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"Sachbeschädigung" auf Betriebsgelände durch Gebäudeservice

Themenstarteram 9. Juli 2021 um 17:30

Hallo Forengemeinde,

nachdem ich hier öfter mal mitlese und ab und an auch mal Tipps gebe, benötige ich heute einmal eure Einschätzung zu folgender Sache:

Auf dem Betriebsgelände meines Arbeitgebers wurden heute offensichtlich Arbeiten an den Grünanlagen vorgenommen, ohne dass diese angekündigt oder die danebenliegenden Parkplächen zur Nutzung gesperrt worden sind.

Dabei ist mein Fahrzeug offensichtlich beschädigt worden, der Verursacher hat dazu bei unserer Hausorganisation keine Meldung gemacht. Der Gebäudeservice der die Arbeiten auf unserem Betriebsgelände durchführt ist ein externer Dienstleister der auch dauerhaft bei uns vor Ort ist.

Ich war nach der Arbeit gleich bei einem Karosseriefachbetrieb vorstellig, die meinten dass der Schaden bei ca. 450,- EUR liegt, sofern nicht noch die Tür bei- bzw. mitlackiert werden müsste.

Den Vorfall habe ich nun unserer Hausorganisation gemeldet mit der Bitte um Weiterleitung an besagten externen Dienstleister zwecks Klärung.

Nun möchte ich den Sachden aber auch relativ schnell beheben lassen und hätte dazu bereits am Montag die Möglichkeit beim besagten Karosseriefachbetrieb.

Da ich mir eh keine allzugroßen Hoffnungen mache, dass der Dienstleister für seinen Fehler gerade steht und ich außer der Tatsache, dass dort Arbeiten stattgefunden haben und mein Wagen in der Zeit dort geparkt war auch keinerlei handfeste Beweise habe, frage ich mich, ob ich mir mit der "vorschnellen" Besteitigung des Schadens irgenwelche Möglichkeiten verstelle oder das ohnehin keine Rolle spielt, da ich irgendwie auf Kulanz oder ähnliches angewiesen bin.

Es handelt sich ja um eine Sachbeschädigung, welche der Dienstleister, wenn überhaupt, höchstwahrscheinlich aus "eigener" Tasche zahlt. Ich kann mir nicht vorstellen dass man deswegen seine Hapftpflichversicherung in die Pflicht nimmt, zumal man da sicher auch einen Selbstbehalt hat.

Was also tun? Schaden beheben lassen? Rückmeldung des Dienstleisters abwarten?

Meine Vollkasko werde ich aufgrund der SB nicht einschalten, die wäre momentan höher als die Kosten für die Behebung des Schadens.

:confused:

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24 Antworten

Sieht für mich erstmal nicht nach einem Steinschlag aus. Wie soll der Kratzer/Aufrieb denn entstanden sein? Ist das zu tief zum Rauspolieren? Die Videoüberwachung erfasst den Stellplatz tatsächlich nicht?

Wenn ich die "Grünanlagen" so ansehe ist mir rätselhaft was da gemacht wurde.

Im Bereich des Fahrzeugs ist nichts neben der Hauswand ist Unkraut.

Der Kratzer kann natürlich auf jedem Supemarktparkplatz passiert sein.

Ich persönlich würde auch versuchen rauszupolieren soweit es geht und den Kratzer mit einem Lackstift mehrmals füllen und dann nochmal drüber polieren.

Wenn du keine Zeugen hast wird der Dienstleister eher nicht so begeisert von der Idee sein den Schaden zu ersetzen.

Themenstarteram 9. Juli 2021 um 17:57

Die "Grünfläche" neben meinen Fahrzeug, die jetzt ja sehr sauber aussieht, war, als ich den Wagen dort abstellte, total zugewuchert. Dort wurde mit Freischneidern hantiert und später auch gefegt etc. Ich gehe davon aus, dass man dazu auch direkt neben meinem Wagen stand und mit dem Hinterteil des Freischneiders an den Wagen gekommen ist.

Die Videoüberwachung fängt erst nach diesem Parkplatz an und erfasst nur die Auffahrt nach oben hin.

Zum rauspolieren zu tief, geht bis aufs Blech teilweise.

Ich würde die Reaktion noch abwarten. Bis dahin erstmal Gaffa-Tape drauf, damit kein Rost entsteht. Falls es letztlich auf eigene Tasche geht, lohnt eine Fahrt zum Lackierbetrieb. So ca. 300,- € pro Bauteil sind direkt beim Lacker ein gängiger Preis für eine Lackierung über den ganzen Koti. Könnte evtl. mit einer gut gemachten Spotrepair vom Profi auch deutlich günstiger gehen.

