratzt und vermackt und verbeult.
Betroffen sind Kotflügel links, Scheinwerfer links, Stoßfänger vorne links und die Motorhaube.
Da ich Vollkasko versichert bin und laut einem Kostenvoranschlag der Schaden bei 3000€ brutto (VW-Werkstatt) liegt, habe ich mich entschlossen Diese in Anspruch zu nehmen.
Nach Einreichen der Unterlagen und einer zuvor Akzeptierung des Voranschlages, schickte die Versicherung dennoch einen Gutachter.
Laut Gutachten sind für den Gutachter zwei Teilschäden zu erkennen, die in keinerlei Verbindung miteinander gebracht werden können. Am Unfalltag rief ich die Polizei, die ebenfalls den Schaden aufnahm. Es war sogar noch der Lackabrieb auf der Haube.
Teilschaden 1: Kotflügel, Scheinwerfer, Stoßfänger
Teilschaden 2: Haube
Ebenfalls ist der Stundenlohn von 95€ netto, den der Gutachter berechnet, meiner Meinung nach ziemlich gering.
Positionen wie Stoßfänger aus und einbauen, sind ebenfalls mit anderen Summen verbucht, als es die VW-Werkstatt auf dem Kostenvoranschlag vermerkt hat.
Die Lackierungen sind alle als „Reparaturlackierungen“ vermerkt, was bei meiner Farbe (Perleffekt) laut mehreren Werkstätten nicht möglich sei. Hier müsste beilackiert werden, um keinen Farbunterschied zu erkennen.
Nun wollte ich Euch fragen, ob es sich lohnt das Gutachten anzufechten und ob das Ganze in einem gesunden Verhältnis steht? Gegengutachten sind ja dann von mir zu tragen und erheblich teurer.
Beste Antwort im Thema
Langsam....
1. Es geht um einen Kasko-Schaden. Da bestellt die Versicherung die Musik. Also:
Keine eigene Gutachterwahl, kein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten als erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung. Selber zahlen ist angesagt.
Rechtsschutz sollte man sich gut überlegen: Meist besteht eine SB und die RS kündigt gerne mal einen Vertrag, sobald ein Schaden drauf ist. Ich würde die nie für irgendwelchen Kleinkram beanspruchen, sondern für "echte" Schäden.
2. Wenn Unstimmigkeiten zur Schadenhöhe bestehen, ist zuerst das sog. Sachverständigenverfahren durchzuführen.
14 Antworten
Abtretungserklärung beim Autohaus unterschreiben und die sich damit rumärgern lassen. Dass es unterschiedliche Schäden sind, muss die Versicherung erstmal belegen. Hast Du eine Rechtsschutz?
Rechtschutz vorhanden, ja.
Muss die Versicherung oder ich das belegen? Die werden sagen, der Kratzer auf der Haube war schon, oder sowas in der Art.
Dann darf ich 2x SB bezahlen und falle 2 Klassen in der Kasko, was ich mir leider nicht leisten kann.
Zitat:
Original geschrieben von Foxmaxi
Rechtschutz vorhanden, ja.
Muss die Versicherung oder ich das belegen? Die werden sagen, der Kratzer auf der Haube war schon, oder sowas in der Art.
Dann darf ich 2x SB bezahlen und falle 2 Klassen in der Kasko, was ich mir leider nicht leisten kann.
Hi Foxmaxi,
auf alle Fälle >Widerspruch< gegen das VersGutachten< einlegen, die wollen nur der Versicherung einen günstigen Schaden.-Gutachten besorgen.
Das Gutachte muß wegen der Lackierung differenziert einzeln aufgelistet sein. Notfalls mit Rechtsanwalt einklagen. Dauert vielleicht etwas länger, aber das sollte Dir wert sein
Gruß gnutschkugel
Danke für die Antwort. Lackierung ist nach "System AZT" einzeln aufgeführt, jedoch für mich nicht ersichtlich. Reparaturlackierung hat mir jeder von abgeraten, da man bei Blue-Graphit Perleffekt "alles" sieht.
Einen Widerspruch kann ich einfach einreichen, oder wollen die dann direkt ein Gegengutachten sehen?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Abtretungserklärung beim Autohaus unterschreiben und die sich damit rumärgern lassen.
hier bist du falsch informiert!
die werkstatt ärgert sich da garnicht rum - die reparieren in kompletten umfang und wenn die versicherung zicken beim zahlen macht, treten die mit den restlichen forderungen an ihren auftraggeber - nämlich den te - heran!
die abtretungserklärung sollte man also nur unterschreiben, wenn man genug kleingeld in der portokasse hat!
Zitat:
Original geschrieben von Foxmaxi
Muss die Versicherung oder ich das belegen?
da du einen anspruch stellst, musst du auch belegen das dieser berechtigt ist!
