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Golf 6 Vollkaskoschaden auszahlen lassen?

Habe an meinem Golf 6 einen Vollkaskoschaden und bin am überlegen mir nach Kostenvoranschlag den Geldbetrag von der Versicherung auszahlen zu lassen.

Der Wagen ist 10 Jahre alt und ich hätte eine SB von 300 €.

Vermutlich muss die Stoßstange ausgetauscht und die Beifahrerseite lackiert werden.

Kann mir jemand weiterhelfen worauf ich da achten muss?

Da ich auch bald zum Tüv muss, kann mir jemand sagen ob das der Tüv beanstandet?

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Beste Antwort im Thema

@BlueSin wer beauftragt und bezahlt denn das Gutachten, so wie von dir empfohlen?

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Dem HU-Prüfer ist es egal wie der Schaden reguliert wurde. Die scharfkantig hervorstehende Stoßstange wird aber beanstandet werden. Die muss sicher befestigt sein und es dürfen keine scharfen Kanten Dritte gefährden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. November 2020 um 17:34:21 Uhr:

Die scharfkantig hervorstehende Stoßstange wird aber beanstandet werden. Die muss sicher befestigt sein und es dürfen keine scharfen Kanten Dritte gefährden.

Vielen Dank für die Antwort.

Bekomme ich die Stoßstange für den Tüv normal eingeklipst bzw. wie bekomme ich das hin?

Spielt die Beule in der Stoßstange beim Tüv eine Rolle?

 

Ausprobieren oder vom Verwerter eine gute gebrauchte inkl. Unterkonstruktion holen und einbauen. Gibts evtl. auch günstig im Zubehör.

Die Beule dürfte egal sein.

Ich glaube, dass es wenig sinnvoll ist, das nicht fachgerecht reparieren zu lassen.

Die Versicherung wird viel weniger zahlen, als eine fachgerechte Reparatur kostet.

Außerdem ist Ärger beim nächsten möglicherweise auftetenden Schaden vorprogrammiert und erhöhter Wertverlust entsteht beim Verkauf auch.

Kommt drauf an, was das Ziel ist, und wie groß der Schaden wirklich ist.

Ist da in der Seitenwand nur der kleine Kratzer?

Ansonsten sehe ich eine verformte Heckverkleidung und bin mir nicht sicher, ob die Schlussleuchte beschädigt ist. Der Rückstrahler scheint noch heile zu sein?

Da würde ich erstmal die Verkleidung ordentlich anwärmen und versuchen, die von der Innenseite aus wieder in Form zu drücken (ggf. muss unten noch eine Abdeckung entfernt werden, eine Bühne oder Grube ist hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig. Die Ecke wieder in den Halter einclipsen, notfalls ankleben, den Kratzer im Seitenteil mit dem Lackstift austupfen. Falls die Schlussleuchte beschädigt ist: austauschen; gebrauchte Teile gibt es für kleines Geld beim Verwerter. Damit ist das Fahrzeug wieder betriebs- und verkehrssicher, der Aufwand ist geringer als die Selbstbeteiligung und man braucht die Versicherung überhaupt nicht in Anspruch zu nehmen. Spart auch den Rabattverlust in den nächsten Jahren. (Die Kratzer in der Heckverkleidung sind ja recht weit unten, fallen nicht groß auf und da rostet ja auhc nicht. Aber auch da kann man sich natürlich mit dem Lackstift versuchen...)

Natürlich kann man sich den Schaden trotzdem von der VK auszahlen lassen (Netto und abzüglich SB), dann hat man jetzt Geld in der Hand und zahlt die kommenden Jahre drauf. Bei Reparaturkosten von rund 2000 Euro (brutto) und 300 Euro SB kämen ca. 1.400 Euro raus. Das kann je nach Vertrag mehr oder weniger sein als das, was man in den kommenden Jahren mehr bezahlen muss.

Themenstarteram 25. November 2020 um 6:13

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. November 2020 um 20:14:55 Uhr:

Die Versicherung wird viel weniger zahlen, als eine fachgerechte Reparatur kostet.

Außerdem ist Ärger beim nächsten möglicherweise auftetenden Schaden vorprogrammiert und erhöhter Wertverlust entsteht beim Verkauf auch.

Die Frage stellt sich nur wieviel weniger wird die Versicherung von dem Kostenvoranschlag abziehen zzgl. der SB?

Welcher Ärger könnte denn beim nächsten Schaden entstehen?

Wertverlust ist bei mir keine Option ich fahre den Wagen immer weiter.

 

Themenstarteram 25. November 2020 um 6:46

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2020 um 21:10:02 Uhr:

Kommt drauf an, was das Ziel ist, und wie groß der Schaden wirklich ist.