Mein Tipp: stelle einfach mal Strafanzeige und schaue, was passiert… Rechnung natürlich aufheben….

Themenstarteram 9. Juli 2021 um 18:19

Sorry, sehe gerade dass ich schrieb ich sei bei nem Karosseriefachbetrieb vorstellig gewesen, das ist falsch. Ich war bei nem Beulendoktor der auch Smart Repair anbietet. Der hat schon paar Sachen an diversen Fahrzeugen gemacht. Unter anderem auch den Kotflügel am Insignia, als ich die Breite meines Garagentores über - bzw. die des Insignias unterschätzt habe. Wenn ich also selber was verursache, stehe ich auch dazu und zahle es. Da brauch ich nem Hausmeisterservice nichts in die Schuhe zu schieben. Das hier ist definitiv heute auf dem Firmenparkplatz geschehen, mir fällt schon auf, wenn was am Wagen ist. Und so wie ich da stehe, hat auch sonst niemand ne Veranlassung an dem Wagen auf der Seite vorbeizugehen. Da führt es ja nirgends hin, außer zur Fahrertüre... mich ärgert einfach diese Unachtsamkeit. Man hätte mich auch ausrufen können wenn dort gearbeitet werden soll, dann hätte ich den Wagen umgeparkt, wir haben ja genügend Plätze...

450,- EUR also zu hoch?

Alternativ kann ich morgen noch zu nem reinen Lackierer hier in der Nähe und mal anfragen was der verlangen würde.

 

 

 

Themenstarteram 9. Juli 2021 um 18:21

Zitat:

@jansieb schrieb am 9. Juli 2021 um 20:15:39 Uhr:

Mein Tipp: stelle einfach mal Strafanzeige und schaue, was passiert… Rechnung natürlich aufheben….

Naja, ich will - auch weil wir ja mit der Firma zusammenarbeiten - denen schon die Gelgenheit geben, sich zu melden. Vielleicht räumt der Mitarbeiter ja auch ein, dass er da evtl. drangestoßen ist. Würde das wenn schon gütlich regeln wollen.

Den Beweis wirst du kaum führen können.

Also wenn die nicht freiwillig zahlen, dann lass es auf eigene Rechnung beheben.

Zitat:

@jansieb schrieb am 9. Juli 2021 um 20:15:39 Uhr:

Mein Tipp: stelle einfach mal Strafanzeige und schaue, was passiert… Rechnung natürlich aufheben….

Fahrlässige Sachbeschädigung ist keine Straftat. Und davon kann man hier ausgehen. Das läuft wohl rein zivilrechtlich ab.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Juli 2021 um 22:43:25 Uhr:

Den Beweis wirst du kaum führen können.

Also wenn die nicht freiwillig zahlen, dann lass es auf eigene Rechnung beheben.

Das stimmt! Wenn die StA od Pol da jemand ermittelt, dann hast du einen Anspruch…..

Große Hoffnung, würde ich mir aber nicht machen…. Aber was hat der TE zu verlieren? :)

Das stimmt, dass Fahrlässigkeit keine Strafbarkeit begründet, jedoch hat er dann einen, gegen den er zivilrechtlich vorgehen kann… :)

Zitat:

@jansieb schrieb am 9. Juli 2021 um 23:49:01 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Juli 2021 um 22:43:25 Uhr:

Den Beweis wirst du kaum führen können.

Also wenn die nicht freiwillig zahlen, dann lass es auf eigene Rechnung beheben.

Das stimmt! Wenn die StA od Pol da jemand ermittelt, dann hast du einen Anspruch…..

Große Hoffnung, würde ich mir aber nicht machen…. Aber was hat der TE zu verlieren? :)

Das stimmt, dass Fahrlässigkeit keine Strafbarkeit begründet, jedoch hat er dann einen, gegen den er zivilrechtlich vorgehen kann… :)

Ich bezweifle dass die StA ermittelt wenn die verursachende Firma feststeht und eine Straftat nicht im Raum steht. Aber: Versuch macht klug.

Selbst zahlen und abhaken oder Lackstift. Keine Chance da jemand haftbar zu machen.

SmartRepair Kosten

https://www.24auto.de/.../...steinschlag-motorhaube-lack-90002765.html

Als Faustregel gilt somit, dass sich die Preise von circa 40 Euro (einfache Kratzer oder Abplatzungen) über 90 Euro (für Lackschaden mit Beule) bis hin zu 300 Euro für größere oder tiefer liegende Lackschäden bewegen können.

ATU-Preis

190 Euro

https://www.atu.de/.../...ckieren-bis-max-15-cm-Durchmesser-1ON127?...

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