So kenn ich das nicht, sämtliche Schäden lasse ich so regulieren, da ich mich mit Versicherungen nicht rumärgern muss. Beim letzten Crash lagen die Kosten 3000 Euro höher als veranschlagt. Mein 🙂 meinte dann, dass sich die Versicherung querstellt, mich das jedoch nicht zu interessieren hat. Schließlich bekamen die dann auch ihr Geld.
Muss dazu sagen, dass dies die Haftpflicht des Verursachers war.
Soviel ich weiß, hast Du Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen.
Der, den die Versicherung schickt, kann nicht unabhängig sein, denn er wird von der Versicherung bezahlt.
Dem Verhalten der Versicherung nach, kann ich nur raten: Gehe zu einem Rechtsanwalt, der auf so etwas spezialisiert ist. Diese Kosten übernimmt gegebenenfalls die Rechtschutzversicherung.
Selbst eine Beratung kostet nicht die Welt, selbst wenn Du sie selbst bezahlst.
Und wenn die Sache dann 'mal abgeschlossen ist, solltest Du über einen Wechsel der Versicherung nachdenken, denn das Recht dazu hast Du nach einer Schadensregulierung!
Zitat:
Original geschrieben von lumo55
Soviel ich weiß, hast Du Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen.
Und woraus resultiert dieser Anspruch bei einem Kasko-Schaden??????
Langsam....
1. Es geht um einen Kasko-Schaden. Da bestellt die Versicherung die Musik. Also:
Keine eigene Gutachterwahl, kein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten als erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung. Selber zahlen ist angesagt.
Rechtsschutz sollte man sich gut überlegen: Meist besteht eine SB und die RS kündigt gerne mal einen Vertrag, sobald ein Schaden drauf ist. Ich würde die nie für irgendwelchen Kleinkram beanspruchen, sondern für "echte" Schäden.
2. Wenn Unstimmigkeiten zur Schadenhöhe bestehen, ist zuerst das sog. Sachverständigenverfahren durchzuführen.
Zitat:
Original geschrieben von Foxmaxi
Muss die Versicherung oder ich das belegen?
Die Versicherung hat das gerade schon belegt.
Sie haben ein Gutachten von deinem Fahrzeug erstellen lassen.
Wenn du anderer Meinung bist, kannst du das Sachverständigenverfahren in Auftrag geben.
Ansonsten gilt das, was der Gutachter von der Versicherung festgestellt hat.
Das mit der Abtretungserklärung ist natürlich Mist.
Damit kann man ein Gutachten in dem festgestellt wurde, dass es zwei verschiedene Schäden sind, natürlich nicht aushebeln.
Danke für die zahlreichen Rückmeldungen. Also muss ich die Positionen, die im Gutachten aufgeführt sind so akzeptieren, wie sie niedergeschrieben sind. Gilt das auch für Stundenlöhne und den daraus resultierenden Kosten für etwaige Montagen / Demontagen und Lackierarbeiten?
Wenn du kein Sachverständigenverfahren einleiten willst, dann ja.
Wenn Du fiktiv abrechnest, dann ja. Lässt Du reparieren, werden die Stundensätze akzeptiert. Die Beilackierung allerdings idR nicht.
Das ist aber alles nicht Dein Problem.
Das Problem ist, dass derzeit noch Zweifel an der Plusibilität des Schadens bestehen, bzw. der SV davon ausgeht, dass es sich um mehr als ein Schadensereignis hansdelt.
Wenn dem so ist, wird die Schadenskalkulation aufgeteilt auf die beiden Ereigniss. Von beiden wird die SB abgezogen und Du wirst -gemäß Deiner Rückstufungstabelle im Vertrag- für zwei Schäden in einem Jahr zurückgestuft.
Eventuel ist es da günstiger, den bligeren der beiden Schäden aus eigener tasche zu bezahlen und nur einmal zurück gestuft zu werden.
Irgendwie vermisse ich ehrlich gesagt den empörten Thread vom TE aus welchem ersichtlich ist, dass er überhaupt nicht nachvollziehen kann, wie viel Schnaps so ein Sachverständiger wohl vertragen muss, um aus dem eindeutigen einen Schaden nun 2 zu interpretieren.
Scheint also was dran zu sein an den Feststellungen des Sachverständigen.
Ansonsten sind die besten Empfehlungen ja schon gegeben worden. Den geringeren der beiden Schäden ggfls. selbst tragen, um nicht doppelt gestuft zu werden.
Wobei im Rahmen der Rückstufung sicher nicht nur 2 Stufen gestuft wird.
Bsp:
25 Schadenfreie Jahre = 30 %.
1 Schaden : 22 Schadenfreie Jahre =30%
2 Schäden in einem Jahr: 4 Schadenfreie Jahre: 60%.
Mit 2 Schäden haut es ordentlich ins Geld.
Auch auf das Thema Beilackierung wurde schon kurz eingegangen, es gibt nicht viele Kaksoversicherer, die derartige Kosten mit übernehmen werden.