Der Schaden wird vermutlich nicht groß sein, beim Verwerter eine gebrauchte Stoßstange mit Unterbau, austauschen und dann müsste es erledigt sein.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2020 um 21:10:02 Uhr:

Ist da in der Seitenwand nur der kleine Kratzer?

Ja kann ich mit leben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2020 um 21:10:02 Uhr:

Spart auch den Rabattverlust in den nächsten Jahren.

Habe keinen Rabattverlust bei einen Unfall im Jahr.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2020 um 21:10:02 Uhr:

dann hat man jetzt Geld in der Hand und zahlt die kommenden Jahre drauf.

Warum?

Bau die Stoßstange ab; die Halter darunter und ggfls der Pralldämpfer dürfte neben der Stoßstangenhaut einen Schaden haben...

 

Mein Vorgehen wäre:

Gutachten machen lassen (damit hat man dann den Wert)

Überlegen ob ich es selbst machen kann (Wagen aufbocken, Stoßstange demontieren, ggfls gebrauchte kaufen & Parkpiepser umbauen und ggfls nicht sichtbare Schäden) oder ob Du eine gute Werkstatt kennst der auch eine gebrauchte Stoßstange einbaut.

 

Unterschätze solchen Schaden nicht

@BlueSin wer beauftragt und bezahlt denn das Gutachten, so wie von dir empfohlen?

Wenn es ein Fremdunfall ist die gegnerische Versicherung

Wenn man aber selbst Schuld ist müsste man es selbst zahlen; in dem Falle würde ich ins Autohaus fahren und schauen lassen was es kostet den Schaden zu richten (ob ich nun 300€ SB zahle oder die Werkstatt beim draufschauen kommt fast aufs selbs raus, nur bei der Werkstatt weiß ich was wirklich gemacht werden muss)

Da es ein VK Schaden ist, kann man i.d.R. den Gutachter selber zahlen, wenn man diesen beauftragt. Daher Versicherung anrufen, diese schickt dann einen Gutachter.

 

Bei einem Kostenvoranschlag werden oft versteckte Schäden nicht erkannt, da hierbei keine Teile demontiert werden und nur oberflächlich der Schaden abgeschätzt wird.

 

Bei fiktiver Abrechnung entfällt auf jeden Fall die MwSt. aus der Kalkulation. Des Weiteren dürften die Stundensätze der Markenwerkstatt strittig werden, wenn das Fahrzeug bei dem Alter nicht lückenlos in der Markenwerkstatt gewartet worden ist.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 25. November 2020 um 07:13:46 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. November 2020 um 20:14:55 Uhr:

Die Versicherung wird viel weniger zahlen, als eine fachgerechte Reparatur kostet.

Außerdem ist Ärger beim nächsten möglicherweise auftetenden Schaden vorprogrammiert und erhöhter Wertverlust entsteht beim Verkauf auch.

Die Frage stellt sich nur wieviel weniger wird die Versicherung von dem Kostenvoranschlag abziehen zzgl. der SB?

Welcher Ärger könnte denn beim nächsten Schaden entstehen?

Wertverlust ist bei mir keine Option ich fahre den Wagen immer weiter.

Zunächstmal ist ein Kostenvoranschlag nicht immer kostenlos, besonders wenn man nicht reparieren lässt.

Sodann ist ein Kostenvoranschlag ein untaugliches Mittel, die Schadenhöhe zu beweisen, ausgenommen die Versicherung hat den angeordnet.

Um welche Beträge die Versicherung zusätzlich zur Mehrwertsteuer Kürzungen vornimmt, kann man nicht vorhersagen, meistens wird aber gekürzt, wo immer es möglich ist.

Beim nächsten Schaden wird der vorherige nicht fachgerecht reparierte Schaden berücksichtigt, auch bei einem Haftpflichtschaden.

Rabattschutz gilt nur, solange man bei der selben Versicherung bleibt, bei einem Wechsel ist der futsch, dann wird der Schaden berücksichtigt und du wirst zurückgestuft.

@BlueSin bereits im 1. Satz des threads steht "Habe...einen Vollkaskoschaden..." ;)

Es gibt was Aktuelles.

Habe heute die Versicherung informiert wegen des Unfalls.

Nun wird bei einer Werkstatt ein Kostenvoranschlag erstellt und wenn erforderlich um versteckte Mängel zu finden vermutlich ein Gutachten.

Das entscheidet aber die Werkstatt mit der Rechtsschutz Versicherung.

Ich habe den Schutzbrief, werden davon auch die Gutachterkosten beglichen oder wer bezahlt das?

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