Forum9-5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Saab
  5. 9-5
  6. saabkauf und garantie

saabkauf und garantie

Themenstarteram 4. Januar 2005 um 19:07

hallo leute,

wir sind gerade dabei, uns einen saab zuzulegen (den ersten), einen 9-5 2.0 se von 98 - das erste selbstverdiente auto. leider reicht es nicht zu einem neueren. habt ihr tipps für mich, worauf speziell ich achten sollte? probefahrt war i.o., keine komischen geräusche, fuhr gut, zustand ist fast noch perfekt zu nennen, nur das sid hat pixelfehler - scheint ja ein häufiges problem zu sein. er hat 80.000 km, ich weiss leider nicht, was schon alles gemacht worden ist - frage aber nochmal nach. wir hätten die möglichkeit, für 600 eu eine garantie für 24 monate abzuschliessen, die den turbo und die elektrik mit abdeckt. gibt es teile, die gern mal kaputt gehen und von den garantien im regelfall ausgeschlossen werden? wonach sollte ich konkret fragen?

vielen dank für eure hilfe! und bitte geht nachsichtig mit den dummen fragen eines neulings um....

grüsse, e.

Ähnliche Themen
17 Antworten
am 6. Januar 2005 um 13:45

§ 433 I 1 BGB: "Der Verkäufer hat dem Kaüfer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen."

§ 434 I 1-2 BGB:" Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die v e r e i n b a r t e B e s c h a f f e n h e i t hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet... ."

Es kommt also zunächst auf die sog. Beschaffenheitsvereinbarung an, was hier wohl mit dem aus dem Baurecht (das Gebiet, mit dem ich mich etwas auskenne) stammenden Begriff der Leistungsbeschreibung gemeint ist. Wenn nichts vereinbart wird, ist ein Zustand geschuldet, den man bei einem Gebrauchtfahrzeug mit 7 Jahren und 80 Tkm erwarten kann. Was das für ein Zustand ist, bestimmt im Streitfall der Richter (ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen).

Bei dieser Gelegenheit: ein frohes und erfolgreiches Jahr 2005 auch von mir.

hallo

sorry, war auf urlaub und hab dort diesen threat übersehen, aber advokat hat es eh schon auf den punkt gebracht.

meine informationen stammen aus meinem derzeit gegen meinen händler laufenden klagsverfahren auf einhaltung von gewährleistungsbestimmungen (dzt. noch erste instanz).

da waren genau diese dinge das eigentliche thema (WAS GENAU steht im kaufvertrag, leistungsbeschreibung, zustandsklassifizierung)

und JA, der sachverständige stellt fest, welche mängel und schäden an einem auto mit definierter fahrleistung und alter "normalerweise" ZU erwarten sind, denn für

- diese zu erwartenden mängel sowie

- für jene die aufgrund der leistungsbeschreibung bekannt waren UND

- jener mängel, die billigenderweise augenscheinlich in kauf genommen worden sind oder bei einer oberflächlichen, beim kauf eines kfz üblichen optischen begutachtung hätten festgestellt werden können (zB kleiner sprung in der windschutzscheibe, offensichtliche pixelfehler bei anzeigeinstrumenten - falls eine probefahrt erfolgt ist etc)

MUSS DER HÄNDLER - AUCH IM RAHMEN DER GEWÄHRLEISTUNG - NIEMALS HAFTEN.

und sachverständige sind halt so ein thema vor gericht, und was die befinden ist - defacto - unumstösslich, egal wie wirr es ist.

was hat kürzlich, ich glaube sogar in diesem forum jemand so treffend gesagt:"auf hoher see und vor gericht ist man(n) in der hand gottes"

Themenstarteram 10. Januar 2005 um 14:39

der spruch mit der hand gottes gefällt mir - vor prüfungskomissionen ist das nicht anders, glaube ich (muss in 2 wochen mein diplom abgeben).

wir haben unser säbchen jetzt gekauft,mit garantie und der hoffnung, dass die garantiegesellschaft netter ist, als deren superstrenge bestimmungen vermuten lassen. wird schon alles klargehen.

lieben dank nochmal für eure hilfe!

e.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Saab
  5. 9-5
  6. saabkauf und garantie